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§ 314 HGB

Sonstige Pflichtangaben
Inhalt
  • grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter
  • ; einbezogenen Unternehmen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art
  • Mutterunternehmen verpflichtet ist, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen;8.für

LSG Bayern - L 20 RJ 358/99

Bayerisches Landessozialgericht vom 19.09.2001
Inhalt
  • Klägers, wie sie in den genannten Gutachten dargelegt wurden. Sie erlaubt, wie allgemein bekannt, idR
  • Diagnosen genannt: 1. Zweimalige Kahnbeinfraktur rechts mit mittelgradiger Funktionsbeeinträchtigung
  • Veränderungen der Sprunggelenke und Kniegelenke, Halux valgus et rigidus rechts, Senk-Spreiz-Füße, 3

LG Dortmund - 2 O 378/05

Landgericht Dortmund vom 23.03.2006
Inhalt
  • – wieder – wie allgemein üblich – abbedungen hat. 25Auch kann die Beklagte sich nicht mit Erfolg auf
  • Haftpflichtschadensanzeige an die Klägerin versandt und oben rechts die Versicherungsnummer eingetragen. Die ausgefüllte
  • rechts die Versicherungsnummer der Klägerin eingetragen hat. Auf die obigen diesbezüglichen

OLG Köln - 2 Ws 508-509/02

Oberlandesgericht Köln vom 14.10.2002
Inhalt
  • relativiert und angegeben, Rechtsanwalt T. habe sie allgemein auf ein Zeugnisverweigerungsrecht bei einem
  • auszuschließen. Damit ist die Anordnung in dem Vorlagebeschluss vom 16. September 2002, dass die Rechte
  • der Rechte der beiden genannten Verteidiger aus den §§ 147 und 148 StPO bis zu der Entscheidung des

OLG Celle - 1 Ws 387/10

Oberlandesgericht Celle vom 31.08.2010
Inhalt
  • Ausübung des in Art. 5 GG enthaltenen Grundrechts, sich aus allgemein zugänglichen Quellen
  • Rechtsbeschwerde des Antragstellers, der die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. II
  • für Rechts und Verfassungsfragen, der geltenden Gesetzesfassung entsprechend, abgeändert worden. Im

VG Düsseldorf - 9 K 3349/00.A

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 07.04.2003
Inhalt
  • ohnehin eine hinreichende Verfolgungswahrscheinlichkeit nicht herleiten. Zwar gilt insoweit allgemein
  • lediglich Pfarrer oder allgemein Priester, also Repräsentanten der christlichen Gemeinden, als Opfer
  • ., S. 344. 4142Hieraus ergibt sich als allgemeine - nicht notwendig abschließende - Leitlinie, die im
  • sind die Stempel rechts unten, einschließlich Teile der Paraphe in die Urkunde hineinkopiert worden

OLG Köln - 19 Sch 12/08

Oberlandesgericht Köln vom 21.11.2008
Inhalt
  • Gutachter einer allgemein anerkannten Berechnungsmethode bedient und er auch Einwendungen des Antragstellers
  • zeigen. Darüber hinaus ist allgemein anerkannt, dass eine Partei aus Gründen der Rechtsklarheit im
  • Richtigkeit der von dem Wirtschaftsprüfer ermittelten Zahlen zu zweifeln, da dieser eine allgemein
  • Darlegung eines Grundes für die Anfechtung der Schiedsabrede reicht dies jedenfalls nicht. Nach
  • ausdrücklich bestimmt worden ist, um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne von §§ 705 ff. BGB

BVerfG - 2 BvL 8/02

Bundesverfassungsgericht vom 29.06.2004
Inhalt
  • Komplikationen fielen wesentlich geringer aus als bisher allgemein angenommen. 19 Diese Sicht auf die geringe
  • Lebenszeitprävalenz unter Schülern im Alter von 15 bis 16 Jahren reicht von 8 % in Portugal und Schweden
  • Bekämpfung (...) die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluss der Erfahrungen des
  • "prozessuale Lösung" nicht in der Lage sei, verfassungswidrige Eingriffe in die Rechte der Bürger zu

