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Markenrecht - BGH: Webseite kann durch Metatags Inlandsbezug erhalten, obwohl sie sich primär ans Ausland richtet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.06.2018
- Inhalt
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- allerdings nicht schon allgemein in der Zeichenbenutzung für Bohrwiderstandsmessgeräte zum Ausdruck. Es
- . III. Im Ergebnis zu Recht hat das Berufungsgericht den Unterlassungsantrag als begründet angesehen
- Inlandsbezug im Streitfall nicht gestützt werden. Die Revision macht zu Recht geltend, es bestehe stets die
- Recht hat das Berufungsgericht aber weitere Indizien zur Begründung eines relevanten Inlandsbezugs der
- über den Internetauftritt www.i .com. Wie die Revisionserwiderung zu Recht geltend macht, kamen
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 191/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2009
- Inhalt
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- überwiegend keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Wesentlichen zu Recht abgewiesen, denn der
- auch sonst nicht gegen höherrangiges Recht. 39a) § 4 Abs. 4 Satz 2 ABMG ermächtigt den
- höherrangiges Recht. Dabei ist das Verwaltungsgericht - im Anschluss an die Ausführungen der
- auf allgemeine Rechtsgrundsätze ausschließe. 16Mit der zugelassenen Berufung trägt der Kläger
- Abs. 5 Satz 1 VwGO). 25A. Die Klage ist als kombinierte allgemeine Leistungs- und Anfechtungsklage
LSG Sachsen-Anhalt - L 8 SO 7/09
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 08.11.2010
- Inhalt
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- § 21 Abs. 1a Nr. 2 BSHG um außer Kraft getretenes Recht, sodass eine Klärungsbedürftigkeit
- , oder die Prüfung der Rechtsnorm bzw. ihrer Auslegung aus anderen Gründen fortwirkende allgemeine
- hinausgehende Merkmale aufweist, scheidet eine fortwirkende allgemeine Anwendung einer Rechtsprechung zu § 21
- Fortbildung des Rechts beitragen wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn es in einem Rechtsstreit um eine
- voraussetzt, dass eine noch erhebliche Zahl von Fällen auf der Grundlage dieses Rechts zu entscheiden sind
LSG Hamburg - L 1 RJ 22/03
Landessozialgericht Hamburg vom 15.11.2006
- Inhalt
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- Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid der Beklagten vom 2. November 1998 in der
- allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die Klägerin hat zwar die allgemeine Wartezeit erfüllt und würde, da
- Bericht des Dr. F. vom 3. September 1998 leidet die Klägerin an Ischiasbeschwerden rechts, an einer
- doppelseitigen Karpaltunnelsyndroms mit geringen Restbeschwerden rechts. Diese Befunde setzten die
OLG Düsseldorf - I-24 U 200/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.10.2007
- Inhalt
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- notariellen Ergänzungsvereinbarung vom 26.06.1996 ein erweitertes Recht zum Rücktritt vom
- . 2526Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache nur geringen Erfolg. Zu Recht hat das
- eine anwaltsfremde Tätigkeit in den Vordergrund rückt, verjährte nach damaligem Recht einheitlich nach
- unterschiedlichen Gegenstände (Allgemeine Rechtsberatung; allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung; Finanz
- ) hatte der Kläger zusammen mit seiner Mutter handelnd als Gesellschaft bürgerlichen Rechts von der R
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 3342/98
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.09.1999
- Inhalt
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- nehmen oder denen der Verband - allgemein - durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen
- solche mit höherrangigem Recht unvereinbar sind, sind nicht gegeben; auch von der Klägerseite sind
- Veranlagungszeitraum (1995) allgemein bei Wirtschaftsbetrieben (und nicht nur bei Wirtschaftsbetrieben der
- keinen Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB
- Angebote jeweils zu Recht den Zuschlag erhalten haben. 165Unabhängig davon sind etwaige Fehler bei der
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2424/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.08.2005
- Inhalt
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- - sowohl in Gewerbegebieten als auch in Mischgebieten allgemein zulässige Nutzungsarten darstellten. Das
- Verwaltungsgericht das Verpflichtungsbegehren im Ergebnis zu Recht abgewiesen habe. Das Hilfsbegehren
- Vorbescheids im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 43Dies folgt daraus, dass der planungsrechtlichen
- hilfsweise gestellten Feststellungsantrag der Klägerin zu Recht stattgegeben. 47Die Zulässigkeit dieses
- Verneinen dieses für § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO einschlägigen Merkmals führt - wie die Klägerin zu Recht
VG Düsseldorf - 13 K 9196/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 17.02.2006
- Inhalt
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- Reisekostenabrechnungen sei vor diesem Hintergrund zu Recht abgelehnt worden. Die Abrechnung sei
- Weisungen weder im konkreten Fall noch allgemein erhalten hat und deswegen genötigt ist, den
- möglich zu halten. Allgemein bestimmt sich der reisekostenrechtlich maßgebende Ausgangs- und Endpunkt der
- Verfügungen auch daraus, dass für den Bereich des Reisekostenrechts allgemein anerkannt ist, dass es
- Träger eigener Rechte und Pflichten betroffen ist; ähnlich P. Stelkens/U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 609/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006
- Inhalt
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- Betriebsparteien darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und
- notwendige Änderungskündigung ersetzt. Im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung ist es indes allgemein
- einzustellen hat. Legt man mithin – nach hiesiger Auffassung zu Recht - die u.a. vom Hessischen
- erst recht soweit die wöchentlichen Personaleinsatzpläne darüber hinaus im wesentlichen die
- Beschränkung der Rechte des Arbeitgebers, begründet aber keine Rechte im Verhältnis zu den
OVG Saarland - 1 R 1/05
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 27.09.2005
- Inhalt
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- Ausbaubeitragsrecht liegt allgemein der Gedanke zugrunde, dass die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung
- bereits gegen sich, dass es nicht konsequent durchgeführt wird. So ist allgemein anerkannt u.a
- künftigen Ausbaubeitragsschuld des Klägers nicht gerechtfertigt. 2. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht
- eine zu hohe Inanspruchnahme voraus. Dennoch hat das Verwaltungsgericht zu Recht der Klage
- gemeindliche Schätzung durch eine eigene zu ersetzen, denn das materielle Recht weist die Schätzungsbefugnis
LG Köln - 24 O 497/01
Landgericht Köln vom 22.12.2003
- Inhalt
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- habe, da sie, die Beklagte, zu Recht den Versicherungsvertrag gekündigt habe. Sie behauptet, der
- Feststellungsinteresse trotz möglicher Leistungsklage allgemein bejaht wird, wenn zu erwarten ist, dass die
- recht ein Feststellungsinteresse der klagenden Partei für den Fall bejahen, dass ihr Leistungsanspruch
- zweifelhaft, ob die Umstände seit dem 11.9.2001 der Beklagten ein Recht zur Kündigung wegen Gefahrerhöhung
- allgemein bekannt, dass militante islamische Gruppen wiederholt mit der Ausrufung des "Heiligen Krieges" auf
LAG Düsseldorf - 15 Sa 1617/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 21.02.2008
- Inhalt
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- der Nierenersatzverfahren und auch allgemein-internistischen Behandlung fest und stelle die
- würden. Zwar weise die Beklagte zu Recht darauf hin, dass diese Aufgabe originär der kaufmännischen
- Arbeitsgericht hat die Eingruppierungsfeststellungsklage des Klägers zu Recht abgewiesen. Der Kläger
- besteht, dass er u. a. das Behandlungsregime im Bereich der Nierenersatzverfahren und auch bei allgemein
- ein Heraushebungsmerkmal geht, das der Angestellte für sich in Anspruch nimmt, reicht zu einem
OVG Berlin-Brandenburg - 3 B 9.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit höherrangigem Recht (wie Urteil vom 18.12.2009 - OVG 3 B 22.09 -) Tenor Die
- bestanden habe. Schließlich verstoße die Norm gegen höherrangiges Recht. 5Die Kläger beantragen, 6das
- Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Nach der der Beurteilung des Senats
- Entscheidung, einen Kindergeldanspruch zu Recht gemäß § 62 EStG verneint hat, liegen die
- der deutschen Sprache aneignen muss, ist mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 6 Abs. 1 GG
Judex non calculat II – Bewertung
Rechtsanwalt Nikolaus Lutje vom 06.03.2012
- Inhalt
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- – das nach dem BGH die allgemein verbindliche Honorargrenze darstellt, deren Überschreiten
- Recht weist der BGH darauf hin, dass gerade bei (Pauschal-)Honorarvereinbarungen in Strafsachen die
- allgemeinen Rechtsgedankens, dass die Abänderung einer getroffenen Vereinbarung abweichend von dem allgemein
- Festlegung einer allgemein verbindlichen Honorargrenze für Strafverteidigungen in Höhe des Fünffachen
BPatG - 1 Ni 26/00
Bundespatentgericht vom 23.10.2001
- Inhalt
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- . van Raden für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 559 005 wird mit Wirkung für das
- Druckschriften befassen sich allgemein mit "Lösungsmitteln" (Ni3, Ni4), mit "Klebstoffen" (Ni5, Ni14
- Wiederverwendung von so genannten Mehrwegbehältern bzw ganz allgemein bei der Entsorgung der Behälter erschwert
- allgemein bekannt ist (und zB auch aus Ni15 unter "2. Die Eigenschaften der Caseinleime" im vorletzten