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VG Köln - 7 K 5765/05
Verwaltungsgericht Köln vom 25.03.2008
- Inhalt
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- Wesentlichen aus: Der Antrag sei zu Recht abgelehnt worden. Bereits die Voraussetzungen des § 22 Abs
- in der Europäischen Union allgemein medizinisch verwendet wurden und deren Wirkungen und
- die allgemeine medizinische Verwendung des Wirkstoffs oder einer Wirkstoffkombination belegen muss
BFH - VIII R 109/03
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- hat die Klage zu Recht abgewiesen. § 34 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 war mit dem GG
- Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern
- Streitfall auch nicht verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen. 151. a) Der allgemeine Gleichheitssatz
SozG Neuruppin - S 19 U 86/08
Sozialgericht Neuruppin vom 24.06.1991
- Inhalt
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- Sozialgesetzbuch (SGB VII) allgemein abzuleitenden Anspruch auf Maßnahmen zur Verhütung von BK’en. Diese
- ganz erreicht worden sind, hat es zu Recht nicht als Hindernis angesehen, weil bei einem
- vorliegende allgemeine, durch degenerative Veränderungen der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule
VG Aachen - 6 K 551/07
Verwaltungsgericht Aachen vom 29.08.2007
- Inhalt
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- Erledigung allgemein: Kröninger/ Wahrendorf, in: Fehling/Kastner/Wahrendorf, VwVfG/VwGO, 2006, § 113 Rn
- Beklagte zu Recht davon aus, dass die Gefahr der Wiederholung besteht. 79Der Kläger hatte sich über
- Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art
BPatG - 10 Ni 4/10
Bundespatentgericht vom 24.06.2010
- Inhalt
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- . Hildebrandt und Dipl.-Ing. Küest für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 1 146 191 wird mit
- Klemmen oder Anomalie in der normalen Funktion des Systems gewertet wird. Allgemein gesprochen weist
- wird, muss zur Interpretation auf das allgemeine Fachwissen des hier zuständigen Fachmannes
OLG Frankfurt - 24 U 240/98
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 15.12.2000
- Inhalt
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- , sie habe das Vertragsverhältnis zu Recht gekündigt, da die Klägerin die gebotene Mitwirkung
- Schreiben vom 26.08.1993, in welchem sie den Gesprächstermin absagte, heißt es nur noch allgemein "möchten
- Dauerschuldverhältnis so weit an, daß allgemeine Grundsätze, die die Abwicklung von Dauerschuldverhältnissen prägen
LAG Hamm - 18 Sa 1423/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.10.2009
- Inhalt
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- schlüssig dargelegt habe. In der Folgezeit sind jedoch beide Parteien zu Recht übereinstimmend davon
- .). Insoweit gilt es allgemein den Umstand zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber schon durch sein
- möglich war. Dies spricht im konkretem Fall als auch allgemein bei einem nicht tarifgebundenen
- Tarifverträge unterwerfen will. Dann kann dies erst recht nicht im Wege der ergänzenden
- Tarifvertrages, welche der Belegschaft ein Recht zuwenden. In diesem Fall muss die andere Abmachung
BGH - 1 StR 544/02
Bundesgerichtshof vom 21.10.2003
- Inhalt
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- . , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen der
- BGHSt 7, 134). 3. Zu Recht beanstandet die Beschwerdeführerin, daß die Strafkammer die Annahme
- , lediglich ganz allgemein mitgeteilt, den Angeklagten hätten weitere Taten zum Nachteil der Firmen Vodafone
- des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wie
- sachlichen Rechts. Sie wendet sich gegen die Teilfreisprüche, hält die rechtliche Würdigung in den
FG Saarland - 1 K 1243/05
Finanzgericht des Saarlandes vom 17.12.2009
- Inhalt
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- unbegründet. Der Beklagte hat zu Recht die streitigen Teilwertabschreibungen nicht anerkannt. 1
- auf allgemein gehaltenen Behauptungen und die vorgenannten Verträge gestützte Vortrag der Kläger
- kann Rechte aller Art, Patente, Gebrauchsmuster und andere davon abgeleitete oder dieselben Rechte
- reicht hierzu bei weitem nicht aus, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Umstand, dass sich ein
FG Düsseldorf - 17 K 4592/04 H
Finanzgericht Düsseldorf vom 24.04.2006
- Inhalt
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- an den Arbeitgeber. 44Die Beteiligten sind zu Recht davon ausgegangen, dass die
- positivem Arbeitslohn von diesem abgezogen werden. 55Dies entspricht den Auffassungen, die allgemein
- , EStG, § 39 b Rn. 50 f; Becht, in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und KStG, § 39 b Rn. 20
- (ähnlich, allerdings nicht völlig eindeutig: Becht in Herrmann/Heuer/Raupach, § 39 b Rn. 20, Hartz/Meessen
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des BFH erfordert.