VG Köln - 24 K 8133/04

Verwaltungsgericht Köln vom 18.10.2006
Inhalt
  • vorliegenden Verfahrens sei ausschließlich, ob die Beklagte zu Recht angeordnet habe, dass die
  • pharmazeutischen Unternehmer berufen würden. Die Beklagte könne deshalb zu Recht davon ausgehen
  • - 24 K 55384/02 - und vom 24.09.2003 - 24 K 7898/00 -, Pharma Recht 2003, 390-398 sowie OVG NRW, Urteil
  • Dosierung nicht unwahrscheinlich ist, hat die Klägerin nicht allgemein widerlegt. Konkrete
  • , der zu berücksichtigen sei. Sie belege die Dosierungspraxis und die allgemeine Erfahrung der

LSG Berlin-Brandenburg - L 4 RJ 10/04

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.01.2010
Inhalt
  • erhoben (§ 143 und 151 Sozialgerichtsgesetz [SGG]), sie ist aber nicht begründet. Zu Recht hat das
  • allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Zwar sind wie von der Beklagten bereits im Verwaltungsverfahren
  • beidseits bei Retropatellararthrose rechts und Chondromalazie links, einer Omalgie rechts, Adipositas III
  • Sprunggelenken, links stärker als rechts, Hüftgelenksbeschwerden beidseits bei geringfügigem beginnenden
  • Sachverständige aus, eine Ruptur der langen Bizepssehne rechts ohne wesentliche Funktionseinbuße. Die schon

LSG Berlin-Brandenburg - L 14 B 48/05 AS

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.05.2005
Inhalt
  • Anordnung abgelehnt. Zu Recht habe die Antragsgegnerin das Einkommen des Antragstellers zu 1) in die Bedarfs
  • Personenkreis gerade nicht einbezogen worden. Damit verbietet sich, über allgemeine Grundsätze gleichwohl
  • ausgestattete Vereinigung von Personen des öffentlichen Rechts anzusehen ist (hierzu im einzelnen LSG
  • . 22 Das Einkommen und Vermögen der Antragstellerin zu 2) reicht indessen nicht aus, um den Bedarf

BGH - IV ZR 124/13

Bundesgerichtshof vom 02.04.2014
Inhalt
  • mündliche Verhandlung vom 2. April 2014 für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das
  • Sonderregelung handelt, die in ihrem Anwendungsbereich die allgemeine Bestimmung des § 306 Abs. 2 BGB
  • Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin begehrt die
  • des Versicherungsnehmers ist, die Rechte des Mitversicherten geltend zu machen (Senatsurteil vom 29

VerfGH Berlin - n VerfGH 115/02

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • . Selbst wenn hieraus von Verfassungs wegen ein Recht auf eine gerichtliche Zulässigkeits- und
  • Persönlichkeitsrecht, das insbesondere das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre und die persönlich Ehre
  • wirtschaftlichen Verhältnissen dem geltenden Recht widerspricht, ein etwaiger Verstoß hiergegen also
  • angeführten Grundrechten. 34 aa) Das aus Art. 7 i. V. m. Art. 6 VvB folgende allgemeine
  • materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (Beschluß vom 24. August 2000 – VerfGH 73/99

VG Köln - 3 K 3919/06

Verwaltungsgericht Köln vom 21.11.2007
Inhalt
  • nationalen Recht hinsichtlich seiner Anwendung vorgehen, sind etwa entgegenstehende Vorschriften im Umfang
  • Alimentationsprinzip noch EU-Recht fordern, dass der von einem Beamten über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
  • nach geltendem Recht eine rechtswidrige nachträgliche Genehmigung des „zuviel" geleisteten Dienstes
  • kann. Diese Regelungen sehen jedoch ebenfalls keine allgemeine Vergütung von „Über- stunden" vor
  • kraft Vorrangs des EU-Rechts auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche herabgesetzt ist, wobei

LSG Bayern - L 13 R 761/05

Bayerisches Landessozialgericht vom 07.12.2007
Inhalt
  • 21. Juli 2005 zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat für einen Zeitraum vorher keinen weiteren Anspruch
  • ab 1. Januar 2001 geltenden Recht, der Kläger begehrt jedoch Rentenleistungen für einen davor
  • Erwerbsfähigkeit nach dem vor dem 1. Januar 2001 geltenden Recht geltend macht. Der Kläger begehrt somit
  • daraus resultierenden quantitativen Leistungseinschränkungen hat die Beklagte zu Recht einen Anspruch
  • , den Sachverhalt umfassend aufzuklären, ist es aufgrund allgemein gefasster Anträge zur