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BSG - 12 R 3/08

Bundessozialgericht vom 04.11.2009
Inhalt
  • . Entscheidungsgründe 10Die Revision der Klägerin ist unbegründet. Zu Recht hat das LSG das der Klage
  • entwickeltes, im deutschen Recht nicht ausgeformtes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung
  • Recht gewährt und ihm gleichzeitig die Verpflichtung auferlegt, ein Geschäft entsprechend seinem
  • jeden juristischen Fachbegriff - der juristische oder in Ermangelung eines solchen der allgemeine

LAG Köln - 13 Sa 42/08

Landesarbeitsgericht Köln vom 27.03.2008
Inhalt
  • zu Recht stattgegeben. Die zulässige Klage ist begründet. 731. Der Feststellungsantrag zu 2. ist nach
  • Versorgungsgrads der Gehaltsempfänger, erst recht die individuelle Streuung eine erhebliche Bandbreite
  • einer längeren Dienstzeit erreicht werden kann. Dieser besondere Fall kann jedoch die allgemeine
  • Systematik der Versorgungsordnung her ist es nicht nachvollziehbar, dass eine allgemeine Regelung

LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 2041/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.11.2005
Inhalt
  • Einbeziehung in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine gesicherte Aussicht, im Versorgungsfall
  • , ob eine Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem vorliegt, am Recht der DDR an, so dass es
  • , verfüge über allgemeine Kenntnisse des Arbeitsrechts zur Wahrnehmung der Disziplinarbefugnis
  • fachrichtungsspezifische Ausbildung erfasste die allgemeine Transporttechnologie, die Betriebstechnologie, die

VG Saarlouis - 5 K 910/07 H

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 11.03.2009
Inhalt
  • Kosten für die Verwaltungshandlung nicht festgestellt werden. Dies gilt erst recht, wenn man die in
  • Vorteilsabschöpfung hinausginge. Zu Recht ist die Klägerin neben der angefochtenen Befreiungsgebühr auch zur Zahlung
  • Gebührenverzeichnis aufgeführt sind. Das Allgemeine und die Besonderen Gebührenverzeichnisse werden nach § 1 Abs. 2
  • erlassen. In das Allgemeine und die Besonderen Gebührenverzeichnisse dürfen nach § 6 Abs. 1 Satz 1

LAG Düsseldorf - 7 Sa 216/10

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12.05.2010
Inhalt
  • . 85Zu Recht hat die Beklagte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die von ihr auch
  • den Gleichbehandlungsgrundsatz relevante, vom Arbeitgeber geschaffene allgemeine Ordnung gibt (vgl
  • ergibt sich jedoch noch keine allgemeine Ordnung. Mit der Altersteilzeitvereinbarung mit dem Mitarbeiter
  • - letztlich ist nur streitig, wie angespannt die Situation ist - reicht dieser Sachgrund zunächst

VG Braunschweig - 5 A 46/12

Verwaltungsgericht Braunschweig vom 25.02.2014
Inhalt
  • ). Die Beklagte hat ihr zu Recht vorläufig untersagt, ihr Produkt „D. E.“ als diätetisches Lebensmittel
  • aber lediglich Aussagen über allgemeine physiologische Körperfunktionen und seien daher
  • allgemeine physiologische Stoffwechselprozesse hinaus, müssten diätetische Lebensmittel besonderen
  • Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Nahrung zu ergänzen (Nr. 1

BVerfG - 1 BvR 3262/07

Bundesverfassungsgericht vom 30.07.2008
Inhalt
  • 2008 durch Urteil für Recht erkannt: 1. § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landesnichtraucherschutzgesetzes
  • Eigentum auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schütze. Dazu gehöre
  • seinen Zweck verfehlen. Nur ein allgemein geltendes, generelles Rauchverbot, das den Nichtrauchern die
  • . BVerfGE 85, 248 ). Der Schutz erstreckt sich auch auf das Recht, Art und Qualität der am Markt
  • und damit erst recht auch Beschränkungen der Berufsausübung rechtfertigen können. Die Freiwilligkeit

