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LSG Bayern - L 3 U 435/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 27.05.1999
- Inhalt
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- 20.05.1976 (a.a.O.) bereits ausgeführt hat, stehen Handlungen, welche nicht völlig aus dem allgemein üblichen
- erreichen, so hätte man darin noch ein nicht ganz aus dem allgemein üblichen schülertypischen Rahmen
- Unternehmung war, bedarf keiner weiteren Erörterung; für diese Beurteilung ist die allgemeine
- reicht jedoch nicht aus, sein waghalsiges Unternehmen zu entschuldigen. Vielmehr war die seiner
SozG Berlin - S 103 AS 7827/07
Sozialgericht Berlin vom 20.07.2006
- Inhalt
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- . Januar 2006 stehen jedoch solche Haushaltsmittel für Schülerfahrten allgemein bildender Schulen nicht
- Repräsentationsfahrten stehen hiernach noch Mittel zur Verfügung. Die Kammer stellt aus allgemein zugänglichen
- bei der Schulverwaltung des Bezirks oder der Senatsverwaltung für allgemeine Klassenfahrten bestand
- Rechte ist es unvereinbar, der Bedarfsdeckung quasi durch Betteln bei unbeteiligten Dritten den
VGH Baden-Württemberg - A 5 S 1251/06
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.12.2008
- Inhalt
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- nach Angola nichts mehr drohte. Dieser habe zu Recht eingewandt, dass die Auseinandersetzungen
- allgemein schlechten Lebensbedingungen begründeten jedenfalls keine extreme Gefahr i. S. des § 53 Abs. 6
- . Department of State berichte allgemein von gesetzeswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter
- maßgeblichen Verhältnisse. Insofern ist den Klägern ohne weiteres Recht zu geben. 41 Unter "Schutz" ist
- es sich um allgemeine Gefahren. Die allgemeinen Existenzbedingungen in Angola, insbesondere in Luanda
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 RA 129/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 15.06.2007
- Inhalt
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- die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt sei. Ein Recht zur Nachentrichtung freiwilliger
- Recht sind die Beklagte und das Sozialgericht Berlin davon ausgegangen, dass der verstorbene Ehemann
- Ehegatte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Auf
- die allgemeine Wartezeit werden gemäß § 51 Abs. 1 und 4 SGB VI Kalendermonate mit Beitragszeiten
OVG Nordrhein-Westfalen - 10a D 2/02.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2004
- Inhalt
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- Festsetzung Nr. 1.1 sind dort die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässigen Anlagen für kirchliche
- Mischgebieten sind nach der textlichen Festsetzung Nr. 1.2.1 die allgemein bzw. ausnahmsweise
- den Mischgebieten MI 1 - 4 sind die allgemein zulässigen Nutzungen gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3
- . 2 Nr. 3 und Nr. 4 BauNVO bzw. § 8 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 BauNVO allgemein bzw. ausnahmsweise
- allgemein oder jedenfalls ausnahmsweise zulässigen Anlagen ein "gebietsfremdes" Verkehrsaufkommen
VG Stuttgart - A 11 S 1128/14
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.08.2014
- Inhalt
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- gestellt. Der Islam sei jedoch Staatsreligion. Nach islamischem Recht stehe Konversion vom Islam weg
- bieten. Somit bestehe für Konvertiten erst recht keine innerstaatliche Fluchtalternative. Selbst bei
- Recht abgelehnt, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. 23I. Nach § 3 Abs. 4 AsylVfG wird
- wird durch Art. 7 Abs. 2 QRL nicht gefordert. Soweit etwa Art. 7 IPwskR das Recht der Arbeitnehmer
- allgemein und generell betrachtet für den Personenkreis der vom Islam zum Christentum Konvertierten
OVG Niedersachsen - 2 LB 18/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 25.03.2013
- Inhalt
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- verlagern. Der Beklagte habe dem Kläger die Beschulungskosten mithin grundsätzlich zu Recht berechnet und
- selbst eine entsprechende Förderschule unterhielte. Daraus folgere das Verwaltungsgericht zu Recht
- Verpflichtung gilt grundsätzlich für alle in § 5 Abs. 2 Nr. 1 NSchG aufgeführten Schulformen im allgemein
- Unterricht allgemein bildender Schulen teilnehmen können, weil bei ihnen ein sonderpädagogischer
- gegebenenfalls aus dieser Bestimmung oder allgemein aus dem gesamten Vertragswerk folgenden - Nachweispflichten
OLG Düsseldorf - I-23 U 40/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.01.2004
- Inhalt
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- Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat der Klage zu Recht und mit
- 31.12.2001 geltende Recht maßgeblich, Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB. 15 I. 1617Die Klage ist nicht deshalb
