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BGH - 1 StR 189/07

Bundesgerichtshof vom 24.10.2007
Inhalt
  • . und IMB wurden 10zunächst beim Landesarbeitsamt Hessen unter Mitteilung der mit den deutschen
  • er noch in dessen Hoheitsgebiet beschäftigt." 26Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der
  • , dass der Arbeitnehmer dessen Rechtsvorschriften unterstellt bleibt (sog. E-101-Bescheinigung
  • berechtigt, Entscheidungen des ausländischen Trägers über die nach dessen Recht … maßgebenden
  • Berücksichtigung des Wortlauts des Abkommens nicht mehr an. Unbeschadet dessen bestünden aber auch

LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 113/03

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.01.2004
Inhalt
  • geltend gemacht, dessen Höhe unstreitig ist. 9 Der Kläger hat gemeint, er könne für 22 Monate die
  • Altersteilzeitvereinbarung haben dessen Parteien vereinbart, das Altersteilzeitarbeitsverhältnis solle ohne
  • Nr. 4 TV ATZ hat der Arbeitnehmer, dessen Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorzeitig endet, Anspruch
  • der Tarifbestimmung die Bedeutung zu, der Arbeitnehmer, dessen Altersteilzeitarbeitsverhältnis
  • , dessen Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorzeitig geendet hat, nach dem Wortlaut der Tarifbestimmung "für

SozG Dresden - S 21 AL 751/04

Sozialgericht Dresden vom 07.09.2004
Inhalt
  • kenne, nicht nachgekommen sei. In der Folge dessen würde sich ihr Anspruch auf Leistungen mindern; in
  • Meldung frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen hätte. Dies hieße, daß die Klägerin sich
  • angerechnet wird." Die Vorschrift generiert mithin eine Rechtsfolgenverortung des § 37b SGB III, dessen
  • dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand
  • jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. In diesem Zusammenhang waren für die

LG Bonn - 15 O 117/09

Landgericht Bonn vom 25.09.2009
Inhalt
  • den Fall als Testamentsvollstreckerin des Verstorbenen dessen Haftpflichtversicherung. Diese lehnte
  • Haftung von Rechtsanwalt T bereits dem Grunde nach und 16meint, der Klägerin sei aus dessen
  • etwaiger Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen Rechtsanwalt T wäre jedenfalls zu dessen Lebzeiten
  • ausdrücklich erhoben. Angesichts dessen bedarf es einer Erörterung der einzelnen Voraussetzungen des
  • Regressanspruchs im Ergebnis nicht. a. 26Ungeachtet dessen ist festzuhalten, dass die Beratung der

VG Gießen - 1 G 1910/07

Verwaltungsgericht Gießen vom 26.10.2007
Inhalt
  • . Dies ergebe sich letztlich aus dem Gutachten des Prof. Dr. I vom 18.03.2007, auf dessen gesamten
  • Geflügelgesundheitsdienst Hessen angeschlossen Betriebe des Beigeladenen dem Geflügelgesundheitsdienst Hessen
  • VwGO ist stattzugeben, wenn die Baugenehmigung offensichtlich dessen Rechte verletzt. Denn in diesem
  • Schadnager oder Fliegen den Schweinestall, dessen Futterlager, Futteraufbereitungsbereiche und das
  • zunächst, soweit der Antragsgegner in Übereinstimmung mit dem Beigeladenen und unter Bezugnahme auf dessen

OLG Frankfurt - 15 W 39/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.02.2007
Inhalt
  • als Betriebsinhaber gestellt, in dessen Folge sie die Zahlungsansprüche ihrer verstorbenen Großmutter
  • Genehmigungspflicht auszunehmen, Gebrauch gemacht hat - § 2 Abs.3 Nr.2 GrdstVG. Dies ist in Hessen für Grundstücke
  • Siedlungsunternehmen, in dessen Bezirk die Hofstelle des interessierten Betriebes liegt, das
  • notwendig ist - § 4 Abs.4 letzter Halbsatz RSG. Hiervon hat das Land Hessen in § 2 der Verordnung zur
  • Grundstücks wird, zu dessen Lasten sein Vorkaufsrecht auch tatsächlich entstanden ist. wird, zu dessen

LSG Rheinland-Pfalz - L 5 ER 57/05 KR

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 25.07.2005
Inhalt
  • durch den allein für das Land Hessen zuständigen Antragsgegner zu 2 komme nicht in Betracht, weil der
  • Antragsteller zu 1 nicht Vertragspartner für Arzneimittelversorgungsverträge in Hessen sei. Im
  • Antragstellers zu 1 zuwiderhandeln, was Konsequenzen für dessen Mitgliederbestand haben, aber auch
  • zB dessen Verhandlungsposition bei zukünftigen Arzneilieferungsverträgen beinträchtigen könnte. In
  • Anbetracht dessen und der eindeutigen Rechtswidrigkeit der Vereinbarungen ist bei Abwägung aller

LG Kassel - 5 O 535/07

Landgericht Kassel vom 26.02.2009
Inhalt
  • Zylinders, ein Stoßspiel habe messen können, das außerhalb der „…„-Toleranzen gelegen habe. Dies habe
  • Urteil zugrunde zu legen. 61Angesichts dessen ist das Gericht nicht von den Angaben des Klägers und der
  • Beweissicherungsverfahren, dort S. 8, 8. ausgeführt, er könne die Kompression des Motors nicht messen
  • Zylinders, ein Stoßspiel habe messen können, das außerhalb der „…„Toleranzen gelegen habe. Es handelt sich
  • seinem Urteil zugrunde zu legen. 66Angesichts dessen ist hier ebenfalls von einer normalen

Anlage 1 FkSolV 2013

(zu § 10 Absatz 1 Nummer 1)Übersichtsbogen zur Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität – Gesamtübersicht (FSG) –
Inhalt
  • (Fundstelle: BGBl. I 2013, 3678 – 3680)Pos.- Nr.FSG,001Name des Unternehmens, auf dessen Ebene die
  • Anteile des Unternehmens, auf dessen Ebene die Finanzkonglomerate-Solvabilität errechnet wird.FSABB
  • Wertpapierdienstleistungsbranche, auf dessen Ebene zugleich eine Berechnung nach § 10a Absatz 6 KWG in Verbindung mit der
  • Unternehmen, auf dessen Ebene die Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität durchgeführt wird, ist das

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 C 2/05

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2005
Inhalt
  • muss. 4Soweit der Antragsteller meint, für den wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. A. , dessen Vertrag
  • faktische Umwandlung des Amtsinhalts von dessen Stelle durch die Hochschule dargelegt, noch ist
  • Erhöhung der beamtenrechtlichen Wochenarbeitszeit - nach dessen Vorstellungen erhöhbar. Im Ergebnis
  • (vgl. dessen Mitteilung vom 1. März 2004 - 322-1.11.01-693- 3835.2 -), lediglich die beamteten

OLG Saarbrücken - 5 W 303/08

Saarländisches Oberlandesgericht vom 17.02.2009
Inhalt
  • . 104 Rs. d. A.), für den Rechtsstreit sei eine anwaltliche Vertretung erforderlich und sie sei dessen
  • erwarten können, dass dessen Vorbringen schlüssig sei und dass kein unzulässiges Klageverfahren geführt
  • Partei von ihrem Anwalt erwarten können, dass dessen Vorbringen im Rechtsstreit schlüssig sei und
  • mündlichen Verhandlung über den Einspruch war genügend Zeit, die Sach- und Rechtslage zu überprüfen. Dessen

OLG Stuttgart - 17 UF 233/07

Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.01.2008
Inhalt
  • abgehalten wurde. In dessen Verlauf fertigte der Geistliche eine schriftliche Niederschrift mit dem
  • dessen Berufungsbegründung mit Schriftsatz vom 24.10.2007, hinsichtlich der Berufungserwiderung der
  • der Senat vom Vorliegen eines abstrakten Schuldanerkenntnisses auszugehen hätte, bliebe dessen Inhalt
  • und vor allem dessen tatsächlicher Schuldgrund offen. Denn die Vorstellung der Klägerin, allein mit

LG Köln - 19 S 166/02

Landgericht Köln vom 15.01.2003
Inhalt
  • ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrages, nach dessen individuellen Erkenntnis- und
  • zur Schadensermittlung beauftragte Privatgutachter nicht dessen Erfüllungsgehilfe; für etwaige Fehler
  • Bekannter des Klägers dessen Unfallfahrzeug von dem Händler, an den der Kläger dieses veräußert hat
  • gestellt. Daß möglicherweise der Neuerwerber des Unfallfahrzeugs, dessen Verbindung zu dem Kläger

BGH - 3 StR 404/01

Bundesgerichtshof vom 19.07.2001
Inhalt
  • erwarb der Angeklagte bei dem Lieferanten "M. " für den Haschischhändler S. auf dessen Bitte jeweils ein
  • dieser selbst. Für ihn erwarb es der Angeklagte als dessen Bote mit dessen Geld nach genauen
  • . . Er hatte keinerlei Einfluß auf die Bestimmung von Art und Menge des Rauschgiftes, dessen Preis

OLG Köln - 12 U 220/02

Oberlandesgericht Köln vom 13.01.2005
Inhalt
  • . G. F., dessen Verteidiger die Beklagten waren, benötigt und wurde am 05.11.1997 auf ein Anderkonto
  • Nordrhein Westfalen eingetragen. Nach der Freilassung des Beschuldigten am 07.11.1997 und dessen
  • Zeugin als damalige Lebensgefährtin des Inhaftierten ein erhebliches Interesse an dessen Freilassung
  • des Beschuldigten zunächst dessen Interessen zu vertreten hatten, bedarf es hinreichend sicherer