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BGH - 1 StR 189/07
Bundesgerichtshof vom 24.10.2007
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- . und IMB wurden 10zunächst beim Landesarbeitsamt Hessen unter Mitteilung der mit den deutschen
- er noch in dessen Hoheitsgebiet beschäftigt." 26Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der
- , dass der Arbeitnehmer dessen Rechtsvorschriften unterstellt bleibt (sog. E-101-Bescheinigung
- berechtigt, Entscheidungen des ausländischen Trägers über die nach dessen Recht … maßgebenden
- Berücksichtigung des Wortlauts des Abkommens nicht mehr an. Unbeschadet dessen bestünden aber auch
LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 113/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.01.2004
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- geltend gemacht, dessen Höhe unstreitig ist. 9 Der Kläger hat gemeint, er könne für 22 Monate die
- Altersteilzeitvereinbarung haben dessen Parteien vereinbart, das Altersteilzeitarbeitsverhältnis solle ohne
- Nr. 4 TV ATZ hat der Arbeitnehmer, dessen Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorzeitig endet, Anspruch
- der Tarifbestimmung die Bedeutung zu, der Arbeitnehmer, dessen Altersteilzeitarbeitsverhältnis
- , dessen Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorzeitig geendet hat, nach dem Wortlaut der Tarifbestimmung "für
SozG Dresden - S 21 AL 751/04
Sozialgericht Dresden vom 07.09.2004
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- kenne, nicht nachgekommen sei. In der Folge dessen würde sich ihr Anspruch auf Leistungen mindern; in
- Meldung frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen hätte. Dies hieße, daß die Klägerin sich
- angerechnet wird." Die Vorschrift generiert mithin eine Rechtsfolgenverortung des § 37b SGB III, dessen
- dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand
- jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. In diesem Zusammenhang waren für die
LG Bonn - 15 O 117/09
Landgericht Bonn vom 25.09.2009
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- den Fall als Testamentsvollstreckerin des Verstorbenen dessen Haftpflichtversicherung. Diese lehnte
- Haftung von Rechtsanwalt T bereits dem Grunde nach und 16meint, der Klägerin sei aus dessen
- etwaiger Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen Rechtsanwalt T wäre jedenfalls zu dessen Lebzeiten
- ausdrücklich erhoben. Angesichts dessen bedarf es einer Erörterung der einzelnen Voraussetzungen des
- Regressanspruchs im Ergebnis nicht. a. 26Ungeachtet dessen ist festzuhalten, dass die Beratung der
VG Gießen - 1 G 1910/07
Verwaltungsgericht Gießen vom 26.10.2007
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- . Dies ergebe sich letztlich aus dem Gutachten des Prof. Dr. I vom 18.03.2007, auf dessen gesamten
- Geflügelgesundheitsdienst Hessen angeschlossen Betriebe des Beigeladenen dem Geflügelgesundheitsdienst Hessen
- VwGO ist stattzugeben, wenn die Baugenehmigung offensichtlich dessen Rechte verletzt. Denn in diesem
- Schadnager oder Fliegen den Schweinestall, dessen Futterlager, Futteraufbereitungsbereiche und das
- zunächst, soweit der Antragsgegner in Übereinstimmung mit dem Beigeladenen und unter Bezugnahme auf dessen
OLG Frankfurt - 15 W 39/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.02.2007
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- als Betriebsinhaber gestellt, in dessen Folge sie die Zahlungsansprüche ihrer verstorbenen Großmutter
- Genehmigungspflicht auszunehmen, Gebrauch gemacht hat - § 2 Abs.3 Nr.2 GrdstVG. Dies ist in Hessen für Grundstücke
- Siedlungsunternehmen, in dessen Bezirk die Hofstelle des interessierten Betriebes liegt, das
- notwendig ist - § 4 Abs.4 letzter Halbsatz RSG. Hiervon hat das Land Hessen in § 2 der Verordnung zur
- Grundstücks wird, zu dessen Lasten sein Vorkaufsrecht auch tatsächlich entstanden ist. wird, zu dessen
LSG Rheinland-Pfalz - L 5 ER 57/05 KR
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 25.07.2005
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- durch den allein für das Land Hessen zuständigen Antragsgegner zu 2 komme nicht in Betracht, weil der
- Antragsteller zu 1 nicht Vertragspartner für Arzneimittelversorgungsverträge in Hessen sei. Im
- Antragstellers zu 1 zuwiderhandeln, was Konsequenzen für dessen Mitgliederbestand haben, aber auch
- zB dessen Verhandlungsposition bei zukünftigen Arzneilieferungsverträgen beinträchtigen könnte. In
