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OLG Hamm - 23 W 166/02

Oberlandesgericht Hamm vom 20.06.2002
Inhalt
  • , dessen Ergebnis von der Auslegung der Kostenentscheidung eines Vergleichs abhängt, gilt dies
  • auszugehen, weil sich auch die Beklagte zur Auslegung des Vergleichs vom 15. November 2001 nur auf dessen

BFH - XI B 19/08

Bundesfinanzhof vom 04.11.2008
Inhalt
  • Glaubhaftmachung des Vortrags, dass der Prozessbevollmächtigte, dessen Verschulden sich der Kläger wie
  • " als Empfänger eines Schreibens und "X ./. FA A" als kurze Angabe dessen Inhalts auf. Zugleich ist

BFH - IV B 17/10

Bundesfinanzhof vom 11.08.2010
Inhalt
  • des FA im erstinstanzlichen Verfahren die Vermietung des Flugzeugs mit dessen An- und Verkauf
  • )-ungeachtet dessen als laufender und nicht nach den §§ 16, 34 EStG begünstigter Gewinn zu qualifizieren

LSG Niedersachsen-Bremen - L 10 RI 29/01

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 16.05.2001
Inhalt
  • ff), dessen Wortlaut in den angefochtenen Entscheidungen wiedergegeben ist und auf den hier verwiesen
  • . November 2000 hingewiesen. Auf dessen Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen

BPatG - 5 W (pat) 17/01

Bundespatentgericht vom 07.03.2002
Inhalt
  • zwar mit dessen schriftlicher Erklärung vom 12. Dezember 2000 belegt, sodann aber durch dessen

OLG Celle - 6 W 5/10

Oberlandesgericht Celle vom 20.01.2010
Inhalt
  • dessen gesamten außergerichtlichen Kosten belastet hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu
  • entscheiden müssen. Der Antrag, hinsichtlich dessen die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache

LSG Hamburg - L 1 R 38/06 KN

Landessozialgericht Hamburg vom 30.08.2006
Inhalt
  • die Klage durch Gerichtsbescheid vom 23. Januar 2006, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird
  • mündlichen Verhandlung am 30. August 2006 den Rechtsstreit entscheiden, weil der Kläger, dessen

BGH - 3 StR 179/08

Bundesgerichtshof vom 24.06.2008
Inhalt
  • sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vorn herein gänzlich aussichtslos
  • Angeklagten in der Nähe von dessen Pkw beteiligte, ohne dass ein Widerstreben der Zeugin zu bemerken war. Es

VG Münster - 7 K 1240/10

Verwaltungsgericht Münster vom 12.11.2010
Inhalt
  • ausgeschlagen habe. Die Beklagte hätte in Folge dessen allein die Schwester des Klägers, die
  • verpflichtet, der entweder Nutzungsberechtigter ist oder in dessen Auftrag der Friedhof und seine

OLG Oldenburg - 5 W 35/98

Oberlandesgericht Oldenburg vom 03.03.1998
Inhalt
  • dessen Einsetzung zum Alleinerben. Die Antragstellerin sollte nach dem Willen des Erblassers zwar
  • Antragsgegners aus dem Altenteilsvermächtnis nicht dessen Leistungsfähigkeit i.S.v. § 1603Abs. 1 BGB, sondern ggf. der Nachlaß (§§ 1990, 1992 BGB).

OLG Oldenburg - 7 U 4/94

Oberlandesgericht Oldenburg vom 10.11.1994
Inhalt
  • ist bei der Aufstellung des Umlegungsplans an die Festsetzungen des Bebauungsplans, dessen
  • Antragsgegner ist bei der Aufstellung des Umlegungsplans an die Festsetzungendes Bebauungsplans - dessen

BGH - 5 StR 274/00

Bundesgerichtshof vom 19.07.2000
Inhalt
  • vorgeworfenen Taten war dessen Ehefrau, die Nebenklägerin. Das Landgericht hat auch den – zur Zeit der Taten
  • und dessen Kenntnis von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht keine Beachtung finden. Der

OVG Nordrhein-Westfalen - 18 B 769/03

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2004
Inhalt
  • Kindesmutter nicht aus angesichts dessen, dass sie nach eigenen Angaben zur Zeit der Geburt des Kindes mit
  • Antragsgegner nach dessen Angaben in dem Schreiben vom 30. April 2003 bis dahin ein Nachweis über

SozG Berlin - S 79 KA 348/03 ER

Sozialgericht Berlin vom 16.02.2004
Inhalt
  • , aus dem sich ein Rechtsanspruch ergeben muss, dessen Verwirklichung Gefahr droht. Ein solches
  • . Finanzierung der Krankenkassensystems stellt eine übergeordnete Aufgabe der Allgemeinheit dar, in dessen

VG Minden - 6 L 624/07

Verwaltungsgericht Minden vom 12.12.2007
Inhalt
  • , mündlich oder in anderer Weise erlassen werden und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet werden
  • zwar eine Vorwegnahme dessen, was die Antragstellerin normalerweise erst in einem Hauptsacheverfahren