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VG Gelsenkirchen - 14 K 171/07
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 20.11.2007
- Inhalt
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- Beurteilung des Streitgegenstandes zugrundeliegenden materiellen Recht ab. Aus § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO
- dem materiellen Recht, einschließlich des Verwaltungsverfahrensrechts. 63Vgl. BVerwG, Urteile vom 2
- angesichts dessen dem materiellen Recht widersprechen. 752. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen
- Konzessionsmodells durch den EuGH lasse darauf schließen, dass das deutsche Modell erst recht gegen europäisches
- höherrangigem Recht zu beschränken, um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden
OVG Berlin-Brandenburg - 11 S 9.09
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16.01.2009
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht habe ihrem Begehren auf Aussetzung zu Recht entsprochen. Insofern werde zunächst auf die
- zutreffenden Gründe des Beschlusses verwiesen. Insbesondere stehe nicht EG-Recht in Streit, sondern die
- allein im nationalen Recht geregelte Frage der Zulässigkeit der Auferlegung der Kosten auf die TK
- , Chatplattformen etc.) und diese Lücken inzwischen auch allgemein bekannt Mail-Server, Chatplattformen
- etc.) und diese Lücken inzwischen auch allgemein bekannt seien. II. 37 Die Beschwerde der
VGH Baden-Württemberg - 2 S 2423/08
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 31.05.2010
- Inhalt
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- seien auch zu Recht der Aufwand des EAF und der anderer Dienststellen der Stadt berücksichtigt worden
- vorhanden. Insbesondere habe die Beklagte ihrer Entscheidung zu Recht die
- führe. Das Verwaltungsgericht habe die Frage der europaweiten Ausschreibung zu Recht als nicht
- des öffentlichen Preisrechts. Auch der Gewinnzuschlag von 3 % sei zu Recht in dieser Höhe
- Dreikönigstraße sei dem Gebührenhaushalt zu Recht lediglich der Buchwert zugerechnet worden, da das Grundstück
VG Arnsberg - 4 K 597/01
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.02.2002
- Inhalt
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- Stirnberg, ehrenamtliche Richterin Cornelia Zielinski für Recht erkannt: 4 K 597/01 VERWALTUNGSGERICHT
- Matthias Stirnberg, ehrenamtliche Richterin Cornelia Zielinski für Recht erkannt: 1415Der Beklagte wird
- Umgebung der Plangebiete sowohl allgemeine Wohngebiete als auch Außenbereichslagen und faktische Dorf
- Geräuschimmissionen als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift anwendbare Sechste Allgemeine
LSG Sachsen - L 5 RJ 146/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 23.10.2001
- Inhalt
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- unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Chemnitz (SG) die Klage abgewiesen, weil dem Kläger ein
- des § 43 Abs. 2 SGB VI (a. F.) ist, hat er erst recht keinen Anspruch auf die Gewährung einer Rente
- Hirnleistungsdiagnostik keinerlei Hinweise auf cerebral-pathologische Erscheinungen. Die allgemeine
- allgemeine Arbeitsfeld verweisbaren Versicherten bedarf es nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 01
LSG Bayern - L 13 R 557/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 30.01.2008
- Inhalt
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- die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 5. Juli 2006 zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat keinen
- unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (§ 48
- Halbwaisenrente setzt somit voraus, dass der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, der
- Verstorbenen aufgenommen war. Der Versicherte hatte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB
- Vormundschaftsge-richt eine Vollzeitpflege oder eine Heimerziehung anordnet, denn auch hier bewirken
OLG Celle - 8 U 62/07
Oberlandesgericht Celle vom 09.08.2007
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: VVG § 23, VVG § 25, VVG § 61 Leitsatz: 1. § 61 VVG setzt voraus, dass das
- ... und die Richterin am Landgericht ... für Recht erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das am
- weder Schlüssel noch Papiere im Pkw liegen lassen dürfen, ist allgemein bekannt. Die Polizei warnt
- Rechtsprechung zu Recht abgelehnt (OLG Koblenz RuS 2002, 448. OLG Karlsruhe ZfS 1995, 260. ÖOHG ZfS 1995
- , wonach allgemein bekannt ist, dass die Fahrzeugpapiere nicht im Pkw aufbewahrt werden sollen. Eine
OVG Saarland - 3 Y 23/05
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 30.01.2006
- Inhalt
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- auf allgemeine Grundsätze des Prüfungsrechts – soweit ersichtlich die „Prüfungsordnung für den
- -Stadt, zur Wahrnehmung seiner Rechte beigeordnet. Gründe Der gemäß den §§ 166 VwGO, § 127 Abs. 2
- Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
OLG Frankfurt - 1 U 27/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.08.2008
- Inhalt
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- Entgeltgrundsätze wiesen schwere Verstöße gegen geltendes Recht auf und zeichneten sich in
- zivilrechtlicher Fragen gehen konnte. Das Allgemeine Eisenbahngesetz enthält in §§ 14b ff. die durch
LAG Hamm - 15 Sa 330/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.08.2009
- Inhalt
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- zu Recht stattgegeben. 35 36 1. Nicht streitig ist, dass der Klägerin entsprechend der von der
- 09.01.2008 enthaltenen Regelungen als allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB anzusehen
VG Trier - 5 L 815/06.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 05.10.2006
- Inhalt
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- Antragstellers zu Recht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat. Offensichtlich unbegründet ist gemäß
- ist die allgemeine Menschenrechtssituation extrem schlecht, nach Somalia zurückkehrende Personen, die
LSG Bayern - L 14 R 363/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- Schluss auf eine Beschäftigung vor dem 01.07.1980 zu; insoweit verweise jedoch die Beklagte zu Recht
- zurückzuweisen. Die von der Klägerin weiterhin mit der Berufung eingelegte allgemeine Leistungsklage auf
SozG Wiesbaden - S 17/12 KR
Sozialgericht Wiesbaden vom 12.01.2007
- Inhalt
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- . Der Antrag zu 2. geht mithin für die Zukunft ins Leere. 21 Ein subjektives öffentliches Recht auf
- Leistungseinschränkungen des Klägers ist auch mit allgemeiner Hochschulreife der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen. 31
LG Köln - 81 O 78/02
Landgericht Köln vom 04.10.2002
- Inhalt
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- aber auf das RBerG nicht ein. 23Beim RBerG handelt es sich um zwingendes Recht, denn durch die
- allgemeine Gesetze als mögliche Grenzen für die Gestaltungsfreiheit des Gesellschaftsvertrages, gehen
BGH - XI ZB 30/06
Bundesgerichtshof vom 20.11.2007
- Inhalt
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- auf den Abgleich mit den Handakten beschränkte, war - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat
- eines solchen Hinweises hätte die Beklagte ihren Vortrag dahin ergänzt, die allgemeine Anweisung sei