- sehr problematisch ist, ist inzwischen allgemein bekannt, wie sich aus zahlreichen gerichtlichen
- Gebäudes in Betracht kommen, ist eine noch offene Frage, deren Beantwortung das Landgericht aber zu Recht
- gebotenen Hinweis gegenüber den Klägern unterlassen hätte. Wie das Landgericht völlig zu Recht
FG Hessen - 6 K 3787/05
Hessisches Finanzgericht vom 07.11.2006
- Inhalt
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- geltend gemachte Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu Recht versagt. 18 § 4 Nr
- zu Recht nicht anerkannt. 24 Im Falle der am 23.11.2000 an die Fa. G., Spanien, (einem
- Ausdruck bringt, ist die geltend gemachte Steuerfreiheit zu Recht nicht anerkannt worden. Das
- daher zu Recht nicht anerkannt worden. 27 Bei den restlichen Abholungsfällen durch unselbständige
- Steuerrecht allgemein die Regeln der formellen Beweislast. 31 Das Gericht stimmt der Klägerin darin zu
BGH - II ZR 174/08
Bundesgerichtshof vom 26.05.2008
- Inhalt
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- . Drescher und Dr. Löffler für Recht erkannt: I. Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung
- Aktionäre vollständig unterbleiben darf, ist das Vorgehen der Beklagten erst recht zulässig, nur die
- auch nicht allgemein bekannt. 20c) Der Anfechtbarkeit der Entlastungsbeschlüsse steht es nicht
- Beschluss ist - was der Kläger mit Recht nicht geltend macht - nicht im Hinblick auf die unrichtige
- aber in eigener tatrichterlicher Verantwortung und ohne revisionsrechtlich relevante Fehler mit Recht
LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 111/99
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000
- Inhalt
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- Klinik für Allgemeine Orthopädie, Kinder- und Neuroorthopädie der Orthopädischen Klinik V ..., vom
- Einladen einer Werktasche in seinen Pkw umknickte und auf die rechte Schulter fiel. Der Chirurg Dr. A
- das rechte Schultergelenk gefunden. Ohne solche Zeichen sei die in der Tiefe unter dem Deltamuskel
- Rotatorenmanschettenruptur rechts Folge des Arbeitsunfalles vom 02.01.1996 ist. Die Beklagte, die das
- stets gleichlautenden Angaben des Klägers zum Geschehensablauf ist von einem Sturz auf die rechte
LSG Bayern - L 16 LW 18/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.09.2007
- Inhalt
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- errechnete sich nach neuem Recht eine monatliche Rente in Höhe von 330,02 DM. Diese Berechnung enthielt den
- verfallen waren, da das Recht bis zur Agrarsozialreform von 1995 vorsah, dass Pflichtbeitragszeiten
- voller Erwerbsminderung erst ab 01.04.2005 gewährte Rente beweisen. Die Beklagte hat daher zu Recht
- im ALG systematisch an die nach früherem GAL-Recht bestehende Mitgliedschaft nur dann angeknüpft
- aufgeklärt worden. Dies war im Übrigen bei den Landwirten auch allgemein bekannt. Der Kläger hat sich
VG Köln - 10 K 3031/05
Verwaltungsgericht Köln vom 15.02.2006
- Inhalt
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- . Korrekt und allgemein üblich sei "Rückgang der Nachfrage nach". Developers sei im vorliegenden
- 24.06.1994 - 19 A 3286/92 -, 41verpflichtet das in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Recht auf effektiven
- u. a. darauf beschränkt ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen
- entzogen ist; insbesondere ist aus höherrangigem Recht nichts dagegen einzuwenden, dass dabei ein Ergebnis
- Beklagten, die allgemein im Rahmen der hier fraglichen Prüfung gestellt werden (Es sei nachzuweisen, dass
VG Koblenz - 8 K 3415/04.KO
Verwaltungsgericht Koblenz vom 10.10.2005
- Inhalt
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- Richterin Hausfrau Debrich für Recht erkannt: Der Bescheid der Beklagten vom 8. März 2004 in der
- Bemessung des Ausbauvorteils Fußgängerzone mit 25 DM/qm habe sich der Gutachterausschuss zwar zu Recht an
- mit den im Baugesetzbuch und den Bestimmungen der Wertermittlungsverordnung niedergelegten allgemein
- auch insoweit auf die Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Wertermittlung zu verweisen
- Ergebnis zu Recht das Bodenrichtwertverfahren gewählt hat, weil es keine ausreichende Zahl von
OLG Köln - 13 U 178/97
Oberlandesgericht Köln vom 04.03.1998
- Inhalt
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- Recht Gebrauch, darf der Konkursverwalter die Herausgabe nicht unter Berufung auf die
- eines allgemein als Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden. T a t b e s t a n d 1Der
- , 190 f.). Selbst wenn man dem - wohl zu Recht - entgegenhält, daß die Umqualifizierung der miet- und
- Ausgleich das Recht zur Kündigung des Miet-/Pachtverhältnisses zuzugestehen, um das Grundstück nebst
- Surrogationsprinzips ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des zugrundeliegenden Miet- bzw. Pachtvertrages