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HessVGH - 3 C 2866/09.N
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.02.2010
- Inhalt
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- Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen zulässig oder nicht
- Öffentlichkeit, sondern auch für die allgemeine Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung der ebenfalls
- die betroffene und die allgemeine Öffentlichkeit ansprechen sollte. Dies ist auch nicht in einer
- wenn dies hier noch zu bejahen ist, ob die allgemeine Öffentlichkeit ausreichend informiert worden
- gefertigte Antragsschrift im vorliegenden Normenkontrollverfahren angesehen werden könnte, reicht
OLG Brandenburg - 5 U 120/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 12.07.2007
- Inhalt
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- Beklagten durch den beurkundenden Notar erklärt worden, dass die Sü… das Recht hätten, den Weg zur
- herrschenden Grundstücks. Das Recht, die Zuwegung zu befahren und zu begehen, haben auch die vom jeweiligen
- dem Abschluss des Kaufvertrages darauf hingewiesen worden seien, dass die Sü… das Recht hätten, den
- gelegen. Das Notwegerecht nach § 917 Abs.1 BGB gibt grundsätzlich kein Recht auf direkte Befahrung
- einzuordnen und steht der Klägerin als Versprechensempfängerin gemäß § 335 BGB das Recht zu, die Leistung
EuGH - C-240/01
Europäischer Gerichtshof vom 29.04.2004
- Inhalt
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- “. Nationales Recht 11 § 4 MinöStG – „Steuerbefreiungen, Begriffsbestimmungen“ – bestimmt: „(1) Mineralöl
- . Im deutschen Recht habe der Erlass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übernommen. Diese
- , spreche für die These, dass dieser Begriff im nationalen Recht zu definieren sei. 29 Die von der
- , dass ähnliche Produkte allgemein in ähnlicher Weise besteuert würden und steuerbedingte Unterschiede
- Begriffes „Verheizen“ im deutschen Recht klarstelle. Würdigung durch den Gerichtshof 33 Für die
OVG Rheinland-Pfalz - 8 A 11055/08.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.01.2009
- Inhalt
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- Gewehr für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27
- zulässig, aber unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu recht abgewiesen, denn der mit der
- Beklagten erweist sich als rechtmäßig. Der Beklagte wird damit zu Recht verpflichtet, für das Flurstück
- ist aber ausdrücklich die Widerlegbarkeit der Vermutung geregelt. Die allgemeine Zielsetzung des
FG Düsseldorf - 4 K 5726/01
Finanzgericht Düsseldorf vom 07.07.2004
- Inhalt
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- . Denn dort wird zum Verhältnis der Vorschriften ganz allgemein festgestellt, dass § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO
- offensichtlich keine allgemeine Verwaltungspraxis herleiten, die nach außen getreten wäre. Unabhängig von den
- § 30 ErbStG. Dem Urteil kann aber - wie dargestellt - eine ganz allgemeine Aussage zum Verhältnis der beiden Anlaufhemmungen entnommen werden.
- anderen reicht nach der Rechtsprechung nicht irgendein Wissen von einem möglicherweise steuerpflichtigen
- gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO oder Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht
VG Göttingen - 6 A 136/11
Verwaltungsgericht Göttingen vom 22.02.2013
- Inhalt
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- , sondern der Hund nur allgemein beurteilt wurde“. Bei Anwendung der Skalierungstabelle wäre das
- mit dem Gutachter - erst recht eindeutig artgerecht erscheint, dass sich Otto durch einen Biss
- und habe ihn in das rechte Hinterbein gebissen. Das aggressive Verhalten sei vom Hund Gismo
- Gefährlichkeitsprüfung reicht es nämlich auch für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aus
- Rechts wegen begrenzt (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - , a.a.O. unter Hinweis auf den
LG Düsseldorf - 4 O 87/01
Landgericht Düsseldorf vom 14.02.2002
- Inhalt
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4 O 87/01 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- (Rechts-) Wissenschaften PatG Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden
- sieht durch den Vertrieb der Messvorrichtung "S4xxxx M3 30" ihre Rechte aus dem Klagepatent als
- könne, hänge (ebenfalls) von der Ausgestaltung der Auswerteelektronik ab, reicht hierfür nicht aus
OVG Saarland - 3 A 187/07
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes vom 22.06.2007
- Inhalt
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- darüber hinaus in § 2 Abs. 1 Nr. 1 GSiG nicht auf den 2. Abschnitt des BSHG allgemein und vollständig
- früheren Recht der Sozialhilfe nach BSHG a.F. eher wie eine rentenähnliche Leistung zur Bewältigung der