- Anbetracht dessen und der eindeutigen Rechtswidrigkeit der Vereinbarungen ist bei Abwägung aller
LG Kassel - 5 O 535/07
Landgericht Kassel vom 26.02.2009
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- Zylinders, ein Stoßspiel habe messen können, das außerhalb der „…„-Toleranzen gelegen habe. Dies habe
- Urteil zugrunde zu legen. 61Angesichts dessen ist das Gericht nicht von den Angaben des Klägers und der
- Beweissicherungsverfahren, dort S. 8, 8. ausgeführt, er könne die Kompression des Motors nicht messen
- Zylinders, ein Stoßspiel habe messen können, das außerhalb der „…„Toleranzen gelegen habe. Es handelt sich
- seinem Urteil zugrunde zu legen. 66Angesichts dessen ist hier ebenfalls von einer normalen
Anlage 1 FkSolV 2013
(zu § 10 Absatz 1 Nummer 1)Übersichtsbogen zur Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität – Gesamtübersicht (FSG) –
- Inhalt
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- (Fundstelle: BGBl. I 2013, 3678 – 3680)Pos.- Nr.FSG,001Name des Unternehmens, auf dessen Ebene die
- Anteile des Unternehmens, auf dessen Ebene die Finanzkonglomerate-Solvabilität errechnet wird.FSABB
- Wertpapierdienstleistungsbranche, auf dessen Ebene zugleich eine Berechnung nach § 10a Absatz 6 KWG in Verbindung mit der
- Unternehmen, auf dessen Ebene die Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität durchgeführt wird, ist das
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 C 2/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2005
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- muss. 4Soweit der Antragsteller meint, für den wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. A. , dessen Vertrag
- faktische Umwandlung des Amtsinhalts von dessen Stelle durch die Hochschule dargelegt, noch ist
- Erhöhung der beamtenrechtlichen Wochenarbeitszeit - nach dessen Vorstellungen erhöhbar. Im Ergebnis
- (vgl. dessen Mitteilung vom 1. März 2004 - 322-1.11.01-693- 3835.2 -), lediglich die beamteten
OLG Saarbrücken - 5 W 303/08
Saarländisches Oberlandesgericht vom 17.02.2009
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- . 104 Rs. d. A.), für den Rechtsstreit sei eine anwaltliche Vertretung erforderlich und sie sei dessen
- erwarten können, dass dessen Vorbringen schlüssig sei und dass kein unzulässiges Klageverfahren geführt
- Partei von ihrem Anwalt erwarten können, dass dessen Vorbringen im Rechtsstreit schlüssig sei und
- mündlichen Verhandlung über den Einspruch war genügend Zeit, die Sach- und Rechtslage zu überprüfen. Dessen
OLG Stuttgart - 17 UF 233/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 29.01.2008
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- abgehalten wurde. In dessen Verlauf fertigte der Geistliche eine schriftliche Niederschrift mit dem
- dessen Berufungsbegründung mit Schriftsatz vom 24.10.2007, hinsichtlich der Berufungserwiderung der
- der Senat vom Vorliegen eines abstrakten Schuldanerkenntnisses auszugehen hätte, bliebe dessen Inhalt
- und vor allem dessen tatsächlicher Schuldgrund offen. Denn die Vorstellung der Klägerin, allein mit
LG Köln - 19 S 166/02
Landgericht Köln vom 15.01.2003
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- ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrages, nach dessen individuellen Erkenntnis- und
- zur Schadensermittlung beauftragte Privatgutachter nicht dessen Erfüllungsgehilfe; für etwaige Fehler
- Bekannter des Klägers dessen Unfallfahrzeug von dem Händler, an den der Kläger dieses veräußert hat
- gestellt. Daß möglicherweise der Neuerwerber des Unfallfahrzeugs, dessen Verbindung zu dem Kläger
BGH - 3 StR 404/01
Bundesgerichtshof vom 19.07.2001
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- erwarb der Angeklagte bei dem Lieferanten "M. " für den Haschischhändler S. auf dessen Bitte jeweils ein
- dieser selbst. Für ihn erwarb es der Angeklagte als dessen Bote mit dessen Geld nach genauen
- . . Er hatte keinerlei Einfluß auf die Bestimmung von Art und Menge des Rauschgiftes, dessen Preis
OLG Köln - 12 U 220/02
Oberlandesgericht Köln vom 13.01.2005
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- . G. F., dessen Verteidiger die Beklagten waren, benötigt und wurde am 05.11.1997 auf ein Anderkonto
- Nordrhein Westfalen eingetragen. Nach der Freilassung des Beschuldigten am 07.11.1997 und dessen
- Zeugin als damalige Lebensgefährtin des Inhaftierten ein erhebliches Interesse an dessen Freilassung
- des Beschuldigten zunächst dessen Interessen zu vertreten hatten, bedarf es hinreichend sicherer