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VG Minden - 7 K 2079/07
Verwaltungsgericht Minden vom 26.08.2009
- Inhalt
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- Amerikaner in Somalia bekämpft. Der westliche Soldat im allgemein ist ein schwacher Soldat, der das
- 06.12.2007 - 69735/01 - (Chair), InfAuslR 2008, 111f., 101102aus, dass die EMRK nicht das Recht eines
- Ordnung aufrecht zu halten, hätten die Vertragsstaaten das Recht, Ausländer auszuweisen. Eine
- Ausländers, insbesondere seinem Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens einerseits und dem
- ihr Haus auch Haus des Krieges genannt. Asservat 2.4.6.1.10 6869Ob man rechts oder links schaut
HessVGH - 4 N 177/05
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 03.11.2005
- Inhalt
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- der LEP 2000, der eine Isophonenlinie von 62 dB(A) nenne, den Trägern der Regionalplanung das Recht
- Entscheidung der Landesregierung treffen lassen können. Die Regionalversammlung sei daher zu Recht
- Kommunalvertreter, die zu Recht darauf hingewiesen haben, dass es zu den originären Aufgaben der Kommunen gehört
- Regionalplan keine fachlich allgemein anerkannte neuere Berechnungsmethode zur Verfügung stand, ist
- öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum
LAG Hessen - 9 Sa 1830/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 29.04.2010
- Inhalt
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- bestimmter, namentlich benannter Leiharbeitnehmer, ohne dass die Beklagte das Recht habe, den
- , vielmehr sei er sehr allgemein gehalten. Die Beklagte greife die Entscheidung des erstinstanzlichen
- Hintergrund reicht der von der Beklagten vorgelegte AÜ-Vertrag nicht aus, den staatlichen Kündigungsschutz
FG Baden-Württemberg - 3 K 99/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 31.07.2008
- Inhalt
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- / Staringer [Hrsg.], Arbeitnehmer im Recht der Doppelbesteuerung, Wien, 2003, zu II. 4. Abs. 3 [S. 177, 189
- , 1241; Hinweis auf Art. 31 Abs. 1 des Wiener Abkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969
- vom 23. Mai 1969, in innerstaatliches Recht transformiert seit Inkrafttreten des
- -Geschäftsführer im DBA-Recht in: Gassner/Lang/Lechner/Schuch/Staringer [Hrsg.], a.a.O., S. 89 ff
- Tätigkeit zu Recht in dessen Ansässigkeitsstaat (der Bundesrepublik Deutschland) der Besteuerung
OLG Hamm - 28 U 94/07
Oberlandesgericht Hamm vom 04.03.2008
- Inhalt
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- eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Damit stellte sich erst recht die Frage, ob zwei
- in hohem Maße fraglich. Bei seiner Anhörung durch den Senat hat er lediglich allgemein erklärt
- Verhandlungstermin vom 06. September 2006 zu Recht selbst zugestanden, dass die erst am 06. Februar
- der Rechts- und Prozesslage eine begründete Aussicht besteht, dass im Falle der Entscheidung ein
- Gesellschaft in einem gesonderten Rechtsstreit in Anspruch genommen hat, reicht insoweit nicht aus
EuG - T-332/00
Gericht der Europäischen Union vom 14.11.2002
- Inhalt
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- Zucker beschränkt, hat die Kommission zu Recht in der ersten Begründungserwägung der angefochtenen
- Kommission konnte daher in der vierten Begründungserwägung der angefochtenen Verordnung zu Recht
- sich eine Verringerung der Produktionsquoten um 500 000 Tonnen, und erst recht um 115 000 Tonnen
- Kommission zu Recht annehmen durfte, dass wegen der aufgetretenen Schwierigkeiten die Gefahr einer Störung
- diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Rechtssachen T
BGH bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
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- Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 18/10207, S. 49). Zu Recht hat das Bundeskartellamt aufgrund der Gesamtbetrachtung
- Beschwerdegericht hat solche direkten Netzwerkeffekte zu Recht bejaht. Denn der Nutzen des Facebook-Netzwerks
- parallele Nutzung begegnet gleichwohl verschiedenen Hindernissen. Das Bundeskartellamt hat zu Recht
- diesen Substitutionswettbewerb ausgesetzt sieht. Das Bundeskartellamt weist zu Recht darauf hin, dass
- allgemein anerkannt (Berberich/Kantschik, NZI 2017, 1; Schweitzer/Haucap/Kerber/Welker, Modernisierung
OLG Braunschweig - 3 U 252/02
Oberlandesgericht Braunschweig vom 03.09.2003
- Inhalt
