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BSG - S 8 AS 235/05

Bundessozialgericht vom 27.02.2008
Inhalt
  • allgemein gehaltene Hinweise über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit
  • auf Alg nach § 140 SGB III wird daher in ein durch Art 14 Abs 1 GG geschütztes Recht eingegriffen
  • Unterkunftskosten in allgemein verständlicher Form darzustellen. Ob aus der Verletzung solcher allgemeiner

OLG Hamm - 17 U 92/09

Oberlandesgericht Hamm vom 10.05.2010
Inhalt
  • merkantilen Minderwerts a. 3233Zu Recht hat das Landgericht dem Kläger dem Grunde nach den merkantilen
  • , funktionstaugliches Werk hergestellt worden wäre (vgl. dazu allgemein Kniffka/Koeble, 6. Teil, Rn
  • . Aus allgemein zugänglichen Quellen (www.insolvenzveröffentlichungen.de und www.Insolnet.de) ist
  • Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Das Urteil

BSG - 2 U 15/05

Bundessozialgericht vom 07.11.1997
Inhalt
  • Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Recht der BKen gilt, wie auch sonst in der
  • allgemein gültig sind. Die arbeitsmedizinisch-epidemiologischen Erkenntnisse sowohl bei durch Strahlen als
  • ). Angesichts der allgemein bekannten, oben aufgezeigten Schwierigkeiten bei der Beurteilung von kausalen
  • die Beigeladene zu 2. eine Verletzung materiellen Rechts geltend. Das LSG habe sich durch seine

OLG Köln - 7 VA 009/05

Oberlandesgericht Köln vom 27.09.2006
Inhalt
  • habe er auf Nachfrage zu der in seinen vorausgegangenen Schreiben nur sehr allgemein vorgebrachten
  • Antragsgegner die von ihm für maßgebend gehaltenen Kriterien zu allgemein formuliert habe; sie seien für
  • Vorauswahlliste nur "in Ausnahmefällen", "äußerst hilfsweise" vornimmt. Zu Recht weist er darauf hin
  • Schuldnerhilfe Deutschland e. V. reicht dafür, wie keiner weiteren Ausführungen bedarf, ebenso wenig aus

VG Köln - 18 K 1712/06

Verwaltungsgericht Köln vom 15.05.2009
Inhalt
  • Klägerin beanspruchten Teilindikationen liegen hier vor. Die Beklagte hat zu Recht die unzureichende
  • Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AMG eine klinische Prüfung vorzunehmen, bei allgemein medizinisch verwendeten
  • , § 25 Rdnr. 7. 42Das folgt nicht nur aus dem allgemein für Verpflichtungsklagen geltenden Grundsatz der
  • entgegen der Auffassung der Klägerin nicht durchzuführen. § 25 Abs. 4 AMG räumt kein Recht auf
  • jedoch nicht der Nachweis der therapeutischen Unwirksamkeit erforderlich, sondern es reicht bereits

ArbG Paderborn - 2 Ca 1270/07

Arbeitsgericht Paderborn vom 18.01.2008
Inhalt
  • teilweise begründet. Denn der Vorschuss in Höhe von 100,00 € netto sei von der Beklagten zu Recht in
  • Fall ist. Erst Recht muss in allen Fällen, in denen nicht einmal die sofortige Vertragsbeendigung
  • einseitig vorformulierte – Vertragsstrafeversprechen allgemein anerkannt ist, dass ihre Verwirkung
  • allgemein anerkannt, dass für die Verwirkung der Strafe (zumindest bedingter) Vorsatz vorausgesetzt wird
  • ausdrücklich zueigen mache. 89Dies reicht nicht aus. Insbesondere kann das Antrittsdatum gerade in der

VG Stuttgart - 7 S 3362/11

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 24.06.2013
Inhalt
  • (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 5 C 3.08 -, BVerwGE 133, 118) zu Recht angenommen werden. Im
  • . Auch sollten die für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile - insbesondere
  • 08.02.2010 noch verschiedene allgemeine Informationen zum beabsichtigten Flurbereinigungsverfahren gegeben
  • . Schließlich könnten Eigentums- und Pachtflächen nebeneinander gelegt werden. Der allgemeine
  • innerhalb des Verfahrensgebiets liegen. Nachteile für die allgemeine Landeskultur - insbesondere

OLG Düsseldorf - I-2 U 28/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.09.2008
Inhalt
  • . 62Diese Entgegenhaltung offenbart allgemein einen Radbremsmechanismus für einen faltbaren Rollsitz
  • einstweilige Verfügung sein zeitlich befristetes Recht bis zum Erlass eines Urteils im Hauptsacheverfahren
  • rechte (2) und die linke (2a) Radbremsvorrichtung sind durch einen mittels des Betätigungshebels (25
  • , so dass eine Schwenkbewegung nach rechts ermöglicht werde. Beim Lösen der Bremse werde damit der
  • rechte Bremsmechanismus, bezogen auf den Rahmen noch außen bewegt, während das linke Bremselement

