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LG Köln - 28 O 603/09
Landgericht Köln vom 13.01.2010
- Inhalt
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- 23.11.2005 – 28 S 6/05 m.w.N) nur auf der Linie der zu Recht zurückhaltenden Rechtsprechung zu
- Bundesgerichtshofs vom 06.05.2004 (NJW 2004, 2448) vielfach der allgemeine Grundsatz entnommen wird, dass bei
- Software aus §§ 97 Abs. 1 UrhG. 27Der Beklagte hat die Rechte der Klägerin als Inhaberin der
- aktivlegitimiert und der Beklagte verletzte diese Rechte. 28Bei dem streitgegenständlichen
- eine weltweite Organisation von mehr als 120 Staaten, die zum Schutz der geistigen Rechte auch an
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 20/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.04.2010
- Inhalt
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- Versicherungsfall der teilweisen Erwerbsminderung nicht nachgewiesen, liegt erst recht nicht der
- Tätigkeit sowie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben (§ 43 Abs. 1
- rechts, bei Verschleißleiden 4. Reizknie rechts bei Verdacht auf Meniskusverschleiß 5. leichte
- Großzehendeformität beidseits, rechts mehr als links 8. arterielle Hypertonie, bislang nicht
OLG Düsseldorf - I-20 U 199/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.06.2010
- Inhalt
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- , der ihre Markenrechte verletze, dies sei ihr gutes Recht. Sie wolle sich nicht dem Vorwurf aussetzen
- ." ein von einem Benutzungswillen getragener Kern verbleibt. Eine Marke wird nicht allgemein, sondern
- Rechte wahr. Es sei richtig, dass sie jeden abmahne beziehungsweise gerichtlich in Anspruch nehme
- Antragstellerin wegen Rechtsmissbrauchs versagt, sich auf ihre gesetzlichen Rechte aus der Marke "H
- ." nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG und auf ihre vertraglichen Rechte aus einer nach ihrem
OLG Düsseldorf - I-2 U 147/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 11.03.2010
- Inhalt
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- -Mittelteil und dem Uhrwerk anzuordnen. Das "Uhrwerk" könne allgemein als die Gesamtheit der innerhalb
- Berufung der Beklagten ist im Wesentlichen unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat
- , führt eine solche Gestaltung – wovon das Landgericht mit Recht ausgegangen ist – auch nicht
- einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204
- eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs. Den an die Stelle der Beschreibung
OVG Berlin-Brandenburg - 5 NC 174.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 17.03.2009
- Inhalt
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- Rückwirkung - im Rahmen der Neuberechnung auf den Stichtag 31. März 2008 nach § 5 Abs. 3 KapVO zu Recht
- auf 126 Stellen verringerten Bestand wissenschaftlichen Lehrpersonals und einem - nach Abzug zu Recht
- , jedoch lediglich das Recht eingeräumt ist, zu dem Entwurf des Wirtschaftsplans Stellung zu nehmen (§ 9
- Abs. 1 Nr. 2 UniMedG). Von diesem Recht hat der Fakultätsrat vorliegend, wie sich aus der
- allgemein gehaltenes Vorbringen genügt angesichts der detaillierten und mit Nachweisen aus der
LG Bonn - 1 O 376/97
Landgericht Bonn vom 14.03.2000
- Inhalt
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Grund- und Teilurteil Aktenzeichen: 1 O 376/97 Sachgebiet: Recht (allgemein
- Garantieerklärungen sei niederländisches Recht anzuwenden, da eine ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl nicht
- zu den O2, dem Sitz der Beklagten zu 9), aufwiesen. Nach niederländischem Recht bestimme sich der
- Bürgschaftsrecht anwendbar. Nach deutschem Recht sei Erfüllungsort der Bürgschaft der Sitz des Bürgen
- 42/L-Q sehr allgemein gehalten ist und durch die Aussage des Zeugen I4 nicht bestätigt wird, lässt
BAG - 4 AZR 246/07
Bundesarbeitsgericht vom 02.07.2008
- Inhalt
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- bestimmten Betrieb. Diese allgemeine Wertung des Tarifvertrages schließt es aus, im Wege der
- eine allgemeine Zulage in Höhe von 90,97 Euro. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin
- ) Dies gilt aber nur für solche Rechte, die bereits bei dem Veräußerer bestanden haben. Soweit Rechte
- insbesondere, wenn die Rechte erst in einem Zeitraum nach Durchführung des Betriebsübergangs begründet
BVerwG - 6 P 2.12
Bundesverwaltungsgericht vom 11.12.2012
- Inhalt
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- allgemeine Vorgaben für alle Bediensteten, die einen Dienstwagen zu nutzen beabsichtigten. Es sei als
- Allgemeine Hinweise 3.1.1 Grundsätze Dienstfahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) sind wichtige
- Bedeutung jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr
- Dienstherr und Arbeitgeber zukommenden Aufgaben und Rechte eine Regelung gegenüber den Mitarbeitern des
- Zuständigkeitsregelung zu. Dadurch werden Rechte und Pflichten nicht nur für diejenigen Amtspersonen begründet
BSG - S 29 EG 356/03
Bundessozialgericht vom 02.02.2006
- Inhalt
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- Vorliegen unter den Beteiligten kein Streit besteht, zu Recht bejaht. Auch die Voraussetzung nach Nr 5
- die Annahme höherer Gewalt nicht aus. Das LSG hat - wie vom Beklagten zu Recht gerügt - seine
- erbringen, so liegt es nahe, dies erst recht anzunehmen, wenn es durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln zu
- entsprechend dem Vorbild des § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine allgemeine
- das Sozialgesetzbuch so auszulegen, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden
OVG Niedersachsen - 2 LC 101/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 11.09.2013
- Inhalt
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- Überprüfung zwar zutreffend den kürzeren Schulweg zugrunde gelegt, weiter zu Recht eine besondere
- Begriff "Gefahr" bzw. "gefährlich" ist allgemein als Wahrscheinlichkeit der Schädigung von Rechtsgütern
- Verwaltungsgericht - zu Recht - nicht in Abrede. 36Ein anderes Ergebnis ist entgegen der Ansicht des
- besonderen Gefahren in verkehrlicher Hinsicht ausgesetzt ist. Nach rund 100 m führt der Schulweg nach rechts
- verläuft der Schulweg nach rechts über die S. - Brücke, die ebenfalls mittels einer Querungshilfe
ArbG Dortmund - 10 Ca 279/08
Arbeitsgericht Dortmund vom 14.05.2008
- Inhalt
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- Sitten entspricht wird grundsätzlich in Anlehnung an die Entstehungsgeschichte des BGB nach dem Recht
- der Menschen insbesondere in Zeiten geringen Wirtschaftswachstums, aber erst recht bei einer Rezession
- Einzelhandels verfallen sind, der zum Zeitpunkt der Einstellung der Klägerin noch allgemein verbindlich war
- muss erst recht gelten, wenn wie hier der Arbeitsvertrag den Eindruck erweckt, dass kein Urlaub im
- Discounteinzelhandel das allgemeine Lohnniveau 4,00 bis 7,00 €. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass der
BFH - VIII R 76/05
Bundesfinanzhof vom 11.01.2000
- Inhalt
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- der Höhe nach zu Recht erfolgt. Die Behauptungen des Klägers, seine Tätigkeiten seien nicht
- nur allgemein festgestellt, dass die nichtselbständigen und die freiberuflichen Tätigkeiten des
- übersteigen (soweit ersichtlich allgemeine Meinung vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7
HessVGH - PV TK 3176/90
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.04.1991
- Inhalt
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- einem fiktiven Dienstplan nicht das Recht umfaßt, die Modalitäten des Freizeitausgleichs eigenmächtig
- Sinne dieser Vorschrift kann nur gesprochen werden, wenn sie generell, d.h. umfassend und allgemein
- Beteiligte habe eine allgemeine Regelung des Inhalts erlassen, daß Wochenendarbeitszeiten durch
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 1330/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2008
- Inhalt
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- Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2008 und 5. Juni 2008 zu Recht abgelehnt. Ihr
- Einwilligungserklärungen dieser Verbraucher vorgelegt, sondern allgemein auf "Teilnahmebedingungen und
- Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB). Derartige
VG Münster - 3 K 3960/03
Verwaltungsgericht Münster vom 18.01.2006
- Inhalt
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- Spruchkörper: 3. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3 K 3960/03 Tenor: für Recht erkannt: Der
- die Rede. Auch hier wird allerdings nur allgemein angeführt, dass den durch die Wohnbebauung zu
- werden. Ob eine solche allgemeine Zuordnung ohne weitergehende, die Eingriffsgrundstücke betreffende