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BVerfG - 1 BvR 1457/12
Bundesverfassungsgericht vom 14.03.2013
- Inhalt
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- des Grundgesetzes sowie in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des
- Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG. 10 a
- grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG
- BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1457/12 - Bundesadler Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
- übereinstimmten, liege dies nur daran, dass der Beschwerdeführer von seinem Recht Gebrauch gemacht habe
Art 2 GrÄndStVtr SN/TH
- Inhalt
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- Gemeinden sächsisches Landes- und Kreisrecht in Kraft. Das bisher in diesen Gemeinden geltende Recht
- (1) Die in Artikel 1 Abs. 1 genannten Gemeinden werden im Freistaat Sachsen zunächst in den
- Landkreis Plauen aufgenommen.(2) Mit dem Wechsel der Landeszugehörigkeit treten in diesen
- Kreisrecht steht; in diesem Falle ist das Ortsrecht bis zum 31. März 1993 anzupassen, zu
- Landesregierung dafür Sorge tragen, daß die mit dem Übergang der in Artikel 1 Abs. 1
BGH - XII ZR 58/06
Bundesgerichtshof vom 25.04.2007
- Inhalt
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- . Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dose für Recht erkannt: Die
- hat den Einspruch zu Recht als unzulässig verworfen, weil dieser nicht innerhalb der zweiwöchigen
- - mächtigten Rechtsanwalts ist Prozesshandlungsvoraussetzung und muss deswegen schon im Zeitpunkt der
- Einspruch hat das Berufungsgericht deswegen zu Recht nach § 539 Abs. 3 i.V.m. § 341 Abs. 1 Satz 2
- . Februar 2006 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien
BGH - IX ZB 135/03
Bundesgerichtshof vom 15.12.2005
- Inhalt
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- Rechtsbeschwerde im Grundsatz auch nicht in Zweifel. Im Übri- gen ist eine Anmeldung, die erst aufgrund des
- ein Bescheid materiell rechtmäßig ist, richtet sich nach dem Recht, das geeignet ist, seinen Spruch
- Beihilfen auch dann noch zurückgefordert werden müssen, wenn eine nach nationalem Recht im Interesse der
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 135/03 vom 15. Dezember 2005 in dem Gesamtvollstreckungsverfahren
- 2004 - IX ZB 62/03, ZIP 2004, 1072) und auch im Übrigen zulässig. Sie bleibt jedoch ohne Erfolg. 41
OLG Stuttgart - 3 Ausl 103/2004
Oberlandesgericht Stuttgart vom 30.11.2004
- Inhalt
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- deutschem Recht entfällt bei diesem Tatvorwurf (§ 81 Nr. 4 IRG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 des
- enthaltene restriktivere Regelungen zur Verjährung nach deutschem Recht zurückzugreifen. Die in §§ 1
- Recht ergebende Frist bereits deutlich überschritten ist und mögliche Unterbrechungshandlungen nicht
- . Strafvollstreckungsverjährung eingetreten wäre. 2. Die Verjährung nach dem Recht des ersuchenden Staates macht eine
- gewöhnliche Aufenthalt des Verfolgten in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig ist. Tenor Die
FG Rheinland-Pfalz - 6 K 1562/08
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 10.02.2011
- Inhalt
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- harmonisierten Recht geregelt hätten. In diesem Fall müsste sich jeder inländische Unternehmer im Rahmen eines
- unmittelbar geltendes Recht und vorrangig vor nationalem Recht in Anspruch genommen werden. Im
- ehrenamtliche Richterin den ehrenamtlichen Richter für Recht erkannt: I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die
- Holdinggesellschaften mit Schwerpunkt im produzierenden Gewerbe tätig ist. Zwischen der Klägerin
- Wettbewerbsverzerrungen, die sich in der Regel zu Lasten von Unternehmen mit Sitz im Inland ergäben. Während diese
BGH - II ZR 319/98
Bundesgerichtshof vom 19.06.2000
- Inhalt
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- ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst und - als Innengesellschaft - gleichzeitig beendet
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 319/98 Verkündet am: 19. Juni 2000 Boppel
- Ansprüche gestützt wird, zulässig ist, darf das Gericht nicht mit der Begründung offenlassen, die Klage
- . Henze, Kraemer und die Richterin Münke für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- 750.000,-- DM, zahlbar in insgesamt sieben Raten. Im Zeitpunkt des Drehbeginns (28. November 1988
BGH - I ZR 66/08
Bundesgerichtshof vom 29.04.2010
- Inhalt
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- - zuletzt im Jahr 2004 geändert worden. 142. Das Landgericht hat mit Recht angenommen, dass der Beklagte
- hierüber zu informieren ist. 234. Das Landgericht hat mit Recht auch angenommen, dass das Verhalten