- . 1. 2005 geltenden Recht. Auch eine Anrechnung des in der Behindertenwerkstatt kostenfrei
- Sozialgerichtsbarkeit unterliegen. Die zu neuem Recht (u.a. unter Berücksichtung des ausdrücklichen
- (GSiG) alten Rechts Leitsätze Im Rahmen der Grundsicherung alten Rechts (GSiG) ist das in einer
VG Saarlouis - 10 L 153/10
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 26.02.2010
- Inhalt
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- Antragsgegner im angefochtenen Bescheid zu Recht u. a. darauf abgestellt, dass der Antragsteller
- Eheschließung, InfAuslR 2008, 127 Zwar weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass für den
- anlässlich der Eheschließung in Dänemark von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat und in
- das Recht der Freizügigkeit, insbesondere um den Staatsanghörigen eines Mitgliedsstaates in den
- . 18 Abs. 1 EGV jedem Unionsbürger zustehende Recht, sich im Hoheitsgebiet eines anderen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 AS 447/07 ER
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 02.08.2007
- Inhalt
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- zu Recht abgelehnt, den Beschwerdegegner im Wege einstweiliger Anordnung zur Gewährung laufender
- –Bürgern mit dem europäischen Recht formuliert, jedoch zugunsten einer subsidiären Anwendung des SGB
- unabhängige Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates. Es steht ihm nach Art
- EuGH bereits das Rechtsinstitut der Unionsbürgerschaft das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an
- der EuGH das Recht auf Teilhabe an den Sozialleistungen eines Mitgliedsstaates an die qualifizierte
LSG Bayern - L 16 RJ 329/96
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.07.1998
- Inhalt
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- anderen Vertragsstaat bindend gelte. Nach kroatischem Recht stehe die freiwillige Weiterversicherung
- nach kroatischem Recht die freiwillige Weiterversicherung den kroatischen Pflichtbeiträgen gleichstehe
- innerstaatlichen deutschen Recht. Ob und ggf. welche kroatischen "Versicherungszeiten" zurückgelegt seien, die
- zurückgelegt, die zu Recht im zwischenstaatlichen Formblatt 205 bescheinigt worden sei. Im kroatischen Recht
- " (Sonderzeiten - Ersatzzeiten) vereinbart worden. Diese Begriffe würden bereits dem deutschen Recht
OLG Düsseldorf - I-3 Wx 200/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.01.2006
- Inhalt
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- Prozessvollmacht vom 7. April 1993 dem Bevollmächtigten, Stadtoberrechtsrat Dr. S. das Recht gab, seinerseits
- das Landgericht zu Recht aus. Denn – anders als im Zivilprozess (vgl. dort § 81 ZPO) – ist im
- . Mai 2005 (GA 308) erneut den Stadtoberrechtsrat Dr. S. allgemein bevollmächtigt, ihn vor dem
- auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 FGG) beruht. 35Es ist schon fraglich, ob die Annahme des
- – der gesetzliche Vertreter der beteiligten Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er kann
BFH - VIII R 13/05
Bundesfinanzhof vom 22.01.2002
- Inhalt
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- ). 282. Nach Maßgabe dieser Maßstäbe hat das FG im Ergebnis zu Recht das Vorliegen von --dem Kläger
- hat das FG insoweit zu Recht auf die geschenkten ursprünglichen Darlehensteilforderungen
- . allgemein auch BFH-Urteil vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152). 49Dieser Rechtsprechung
- FA die Verletzung materiellen Rechts (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1
- Bestandteile des abgetretenen Rechts, wie die Zinsansprüche, nicht anwendbar. Vielmehr ist im Wege einer
LAG Hessen - 2 Sa 687/10
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01.12.2010
- Inhalt
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- Frage stehenden Vertrags zu Recht davon ausgehen können, dass es auf eine in Nordrhein-Westfalen
- Leistungen bei Abschluss des in Frage stehenden Vertrags zu Recht davon ausgehen konnte, dass es auf
- unterschiedlichen Interessenslagen wird deshalb allgemein angenommen, dass Fragen nach der
- angefochtene Urteil für unrichtig hält. Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche
- genügt allerdings schon Mitursächlichkeit der Täuschung und es reicht aus, wenn der Getäuschte
VG Trier - 5 L 477/09.TR
Verwaltungsgericht Trier vom 18.09.2009
- Inhalt
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- Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Baunutzungsverordnung allgemein
- allgemein, mithin auch mit Wirkung für das Baurecht, bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September
- Verwaltungen ausnahmsweise zulässig. Da aber allgemeine Wohngebiete nach § 4 Abs. 1 BauNVO
- Schutz der Antragstellerin dienende Rechte. Soweit die Antragstellerin die Auffassung vertritt, die