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OLG Hamm - 10 U 19/03
Oberlandesgericht Hamm vom 12.07.2005
- Inhalt
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- das Recht zur Nutznießung am Vermögen seiner minderjährigen Kinder (Bl. 934 d.A.). 10Unter der UR-Nr
- Auskunftsanspruches erst recht aufgrund der jetzt vom Beklagten eingenommenen Rechtsposition – wonach
- Landgericht zu Recht darauf abgestellt hat, dass die Parteien sich wegen einer solchen auf
- durch Erbschaftsgebrauch gezogenen Früchten (§ 100 BGB) – wesentlich überstiegen hätten. Zu Recht wird
- besteht ein solcher Anspruch – worauf das Landgericht zu Recht hingewiesen hat – hinsichtlich des
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 KR 35/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.02.2003
- Inhalt
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- . Die Beklagte hat mit den angefochtenen Bescheiden zu Recht den geltend gemachten Anspruch abgelehnt
- zeigte ermutigende Ergebnisse, war aber nicht allgemein akzeptiert. Phase-III-Studien waren geplant oder
- Außenseitermethode ist, deren Nutzen und Schäden allgemein unbekannt ist ( ...). Die sKMT hat sich in der
- allgemein akzeptierten wissenschaftlichen Vorgehensweisen durchgeführte - Therapiestudie, die die sKMT
- Kosten ergibt sich auch nicht aus dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, der nur soweit reicht
StGH Hessen - P.St. 1181
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 11.05.1994
- Inhalt
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- , sondern allgemeine sachliche Gesichtspunkte geltend gemacht. Es liege in der Natur der Sache, daß sich der
- entscheidungserheblich ist. 5. Der Staatsgerichtshof überprüft die Anwendung einfachen Rechts nicht uneingeschränkt
- Polizeipräsident in ... es rechts widrig unterlassen habe, ihn im April ... zu befördern. Sein
- unterlaufen ist, ist nicht erkennbar. Der Staatsgerichtshof überprüft die Anwendung einfachen Rechts nicht
BSG - B 5 R 8/12 R
Bundessozialgericht vom 09.10.2012
- Inhalt
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- LSG hat die Berufung der Beklagten zu Recht zurückgewiesen, weil das SG die angegriffenen Bescheide
- werden dort nicht mitgeteilt. Zu Recht hat die Beklagte auch während des gerichtlichen Verfahrens nichts
- , ausdrücklich nach Grund und Höhe endgültige monatliche Zahlungsansprüche zuerkannt. Erst recht hat
- materielle Rechtsfolgenanordnung allein auf den aus dem (Stamm-)Recht erwachsenden und
- Gesetz und Recht gebundener Träger öffentlicher Verwaltung (Art 20 Abs 3 GG) im Rahmen ihrer
OLG Hamm - 81 Js 1837/04
Oberlandesgericht Hamm vom 25.07.2006
- Inhalt
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- , man habe sich "richtig geprügelt" und auch sonst sei es recht brutal zugegangen. Das Handgelenk des
- Bundeswehr genießt 7677einen hohen Stellenwert. Es gilt der allgemein bekannte militärische Grundsatz, dass
- Grundausbildung für Rekruten vermittelt werden, das Verbotensein ihres Tuns kannten. Zu Recht weist die
- berücksichtigen sein, dass der Code "...", der in Rekrutenkreisen allgemein als Bezeichnung für "Weichei
- stellt also einen eklatanten Verstoß gegen die geltende Befehlslage der Bundeswehr und die Rechte der
OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 10390/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.09.2007
- Inhalt
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- Regierungshauptsekretärin Krämer für Recht erkannt: Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier
- es disziplinarische Konsequenzen erfordere. Er habe zu Recht Reisekosten für Fahrten mit dem Corsa
- hat lediglich angegeben, es habe private Bestellungen gegeben. Dass es „üblich“, mithin allgemein
- zu Recht von einem Polizeibeamten erwarten, dass er die Rechtsordnung in besonderem Maße wahrt. Wenn
- Dienstvergehens nicht entgegen. Der Glaube an eine allgemeine Genehmigung des „Privatkaufs“ durch den
OLG Düsseldorf - I-18 U 163/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.12.2004
- Inhalt
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- die Beklagte aus abgetretenem und übergegangenem Recht der D. G. AG, nunmehr D. Z. G. AG, M
- abzustimmen. (...)" 11Die Klägerin macht aus abgetretenem und übergegangenem Recht folgende
- in Höhe eines Betrages von EUR 5.848,47 Erfolg. 48 Der von der Klägerin aus abgetretenem Recht gegen
- "generell und allgemein zu Hunderten von Aspekten der Versandorganisation" vorgetragen werden muss
- Individualvereinbarung oder um eine Allgemeine Geschäftsbedingung der Beklagten handelt - nur
VGH Baden-Württemberg - 4 S 684/10
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 15.03.2011
- Inhalt
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- , jedoch einen Dienstauftrag erfülle, der an keine Residenzpflicht geknüpft sei. Zu Recht weise das
- werde, der dem 100 v.H. übersteigenden Dienstauftrag entspreche. Erst recht liege ein Verstoß gegen
