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OLG Hamm - 23 W 166/02
Oberlandesgericht Hamm vom 20.06.2002
- Inhalt
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- , dessen Ergebnis von der Auslegung der Kostenentscheidung eines Vergleichs abhängt, gilt dies
- auszugehen, weil sich auch die Beklagte zur Auslegung des Vergleichs vom 15. November 2001 nur auf dessen
BFH - XI B 19/08
Bundesfinanzhof vom 04.11.2008
- Inhalt
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- Glaubhaftmachung des Vortrags, dass der Prozessbevollmächtigte, dessen Verschulden sich der Kläger wie
- " als Empfänger eines Schreibens und "X ./. FA A" als kurze Angabe dessen Inhalts auf. Zugleich ist
BFH - IV B 17/10
Bundesfinanzhof vom 11.08.2010
- Inhalt
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- des FA im erstinstanzlichen Verfahren die Vermietung des Flugzeugs mit dessen An- und Verkauf
- )-ungeachtet dessen als laufender und nicht nach den §§ 16, 34 EStG begünstigter Gewinn zu qualifizieren
LSG Niedersachsen-Bremen - L 10 RI 29/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 16.05.2001
- Inhalt
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- ff), dessen Wortlaut in den angefochtenen Entscheidungen wiedergegeben ist und auf den hier verwiesen
- . November 2000 hingewiesen. Auf dessen Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen
BPatG - 5 W (pat) 17/01
Bundespatentgericht vom 07.03.2002
- Inhalt
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- zwar mit dessen schriftlicher Erklärung vom 12. Dezember 2000 belegt, sodann aber durch dessen
OLG Celle - 6 W 5/10
Oberlandesgericht Celle vom 20.01.2010
- Inhalt
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- dessen gesamten außergerichtlichen Kosten belastet hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu
- entscheiden müssen. Der Antrag, hinsichtlich dessen die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache
LSG Hamburg - L 1 R 38/06 KN
Landessozialgericht Hamburg vom 30.08.2006
- Inhalt
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- die Klage durch Gerichtsbescheid vom 23. Januar 2006, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird
- mündlichen Verhandlung am 30. August 2006 den Rechtsstreit entscheiden, weil der Kläger, dessen
BGH - 3 StR 179/08
Bundesgerichtshof vom 24.06.2008
- Inhalt
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- sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vorn herein gänzlich aussichtslos
- Angeklagten in der Nähe von dessen Pkw beteiligte, ohne dass ein Widerstreben der Zeugin zu bemerken war. Es
VG Münster - 7 K 1240/10
Verwaltungsgericht Münster vom 12.11.2010
- Inhalt
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- ausgeschlagen habe. Die Beklagte hätte in Folge dessen allein die Schwester des Klägers, die
- verpflichtet, der entweder Nutzungsberechtigter ist oder in dessen Auftrag der Friedhof und seine
OLG Oldenburg - 5 W 35/98
Oberlandesgericht Oldenburg vom 03.03.1998
- Inhalt
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- dessen Einsetzung zum Alleinerben. Die Antragstellerin sollte nach dem Willen des Erblassers zwar
- Antragsgegners aus dem Altenteilsvermächtnis nicht dessen Leistungsfähigkeit i.S.v. § 1603Abs. 1 BGB, sondern ggf. der Nachlaß (§§ 1990, 1992 BGB).
OLG Oldenburg - 7 U 4/94
Oberlandesgericht Oldenburg vom 10.11.1994
- Inhalt
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- ist bei der Aufstellung des Umlegungsplans an die Festsetzungen des Bebauungsplans, dessen
- Antragsgegner ist bei der Aufstellung des Umlegungsplans an die Festsetzungendes Bebauungsplans - dessen
BGH - 5 StR 274/00
Bundesgerichtshof vom 19.07.2000
- Inhalt
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- vorgeworfenen Taten war dessen Ehefrau, die Nebenklägerin. Das Landgericht hat auch den – zur Zeit der Taten
- und dessen Kenntnis von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht keine Beachtung finden. Der
OVG Nordrhein-Westfalen - 18 B 769/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2004
- Inhalt
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- Kindesmutter nicht aus angesichts dessen, dass sie nach eigenen Angaben zur Zeit der Geburt des Kindes mit
- Antragsgegner nach dessen Angaben in dem Schreiben vom 30. April 2003 bis dahin ein Nachweis über
SozG Berlin - S 79 KA 348/03 ER
Sozialgericht Berlin vom 16.02.2004
- Inhalt
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- , aus dem sich ein Rechtsanspruch ergeben muss, dessen Verwirklichung Gefahr droht. Ein solches
- . Finanzierung der Krankenkassensystems stellt eine übergeordnete Aufgabe der Allgemeinheit dar, in dessen
VG Minden - 6 L 624/07
Verwaltungsgericht Minden vom 12.12.2007
- Inhalt
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- , mündlich oder in anderer Weise erlassen werden und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet werden
- zwar eine Vorwegnahme dessen, was die Antragstellerin normalerweise erst in einem Hauptsacheverfahren