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LSG Berlin-Brandenburg - L 1 RA 47/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 07.07.2006
- Inhalt
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- . Nach der Recht¬sprechung habe sie zwar auch Zuschüsse zum Zahnersatz als eine solche Leistung zu
- verwiesen. Entscheidungsgründe: Die Berufung ist unbegründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der
- genommen. Der Sachverständige ist Fachzahnarzt für allgemeine Stomatologie mit Tätigkeitsschwerpunkten
- vermehrten Druck des Unterkieferrandes nach rechts oder links auf den Kinnhalter diese Zwangshaltung
- vermehrten Druck des Unterkieferrandes nach rechts oder links auf den Kinnhalter diese Zwangshaltung
Das gemeinnützige Kartenspiel
martina heck vom 04.02.2014
- Inhalt
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- im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen. Jeder Rechtssatz ist mit Rücksicht auf seinen jeweiligen
- deshalb zu Recht verwehrt. Die Revision wurde gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher
- Betätigungen, die die allgemeine Definition des Sports erfüllen und der körperlichen Ertüchtigung dienen
- Mitteln an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erschöpfen (Satz 3). Turnierbridge fördert durch die
- Tätigkeit des Klägers nicht bloß der Mittelzuführung zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die
OLG Düsseldorf - VK VOL 9/2004
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.09.2004
- Inhalt
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- einen Auftrag bewerben wolle. 21Auch dem ist nicht zu folgen. Dies hat die Vergabekammer mit Recht
- Vergaberechtsverstöße nachgeprüft werden kann. Letzteres ist im nationalen Recht in hinreichender Weise u.a
- . Der Nachprüfungsantrag ist begründet. Zu Recht hat die Vergabekammer die Ausschreibung zu Los 1
- Kostennachteile hier nicht konkret geprüft und durchgerechnet worden, erst recht nicht zum entscheidenden
- Prüfung. Entsprechend wird im Vergabevermerk des Antragsgegners vom 12.12.2003 nur allgemein
VG Trier - 5 K 378/08.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 21.01.2009
- Inhalt
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- Verhandlung vom 21. Januar 2009, an der teilgenommen haben für Recht erkannt: 1. Die Klage wird
- zum Teil am Ortsrand von *** aufgestaut werde, sei recht gering. Die häufigste Windrichtung sei
- erst recht für Dorfgebiete deutlich unterschritten werde. Bei einer Prognose in Bezug auf die
- Umwelteinwirkungen für die Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme allgemein, mithin auch
- als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab für das einfache Recht, nicht aber als eigenständige
EuG - T-359/99
Gericht der Europäischen Union vom 07.06.2001
- Inhalt
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- “ - von den angesprochenen Verbrauchern allgemein als Branchen- oder Sachgebietsbezeichnung des
- festzustellen, dass die Beschwerdekammer zu Recht annahm, dass das Wort EuroHealth im englischsprachigen Teil
- Recht des Inhabers der Gemeinschaftsmarke im Geschäftsleben gezogen sind. Trotz der scheinbaren
- Schutzhindernisse zu unterrichten. Wie das Amt zu Recht geltend macht, ist es nicht Zweck der Recherchenberichte
- ) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des
BSG - 11 AL 9/07
Bundessozialgericht vom 01.04.2000
- Inhalt
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- . 14Die Beklagte hat zu Recht gemäß § 45 Abs 2 Satz 3 Nr 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) iVm
- überzahlten Leistungen sowie Beiträge verlangt. 15Ob der angefochtene Bescheid zu Recht ergangen ist, hängt
- von Anfang an rechtswidrig. Das LSG hat bei der Prüfung des Anspruchs auf Alhi zu Recht auf die im
- ; allgemein zu einem vorübergehenden Preisverfall: Ebsen in Gagel, SGB III, § 193 RdNr 195 und Hengelhaupt in
- Begriffs der "offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit" der Vermögensverwertung im Recht der Alhi begegnet
BSG - B 6 KA 19/00 R
Bundessozialgericht vom 14.03.2001
- Inhalt
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- aus eigenem oder übergeleitetem Recht gegen einen Vertragsarzt geltend mache. Dem Kläger sei jedoch
- keine Leistungen verordnen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich seien. Das gelte erst recht für
- Recht gegen einen Vertragsarzt wegen des Vorwurfs der Verletzung der ärztlichen Sorgfalt bei der
- Struktur nach einem Mangelfolgeschaden nach bürgerlichem Recht vergleichbar. Der "Schaden", der durch
- sachgerecht behandelt hat (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-5550 § 17 Nr 2 S 8 f). Die dazu erforderlichen
LSG Bayern - L 8 AL 460/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.12.2007
- Inhalt
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- begünstigenden Verwaltungsakt (der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet hat) als
- recht ist dies nicht angesichts des für die selbstständige Tätigkeit ermittelten Gewinns von
- keine Aufzeichnungen über das Ausmaß seines Arbeitseinsatzes angefertigt zu haben. Erst recht wird dies
- angenommen - zu Recht festgestellt. Denn es waren noch weitere Betriebsunkosten für den März anzuerkennen
- recht ersichtlich, wieso ein Steuerberater, der ja gerade wegen seiner Rechtskunde zurate gezogen
SozG Augsburg - S 5 U 44/04
Sozialgericht Augsburg vom 13.08.2007
- Inhalt
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- besteht, beurteilt sich im Berufskrankheitenrecht (wie auch im Recht des Arbeitsunfalls) nach der
- keinen allgemein geltenden medizinischen Erkenntnisstand zu einer bestimmten Fragestellung, kann in
- allgemein bekannt sei, dass das Berufsbild des Rettungssanitäters nicht von der Tätigkeit des Hebens
- , 280), bedeutet dies nicht, dass generelle oder allgemeine Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang
- als allgemeine Erfahrungssätze ist, dass sie auf wissenschaftlicher Grundlage von Fachgremien
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 644/94.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.10.1997
- Inhalt
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- keinen Tatbestand enthalte, der allgemein allen abgelehnten Asylbewerbern Straffreiheit bei der Rückkehr
- Ausland gegen vietnamesisches Recht verstoßen hätten, den einschlägigen Rechtvorschriften unterlägen
- vietnamesischen Behörden nicht anzunehmen; das gilt auch dann erst recht, wenn die Auslandsaktivitäten
- keine allgemeine Amnestie, Straffreiheit werde nur für Vergehen gegen vietnamesische Gesetze im
- entsprechenden Artikeln des vietnamesischen Strafgesetzbuches zu ahnden. Denn obgleich eine allgemeine
LSG Schleswig-Holstein - L 4 KA 24/05
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 11.07.2006
- Inhalt
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- Honorarabrechnung des Klägers für das Quartal III/01 zu Recht eine sachlich-rechnerische
- allgemein ableitet, in jedem Fall eine kontinuierliche Betreuung voraussetzen und diese nur annehmen
- das Narkoserisiko allgemein und speziell das Risiko bei der Injektion bestimmter Narkosemittel
- Erfordernis allgemein BSG, Urt. vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 10, juris Rz. 16
- drei verschiedenen Tagen vor der Operation erfolgten, stellten allgemeine Aufklärungsgespräche dar, wie
BSG - S 2 KA 162/02
Bundessozialgericht vom 14.12.2005
- Inhalt
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- streitbefangenen Quartal denjenigen der Vergleichsgruppe, die aus allgemein zahnärztlich tätigen
- Bundesrecht noch sonstiges Recht iS des § 162 SGG darstellen. Zur selbstständigen Auslegung nicht revisibler
- Wirtschaftlichkeitsprüfung unschädlich. Soweit die fehlerhafte Anwendung ungeschriebenen Rechts oder richterrechtlich
- Revisionsbegründung nicht ausdrücklich angeführt werden. Es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt der Darlegungen
- , und sie reicht jedenfalls soweit, wie das Revisionsgericht aus diesen Vorschriften keine
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 2511/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.09.2001
- Inhalt
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- der Zeit vom 1. September 19.. bis zum 25. April 19.. hat der Beklagte zu Recht nicht als
- berücksichtigen. Diese in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte Auffassung 5354vgl. BVerwG
- Angehöriger der Ordensgemeinschaft vom Heiligsten Herzen Jesu, Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz
- Gesetzes ergibt, reicht insoweit die bloße Zugehörigkeit zu einer öffentlich- rechtlichen
- dieser Zeit andauernde Zugehörigkeit des Klägers zu einer solchen Religionsgesellschaft reicht, wie
LAG Köln - 7 Sa 410/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 19.09.2007
- Inhalt
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- Arbeitsgericht Aachen hat die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein
- - Abwicklungsvereinbarung enthaltene Ausgleichsklausel Darlehensrückzahlungsansprüche nicht erfassen soll. 63bb. Erst recht
- allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, ist zwischen den Parteien letztlich unstreitig. Der Kläger hat
- Klägers hat dieser die als allgemeine Geschäftsbedingungen zu charakterisierenden Regelungen der
- genehmigte, sondern auch für kollektiv ausgehandelte Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt (Palandt
BGH - XI ZR 104/08
Bundesgerichtshof vom 29.06.2010
- Inhalt
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- . Ellenberger und Dr. Matthias für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 5
- hat. Der von der Revisionserwiderung zu Recht hervorgehobene formularmäßige und detaillierte
- Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, befasst sich dieses Urteil nicht mit der Frage einer arglistigen
- rechtsfehlerfrei verneint. Zu Recht hat es insoweit nicht auf den Stand der Rechtsprechung im Jahr 1996 zur
- ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144 f. m.w.N.). dd) Rechtsfehlerfrei - und von der Revision zu Recht nicht