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LAG Köln - 14 Sa 1257/06
Landesarbeitsgericht Köln vom 05.03.2007
- Inhalt
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- s c h e i d u n g s g r ü n d e : 34Die zulässige Berufung ist nicht begründet. 35Zu Recht hat das
- ergibt sich – worauf das Arbeitsgericht mit Recht hingewiesen hat – kein für den Kläger günstiges
- aufzuheben, hätte weder Anlass für noch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bestanden. 47Erst recht wäre eine
- beanstanden war. 76 III. Zu Recht hat das Arbeitsgericht daher angenommen, dass der Aufhebungsvertrag
- um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, auf die § 305 c Abs. 2 BGB anwendbar wäre, oder ob ein
Datenschutz in der Datenwoche: Jahresrückblick 2014
Dr. Sebastian Kraska vom 30.12.2014
- Inhalt
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- … Freitag, 24. Januar 2014 Gleiches Recht für Amerikaner und Europäer. Die EU will den Datenschutz für
- Haftung von Google und das Recht auf Vergessenwerden im Internet. Internet-law.de… Donnerstag, 15. Mai
- Löschung von Suchergebnissen. epochtimes.de… Samstag, 12. Juli 2014 Nun ist das «Recht auf Vergessen
- Vergütungsanspruch bei datenschutzwidrigem Datenhandel. Haufe.de… Sonntag, 3. August 2014 Recht auf
- netzpolitik.org… Samstag, 11. Oktober 2014 Zivile Drohnen müssen Datenschutz und allgemeine
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 316/04
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 17.12.2008
- Inhalt
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- rechtmäßig. Die Beklagte hat die Honorarbescheide für die Quartale IV/1996 bis I/2001 zu Recht
- erwirkten Zulassung (SozR 3-2500 § 95 Nr. 5). Zu Recht hat deshalb das Bayerische LSG (Urteil vom 10
- Indizien für die Frage der Selbstständigkeit des Arztes ist. Zu Recht betonen Gummert/Meier a.a.O., dass
- ) zu übertragen ...” In § 2 - "Allgemeine Pflichten der Vertragsparteien" - war bestimmt: "(1) Die
- Gegebenheiten der Berufswirklichkeit zu entnehmen. Eine allgemeine Anerkennung von sog
OLG Oldenburg - 12 U 76/90
Oberlandesgericht Oldenburg vom 18.12.1990
- Inhalt
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- am Landgericht für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. August 1990
- maßgeblichen Vorschriften findet, worauf der Bundesgerichtshof abgehoben hat, keine allgemeine
- allgemeine vorbeugende Kontrolle ausübt. Nach dem Inhalt des formularmäßigen Prüfberichts des Dipl.-lng
- durchführen zu lassen. 2. Die Klägerin verlangt mit der Klage von dem Beklagten Ersatz von mehreren Rech
LSG Hessen - L 4 KA 28/08
Hessisches Landessozialgericht vom 17.03.2010
- Inhalt
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- HVV ist nämlich mit höherrangigem Recht insoweit unvereinbar, als eine allgemeine Härtefallregelung
- mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u.a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil
- Zumutbarkeit lässt sich aber nicht, wie es die Beklagte getan hat, allgemein und abstrakt für ganz ZQ. in der
- wiederholt festgestellt, dass auf eine allgemein gehaltene Härteregelung nicht verzichtet werden
- solchermaßen zulässige und entsprechend honorierte Tätigkeit bei der Umstellung auf das Recht der
VG Frankfurt (Main) - 7 E 3991/99
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 17.08.2001
- Inhalt
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- , betriebswirtschaftliche Entscheidung, die von der Beklagten nicht auf ihre Recht- bzw. Zweckmäßigkeit zu überprüfen
- Recht festgestellt, dass § 21 Abs. 4 SchwbG im vorliegenden Fall keine Anwendung finden könne. Der
- arbeitsgerichtlichen Verfahren 2 Ca 40/98 geltend gemacht. Dennoch hat die Beigeladene ihr Recht zur außerordentlichen
- insoweit ihr Recht zur außerordentlichen Kündigung verloren. 51 Zu Recht ist der Beklagte bei seiner
- , seinen Arbeitsplatz behalten zu können. Dabei ist der Beklagte zu Recht davon ausgegangen, dass seine
EuG - T-26/00
Gericht der Europäischen Union vom 19.09.2001
- Inhalt
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- gegebenenfalls der Lieferbescheinigung sowie allgemein für die Koordinierung aller Liefervorgänge zuständig
- gezahlten 113 432,52 Euro. Die Klägerin hat daher zu Recht beantragt, die Kommission zur Zahlung von 109
- (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Kommission wird verurteilt, der Klägerin 109
- Rechtlicher Rahmen 1. Die Verordnung (EG) Nr. 2519/97 der Kommission vom 16. Dezember 1997 über allgemeine
- vom 16. Dezember 1997 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung
LSG Sachsen - L 1 SB 54/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 21.06.2001
