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LSG Hamburg - L 1 KR 132/04
Landessozialgericht Hamburg vom 20.07.2005
- Inhalt
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- zulässige Anfechtungs- und Feststellungsklage zu Recht abgewiesen. Die Bescheide der Beklagten sind
- die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die Klägerin vollendete das 65. Lebensjahr erst mit Ablauf
- vom BVerfG für mit dem GG unvereinbar erklärten Rechts nicht in der KVdR, sondern familienversichert
LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 AS 4/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 22.08.2006
- Inhalt
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- unbegründet. 19Zu Recht hat das SG die Passivlegitimation der Arbeitsgemeinschaft der Stadt Münster
- worden seien. Im Übrigen erscheine es willkürlich, unter Hinweis auf eine "allgemeine Erfahrung
- Gesellschaft öffentlichen Rechts. Diese sei gemäß § 70 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beteiligtenfähig
LAG Köln - 11 Sa 383/02
Landesarbeitsgericht Köln vom 26.07.2002
- Inhalt
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- unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Die streitige Versetzung ist
- einen Verzicht auf das allgemeine Versetzungsrecht geschlossen werden darf. Es ist sehr wohl möglich
- Erziehungsdienst (VkA=: Der Einsatz handwerklicher Qualifikation reicht nicht aus. 3. Zur Bedeutung
BFH - IX R 13/12
Bundesfinanzhof vom 22.01.2013
- Inhalt
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- . Tatbestand 1I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) es zu Recht
- verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine
- richtet sich die Revision der Kläger, mit der diese die Verletzung materiellen Rechts rügen. Das FG
VG Berlin - 9 V 10.07
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung („Familiennachzugsrichtlinie
- . Diesen Vorgaben trägt das neue Aufenthaltsgesetz Rechnung, indem in § 27 Abs. 1 AufenthG der allgemeine
- reicht nicht aus, wenn z.B. der im Inland lebende Ehegatte eine Lebensgemeinschaft wünscht, der
SozG Lüneburg - S 25 AS 53/06 ER
Sozialgericht Lüneburg vom 13.02.2006
- Inhalt
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- Recht nicht vorhanden ist. Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet, so
- besonderen Wärmebedarf erkennen lassen. Schließlich führe auch die allgemeine Preissteigerung der
- Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden
AG Frankfurt am Main - 14 U 6/03
Amtsgericht Frankfurt am Main vom 09.09.2003
- Inhalt
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- , WRP 2002, 138). Erst Recht hat eine Abwägung stattzufinden, wenn, wie hier, der Beklagte keine
- verbindlich zu entscheiden. Unter dieser Domain wurden allgemeine Angaben zum Sonderlandeplatz O1
- . Gründe I. 1Die Parteien streiten um die Rechte an der Domain „www.F.de“ Bei dem Flugplatz O1 handelt es
BGH - III ZR 375/12
Bundesgerichtshof vom 15.05.2014
- Inhalt
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- Wöstmann, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das
- Geschäftsgrundlage und der Einwand treuwidrigen Verhaltens als allgemeine Rechtsgrundsätze hätten bekannt sein
- zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelzüge. Von Rechts wegen Tatbestand 1Der
OLG Stuttgart - 17 UF 133/10
Oberlandesgericht Stuttgart vom 22.11.2011
- Inhalt
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- Unterhaltsanspruch ist nach Art. 2 des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom
- 23.11.2007 Schweizer Recht (Art. 125 Schweizer ZGB) in Verbindung mit dem Ehevertrag anzuwenden. Es
- deutsches Recht anzuwenden wäre (§§ 1572, 1578b BGB). Daher war ein weiterer Hinweis entbehrlich. 58a
- ) Das Schweizer Recht sieht einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen krankheitsbedingten
- Versorgungen (Nr. 8) zu berücksichtigen. 59b) Die Ehe ist nach deutschem Recht geschieden worden, Art. 17
LSG Bayern - L 14 RJ 332/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.06.2001
- Inhalt
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- Auflistung der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (mit Krankheitsbezeichnungen) durch die Allgemeine
- durch Folgen einer angeborenen Klumpfußbildung rechts mit Beinverkürzung rechts und Fehlhaltung der
- , operativ behandelten Klumpfuß rechts, eine operativ behandelte habituelle Kniescheibenverrenkung bei
- Kniescheibendysplasie rechts, eine leichte Minderbegabung und ein Geschwürsleiden des Zwölffingerdarms
- und lumbalem Bandscheibenvorfall, eine Beinverkürzung rechts, eine Klumpfußdeformität des rechten
BSG - S 14 KA 39/05
Bundessozialgericht vom 13.10.2010
- Inhalt
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- verteidigt das Urteil des LSG. Das LSG habe zu Recht verneint, dass die Eignung und
- Krankheit vorliegt und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur
- Ende) und eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur
- . Dementsprechend hat das LSG zu Recht für den vorliegenden Fall die Entscheidung des BVerfG vom
- die Voraussetzung erfüllt sein muss, dass keine Alternative einer allgemein anerkannten - dh nach
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1665/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2009
- Inhalt
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- höherrangiges Recht verstoße, habe das Gericht keinen Anlass gesehen, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG
- geltende Recht werde unverändert fortbestehen, genieße keinen verfassungsrechtlichen Schutz. Zudem
- , lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des
- ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2008 6162- 12
- schlichte Erwartung, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen, ist 100verfassungsrechtlich nicht
OVG Nordrhein-Westfalen - 21 A 4834/99.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2002
- Inhalt
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- . Entscheidungsgründe: 15Die Berufung ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht
- eingeleitete Verfahren und damit erst recht gegen eine relevante Gefahr von Verfolgungsmaßnahmen. Die
- 28.03.2000 S. 5 f.; 31.07.2001 S. 7; 02.08.2001 S. 6) - hinaus allgemein mit beachtlicher
- gegen Folter in nationales Recht seit 1994 angegangen. Sie kann mit erheblicher Gefängnis- und
- , allgemein erreichbare Kommission zur Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden wegen Belästigungen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 RJ 70/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.09.2003
- Inhalt
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- nach dem damals geltenden polnischen Recht zur Anerkennung einer Beitragszeit führe. Denn das
- polnische - wie das damalige deutsche - Recht setze voraus, dass eine entgeltliche Tätigkeit im Rahmen eines
- Ghettos an der Aufnahme der Beschäftigung beteiligt gewesen sei, handelt es sich um allgemeine Erwägungen
LSG Bayern - L 5 KR 83/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.07.2006
- Inhalt
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- Recht ausgeführt hat. Gemäß § 9 SGB VI erbringt die Klägerin als Träger der Rentenversicherung
- zu Recht ergangen, die Klägerin hatte die Reha- Leistung nach dem gesamten Akteninhalt aufgrund
- allgemeine Grundsatznorm § 9 SGB VI in der Lage, vorliegend die Leistungspflicht der Klägerin