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LSG Bayern - L 2 U 390/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 21.06.2006
Inhalt
  • Recht abgelehnt, ihren Bescheid vom 20.09.1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.1996
  • Sachverhalt ausgegangen, noch das Recht unrichtig angewandt worden ist, so dass die Voraussetzungen des
  • Urteil vom 24.05.2004 zu Recht abgewiesen. Der vom Kläger verfolgte Anspruch richtet sich nach den bis
  • auszuschließen. Allgemeine schicksalhaft entstandene Erkrankungen, die unabhängig von der beruflichen

LAG Hessen - 1 Sa 1612/05

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 29.03.2006
Inhalt
  • verpflichtet ist. 2Die Klägerin klagt aus übergegangenem Recht. Bei ihr war die Arbeitnehmerin der
  • übergegangenem Recht 6-wöchige Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 29. Juli bis 08. September 2004 in Höhe
  • der Klägerin erfolgreich. Der Klägerin steht nach § 115 SGB X aus übergegangenem Recht der
  • , 306 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für den Fall, dass keine allgemeine Geschäftsbedingung vorliegt in

LSG Bayern - L 9 AL 349/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 13.11.2003
Inhalt
  • Klägerin Klage zum Sozialgericht Augsburg erhoben. Zu Recht habe die Beklagte die Zinsen aus dem A
  • Klägerin ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Beklagte hat die
  • aus dem A.-Mobil-Fonds zu Recht auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Bei der Arbeitslosenhilfe zu
  • erfolge. Eine allgemeine finanzielle Vorsorge befreie nicht von der Einkommensanrechnung. Die Klägerin

OLG Hamm - 2 UF 310/05

Oberlandesgericht Hamm vom 27.09.2005
Inhalt
  • Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners bei der Beschwerdeführerin im Ergebnis zu Recht als im Leistungsstadium
  • Recht darauf hin, dass es sich bei ihr hingegen um eine betriebliche Altersversorgungseinrichtung
  • Familiengericht den maßgeblich anzusetzenden Barwertfaktor zu Recht auf 165 % erhöht. Fehler in der
  • Anwartschaftsals auch im Leistungsteil regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden

LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 AS 40/08

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2009
Inhalt
  • begründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf einen
  • : LPK-SGB II, 2. Aufl., § 22 Rnr. 130). Demzufolge wird in der Literatur zu Recht kritisiert, dass
  • einen Ausgleich für die Pauschalierungen der Bedarfe im Recht der Ausbildungsförderung erreichen
  • gerade nicht in das allgemeine Leistungssystem nach dem SGB II einbezogen werden. Hierfür spreche auch

BSG - S 14 SB 31/04

Bundessozialgericht vom 17.07.2008
Inhalt
  • nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten, geht das LSG zu Recht davon aus, dass damit die Leistungen
  • Einsatzgemeinschaft nach § 19 Abs 2 SGB XII ist - wie nach dem bisherigen Recht unter Geltung des
  • , Stand: Dezember 2005, § 19 SGB XII RdNr 42; für das Recht des BSHG ua BVerwG, Urteil vom 30.4.1992 - 5
  • Begünstigung des in § 145 Abs 1 Satz 5 Nr 2 SGB IX genannten Personenkreises allgemein gegenüber anderen
  • zum 31.12.2004 geltenden Rechts (§ 11 Abs 1 Satz 1 BSHG), derzufolge jedem Hilfsbedürftigen ein

SozG Dresden - S 25 KR 603/08

Sozialgericht Dresden vom 23.09.2009
Inhalt
  • allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500
  • Klägerin mit Inkontinenzhilfsmitteln über die Firma Sanitätshaus S. zu Recht abgelehnt. Gemäß § 33 Abs
  • Preiskonkurrenz zu etablieren, nicht unterlaufen wird. Im Übrigen wird das Recht der nach § 126 Abs. 2
  • tatsächlich erfüllt werden können, worauf das Sächsische LSG zu Recht hinweist. Bei der Klägerin
  • Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher

BGH - IV ZR 133/06

Bundesgerichtshof vom 27.04.2006
Inhalt
  • . Kessal-Wulf und den Richter Felsch auf die mündliche Verhandlung vom 7. März 2007 für Recht
  • gesundheitliche Störung (Depression) abzuklären. Da somit allgemein nach "Untersuchungen" gefragt worden ist
  • . 19Ein Recht der Beklagten zum Rücktritt scheitert aber daran, dass die Anzeige ohne Verschulden
  • auszuüben. Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht der Auffassung des Landgerichts entgegengetreten
  • zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die im Jahre 1943 geborene Klägerin nimmt die Beklagte aus zwei

OLG Köln - 9 U 226/07

Oberlandesgericht Köln vom 10.06.2008
Inhalt
  • verteidigt das angefochtene Urteil. Zu Recht sei das Landgericht davon ausgegangen, dass der Kläger die
  • angefochtenen Urteil hat das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht ein
  • Versicherungsnehmer durch einen äußerlich auffallenden und allgemein verständlichen Hinweis auf dem Fragebogen oder
  • recht auf zuverlässige und zutreffende Angaben des Versicherungsnehmers angewiesen, weil das
  • , und eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur

BPatG - 24 W (pat) 51/05

Bundespatentgericht vom 12.12.2006
Inhalt
  • Markenabteilung zu Recht die Löschung der Marke "UMAMI" angeordnet. Wie sich aus den von der Antragstellerin
  • eingereichten Belegen ergebe, bezeichne der Begriff "UMAMI" ganz allgemein eine Geschmacksqualität
  • anzuordnen, zu Recht erfolgt. Nach dem genannten Schutzhindernis sind Marken von der Eintragung
  • Eintragung im Stande waren und es heute erst recht sind, die Bedeutung des Wortes Wort "U(u)mami" als
  • Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 3776/98

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.06.2000
Inhalt
  • Beurteilung des Anspruchs ist insgesamt neues Recht maßgebend. Denn nach der hier für eine Anwendung des
  • Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehörte (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG
  • mündlichen Verhandlung vor dem Senat maßgebende Recht zur Beurteilung des von den Klägern geltend
  • der Umstände des Einzelfalles war. Welche Funktion darunter fallen, ist nicht allgemein, sondern
  • bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Rechts gemäß § 100 Abs. 1 BVFG allein in Betracht zu ziehenden

LSG Berlin-Brandenburg - L 9 KR 143/03

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 19.09.2003
Inhalt
  • . Denn dies führe lediglich dazu, dass die nach der Recht-sprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei
  • Rechtsverhältnisse der allgemeine öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch anerkannt. Dieser Ausspruch beruht
  • /Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Auflage 1994, § 55 RdNr. 19 m. w. Nachw.). Der allgemeine

LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 AL 65/07

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 30.09.2008
Inhalt
  • 2003 bezog, ausdrücklich nicht gestellt, so dass im erstinstanzlichen Urteil zu Recht nicht über den
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur-zeugnis vom 4. Juni 1980, Durchschnittsnote 2,1). Nach dem Lebenslauf des
  • Maßnahmezieles in keiner Weise gefährdet. Hierfür berief er sich auf seine allgemeine Hochschulreife und die

SozG Aachen - S 11 AL 104/10

Sozialgericht Aachen vom 05.10.2010
Inhalt
  • sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern
  • Eigentums durch einfaches Recht, die nach Art 14 Abs 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfGE
  • folgendes ausgeführt: 17"Der allgemeine Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG gebietet dem Gesetzgeber
  • Rechts weiterbestehen lassen, nicht durch Art 14 GG geschützt." 29Der Gesetzgeber ist von Verfassung

SozG Bremen - S 20 VS 39/05

Sozialgericht Bremen vom 04.08.2009
Inhalt
  • allgemein entschieden werden. Eine solche allgemeine Antwort hat der Gesetzgeber für das Gebiet des
  • hat die Beklagte zu Recht die Feststellung der Prostatakarzinom-Erkrankung als WDB-Folge und die
  • festgestellten Sachverhalt bzw. dem nicht wahrscheinlich gemachten Zusammenhang Rechte für sich herleitet