LG Cottbus - 7 T 422/05
Landgericht Cottbus vom 14.06.2005
- Inhalt
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- abgetretenem Recht erlangt habe. Ihr satzungsmäßiger Gegenstand sei die Unterstützung und
- nicht entgegen, dass sie aus abgetretenem Recht vorgeht. 27 Denn es ist hier nicht ersichtlich, dass
- zu. 70 Hierauf sind dem Beteiligten zu 1. Zuschläge zu gewähren. Insoweit ist es allgemein anerkannt
- Insolvenzverwalters zu erhalten. 77 Insoweit ist es allgemein anerkannt, dass für Sanierungsbemühungen
- Insolvenzgläubiger gewährt, im Rahmen der ihm durch die InsO verliehenen Rechte und Pflichten, auf das
BSG - 5 AZR 617/01
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Leistungspflicht und sei daher nicht beitragspflichtig. Zu Recht habe das Bundessozialgericht (BSG) zur
- Beklagte hat zur Geltendmachung des Haftungsanspruches aus § 150 Abs 3 Alt 2 SGB VII zu Recht die
- zum öffentlichen Recht leitet sich noch nicht die Befugnis ab, diese gegenüber dem Schuldner durch
- dem materiellen Recht ergeben, das den betreffenden Rechtsbeziehungen zugrunde liegt. Soweit der
- allgemein als "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes definiert. Ob eine solche vorliegt, ist
VG Aachen - 6 K 2027/03.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 15.06.2005
- Inhalt
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- sie völlig schutzlos gewesen. Der pakistanische Staat würde allgemein Ahmadis und erst recht
- deutsches Recht.; die Frist hierzu läuft erst im Oktober 2006 ab, vgl. Art. 38 der
- anderslautendendes nationales Recht, und ist es bis dahin auch noch nicht geboten, den Begriff der
- worden. 75Auch hat sich die Klägerin eindeutig über das pakistanische Recht hinweggesetzt, als sie
- ihren Sohn, den Kläger zu 2., im Kindesalter dem Vater, der nach pakistanischem Recht den Aufenthalt
BGH - VIII ZR 49/12
Bundesgerichtshof vom 13.03.2013
- Inhalt
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- sowie den Richter Dr. Bünger für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des
- Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass durch § 527 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Erhebung aller notwendigen
- 1993, 2375 unter III). Auch aus diesem Grund ist aus ihr für den Zivilpro- zess allgemein ein
- Revision mit Recht rügt, insoweit unterlaufen, als es versäumt hat, den Zeugen K. erneut zu
- Revision beanstandet mit Recht, dass das Berufungsgericht eine Beweislastentscheidung zum Nachteil der
BSG - S 7 U 238/99 S
Bundessozialgericht vom 09.05.2006
- Inhalt
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- , dass wunschbedingte Vorstellungen seitens des Versicherten nach einem Unfall, zB allgemein nach einem
- ), bedeutet dies nicht, dass generelle oder allgemeine Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang bei der
- nicht auf die allgemeine wissenschaftliche Auffassung des einzelnen Sachverständigen an, sondern
- Beurteilung im Einzelfall erfolgt, können nur allgemeine oder generelle sein (M. Benz, NZS 2002, 8, 12
- materiellen Rechts und macht geltend: Das LSG habe die kausalrechtlichen Voraussetzungen für die