LAG Baden-Württemberg - 4 TaBV 1/09

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 02.02.2009
Inhalt
  • sehr allgemein gefasst seien. Weder für den Betriebsrat noch für die Paritätische Kommission sei
  • BetrVG in den Fällen der (Ein- und) Umgruppierung in einem Recht auf Mitbeurteilung der Rechtslage
  • Niveaubeispiele sind hierbei bewusst allgemein gefasst. Sie stellen keine Arbeitsplatzbeschreibung
  • im hergebrachten Verständnis dar, sondern erfassen nur allgemein die Tätigkeiten, die die jeweilige
  • des Betriebsrats nach § 99 BetrVG reicht dabei nicht weiter als die Notwendigkeit zur Rechtsanwendung

OLG Köln - 20 U 246/90

Oberlandesgericht Köln vom 29.04.1994
Inhalt
  • vorsorglich die Aussetzung des vorliegenden Recht-streits nach § 148 ZPO beantragt. 116 117Unter
  • errechnet. Das hät-te die Beklagte aber im einzelnen darlegen müssen. Eine allgemeine Verweisung auf
  • zustehenden Rechte zur Konkursmasse der C.B. GmbH zurückzugewähren. Die Kosten des Rechtsstreits
  • übereigneten Sicherungsgutes und der ihr nach dem Vertrag sonst noch zustehenden Rechte. Dabei
  • -reicht, es werde zu erfolgversprechenden Bemühun-gen zur Rettung des Unternehmens und damit in ab

LAG Düsseldorf - 17 Sa 809/98

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 10.02.1999
Inhalt
  • Anknüpfungstatbestand folge, daß 31 die Klägerin zu Recht in den Jahren 1985/1986 nicht zur Unterstützungskasse
  • Ungleichbehandlung geringfügig Beschäftigter hergeleitet werden. Erst recht ist die Erwägung der Beklagten
  • betrieblichen Altersversorgung als Gesamtversorgungssystem und erst recht nicht ausschließlich für solche
  • Versorgungsausschluß geringfügig Beschäftigter allgemein auf die Zweckargumentation ab, die auch in diesen Fällen
  • hinsichtlich der hier in Rede stehenden Beschäftigungszeit vom 01.04.1985 bis zum 31.08.1986 nicht auf EG-Recht

BSG - B 6 KA 24/01 R

Bundessozialgericht vom 26.06.2002
Inhalt
  • Vertragsarztes bei sachlich-rechnerischer Unrichtigkeit. Für das sich hieraus ergebende Recht der KÄV zur
  • der Teilbudgets mit höherrangigem Recht nicht in Einklang steht (BSGE 81, 86 = SozR 3-2500 § 87 Nr 18
  • sie gestützt waren, als rechtswidrig. Die Beklagte ging deshalb zu Recht davon aus, dass zumindest
  • , deren Rechtswidrigkeit umstritten ist" ist zwar relativ allgemein gehalten. In der konkreten Situation
  • -Ä stehen. Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass wegen der Unsicherheit, welche Auswirkungen

LSG Bayern - L 16 LW 14/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 27.07.2005
Inhalt
  • Rente wegen Erwerbsminderung im Recht der Altershilfe der Landwirte könne nicht deshalb verwehrt werden
  • ein allgemein anerkannter Grundsatz, dass eine Versicherungsfreiheit oder -be- freiung nur dann
  • unbegründet. Sowohl das Sozialgericht als auch die Beklagte haben grundsätzlich zu Recht erkannt, dass für
  • Sozialgericht hat in der Folge zu Recht eine dem Sinn und Zweck der Regelungsinhalte des ALG
  • SGB VI zu erweitern, denn anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Recht der

OLG Köln - 6 U 56/98

Oberlandesgericht Köln vom 18.12.1998
Inhalt
  • ihrem Hauptantrag zu Recht gem. § 3 UWG auf Unterlassung in Anspruch. Diese Verwendungsformen der
  • Begriff "Lotto" allgemein und insbesondere in der von ihr gewählten Bezeichnung "LottoTeam" vom
  • offensichtlich - aus den oben genannten Umständen zu Recht - als selbstverständlich voraussetzt
  • anzuführen, erst recht kein anderes länder- bzw. bundesweit durchgeführte Glücksspiel, das "Lotto
  • Geschäftsgegenstand hinzuweisen und sich dabei - wie auch die Klägerin zu Recht nicht in Zweifel zieht

OVG Niedersachsen - 5 LB 57/13

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 05.11.2013
Inhalt
  • Recht eingewandt hat, zum Einsatz auf einem Dienstposten mit einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im
  • ... - von allgemein bekanntem bzw. durch Fortbildungen erweitertem „EDV-Wissen“ qualitativ deutlich
  • Beklagten liegt im Streitfall auch kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor. Der allgemeine Gleichheitssatz
  • bei beiden Arbeitgebern nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handle. Im Hinblick
  • öffentlichen Rechts darstelle. 9Der Kläger hat am 15. April 2009 Klage erhoben und im Wesentlichen geltend