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LG Potsdam - S 30/72
Landgericht Potsdam vom 13.03.2017
- Inhalt
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- auch nach bundesdeutschem Recht, nämlich als Diebstahl in zwei Fällen und Verstoß gegen das
- Grenzabfertigungen in der DDR allgemein üblichen Kontroll- und Eingriffsbefugnisse, gegenüber denen eine Gegenwehr
- derartiges Verhalten war auch nicht mehr von seinem Recht auf Freizügigkeit gedeckt. 14 Die Kammer geht nach
LSG Bayern - L 1 RA 40/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 16.04.2003
- Inhalt
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- eingewilligt hat und eine solche auch nicht sachdienlich ist. Das SG hat zu Recht entschieden, dass im Wege
- . Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung war eine solche "unbeschränkte
- " Versicherungspflicht für einen selbständig Erwerbstätigen zum damaligen Zeitpunkt allgemein nicht vorgeschrieben
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 12/09 WA
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2010
- Inhalt
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- Klage mit Urteil vom 30.01.2007 abgewiesen. Auf rechtzeitige Prüfanträge sei zu Recht ein Regress gegen
- nicht begründet. 2728Das SG hat der Klage zu Recht nicht stattgeben; denn die Entscheidung des
- zugelassenen Arzneimittel ergibt sich daraus nicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass allgemein
LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 17/00
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.03.2003
- Inhalt
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- Entfernung liege. Zu Recht habe das SG ferner die Annahme einer unbilligen Härte verneint. Dies
- vom 8. September 1999 rechtswidrig war, ist jedoch unbegründet. Zu Recht hat das SG ent-schieden, dass
- hat den Antrag der Klägerin zu 1. deshalb zu Recht abgelehnt, weil bei An-tragstellung am 3. Mai 1999
- Gliederung anlehnt, kann dies nicht als willkürlich angesehen werden. Zu Recht weist der Beklagte darauf hin
- Nie-derschrift zu dem Beschluss vom 20. Januar 1999 vermerkt ist. Zu Recht haben der Beklagte und
OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11488/04.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.01.2005
- Inhalt
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- ehrenamtlicher Richter Pensionär Bertram für Recht erkannt: Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen
- Auffassung die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom 28
- nur auf Wahrung ihrer materiellen Rechte. Deshalb sei ausschließlich zu prüfen, ob die Baugenehmigung
- der Klage hätte stattgeben müssen. Eine Verletzung der Rechte der Kläger sieht der Senat allerdings
- materieller Rechte erzwingen kann. Der materiell-rechtliche Schutz, den das Baurecht gewährt, entspricht
VG Saarlouis - 5 K 97/05.A
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 24.11.2006
- Inhalt
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- allgemein starker Druck auf die palästinensische Bevölkerung ergibt, das Land zu verlassen. B. Der Kläger
- hätten, ob sie den Schutz oder Beistand der UNRWA oder allgemein die Vergünstigungen der Konvention in
- nicht das Recht, das Tätigkeitsgebiet der UNRWA zu verlassen und anstelle dieses Schutzes die
- rechtsstaatswidrige oder ganz allgemein nachteilige politische oder wirtschaftliche Verhältnisse (VG Stuttgart
- Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, bei Entscheidungen nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG
LAG Hamm - 12 Sa 525/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.09.2007
- Inhalt
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- . 34Die Klage ist mit ihrem so verstandenen Klageantrag unbegründet. Zu Recht hat das 3535Die Klage
- ist mit ihrem so verstandenen Klageantrag unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage
- Zeitpunkt, zu dem sie nach bisherigem Recht höhergruppiert wären, in ihrer bisherigen Entgeltgruppe
- hinaus das Willkürverbot als fundamentales Recht zum Ausdruck, dessen Grenzen aber noch nicht dann
- Vergütungsordnung zum AnTV die Allgemeine Vergütungsordnung des KnAT. Für die Eingruppierung des Klägers waren
HessVGH - 6 UE 1720/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.12.1993
- Inhalt
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- das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, zulässig und begründet ist. 29 Die Klage ist als
- sich hierbei weder aus dem Gesetz noch aus der Natur der Sache. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht
- selbstverständliches Recht" hält). 32 Die Auffassung der Beklagten, daß eine Vertretung nur auf der