- Weshalb die Regelungen in §§ 2 und 16 PfarrBesG - die (allgemein) die Arten der Bezüge und das
- - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht gegen höherrangiges staatliches Recht. 31 Art. 33 Abs
- Verwaltungsgericht auch die erhobene allgemeine Leistungsklage mit Blick auf die Regelung des § 126 Abs. 3 BRRG
OVG Niedersachsen - 2 LB 92/13
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 25.03.2014
- Inhalt
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- Fallgestaltungen durch höherrangiges Recht in unterschiedlicher Weise begrenzt sein können. Im Asylverfahren
- auch das deutsche Recht in § 30 Abs. 2 StAG für eine behördliche Feststellung der der deutschen
- Staatsangehörigkeit an strengere materiell-rechtliche Voraussetzungen knüpft als das deutsche Recht, kann die
- türkische Staatsangehörigkeit besitze; denn nach türkischem Recht sei es unerheblich, ob ein Sohn eines
- Zweifel hat der Kläger durchweg nicht auszuräumen versucht. 84Zu Recht weist der Beklagte auch darauf
HessVGH - 5 N 3909/98
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.04.1999
- Inhalt
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- 1994, der mit der Verordnung der hessischen Landesregierung vom 5. Oktober 1994 allgemein verbindlich
- seien die Kosten für die Biokompostierungsanlage zu Recht in die Gebührenbedarfsbemessung einbezogen
- mit § 10 Abs. 2 KAG und damit mit höherrangigem Recht unvereinbar. 50 Nach § 9 Hessisches
- sich darauf, ob der festgelegte Gebührensatz im Ergebnis mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Die
- Verordnung der hessischen Landesregierung vom 11. Juli 1990 (GVBl. I S. 263) allgemein verbindlich
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 580/99.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.11.2004
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht hat auf die Klage des Klägers den Bescheid des Bundesamtes vom 21. März 1996 zu Recht
- einer Vielzahl von Rückkehrern eingeleitete Verfahren und damit erst recht gegen eine relevante Gefahr
- ; 02.08.2001 S. 6) - hinaus allgemein mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu Maßnahmen kommt, die den
- .; 12.01.1993 S. 1) - nach der Umsetzung der Konvention gegen Folter in nationales Recht seit 1994
- Sommer 1998 eine aus Parlamentariern und Ministern gebildete, allgemein erreichbare Kommission zur
BFH - I R 38/11
Bundesfinanzhof vom 06.06.2013
- Inhalt
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- bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen
- mögliche zukünftige Gesetzesänderungen in konkreten Umrissen allgemein vorhersehbar. Deshalb konnte
- die Klägerin ab diesem Zeitpunkt nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde
- geltenden Rechts nicht darauf vertrauen können, dass vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen
- sich die Klägerin mit ihrer Revision, die sie auf eine Verletzung materiellen Rechts stützt: In Höhe
Vorwurf sexuelle Nötigung und Vergewaltigung; Informationen zu Rechtsgrundlagen und den anwaltlichen Möglichkeiten
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 23.10.2015
- Inhalt
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- Vorwurf einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung kann recht schnell und unerwartet im Raum
- gar keine Anwälte und Gerichte) allerdings gilt es ganz allgemein zu wissen, dass es bei kaum einem
- Minimum einem Jahr Freiheitsstrafe und reicht bis zu 15 Jahren Haft! Dabei urteilen die Gerichte eher
- Körperverletzung oder Tod des Opfers) reicht aus. Das „Drohen“ ist das In-Aussicht-Stellen eines
- muss. Auch eine Gegenstand reicht hierzu aus. Der Körper selbst muss aber, und sei es nur durch die
EuG - T-177/02
Gericht der Europäischen Union vom 10.03.2004
- Inhalt
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- eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts oder durch ein gegen das nationale Recht verstoßendes Tun
- (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt
- URTEIL DES GERICHTS (Zweite Kammer) 10. März 2004(1) „Allgemeine Produktsicherheit
- allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 228, S. 24, nachfolgend: Richtlinie) hat für alle auf den
- , gemeinschaftsweit eine allgemeine Sicherheitsanforderung geschaffen. Dazu ist mit der Richtlinie
FG Hessen - 6 K 1521/05
Hessisches Finanzgericht vom 30.06.2006
- Inhalt
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- vom FA zu Recht der Umsatzsteuer unterworfen worden. 44 1. Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1996
- Gerichtshof des Bundes als nicht mit dem geltenden Recht im Einklang stehende bezeichnet worden ist
- VII. Empfehlung zur Verbesserung der Pflegesituation VIII. Allgemeine Bemerkungen 11 Mit der
- Abs. 2 MB/PPV". In § 6 Abs. 2 MB/PVV (Allgemeine Vertragsbedingungen für die private
- werden, dass eine allgemeine Verwaltungsvorschrift einer obersten Bundesbehörde von einem obersten