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LSG Bayern - L 2 U 390/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.06.2006
- Inhalt
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- Recht abgelehnt, ihren Bescheid vom 20.09.1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.1996
- Sachverhalt ausgegangen, noch das Recht unrichtig angewandt worden ist, so dass die Voraussetzungen des
- Urteil vom 24.05.2004 zu Recht abgewiesen. Der vom Kläger verfolgte Anspruch richtet sich nach den bis
- auszuschließen. Allgemeine schicksalhaft entstandene Erkrankungen, die unabhängig von der beruflichen
LAG Hessen - 1 Sa 1612/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 29.03.2006
- Inhalt
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- verpflichtet ist. 2Die Klägerin klagt aus übergegangenem Recht. Bei ihr war die Arbeitnehmerin der
- übergegangenem Recht 6-wöchige Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 29. Juli bis 08. September 2004 in Höhe
- der Klägerin erfolgreich. Der Klägerin steht nach § 115 SGB X aus übergegangenem Recht der
- , 306 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für den Fall, dass keine allgemeine Geschäftsbedingung vorliegt in
LSG Bayern - L 9 AL 349/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 13.11.2003
- Inhalt
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- Klägerin Klage zum Sozialgericht Augsburg erhoben. Zu Recht habe die Beklagte die Zinsen aus dem A
- Klägerin ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Beklagte hat die
- aus dem A.-Mobil-Fonds zu Recht auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Bei der Arbeitslosenhilfe zu
- erfolge. Eine allgemeine finanzielle Vorsorge befreie nicht von der Einkommensanrechnung. Die Klägerin
OLG Hamm - 2 UF 310/05
Oberlandesgericht Hamm vom 27.09.2005
- Inhalt
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- Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin im Ergebnis zu Recht als im Leistungsstadium
- Recht darauf hin, dass es sich bei ihr hingegen um eine betriebliche Altersversorgungseinrichtung
- Familiengericht den maßgeblich anzusetzenden Barwertfaktor zu Recht auf 165 % erhöht. Fehler in der
- Anwartschaftsals auch im Leistungsteil regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden
LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 AS 40/08
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2009
- Inhalt
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- begründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf einen
- : LPK-SGB II, 2. Aufl., § 22 Rnr. 130). Demzufolge wird in der Literatur zu Recht kritisiert, dass
- einen Ausgleich für die Pauschalierungen der Bedarfe im Recht der Ausbildungsförderung erreichen
- gerade nicht in das allgemeine Leistungssystem nach dem SGB II einbezogen werden. Hierfür spreche auch
BSG - S 14 SB 31/04
Bundessozialgericht vom 17.07.2008
- Inhalt
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- nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten, geht das LSG zu Recht davon aus, dass damit die Leistungen
- Einsatzgemeinschaft nach § 19 Abs 2 SGB XII ist - wie nach dem bisherigen Recht unter Geltung des
- , Stand: Dezember 2005, § 19 SGB XII RdNr 42; für das Recht des BSHG ua BVerwG, Urteil vom 30.4.1992 - 5
- Begünstigung des in § 145 Abs 1 Satz 5 Nr 2 SGB IX genannten Personenkreises allgemein gegenüber anderen
- zum 31.12.2004 geltenden Rechts (§ 11 Abs 1 Satz 1 BSHG), derzufolge jedem Hilfsbedürftigen ein
SozG Dresden - S 25 KR 603/08
Sozialgericht Dresden vom 23.09.2009
- Inhalt
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- allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500
- Klägerin mit Inkontinenzhilfsmitteln über die Firma Sanitätshaus S. zu Recht abgelehnt. Gemäß § 33 Abs
- Preiskonkurrenz zu etablieren, nicht unterlaufen wird. Im Übrigen wird das Recht der nach § 126 Abs. 2
- tatsächlich erfüllt werden können, worauf das Sächsische LSG zu Recht hinweist. Bei der Klägerin
- Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher
BGH - IV ZR 133/06
Bundesgerichtshof vom 27.04.2006
- Inhalt
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- . Kessal-Wulf und den Richter Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 7. März 2007 für Recht