- Verwaltungsgericht zu Recht aus, bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergebe sich, daß
- Recht hat daher das Verwaltungsgericht entschieden, daß § 55 Abs. 5 Satz 6 HGO auf den zu
VG Sigmaringen - 4 K 210/07
Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 20.04.2007
- Inhalt
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- potentiellen Tätern nicht den Eindruck entstehen zu lassen, in Deutschland könnten am Recht vorbei solche Taten
- , wenn sie gegen Art. 8 EMRK verstößt. Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK hat jede Person das Recht auf Achtung
- gegründet hat, einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art
- nationales Recht bisher unterblieben ist. Nach Sinn und Zweck der Richtlinie steht die Rechtsstellung aus
- allenfalls dann entgegen gehalten werden, wenn diese Regelungen in das jeweilige nationale Recht
EuGH - C-157/99
Europäischer Gerichtshof vom 12.07.2001
- Inhalt
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- entstanden sind. Das nationale Recht 3. In den Niederlanden beruht das Krankenversicherungssystem
- dazu führen, dass bestimmte Behandlungsmethoden, die in anderen Mitgliedstaaten allgemein akzeptiert
- Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bestimmt somit das Recht eines jeden Mitgliedstaats, unter welchen
- Voraussetzungen zum einen ein Recht auf Anschluss an ein System der sozialen Sicherheit oder eine
- Besonderheiten aufweisen. So ist allgemein bekannt, dass die Zahl der Krankenanstalten, ihre
LSG Bayern - L 14 RA 173/96
Bayerisches Landessozialgericht vom 12.03.1998
- Inhalt
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- eingenommene Haltung bekräftigt und zu Recht den Kläger trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen für in der
- absolvieren. Auch müsse die allgemeine Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Aus ärztlicher Sicht
- allgemeinen berufsfördernden Leistungen. Im Berufungsverfahren werde nurmehr der allgemeine Antrag verfolgt
- , um so einen Anspruch auf "allgemeine" berufliche Reha- Maßnahmen durchzusetzen. In diesem
OLG Frankfurt - 4 U 260/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.09.2008
- Inhalt
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- Sache ohne Erfolg. 21 Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger unter keinem
- nach deutschem Recht in jedem Fall bindend. Von A ist dementsprechend auch zu keiner Zeit die
- Überschrift“ unverändert geblieben. 39 Keineswegs ist das Recht von A zur Versagung der erforderlichen
- Mindesterlös“ zutreffend. Das Prospekt weist an derselben Stelle jedoch mit Recht auch auf den Preis
- negativen Auswirkungen auf die Rendite des Kapitalanlegers nach Steuern haben könnte, zu allgemein oder zu
FG Düsseldorf - 17 K 3420/98 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 04.03.2002
- Inhalt
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- - so der Kläger - für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums zu Recht darauf ab, dass es sich bei
- Teilnahme an der Hauptversammlung. Der Kläger weist insoweit zu Recht darauf hin, dass eine Möglichkeit zur
- . Der BFH vertritt zu Recht die Auffassung, dass es für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts auf das
- ein Recht beruft, das ihm in Wahrheit nicht zur Seite steht. Erkenntnisquelle für die "Umgehung
- bejaht werden, wenn für ein bestimmtes Ziel ein nach bürgerlichem Recht ungewöhnlicher Weg gewählt wird
OLG Brandenburg - 4 U 178/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.09.2005
- Inhalt
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- . Diese Verpflichtung habe Herr M. als Anlageberater weder allgemein noch im Hinblick auf die
- und erst recht nicht über die Finanzierung der Anlage - getroffen war. Unternahm der Kläger in der
- Beitrittserklärung auch ohne diesen Termin. 40 2. Das Landgericht ist auch zu Recht zu dem Ergebnis gelangt
- zu Recht ausgeführt hat, wäre Rechtsfolge einer derartigen Pflichtverletzung, für die der Kläger im
- erforderlich. Der Kläger hat zu Recht gerügt, das Landgericht habe seinen Vortrag mit Schriftsatz vom
VG Düsseldorf - 25 K 2876/09
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 30.11.2009
- Inhalt
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- BauNVO entspricht, unbeschadet einer tatsächlichen Beeinträchtigung das Recht, ein Vorhaben mit einer
- Bewertung erweist sich das Vorhaben der Beigeladenen zu 2) erst recht nicht als rücksichtslos. Der
- – reine oder allgemeine – Wohngebiet an der T Straße, innerhalb dessen das Grundstück der Kläger liegt
- . Es reicht südwestlich bis zum B Damm. Der B Damm bildet etwa 80 m nordwestlich der Einmündung der
- % an. Das Gutachten sieht vor, dass der aus dem Parkplatz ausfahrende Verkehr nach rechts abbiegen