- Inhalt
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- vergleichbare allgemeine Schwere der festgestellten Leiden an, sondern allein darauf, dass die
- des Handgelenkes rechts. Am 11.05.1995 beantragte die Klägerin bei dem Beklagten erstmals die
- rechts 0/10/80, links 0/30/50, bei der Abduktion/Adduktion rechts 10/0/10, links 5/0/5 und bei der
- Außen-/Innenrotation rechts 10/0/5 und links 15/10/0. Die Werte eines gesunden Hüftgelenkes liegen im
- Höhe von 50 cm. Die Seit- neigung rechts/links mit Werten nach der Neutral-Null- Methode von 15/0/10
BAG - 4 AZR 652/05
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- geschlossen wird, eine Verpflichtung dergestalt aufzuerlegen, das er das Recht nur erwirbt, wenn er eine
- einem Recht auf Mitbeurteilung der Rechtslage. Eine Einoder Umgruppierung stellt keine
- Eingruppierung Nr. 3) . Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, ua. zu überwachen, ob die vom
- ermitteln. Maßgebend ist dabei der allgemeine Sprachgebrauch unter Berücksichtigung des vertraglichen
- Inkrafttreten der Schuldrechtsreform eingetreten ist, zurückzuführen, sondern stützt sich auf allgemeine
Anlage 1 EinbTestV
Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
- Inhalt
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- ;Der Staat hat Recht.⃞Es gibt nur rechte Parteien.⃞Die Bürger und Bürgerinnen
- befolgen.⃞Die Gerichte machen die Gesetze.4.Welches Recht gehört zu den Grundrechten in
- Verfassung?⃞Volksgesetz⃞Bundesgesetz⃞Deutsches Gesetz⃞Grundgesetz7.Welches Recht
- gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf
- ⃞das Recht auf Leben⃞Religionsfreiheit⃞Meinungsfreiheit19.Was versteht man unter dem
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 620/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.09.2001
- Inhalt
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- geltenden Recht (BauO NRW 1984) richtet, hinderte den Erlass der auf die formelle Illegalität des
- zukommende Feststellungswirkung muss auch - wie die Kläger zu Recht hervorheben - zunächst (wirksam
- der Schlusspunkt eines Prüfungsverfahrens, welches sich auf alle öffentlich- recht-lichen
- mit dem gesamten öffentlichen Recht feststellt. Anders: z.B. Boeddinghaus/Hahn/ Schulte, Bauordnung
- vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilte Baugenehmigung gilt dies erst recht. Mit der Erteilung
OLG Frankfurt - 13 U 234/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.03.2008
- Inhalt
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- Senatsauffassung um einen nach altem Recht so genannten entfernten Mangelfolgeschaden handelt, welcher der
- Selbstverständlichkeiten bei allgemein üblichen, gängigen und einfachen Bauarbeiten, deren Beherrschung durch den
- rechte Doppelhaushälfte unter gleichzeitiger Abtretung aller ihr zustehenden Gewährleistungs- und
- Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts
- Rechts durch eine Revisionsentscheidung ist erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt
BSG - S 5 P 549/06
Bundessozialgericht vom 29.01.2009
- Inhalt
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- -, BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr 1). Zu Recht habe die Beklagte aber zunächst eine
- ausschließlich auf Gestehungskosten gestützte Vergütungsansprüche im geltenden Recht keine Grundlage
- spätestens mit Inkrafttreten des PQsG zum 1.1.2002 in das geltende Recht eingeführten Ansätze zu stärker
- Betriebsführung ist andererseits nicht der im Einzelfall, sondern der dazu allgemein erforderliche
- V idF von Art 1 Nr 97 Buchstabe i) des GKV-WSG vom 26.3.2007 (BGBl I 378) - lässt das Recht der
OLG Düsseldorf - I-4 U 151/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.06.2008
- Inhalt
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- bei Vertragsänderungen neue Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen mit der Bezeichnung AL-AUB 2002
- Anlass losgelöste, allgemeine Hinweispflicht des Versicherers darauf, dass er neue Bedingungen für
- , NversZ 1999, S. 453). Da aber eine allgemeine Verpflichtung der Versicherer zur Information ihrer
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung
BVerfG - 1 BvL 9/07
Bundesverfassungsgericht vom 22.07.2009
- Inhalt
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- 2003 (BGBl I S. 2848) die allgemeine Rahmenfrist für die Erfüllung der Anwartschaftszeit für einen
- sieht unter anderem vor, dass die dreijährige allgemeine Rahmenfrist für die Erfüllung der
- wirksam, ohne dass ein Grund ersichtlich sei, warum dies nötig sein sollte. Diese allgemeine
- jährlich die maximale Anspruchsdauer (rechte Spalte des § 127 Abs. 2 SGB III a.F.) um einen Monat