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- eine Rückzahlung der Einlagen in Betracht. Das Landgericht habe indes zu Recht auf eine
- gegen die G. Gruppe nach fast drei Jahren der Ermittlungstätigkeit zu Recht eingestellt. Keineswegs
- Recht verneint. Die Beklagten hätten weder einen Kapitalanlagebetrug noch einen Betrug oder eine
- Teil noch recht langen Restlaufzeit der Beteiligungen ist zudem jedenfalls nicht ganz auszuschließen
- belegt sei. Die Beklagten haben daher zu Recht auf Bl. 6 des Schriftsatzes vom 5.3.2003 auf den
FG Münster - 12 K 3156/04 L
Finanzgericht Münster vom 29.11.2006
- Inhalt
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- mussten. Im Streitfall ist dagegen die Nutzung eines betrieblichen Pkw allgemein für private Zwecke zu
- allgemein für private Zwecke zu beurteilen, wobei diese Nutzung während des gesamten Jahres
- eines Arbeitgebers reicht, sind zwar nach § 42 d Abs. 3 Satz 1 EStG der Arbeitgeber und der
- ) zu überprüfen. Soweit die Haftung eines Arbeitgebers reicht, sind zwar nach § 42 d Abs. 3 Satz 1 EStG
OVG Nordrhein-Westfalen - II A 687/67
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Abwasseranlage sehr lose ist. Deswegen wird im Schrifttum mit Recht die Auffassung vertreten, von diesem rohen
- I 341 (BBauG). Die Zahlung von Beiträgen nach diesen Vorschriften läßt das Recht der Gemeinden
- Urteil ist zu Recht § 1 Abs. 3 der Ortssatzung der Stadt ... über den Anschluß der Grundstücke an
- Verhältnismäßigkeit abgeleitete allgemeine Äquivalenzprinzip verlangt nur, daß kein unangemessenes Verhältnis
- Abs. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des in Nordrhein-Westfalen geltenden preußischen Rechts vom 7
BFH - I R 59/12
Bundesfinanzhof vom 26.02.2014
- Inhalt
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- Einschränkung des objektiven Nettoprinzips habe der Gesetzgeber ohne Verstoß gegen das allgemeine
- mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts. Er beantragt, unter Aufhebung des FG-Urteils
- sog. Mindestbesteuerung im Streitfall Die Revision ist aber nach der Maßgabe einfachen Rechts nicht
- der Ausgestaltung des einfachen Rechts folgerichtig umzusetzen (s. nur BVerfG-Beschluss vom 12
VG Frankfurt (Main) - 5 E 2356/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 27.08.2007
- Inhalt
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- Schwerpunktbildung an Allgemein- oder Fachkrankenhäusern zu erfolgen. Hierfür sprächen auch fiskalische
- , habe dies vorrangig durch Schwerpunktbildung an Allgemein- oder Fachkrankenhäusern zu erfolgen. Hierfür
- einen Programmsatz oder eine Auslegungsregelung, sondern um unmittelbar anwendbares Recht (vgl
- interdisziplinären Angeboten grundsätzlich der Vorrang vor Spezialkliniken einzuräumen sei und - allgemein
- , rechtfertigen könnte. Die Erwägung „eine solche Spezialklinik wollen wir nicht“ reicht hierfür
OLG Brandenburg - 3 U 100/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Unterdeckungen von Mietpools sei allenfalls allgemein behauptet, könne indessen hier keine Aufklärungspflicht
- Renditeimmobilien) als nicht vertretbar bewertet hat (vgl. BaFin 4, 52), begründet erst Recht keine
- (§ 214 BGB). Für den nach altem Recht in 30jähriger Regelfrist (vgl Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl
- erstinstanzlichen Klagebegehren uneingeschränkt weiter. 9Sie im beanstanden Rechts- und
LAG Düsseldorf - 17 Sa 153/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 25.08.2008
- Inhalt
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- Klägers überwiegend zu allgemein gehalten und nicht einlassungsfähig. 19Der Kläger sei - bis auf die Zeit
- kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden, mit der Folge, dass eine gleichwohl erhobene
- Essen hat zu Recht angenommen, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis kraft der Fiktion des
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrages reicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher aus
LAG Hamm - 7 Sa 720/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 12.08.2005
- Inhalt
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- . § 256 ZPO allgemein zulässige und in der Frist des § 4 KSchG erhobene Feststellungsklage der Klägerin
- Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und
- bedeutet dies, dass sie nationales Recht grundsätzlich auch contra legem fortbilden müssen). Von
- der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer