Suche nach "recht allgemein"

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LG Potsdam - S 30/72

Landgericht Potsdam vom 13.03.2017
Inhalt
  • auch nach bundesdeutschem Recht, nämlich als Diebstahl in zwei Fällen und Verstoß gegen das
  • Grenzabfertigungen in der DDR allgemein üblichen Kontroll- und Eingriffsbefugnisse, gegenüber denen eine Gegenwehr
  • derartiges Verhalten war auch nicht mehr von seinem Recht auf Freizügigkeit gedeckt. 14 Die Kammer geht nach

LSG Bayern - L 1 RA 40/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 16.04.2003
Inhalt
  • eingewilligt hat und eine solche auch nicht sachdienlich ist. Das SG hat zu Recht entschieden, dass im Wege
  • . Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung war eine solche "unbeschränkte
  • " Versicherungspflicht für einen selbständig Erwerbstätigen zum damaligen Zeitpunkt allgemein nicht vorgeschrieben

LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 12/09 WA

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2010
Inhalt
  • Klage mit Urteil vom 30.01.2007 abgewiesen. Auf rechtzeitige Prüfanträge sei zu Recht ein Regress gegen
  • nicht begründet. 2728Das SG hat der Klage zu Recht nicht stattgeben; denn die Entscheidung des
  • zugelassenen Arzneimittel ergibt sich daraus nicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass allgemein

LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 17/00

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.03.2003
Inhalt
  • Entfernung liege. Zu Recht habe das SG ferner die Annahme einer unbilligen Härte verneint. Dies
  • vom 8. September 1999 rechtswidrig war, ist jedoch unbegründet. Zu Recht hat das SG ent-schieden, dass
  • hat den Antrag der Klägerin zu 1. deshalb zu Recht abgelehnt, weil bei An-tragstellung am 3. Mai 1999
  • Gliederung anlehnt, kann dies nicht als willkürlich angesehen werden. Zu Recht weist der Beklagte darauf hin
  • Nie-derschrift zu dem Beschluss vom 20. Januar 1999 vermerkt ist. Zu Recht haben der Beklagte und

OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11488/04.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.01.2005
Inhalt
  • ehrenamtlicher Richter Pensionär Bertram für Recht erkannt: Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen
  • Auffassung die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 28
  • nur auf Wahrung ihrer materiellen Rechte. Deshalb sei ausschließlich zu prüfen, ob die Baugenehmigung
  • der Klage hätte stattgeben müssen. Eine Verletzung der Rechte der Kläger sieht der Senat allerdings
  • materieller Rechte erzwingen kann. Der materiell-rechtliche Schutz, den das Baurecht gewährt, entspricht

VG Saarlouis - 5 K 97/05.A

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 24.11.2006
Inhalt
  • allgemein starker Druck auf die palästinensische Bevölkerung ergibt, das Land zu verlassen. B. Der Kläger
  • hätten, ob sie den Schutz oder Beistand der UNRWA oder allgemein die Vergünstigungen der Konvention in
  • nicht das Recht, das Tätigkeitsgebiet der UNRWA zu verlassen und anstelle dieses Schutzes die
  • rechtsstaatswidrige oder ganz allgemein nachteilige politische oder wirtschaftliche Verhältnisse (VG Stuttgart
  • Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, bei Entscheidungen nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG

LAG Hamm - 12 Sa 525/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.09.2007
Inhalt
  • . 34Die Klage ist mit ihrem so verstandenen Klageantrag unbegründet. Zu Recht hat das 3535Die Klage
  • ist mit ihrem so verstandenen Klageantrag unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage
  • Zeitpunkt, zu dem sie nach bisherigem Recht höhergruppiert wären, in ihrer bisherigen Entgeltgruppe
  • hinaus das Willkürverbot als fundamentales Recht zum Ausdruck, dessen Grenzen aber noch nicht dann
  • Vergütungsordnung zum AnTV die Allgemeine Vergütungsordnung des KnAT. Für die Eingruppierung des Klägers waren

HessVGH - 6 UE 1720/92

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.12.1993
Inhalt
  • das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, zulässig und begründet ist. 29 Die Klage ist als
  • sich hierbei weder aus dem Gesetz noch aus der Natur der Sache. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht
  • selbstverständliches Recht" hält). 32 Die Auffassung der Beklagten, daß eine Vertretung nur auf der
  • Verwaltungsgericht zu Recht aus, bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergebe sich, daß
  • Recht hat daher das Verwaltungsgericht entschieden, daß § 55 Abs. 5 Satz 6 HGO auf den zu

VG Sigmaringen - 4 K 210/07

Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 20.04.2007
Inhalt
  • potentiellen Tätern nicht den Eindruck entstehen zu lassen, in Deutschland könnten am Recht vorbei solche Taten
  • , wenn sie gegen Art. 8 EMRK verstößt. Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK hat jede Person das Recht auf Achtung
  • gegründet hat, einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art
  • nationales Recht bisher unterblieben ist. Nach Sinn und Zweck der Richtlinie steht die Rechtsstellung aus
  • allenfalls dann entgegen gehalten werden, wenn diese Regelungen in das jeweilige nationale Recht

EuGH - C-157/99

Europäischer Gerichtshof vom 12.07.2001
Inhalt
  • entstanden sind. Das nationale Recht 3. In den Niederlanden beruht das Krankenversicherungssystem
  • dazu führen, dass bestimmte Behandlungsmethoden, die in anderen Mitgliedstaaten allgemein akzeptiert
  • Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen
  • Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluss an ein System der sozialen Sicherheit oder eine
  • Besonderheiten aufweisen. So ist allgemein bekannt, dass die Zahl der Krankenanstalten, ihre

LSG Bayern - L 14 RA 173/96

Bayerisches Landessozialgericht vom 12.03.1998
Inhalt
  • eingenommene Haltung bekräftigt und zu Recht den Kläger trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen für in der
  • absolvieren. Auch müsse die allgemeine Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Aus ärztlicher Sicht
  • allgemeinen berufsfördernden Leistungen. Im Berufungsverfahren werde nurmehr der allgemeine Antrag verfolgt
  • , um so einen Anspruch auf "allgemeine" berufliche Reha- Maßnahmen durchzusetzen. In diesem

OLG Frankfurt - 4 U 260/07

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
Inhalt
  • Sache ohne Erfolg. 21 Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger unter keinem
  • nach deutschem Recht in jedem Fall bindend. Von A ist dementsprechend auch zu keiner Zeit die
  • Überschrift“ unverändert geblieben. 39 Keineswegs ist das Recht von A zur Versagung der erforderlichen
  • Mindesterlös“ zutreffend. Das Prospekt weist an derselben Stelle jedoch mit Recht auch auf den Preis
  • negativen Auswirkungen auf die Rendite des Kapitalanlegers nach Steuern haben könnte, zu allgemein oder zu

FG Düsseldorf - 17 K 3420/98 F

Finanzgericht Düsseldorf vom 04.03.2002
Inhalt
  • - so der Kläger - für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums zu Recht darauf ab, dass es sich bei
  • Teilnahme an der Hauptversammlung. Der Kläger weist insoweit zu Recht darauf hin, dass eine Möglichkeit zur
  • . Der BFH vertritt zu Recht die Auffassung, dass es für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts auf das
  • ein Recht beruft, das ihm in Wahrheit nicht zur Seite steht. Erkenntnisquelle für die "Umgehung
  • bejaht werden, wenn für ein bestimmtes Ziel ein nach bürgerlichem Recht ungewöhnlicher Weg gewählt wird

OLG Brandenburg - 4 U 178/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.09.2005
Inhalt
  • . Diese Verpflichtung habe Herr M. als Anlageberater weder allgemein noch im Hinblick auf die
  • und erst recht nicht über die Finanzierung der Anlage - getroffen war. Unternahm der Kläger in der
  • Beitrittserklärung auch ohne diesen Termin. 40 2. Das Landgericht ist auch zu Recht zu dem Ergebnis gelangt
  • zu Recht ausgeführt hat, wäre Rechtsfolge einer derartigen Pflichtverletzung, für die der Kläger im
  • erforderlich. Der Kläger hat zu Recht gerügt, das Landgericht habe seinen Vortrag mit Schriftsatz vom

VG Düsseldorf - 25 K 2876/09

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 30.11.2009
Inhalt
  • BauNVO entspricht, unbeschadet einer tatsächlichen Beeinträchtigung das Recht, ein Vorhaben mit einer
  • Bewertung erweist sich das Vorhaben der Beigeladenen zu 2) erst recht nicht als rücksichtslos. Der
  • – reine oder allgemeine – Wohngebiet an der T Straße, innerhalb dessen das Grundstück der Kläger liegt
  • . Es reicht südwestlich bis zum B Damm. Der B Damm bildet etwa 80 m nordwestlich der Einmündung der
  • % an. Das Gutachten sieht vor, dass der aus dem Parkplatz ausfahrende Verkehr nach rechts abbiegen