BAG - 3 AZR 865/06

Bundesarbeitsgericht vom 17.09.2008
Inhalt
  • allgemein als Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verstanden wird. Denn im PA 97 wird der Begriff iSd
  • . In einem mit „Allgemeine Leistungsvoraussetzungen“ überschriebenen allgemeinen Teil definiert die
  • die Rechte eines Versorgungsempfängers erlangt und von der späteren Insolvenzschuldnerin Leistungen

OLG Düsseldorf - I-21 U 229/03

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.11.2004
Inhalt
  • erstinstanzlichen Vorbringens entgegen. 32Sie vertritt die Ansicht, dass das Landgericht ihr zu Recht
  • , dass ein eventueller Ausführungsfehler jedenfalls nicht kausal geworden sei. Zu Recht habe das
  • Partei auch ohne einen Beitritt das Recht gibt, einem weiteren Dritten den Streit zu verkünden, so
  • Gewährleistung übernommen hätte. Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass sich die Beklagte und
  • Rechts, bzgl. von ihr nicht zu vertretender Mängel die Beseitigung abzulehnen, einen Anspruch auf

FG Hamburg - 6 K 248/13

Finanzgericht Hamburg vom 23.04.2014
Inhalt
  • )). Der Beklagte hat im Ergebnis zu Recht die von den Klägern begehrte Berücksichtigung von weiteren
  • die allgemeine vermögensverwaltende Tätigkeit abgelten soll, ist er den sofort abziehbaren
  • Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft
  • betrieb die Gründung einer Einmann-GmbH; eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet daher aus

VG Gelsenkirchen - 12 K 2072/06

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 29.06.2010
Inhalt
  • ist erst recht eine Notwendigkeit, Beförderungen von der Erfüllung einer bestimmten Wartezeit abhängig
  • allgemeine Dienstalter des Klägers sei jedoch fiktiv der 10. Mai 2003. Er sei daher nicht in die
  • Antrag auf Neubescheidung das allgemeine Rechtsschutzinteresse nicht vorgelegen hätte. Zwar hätte

HessVGH - 11 UE 2161/85

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.02.1990
Inhalt
  • hinsichtlich des Haupt- und Hilfsantrags zu Recht als unbegründet abgewiesen. 33 Die Klage ist als
  • /Musielak, Das Recht des Handwerks, 2. Aufl., Rdnr. 10 zu § 16 HwO). Maßgeblicher Zeitpunkt für die
  • hinsichtlich der Auswahl seiner Beweismittel. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, daß
  • . Die recht umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage vermittelt in bezug auf die Kriterien jedoch
  • Kriterien einen allgemein gültigen Bewertungsmaßstab zur Abgrenzung des Handwerks zu schaffen; denn eine

BGH - 5 StR 18/10

Bundesgerichtshof vom 29.04.2010
Inhalt
  • , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, am 29. April 2010 für Recht erkannt: Auf die Revisionen
  • , 3119 bis 3121; für Zwangsexkorporationen allgemein Amelung/Wirth StV 2002, 161, 167; Dallmeyer StV 1997
  • Rechtsmittel, an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen – G r ü n d

OLG Brandenburg - 10 UF 105/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.06.2009
Inhalt
  • zugelassen. Gründe I. 1Der Kläger nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Kindesunterhalt
  • Beklagte hat die Klage teilweise, nämlich soweit der Kläger Leistungen nicht allgemein an die
  • Vergangenheit außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts auch von der Zeit an den Anspruch

BSG - S 50 AS 53/05

Bundessozialgericht vom 06.09.2007
Inhalt
  • zwar zunächst vor dem SG allgemein Leistungen nach dem SGB II beantragt, in seinem Antrag zur
  • den bisherigen § 26 BSHG (BT-Drucks 15/1514 S 57). Nach dem bisherigen Recht des BSHG war
  • (s BT-Drucks 15/1728 S 172). Als Grund des Ausschlusses reicht nun nicht mehr nur der Status als