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VG Gießen - 1 E 1785/06
Verwaltungsgericht Gießen vom 19.03.2007
- Inhalt
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- Selbstverwaltungskörperschaft und damit ihr in Art. 28 Abs. 2 GG garantiertes Recht auf kommunale
- nach hessischem Recht keinen Normcharakter (vgl. grdl. Hess. VGH, Urteil vom 15.08.2002 - 4 N 3272
- aus dem aus Art. 28 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht auf kommunale Selbstgestaltung, wonach die Gemeinde
- , 404). 90 Die allgemeine Kritik der Klägerin an der Abweichungsentscheidung begründet nach dem
- Mittelhessen 2001 "Waldbereich" und "regionaler Grünzug" sowie Rechte aus ihrem Landschaftsplan und
LSG Sachsen - L 7 AS 593/10 B ER
Sächsisches Landessozialgericht vom 12.11.2010
- Inhalt
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- seine allgemeine Handlungsfreiheit liegt nicht vor, weil die Behörde nicht in Rechte des
- angesichts dessen nicht; die Rechte des Antragstellers würden von der Antragsgegnerin gewahrt. U.a. wegen
OVG Niedersachsen - 12 LA 116/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 13.03.2013
- Inhalt
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- seien rechtmäßig. Der Beklagte habe die Klägerin zu Recht zu Verwaltungsgebühren in Höhe von 148.538,45
- habe der Berechnung der Gebührenforderung des Beigeladenen zu Recht einen Herstellungswert der zu
- der Beklagte bei seiner Berechnung zu Recht von ihrem Herstellungswert ausgegangen. Abzustellen sei
- rechtlichen Zweifeln nicht. In welchem Verhältnis allgemein Verwaltungsaufwand eingespart wird, wenn
LSG Saarland - L 2 KR 17/02
Landessozialgericht für das Saarland vom 21.01.2004
- Inhalt
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- für Allgemein-, Unfall- und Viszeralchirurgie des Marienkrankenhauses W., wurde zunächst
- Begründung ist im wesentlichen ausgeführt, die Beklagte habe mit den angefochtenen Bescheiden zu Recht die
- Erfolg. Zu Recht hat das SG die Klage insoweit abgewiesen, als die Klägerin von der Beklagten
- . Allerdings hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, daß die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in
LSG Baden-Württemberg - L 11 R 1766/05
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 20.09.2005
- Inhalt
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- im Einzelfall handle. Somit bestehe auch kein Vertrauensschutz. Die Einzugsstelle habe das Recht auf
- insgesamt zulässige Berufung ist indessen unbegründet. Das SG hat die Klage zu Recht und mit
- Anwendung von § 23 a SGB IV berechnet werden. Das SG hat weiterhin zu Recht festgestellt, dass sich der
- . Danach war ihm lediglich allgemein und auch zutreffend die Auskunft erteilt worden, wie mit
OVG Rheinland-Pfalz - 2 A 10559/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.10.2009
- Inhalt
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- Landrat a.D. Schrader ehrenamtliche Richterin Schönheitspflegerin Stoffel für Recht erkannt: Unter
- verfassungsrechtlich geschützten Recht auf angemessene Finanzausstattung. Mit Schreiben vom 2
- die Klage möglich. Schließlich würden im Zuwendungsrecht allgemein die Grundsätze der Subsidiarität
- zweckgerichtete Verteilung der Mittel aus dem Ausgleichsstock umfasst das Recht und die Pflicht des Beklagten
VG Gelsenkirchen - 4 L 526/08
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 11.08.2008
- Inhalt
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- ) mit dem in Art. 7 Abs. 1 GG normierten staatlichen Erziehungsauftrag an. Das Recht, ihre Tochter
- Recht des Staates, Inhalt und Ausgestaltung der schulischen Erziehung zu regeln. Die sich hieraus
- Sportunterricht nicht allgemein unter Muslimen akzeptierten bzw. befolgten Regeln, sondern stellen
- ; weder dem einen noch dem anderen Recht kommt ein absoluter Vorrang zu. 41Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16
HessVGH - 12 TH 4051/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 30.05.1989
- Inhalt
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- . dazu auch Hess. VGH, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 - ESVGH 38, 235, Ls.). 11 Zu Recht ist der
- Recht auf Anerkennung als Asylberechtigter - neben den allgemeinen Verhältnissen im Verfolgerstaat
- Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht ersichtlich sind, ist der Antragsgegner zu Recht von der Unbeachtlichkeit
- Bescheidung des Eilantrags gelangt und nach allgemein anerkannter Praxis im summarischen Verfahren nach § 80
OLG Celle - 3 U 99/11
Oberlandesgericht Celle vom 12.10.2011
- Inhalt
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- Recht erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. April 2011 verkündete Urteil der 3
- gestellt, dass ein Vertrag, bei dem - wie hier - dem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller
- ), schlüssig dargelegt. Zu Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass die pauschale Bezugnahme auf
- nicht erfolgt galt, wenn der Antrag zurückgenommen wurde, enthält das neue Recht eine vergleichbare
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 KR 23/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 12.11.2003
- Inhalt
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- Qualität und Wirksamkeit der Leistung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse
- der Patient weiterhin unauffällig war, Schmerzen beim Wasserlassen hat und noch recht erledigt von
- hat damit zu Recht eine Kostenerstattung für die stationäre Behandlung des Versicherten in der
- "Notfallsituation" nicht gegeben, worauf die Beklagte zu Recht hinweist. Denn § 13 Abs. 3 SGB V stellt
EuG - T-347/99
Gericht der Europäischen Union vom 23.10.2002
- Inhalt
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- der Steuerbemessungsgrundlage allgemein unter dem Blickwinkel der Artikel 87 EG und 88 EG
- eigenen Befugnisse, die ihnen nach innerstaatlichem spanischem Recht unmittelbar zustehen, in der von
- Kommission und erst recht die Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens keine
- Recht (Gesetz Nr. 22/1993 vom 29. Dezember 1993 über Steuermaßnahmen, die Reform der Rechtsstellung
- aufzuerlegen. Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Dritte erweiterte Kammer) für Recht erkannt und
HessVGH - 8 UE 1618/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.06.1997
- Inhalt
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- Hilfe im Bescheid vom 10. September 1992 zu Recht auf 504.026,00 DM erfolgt. Weitere Forderungen seien
- Rückzahlung des zuviel erhaltenen Betrages verpflichtet sei. Unabhängig von der Frage, ob das Recht
- günstiger ausgefallen wäre. 80 Das Verwaltungsgericht hat die Klage auch zu Recht abgewiesen; denn die
- höhere finanzielle Hilfe als 504.026,00 DM (endgültig) zu gewähren und zu Recht den Erstattungsanspruch
- Recht an, daß die Gemeinschuldnerin als Lieferbetrieb im Rahmen des Exportauftrages vom 2. Oktober
LG Dortmund - 13 O 155/04
Landgericht Dortmund vom 15.09.2005
- Inhalt
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- der Klägerin nicht eingeschritten ist. Die Beklagte war weder allgemein noch aufgrund der
- kein Recht zur Gleichbehandlung im Unrecht gibt, steht es der Beklagten frei, ob und gegebenenfalls
- Qualität an der Wahrung des Ansehens ihrer Markenwaren und gab ihr das Recht, im Rahmen rechtlicher
- Möglichkeiten hiergegen vorzugehen. Die Beklagte hat dieses Recht auch dann nicht verloren, wenn
- Auseinandersetzung das Recht zum sofortigen Abbruch auch langjähriger Geschäftsbeziehung. 76 77Der
LG Kaiserslautern - 2 O 970/05
Landgericht Kaiserslautern vom 22.06.2007
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht LG Kaiserslautern 22.06.2007 2 O 970/05 Ein Zeitschriftenunternehmen, das ein
- allgemeine Vertrauen auf den Erwerb des Fotos von einer Bilderagentur (vgl. auch OLG Düsseldorf a.a.O
- Parteien nicht in Streit steht. Solche Bildnisse dürfen auf Grund des Rechts am eigenen Bild nur mit
- die Beklagte in der „....“-Ausgabe vom 20.7.2005 eine rechtswidrige Verletzung des Rechts der
- zur Veröffentlichung erteilt ist und wie weit diese Befugnis tatsächlich reicht, wenn es das Foto
OLG Düsseldorf - I-4 U 174/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 11.10.2005
- Inhalt
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- Kontos. Im Gegenteil: Handelte es sich um ein Sonderkonto, lag nahe, es nicht als allgemeine
- Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Nach § 241 II BGB ist jeder zur Rücksicht auf die Rechte
- Revision auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung