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§ 314 HGB
Sonstige Pflichtangaben
- Inhalt
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- grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter
- ; einbezogenen Unternehmen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art
- Mutterunternehmen verpflichtet ist, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen;8.für
LSG Bayern - L 20 RJ 358/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.09.2001
- Inhalt
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- Klägers, wie sie in den genannten Gutachten dargelegt wurden. Sie erlaubt, wie allgemein bekannt, idR
- Diagnosen genannt: 1. Zweimalige Kahnbeinfraktur rechts mit mittelgradiger Funktionsbeeinträchtigung
- Veränderungen der Sprunggelenke und Kniegelenke, Halux valgus et rigidus rechts, Senk-Spreiz-Füße, 3
LG Dortmund - 2 O 378/05
Landgericht Dortmund vom 23.03.2006
- Inhalt
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- – wieder – wie allgemein üblich – abbedungen hat. 25Auch kann die Beklagte sich nicht mit Erfolg auf
- Haftpflichtschadensanzeige an die Klägerin versandt und oben rechts die Versicherungsnummer eingetragen. Die ausgefüllte
- rechts die Versicherungsnummer der Klägerin eingetragen hat. Auf die obigen diesbezüglichen
OLG Köln - 2 Ws 508-509/02
Oberlandesgericht Köln vom 14.10.2002
- Inhalt
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- relativiert und angegeben, Rechtsanwalt T. habe sie allgemein auf ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einem
- auszuschließen. Damit ist die Anordnung in dem Vorlagebeschluss vom 16. September 2002, dass die Rechte
- der Rechte der beiden genannten Verteidiger aus den §§ 147 und 148 StPO bis zu der Entscheidung des
OLG Celle - 1 Ws 387/10
Oberlandesgericht Celle vom 31.08.2010
- Inhalt
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- Ausübung des in Art. 5 GG enthaltenen Grundrechts, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
- Rechtsbeschwerde des Antragstellers, der die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. II
- für Rechts und Verfassungsfragen, der geltenden Gesetzesfassung entsprechend, abgeändert worden. Im
VG Düsseldorf - 9 K 3349/00.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 07.04.2003
- Inhalt
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- ohnehin eine hinreichende Verfolgungswahrscheinlichkeit nicht herleiten. Zwar gilt insoweit allgemein
- lediglich Pfarrer oder allgemein Priester, also Repräsentanten der christlichen Gemeinden, als Opfer
- ., S. 344. 4142Hieraus ergibt sich als allgemeine - nicht notwendig abschließende - Leitlinie, die im
- sind die Stempel rechts unten, einschließlich Teile der Paraphe in die Urkunde hineinkopiert worden
OLG Köln - 19 Sch 12/08
Oberlandesgericht Köln vom 21.11.2008
- Inhalt
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- Gutachter einer allgemein anerkannten Berechnungsmethode bedient und er auch Einwendungen des Antragstellers
- zeigen. Darüber hinaus ist allgemein anerkannt, dass eine Partei aus Gründen der Rechtsklarheit im
- Richtigkeit der von dem Wirtschaftsprüfer ermittelten Zahlen zu zweifeln, da dieser eine allgemein
- Darlegung eines Grundes für die Anfechtung der Schiedsabrede reicht dies jedenfalls nicht. Nach
- ausdrücklich bestimmt worden ist, um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von §§ 705 ff. BGB
BVerfG - 2 BvL 8/02
Bundesverfassungsgericht vom 29.06.2004
- Inhalt
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- Komplikationen fielen wesentlich geringer aus als bisher allgemein angenommen. 19 Diese Sicht auf die geringe
- Lebenszeitprävalenz unter Schülern im Alter von 15 bis 16 Jahren reicht von 8 % in Portugal und Schweden
- Bekämpfung (...) die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des
- "prozessuale Lösung" nicht in der Lage sei, verfassungswidrige Eingriffe in die Rechte der Bürger zu
VG Köln - 24 K 8133/04
Verwaltungsgericht Köln vom 18.10.2006
- Inhalt
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- vorliegenden Verfahrens sei ausschließlich, ob die Beklagte zu Recht angeordnet habe, dass die
- pharmazeutischen Unternehmer berufen würden. Die Beklagte könne deshalb zu Recht davon ausgehen
- - 24 K 55384/02 - und vom 24.09.2003 - 24 K 7898/00 -, Pharma Recht 2003, 390-398 sowie OVG NRW, Urteil
- Dosierung nicht unwahrscheinlich ist, hat die Klägerin nicht allgemein widerlegt. Konkrete
- , der zu berücksichtigen sei. Sie belege die Dosierungspraxis und die allgemeine Erfahrung der
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 RJ 10/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.01.2010
- Inhalt
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- erhoben (§ 143 und 151 Sozialgerichtsgesetz [SGG]), sie ist aber nicht begründet. Zu Recht hat das
- allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Zwar sind wie von der Beklagten bereits im Verwaltungsverfahren
- beidseits bei Retropatellararthrose rechts und Chondromalazie links, einer Omalgie rechts, Adipositas III
- Sprunggelenken, links stärker als rechts, Hüftgelenksbeschwerden beidseits bei geringfügigem beginnenden
- Sachverständige aus, eine Ruptur der langen Bizepssehne rechts ohne wesentliche Funktionseinbuße. Die schon
LSG Berlin-Brandenburg - L 14 B 48/05 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.05.2005
- Inhalt
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- Anordnung abgelehnt. Zu Recht habe die Antragsgegnerin das Einkommen des Antragstellers zu 1) in die Bedarfs
- Personenkreis gerade nicht einbezogen worden. Damit verbietet sich, über allgemeine Grundsätze gleichwohl
- ausgestattete Vereinigung von Personen des öffentlichen Rechts anzusehen ist (hierzu im einzelnen LSG
- . 22 Das Einkommen und Vermögen der Antragstellerin zu 2) reicht indessen nicht aus, um den Bedarf
BGH - IV ZR 124/13
Bundesgerichtshof vom 02.04.2014
- Inhalt
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- mündliche Verhandlung vom 2. April 2014 für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
- Sonderregelung handelt, die in ihrem Anwendungsbereich die allgemeine Bestimmung des § 306 Abs. 2 BGB
- Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin begehrt die
- des Versicherungsnehmers ist, die Rechte des Mitversicherten geltend zu machen (Senatsurteil vom 29
VerfGH Berlin - n VerfGH 115/02
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Selbst wenn hieraus von Verfassungs wegen ein Recht auf eine gerichtliche Zulässigkeits- und
- Persönlichkeitsrecht, das insbesondere das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre und die persönlich Ehre
- wirtschaftlichen Verhältnissen dem geltenden Recht widerspricht, ein etwaiger Verstoß hiergegen also
- angeführten Grundrechten. 34 aa) Das aus Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB folgende allgemeine
- materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (Beschluß vom 24. August 2000 – VerfGH 73/99
VG Köln - 3 K 3919/06
Verwaltungsgericht Köln vom 21.11.2007
- Inhalt
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- nationalen Recht hinsichtlich seiner Anwendung vorgehen, sind etwa entgegenstehende Vorschriften im Umfang
- Alimentationsprinzip noch EU-Recht fordern, dass der von einem Beamten über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
- nach geltendem Recht eine rechtswidrige nachträgliche Genehmigung des „zuviel" geleisteten Dienstes
- kann. Diese Regelungen sehen jedoch ebenfalls keine allgemeine Vergütung von „Über- stunden" vor
- kraft Vorrangs des EU-Rechts auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche herabgesetzt ist, wobei
LSG Bayern - L 13 R 761/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.12.2007
- Inhalt
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- 21. Juli 2005 zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat für einen Zeitraum vorher keinen weiteren Anspruch
- ab 1. Januar 2001 geltenden Recht, der Kläger begehrt jedoch Rentenleistungen für einen davor
- Erwerbsfähigkeit nach dem vor dem 1. Januar 2001 geltenden Recht geltend macht. Der Kläger begehrt somit
- daraus resultierenden quantitativen Leistungseinschränkungen hat die Beklagte zu Recht einen Anspruch
- , den Sachverhalt umfassend aufzuklären, ist es aufgrund allgemein gefasster Anträge zur