- Beurteilung hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Der Kläger wendet sich mit Recht
- Recht nicht unterschieden zu werden braucht. 11a) Die Änderungen in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UWG sind
- -Novelle 2008 in das deutsche Recht umgesetzten Richtlinie 2005/29/EG über unlautere
BVerfG - 1 BvR 2918/09
Bundesverfassungsgericht vom 04.02.2010
- Inhalt
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- durch den Bund erforderlich im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG gewesen ist. 14 b) Ein Eingriff in die
- Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der
- Altersgrenze beträgt 65 Jahre (§ 9 SchfG). Eine Versetzung in den Ruhestand ist für den Fall
- des Schornsteinfegergesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Bestellungen zum bevollmächtigten
- dieses Gesetzes erfolgt, ist sie bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Erfolgt die Bestellung im Zeitraum
EuGH - C-95/99
Europäischer Gerichtshof vom 11.10.2001
- Inhalt
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- gewährten Rechte nicht geltend machen können, wenn sie sich in einer Situation befinden, die mit
- ist. Staatenlosen und Flüchtlingen stehe nach dem EG-Vertrag kein ausdrückliches Recht auf
- Europäische Union vom 7. Februar 1992 kein Recht auf Freizügigkeit haben? 2.Wenn die Frage 1 zu bejahen ist
- . Februar 1992 kein Recht auf Freizügigkeit haben? 2.Wenn die Frage 1 zu bejahen ist: Ist die
- besitzt, Arbeitnehmer ist, während der staatenlose andere Ehegatte, von dem er sein Recht ableitet
BGH - XII ZR 268/01
Bundesgerichtshof vom 12.02.1993
- Inhalt
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- Revision mit Recht hinweist, im vorliegenden Verfahren mit Schriftsatz vom 20. Oktober 1999 ausdrücklich
- ./B.straße) und mit Ansprüchen aus abgetretenem Recht aus den Honorarschlußrechnungen vom 21. November 1998
- ./B.straße) sowie hinsichtlich der Aufrechnung aus abgetretenem Recht mit den Honoraransprüchen aus den
- Minderungsrecht verloren hatte. 2. Zu Recht ist das Kammergericht weiterhin davon ausgegangen, daß der Beklagte
- rügt die Revision zu Recht, daß das Berufungsgericht selbst davon ausgegangen ist, der Beklagte
BGH - II ZR 161/11
Bundesgerichtshof vom 23.04.2013
- Inhalt
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- hat. 91. Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass mangels spezialgesetzlicher
- . 4, 8). Bei dem Recht auf Einsicht in die Mitgliederliste handelt es sich nicht um ein
- § 67 Abs. 6 Satz 1 AktG kommt nicht in Betracht. Die Revisionserwiderung weist zu Recht darauf hin
- im Verein eine Zwangsmitgliedschaft ist, einen Anspruch auf Einsicht in die Mitgliederliste hat, kann
- 2013 II ZR 134/11, ZIP 2013, 570 Rn. 41). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art
OLG Köln - 19 U 152/01
Oberlandesgericht Köln vom 02.08.2002
- Inhalt
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- deutsches Recht anwendbar (Artikel 27 EGBGB). Zwar haben die Parteien die Wahl deutschen Rechts für ihr
- identisch ist mit der Vertragspartnerin der Beklagten im Jahre 1992/1993. 7Mit Urteil vom 23.05.2001, auf
- nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet. G r ü n d e 1I. 23Die Klägerin ist eine
- GmbH nach iranischem Recht und macht gegen die Beklagte Forderungen aus Tätigkeiten einer Firma K
- . Co. als alleinige Handelsvertreterin der Beklagten im Iran in den Jahren 1992/1993 geltend. 4Aufgrund
eBay Kleinanzeigen: Private User erhalten urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling für Ralph Schneider
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.12.2015
- Inhalt
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- Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrechtund Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch
- IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die
- habe hier dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13 mit der
- richtigen und umfassenden Löschung notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im
- unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
LSG Bayern - L 7 AS 144/10 B ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.04.2010
- Inhalt
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- . Sie bezogen bis Mitte 2009 von der Beschwerdegegnerin laufend Arbeitslosengeld II. Mit Bescheid vom
- wurden die Möbel von einer Umzugsfirma in die neue Wohnung verbracht. Wohl mit Bescheid vom
- worden. Der Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 09.09.2009 zurückgewiesen. Hiergegen ist
- Rechtsstreit wurde mit Beschluss vom 29.10.2009 an das Sozialgericht Landshut verwiesen. Im weiteren
- Sozialgerichts und die Akte des Landessozialgerichts verwiesen. II. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere