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BSG - 12 R 3/08
Bundessozialgericht vom 04.11.2009
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe 10Die Revision der Klägerin ist unbegründet. Zu Recht hat das LSG das der Klage
- entwickeltes, im deutschen Recht nicht ausgeformtes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung
- Recht gewährt und ihm gleichzeitig die Verpflichtung auferlegt, ein Geschäft entsprechend seinem
- jeden juristischen Fachbegriff - der juristische oder in Ermangelung eines solchen der allgemeine
LAG Köln - 13 Sa 42/08
Landesarbeitsgericht Köln vom 27.03.2008
- Inhalt
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- zu Recht stattgegeben. Die zulässige Klage ist begründet. 731. Der Feststellungsantrag zu 2. ist nach
- Versorgungsgrads der Gehaltsempfänger, erst recht die individuelle Streuung eine erhebliche Bandbreite
- einer längeren Dienstzeit erreicht werden kann. Dieser besondere Fall kann jedoch die allgemeine
- Systematik der Versorgungsordnung her ist es nicht nachvollziehbar, dass eine allgemeine Regelung
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 2041/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.11.2005
- Inhalt
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- Einbeziehung in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine gesicherte Aussicht, im Versorgungsfall
- , ob eine Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem vorliegt, am Recht der DDR an, so dass es
- , verfüge über allgemeine Kenntnisse des Arbeitsrechts zur Wahrnehmung der Disziplinarbefugnis
- fachrichtungsspezifische Ausbildung erfasste die allgemeine Transporttechnologie, die Betriebstechnologie, die
VG Saarlouis - 5 K 910/07 H
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 11.03.2009
- Inhalt
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- Kosten für die Verwaltungshandlung nicht festgestellt werden. Dies gilt erst recht, wenn man die in
- Vorteilsabschöpfung hinausginge. Zu Recht ist die Klägerin neben der angefochtenen Befreiungsgebühr auch zur Zahlung
- Gebührenverzeichnis aufgeführt sind. Das Allgemeine und die Besonderen Gebührenverzeichnisse werden nach § 1 Abs. 2
- erlassen. In das Allgemeine und die Besonderen Gebührenverzeichnisse dürfen nach § 6 Abs. 1 Satz 1
LAG Düsseldorf - 7 Sa 216/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12.05.2010
- Inhalt
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- . 85Zu Recht hat die Beklagte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die von ihr auch
- den Gleichbehandlungsgrundsatz relevante, vom Arbeitgeber geschaffene allgemeine Ordnung gibt (vgl
- ergibt sich jedoch noch keine allgemeine Ordnung. Mit der Altersteilzeitvereinbarung mit dem Mitarbeiter
- - letztlich ist nur streitig, wie angespannt die Situation ist - reicht dieser Sachgrund zunächst
VG Braunschweig - 5 A 46/12
Verwaltungsgericht Braunschweig vom 25.02.2014
- Inhalt
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- ). Die Beklagte hat ihr zu Recht vorläufig untersagt, ihr Produkt „D. E.“ als diätetisches Lebensmittel
- aber lediglich Aussagen über allgemeine physiologische Körperfunktionen und seien daher
- allgemeine physiologische Stoffwechselprozesse hinaus, müssten diätetische Lebensmittel besonderen
- Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die allgemeine Nahrung zu ergänzen (Nr. 1
BVerfG - 1 BvR 3262/07
Bundesverfassungsgericht vom 30.07.2008
- Inhalt
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- 2008 durch Urteil für Recht erkannt: 1. § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landesnichtraucherschutzgesetzes
- Eigentum auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schütze. Dazu gehöre
- seinen Zweck verfehlen. Nur ein allgemein geltendes, generelles Rauchverbot, das den Nichtrauchern die
- . BVerfGE 85, 248 ). Der Schutz erstreckt sich auch auf das Recht, Art und Qualität der am Markt
- und damit erst recht auch Beschränkungen der Berufsausübung rechtfertigen können. Die Freiwilligkeit
BAG - 3 AZR 865/06
Bundesarbeitsgericht vom 17.09.2008
- Inhalt
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- allgemein als Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verstanden wird. Denn im PA 97 wird der Begriff iSd
- . In einem mit „Allgemeine Leistungsvoraussetzungen“ überschriebenen allgemeinen Teil definiert die
- die Rechte eines Versorgungsempfängers erlangt und von der späteren Insolvenzschuldnerin Leistungen
OLG Düsseldorf - I-21 U 229/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.11.2004
- Inhalt
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- erstinstanzlichen Vorbringens entgegen. 32Sie vertritt die Ansicht, dass das Landgericht ihr zu Recht
- , dass ein eventueller Ausführungsfehler jedenfalls nicht kausal geworden sei. Zu Recht habe das
- Partei auch ohne einen Beitritt das Recht gibt, einem weiteren Dritten den Streit zu verkünden, so
- Gewährleistung übernommen hätte. Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, dass sich die Beklagte und
- Rechts, bzgl. von ihr nicht zu vertretender Mängel die Beseitigung abzulehnen, einen Anspruch auf
FG Hamburg - 6 K 248/13
Finanzgericht Hamburg vom 23.04.2014
- Inhalt
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- )). Der Beklagte hat im Ergebnis zu Recht die von den Klägern begehrte Berücksichtigung von weiteren
- die allgemeine vermögensverwaltende Tätigkeit abgelten soll, ist er den sofort abziehbaren
- Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft
- betrieb die Gründung einer Einmann-GmbH; eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet daher aus
VG Gelsenkirchen - 12 K 2072/06
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 29.06.2010
- Inhalt
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- ist erst recht eine Notwendigkeit, Beförderungen von der Erfüllung einer bestimmten Wartezeit abhängig
- allgemeine Dienstalter des Klägers sei jedoch fiktiv der 10. Mai 2003. Er sei daher nicht in die
- Antrag auf Neubescheidung das allgemeine Rechtsschutzinteresse nicht vorgelegen hätte. Zwar hätte
HessVGH - 11 UE 2161/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.02.1990
- Inhalt
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- hinsichtlich des Haupt- und Hilfsantrags zu Recht als unbegründet abgewiesen. 33 Die Klage ist als
- /Musielak, Das Recht des Handwerks, 2. Aufl., Rdnr. 10 zu § 16 HwO). Maßgeblicher Zeitpunkt für die
- hinsichtlich der Auswahl seiner Beweismittel. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, daß
- . Die recht umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage vermittelt in bezug auf die Kriterien jedoch
- Kriterien einen allgemein gültigen Bewertungsmaßstab zur Abgrenzung des Handwerks zu schaffen; denn eine
BGH - 5 StR 18/10
Bundesgerichtshof vom 29.04.2010
- Inhalt
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- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, am 29. April 2010 für Recht erkannt: Auf die Revisionen
- , 3119 bis 3121; für Zwangsexkorporationen allgemein Amelung/Wirth StV 2002, 161, 167; Dallmeyer StV 1997
- Rechtsmittel, an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen – G r ü n d
OLG Brandenburg - 10 UF 105/09
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.06.2009
- Inhalt
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- zugelassen. Gründe I. 1Der Kläger nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Kindesunterhalt
- Beklagte hat die Klage teilweise, nämlich soweit der Kläger Leistungen nicht allgemein an die
- Vergangenheit außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts auch von der Zeit an den Anspruch
BSG - S 50 AS 53/05
Bundessozialgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- zwar zunächst vor dem SG allgemein Leistungen nach dem SGB II beantragt, in seinem Antrag zur
- den bisherigen § 26 BSHG (BT-Drucks 15/1514 S 57). Nach dem bisherigen Recht des BSHG war
- (s BT-Drucks 15/1728 S 172). Als Grund des Ausschlusses reicht nun nicht mehr nur der Status als