- gesundheitliche Störung (Depression) abzuklären. Da somit allgemein nach "Untersuchungen" gefragt worden ist
- . 19Ein Recht der Beklagten zum Rücktritt scheitert aber daran, dass die Anzeige ohne Verschulden
- auszuüben. Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht der Auffassung des Landgerichts entgegengetreten
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die im Jahre 1943 geborene Klägerin nimmt die Beklagte aus zwei
OLG Köln - 9 U 226/07
Oberlandesgericht Köln vom 10.06.2008
- Inhalt
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- verteidigt das angefochtene Urteil. Zu Recht sei das Landgericht davon ausgegangen, dass der Kläger die
- angefochtenen Urteil hat das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht ein
- Versicherungsnehmer durch einen äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis auf dem Fragebogen oder
- recht auf zuverlässige und zutreffende Angaben des Versicherungsnehmers angewiesen, weil das
- , und eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur
BPatG - 24 W (pat) 51/05
Bundespatentgericht vom 12.12.2006
- Inhalt
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- Markenabteilung zu Recht die Löschung der Marke "UMAMI" angeordnet. Wie sich aus den von der Antragstellerin
- eingereichten Belegen ergebe, bezeichne der Begriff "UMAMI" ganz allgemein eine Geschmacksqualität
- anzuordnen, zu Recht erfolgt. Nach dem genannten Schutzhindernis sind Marken von der Eintragung
- Eintragung im Stande waren und es heute erst recht sind, die Bedeutung des Wortes Wort "U(u)mami" als
- Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 3776/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2000
- Inhalt
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- Beurteilung des Anspruchs ist insgesamt neues Recht maßgebend. Denn nach der hier für eine Anwendung des
- Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG
- mündlichen Verhandlung vor dem Senat maßgebende Recht zur Beurteilung des von den Klägern geltend
- der Umstände des Einzelfalles war. Welche Funktion darunter fallen, ist nicht allgemein, sondern
- bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechts gemäß § 100 Abs. 1 BVFG allein in Betracht zu ziehenden
LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 143/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.09.2003
- Inhalt
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- . Denn dies führe lediglich dazu, dass die nach der Recht-sprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei
- Rechtsverhältnisse der allgemeine öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch anerkannt. Dieser Ausspruch beruht
- /Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Auflage 1994, § 55 RdNr. 19 m. w. Nachw.). Der allgemeine
LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 AL 65/07
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.09.2008
- Inhalt
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- 2003 bezog, ausdrücklich nicht gestellt, so dass im erstinstanzlichen Urteil zu Recht nicht über den
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur-zeugnis vom 4. Juni 1980, Durchschnittsnote 2,1). Nach dem Lebenslauf des
- Maßnahmezieles in keiner Weise gefährdet. Hierfür berief er sich auf seine allgemeine Hochschulreife und die
SozG Aachen - S 11 AL 104/10
Sozialgericht Aachen vom 05.10.2010
- Inhalt
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- sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern
- Eigentums durch einfaches Recht, die nach Art 14 Abs 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfGE
- folgendes ausgeführt: 17"Der allgemeine Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG gebietet dem Gesetzgeber
- Rechts weiterbestehen lassen, nicht durch Art 14 GG geschützt." 29Der Gesetzgeber ist von Verfassung
SozG Bremen - S 20 VS 39/05
Sozialgericht Bremen vom 04.08.2009
- Inhalt
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- allgemein entschieden werden. Eine solche allgemeine Antwort hat der Gesetzgeber für das Gebiet des
- hat die Beklagte zu Recht die Feststellung der Prostatakarzinom-Erkrankung als WDB-Folge und die
- festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet