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VG Köln - 14 K 7566/95
Verwaltungsgericht Köln vom 30.01.2001
- Inhalt
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- Ausdruck allgemein gültiger Rechtsprinzipien Anwendung; es kann daher auch Grundlage eines
- ). Entsprechend den vorgenannten Bedingungen hat der B. sich wegen seines Schadens zu Recht an sein Mitglied
- Forderung stünde der Klägerin allerdings zu, wenn sie eine Forderung aus abgetretenem Recht des B. geltend
- nicht mehr möglich sei, wenn die Amalgamabscheider einen Amalgamfüllstand von 100 % er- reicht hätten
LSG Sachsen - L 4 RA 539/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 01.03.2005
- Inhalt
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- unbegründet. Das Sozialgericht und die Beklagte haben im Ergebnis zu Recht entschieden, dass der Klä-ger
- davon ab, ob er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, sich auch in der FZR in dem dort vorgesehenen
- Reproduktionsprozesses im Betrieb vorhanden sein müssen. Darüber hinaus seien allgemeine naturwissenschaftlich
BSG - B 5 R 44/08 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- gilt erst recht, wenn es sich wie hier um eine Äußerung zu einem bereits verabschiedeten Gesetz handelt
- Leistung. § 14 Abs 1 Satz 1 und 2 SGB IX räumt ihm vielmehr das Recht ein, seine Zuständigkeit nach
- für den geltend gemachten Erstattungsanspruch der Klägerin ist § 102 SGB X. Diese allgemeine
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 RA 194/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.04.2003
- Inhalt
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- Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von
- rechtswidrig und, wenn sie ein Recht vorenthalten, Grundlage dafür, dass dem Berechtigten Sozialleistungen
- Rentenversicherungsträger eine niedrigere als die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze anwenden muss
LAG Baden-Württemberg - 4 Sa 50/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 09.06.2004
- Inhalt
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- Anträge des Klägers auf Teilzeitarbeit zu Recht oder zu Unrecht abgelehnt hat. Denn im vorliegenden Fall
- Durchschnitts liegt. Denn die Beklagte hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es auch im unternehmerischen
- allgemeine Willkürverbot dar. 41 Bei diesem Prüfungsmaßstab hat der Kläger eine willkürliche Entscheidung
LSG Baden-Württemberg - L 12 AS 2069/08
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 12.12.2008
- Inhalt
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- Gebrauch gemacht, sei der Betroffene in seinem Recht auf seine ermessensfehlerfreie Entscheidung
- . Zur Begründung bezieht er sich auf sein Vorbringen in erster Instanz und macht geltend, zu Recht
- . 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern in
LSG Baden-Württemberg - L 8 AL 2494/01
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 05.03.2004
- Inhalt
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- bestehe nicht, da das Beschäftigungsverhältnis von AN mit der I-GmbH recht-lich wirksam gekündigt und
- bestimmte Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses knüpfe, nicht ge-recht werde. Im übrigen treffe
- Übermaßverbot der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, dass dem Arbeitgeber eine besondere Ver-antwortung für
LG Krefeld - 5 O 233/05
Landgericht Krefeld vom 02.05.2006
- Inhalt
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- Anspruch aus culpa in contrahendo verjährte nach altem Recht gemäß § 195 BGB in 30 Jahren. Selbst wenn
- Parteien getroffene Vergütung über Sonderleistungen, bei denen es sich ersichtlich um allgemeine
- , 33). Dabei reicht es aber nicht aus, dass der Vertreter auf besondere Sachkunde hinweist. Wirbt oder
LAG Hessen - 12 Sa 1920/03
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26.01.2007
- Inhalt
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- Erfolg, weil sie unbegründet ist. Das Arbeitsgericht hat im Ergebnis zu Recht die Klage auf Abgabe
- Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO dar und nicht die erstmalige allgemeine oder klageweise
- die Arbeitnehmer K, Q, L und P. Diese Zahl reicht bei einem Betrieb, bei dem die menschliche
BSG - B 3 P 13/99 R
Bundessozialgericht vom 10.02.2000
- Inhalt
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- zulässig, aber nicht begründet. Das LSG hat zu Recht entschieden, daß der Kläger gegen die Beklagte
- nicht konkret verrichtungsbezogene allgemeine Aufsichts- und Betreuungsbedarf von geistig
- III in der ihn treffenden Leistungspflicht mittelbar betroffen wird, reicht insoweit nicht aus. Zwar
BSG - S 22 AS 2451/06 S
Bundessozialgericht vom 17.03.2009
- Inhalt
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- zu recht geändert und die Beklagte zur Gewährung höherer Leistungen an die Klägerin verurteilt. Die
- allgemeine Berechnungsvorschrift (vgl Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 41 RdNr 7). Ob bei
- minderjährigen Klägerin habe die Rechte ihrer Tochter im eigenen Namen geltend machen wollen. Dies wäre
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 1024/05 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 16.06.2005
- Inhalt
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- „zweiten Bildungsweg" erlangte er zunächst die mittlere Reife und im Frühjahr 2002 die allgemeine
- mittlere Reife und dann die allgemeine Hochschulreife „im zweiten Bildungsweg" erworben und ein
- , so dass auch insoweit durch Zeitablauf eine Vereitelung des geltend gemachten Rechts droht. 34 Dem
BAG - 4 AZR 998/06
Bundesarbeitsgericht vom 12.12.2007
- Inhalt
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- , an sich ausreichende, weil alle Tarifregelungen vollständig umfassende, allgemeine Hinweis nach § 2
- (Flume Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts II 4. Aufl. § 17 Anm. 2; Medicus Allgemeiner Teil des
- den einzelvertraglichen Verzicht eines Arbeitnehmers auf tarifliche Rechte. Dieser ist wegen eines
OLG Düsseldorf - I-24 U 169/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.06.2009
- Inhalt
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- und dessen gesetzliche Gebühren allgemein zu erfahren sind. Er muss den Mandanten aber dann aufklären
- die Klägerin zu Recht beruft. Der Gebührenanspruch wurde gemäß § 16 S. 1 BRAGO im Jahre 2000 fällig
- bis zu Höhe von 10/10 angemessen sein kann, erst recht nicht auf die Geltendmachung einer
- eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 705 ff. BGB (vgl. BGH NJW 1996, 2859). Für
- gegen die Anwaltssozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gerichteten Ansprüche nur in Anlehnung
SozG Reutlingen - S 2 AS 198/08
Sozialgericht Reutlingen vom 30.09.2008
- Inhalt
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- anderer Hilfebedürftiger zu deren Gunsten verleiht der Klägerin nicht das Recht, gleichfalls
- rechtswidrig begünstigt zu werden (vgl. allgemein zur Unzulässigkeit der Gleichsetzung ins Unrecht F
- -4200 § 22 Nr. 2, Rdnr. 29). Dabei reicht es jedenfalls aus, wenn dieser Hinweis zum einen die Höhe