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BGH - V ZR 61/99

Bundesgerichtshof vom 11.02.2000
Inhalt
  • trägt der Kläger. Von Rechts wegen Tatbestand: Die H. A. AG erwarb 1991 einen größeren Grundbesitz in
  • Betrag von wenigstens 1.333.392,32 DM in Verzug gewesen, so daß die H. A. AG insoweit die Rechte aus
  • Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter Dr. Vogt, Schneider, Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein für Recht
  • Kaufvertrag heißt es unter "IX. Erschließungsmaßnahmen" wie folgt: "Der Erschließungsaufwand im Sinne
  • verpflichtet sich, die Verhandlungen im Rahmen des Vorverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan mit der

EuGH - C-307/02

Europäischer Gerichtshof vom 16.10.2003
Inhalt
  • anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in
  • der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 15. März 2001 in der
  • Französischen Republik beantragt hat und diese mit ihrem Vorbringen unterlegen ist, sind ihr die Kosten
  • aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1
  • hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser

BPatG - 24 W (pat) 123/99

Bundespatentgericht vom 18.07.2000
Inhalt
  • Widerspruchsmarke im Eintragungsverfahren nur in ihrer Gesamtheit mit Bindungswirkung für spätere Verfahren
  • jedoch eine Verwechslungsgefahr im Ergebnis zu Recht verneint. Voraussetzung hierfür wäre, daß es sich
  • Scheibenreinigungsmittel, auch mit Frostschutz; Mittel zur Verwendung in der Automobilwaschanlage, wie Shampoos
  • in das Register eingetragen worden. Dagegen ist Widerspruch erhoben von der Inhaberin der in den
  • Treibstoffe aus Erdölprodukten sowie für technische Öle und Heizöle" geschützt ist. Die mit einem Beamten

BGH - 3 StR 461/00

Bundesgerichtshof vom 14.02.2001
Inhalt
  • und materiellen Rechts. Die Verfahrensrüge ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbun
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 461/00 vom 14. Februar 2001 in der Strafsache
  • Bundesanwaltschaft, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision
  • und den Erlös für sich zu behalten. Der von St. in den betrügerischen Zweck des Unternehmens voll
  • eigenen Interesse mit seinen Mittätern S. und St. an der Umsetzung des gemeinsamen Tatentschlusses

OLG Karlsruhe - 13 W 110/06

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 16.04.2007
Inhalt
  • ist, dass der Pächter St. als Schweizer Landwirt mit Betriebssitz in der Schweiz auch nach
  • . 29 2. Ist aber ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz bei Anpachtung von Pachtflächen im
  • Pachtflächen im deutschen Grenzgebiet an einen Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz
  • Leitsätze 1. Ein Schweizer Landwirt mit Betriebssitz in der Schweiz ist bei der Anpachtung von
  • Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz landwirtschaftliche Flächen im deutschen

Zweifelhaft: Mieter darf Transparent an Balkon hängen

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 03.12.2014
Inhalt
  • Recht. Ist der Balkon Teil der Fassade Das Gericht ist der Ansicht, der Balkon gehöre zur vermieteten
  • – 1 BvR 184/54. Denn die Meinungsfreiheit ist ein Recht des Bürgers gegen Eingriffe staatlicher
  • Das Amtsgericht Mitte in Berlin hat einem Mieter gestattet, ein Transparent mit der Aufschrift „Wir
  • Straße aus leicht wahrnehmbar ist. Für die Arbeiten wurde das Haus eingerüstet und mit Fangnetzen
  • „dekoriert“ werden. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass auch die Balkonaußenseiten und

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 549/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.07.2008
Inhalt
  • . Dieser Gefahrtarif ist vom Unfallversicherungsträger als autonomes Recht festzusetzen, und in ihm
  • gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht
  • Verein mit Sitz in B und als solcher zugleich Landesverband B im Deutschen Mb und e. V.. Er bezweckt
  • sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind. Den Unfallversicherungsträgern ist als ihre Angelegenheiten
  • nach diesem Prinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des

OLG Brandenburg - 7 U 105/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.05.2006
Inhalt
  • Rechts. Die Inanspruchnahme der Schuldnerin und des Beklagten ist in der für ein hoheitliches Handeln
  • Berechtigten darauf einrichten durfte, dass das Recht auch in Zukunft nicht geltend gemacht werde
  • seiner Forderungen in den Insolvenzplan. Dem Kläger stünden Rechte auf abgesonderte Befriedigung nach
  • mit der Maßgabe, dass die Absonderungsrechte dem Kläger für die Durchführung des Insolvenzplans in
  • der Kläger ist, Forderungen gegen die Schuldnerin in Höhe von insgesamt 46.006,86 € an. Der Beklagte

VG Frankfurt (Main) - 9 E 4731/02

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 30.04.2004
Inhalt
  • Kläger war im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der Zollverwaltung der Beklagten tätig; mit Wirkung
  • rechtmäßig und verletzten ihn nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 VwGO). 14 Zu Recht hat die Beklagte
  • , wenn er unter Geltung des bis zum 31.12.1998 geltenden Rechts in den Ruhestand getreten wäre
  • Rechts soll indes durch § 81 Abs. 2 BBesG geschützt werden, was sich aus Abs. 2 S. 2 mit hinreichender
  • die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Der

HessVGH - 4 A 882/08

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 04.12.2008
Inhalt
  • 19. Oktober 1998 im Wege einer Änderung von § 50 BImSchG in nationales Recht transformiert worden
  • zu Recht stattgegeben. 49 Die Klage ist als Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage gemäß
  • Weise ihre Vorgaben in nationales Recht umgesetzt würden (vgl. Art. 249 EGV). Dies gelte umso mehr
  • 884/08). 21 Im Juni 2006 ist ein von der Stadt C-Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten des TÜV Nord
  • angefochtenen Urteil sei festzustellen, dass im deutschen Recht nicht festgelegt sei, welche

Cornelia Kähler

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LAG Hessen - 17 Sa 570/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 25.08.2008
Inhalt
  • EGBGB anzuwendenden Rechts gewährt würde. 49 Die Kammer ist in diesem Zusammenhang im Berufungsurteil
  • das Arbeitsverhältnis der Parteien deutsches Recht anwendbar, da die Beklagte in B mit ihrer Base
  • international tätige Fluggesellschaft US-amerikanischen Rechts mit Sitz in A, die weltweit über 16.000
  • garantiert. Die Klägerin ist seit Beginn ihres Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten in C sozialversichert
  • Sitz der Beklagten in A. Mit der bereits im Pre- Hire Agreement enthaltenen Tätigkeitsbeschreibung

§ 1 SEBG

Zielsetzung des Gesetzes
Inhalt
  • Statut der Europäischen Gesellschaft (ABl. EG Nr. L 294 S. 1) ist. Ziel des Gesetzes ist, in einer
  • SE die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) auf Beteiligung an
  • SE gründen.(2) Zur Sicherung des Rechts auf grenzüberschreitende Unterrichtung, Anhö
  • (1) Das Gesetz regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE
  • Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer in der SE sind die bestehenden Beteiligungsrechte in den Gesellschaften, die die

OLG Celle - Not 31/04

Oberlandesgericht Celle vom 02.03.2005
Inhalt
  • Notarkammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts B. eingegangen ist, hat der Notar im Wesentlichen mit dem
  • Oberlandesgerichtsbezirk B. hat den Notar mit Recht gem. § 75 Abs. 1 BNotO mit einer Ermahnung belegt, weil dem Notar ein
  • vor, in dem der Notar von der Mitwirkung im Verfahren ausgeschlossen ist. Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG
  • unmittelbar betroffen sind. Dazu gehöre insbesondere auch die Prozessgegnerin, in deren Rechte die
  • Rz. 122 ff.). D. h. eine Person ist beteiligt, wenn ihre Rechte und Pflichten durch den

BGH - 5 StR 408/00

Bundesgerichtshof vom 25.10.2000
Inhalt
  • abgeschlossen. II. Diese Verfahrensweise beanstandet die Revision mit Recht. 1. Schon der Vorlauf der
  • Pflichtverteidigerbestellung, die dann im Revisionsverfahren nicht widerrufen werden könnte, zu entnehmen ist. Daß er in
  • Pflichtverteidigerbestellung des vom Angeklagten bezeichneten Verteidigers seines Vertrauens verletzte dessen Recht
  • Pflichtverteidigerbestellung ersichtlich vor. Deren Ablehnung verletzte folglich das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires
  • Strafkammervorsitzende die Bedeutung des Rechts des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren verkannt