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LSG Nordrhein-Westfalen - L 13 RJ 19/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.11.2003
Inhalt
  • ein allgemein gehaltenes Anhörungsschreiben an den Kläger übersandt und trotz entsprechender Anfrage
  • nicht mitgeteilt, wie er konkret die allgemein bestehenden Zweifel ausräumen könne. 13Gegen den am
  • materiellrechtlichen Gründen aufgrund einer Pflichten- kollision zu Recht erfolge. Insoweit nehme sie
  • ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat auf die Anfechtungsklage zu Recht die angefochtenen
  • zwar die Aufhebung der in das Recht des Betroffenen eingreifenden Verfügung ausreichen, weil der

VG Stuttgart - 10 S 2387/11

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 26.11.2013
Inhalt
  • Zuordnung entscheidend ist, ob die Gemeinde nach dem einschlägigen materiellen Recht
  • , keinen Widerspruch mehr einzulegen, egal ob man sich im Recht fühlt oder nicht“. Das Recht auf
  • bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht auf die zulässige Klage des Klägers
  • der Gemeinde fallen (Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010
  • Gebührenerhebung in den Ländern auszuschließen (vgl. hierzu allgemein BT-Drs. VI/329, S. 30 und 37), bestehen

OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 31.05

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • Wesentlichen ausgeführt, der Abzug der „Praxisgebühr“ sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere
  • Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.Der angefochtene Bescheid des Landesverwaltungsamtes
  • höherrangigem Recht vereinbar (ebenso: VGH München, Beschluss vom 12. Oktober 2005 –14 ZB 05.1819 – Juris; OVG
  • und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts
  • . 22 Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der

Sexuelle Belästigung rechtfertigt nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung

Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 10.02.2015
Inhalt
  • hat zu Recht einen „an sich“ wichtigen Grund angenommen. Der Kläger hat seine arbeitsvertraglichen
  • nach Abmahnung in Zukunft nicht zu erwarten stand. aa) Es ist zu Recht davon ausgegangen, dass der
  • Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände vgl. allgemein BAG 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09
  • 2012 – 2 AZR 495/11 – Rn. 31 mwN). aa) Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht angeführt, dass es sich um
  • Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt

OLG Köln - 6 U 71/00

Oberlandesgericht Köln vom 27.10.2000
Inhalt
  • aber auch zu Recht aus § 1 UWG stattgegeben. Das Angebot sei aus im einzelnen dargelegten Gründen als
  • Nutzungsbeschränkungen befänden (vgl. Wiebe in Handbuch Multimedia-Recht, Teil 9, S.20, RZ 60; Koch, GRUR 97,417,430
  • aber aus §§ 3, 13 Abs.2 Ziff.1 UWG begründet. 8990Zu Recht beanstandet die Klägerin, die in einem
  • (allgemeine Meinung, vgl. die Nachweise bei Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21.Aufl., § 1 UWG
  • Informationen im allgemeinen Interesse liegt. Dieses allgemeine Interesse muss die Klägerin sich auch

LSG Schleswig-Holstein - L 7 RJ 51/04

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 28.02.2006
Inhalt
  • Parkhäusern in Betracht kämen. Die Klägerin sei daher nicht teilweise und erst recht nicht voll
  • Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, da die Klägerin keinen Anspruch auf Rente wegen
  • Auffassung des Senats auch – erst recht – im Falle der Klägerin, ohne dass näherer Erörterung bedarf
  • beachtenden Einschränkungen ist der Klägerin der allgemeine Arbeitsmarkt nicht verschlossen. Die
  • Hinblick auf die Transsexualität ist der Klägerin der allgemeine Arbeitsmarkt nicht verschlossen

BGH - XII ZR 292/99

Bundesgerichtshof vom 13.06.2001
Inhalt
  • ). Die Berücksichtigung eines Rechts im Anfangsvermögen setzt auch nicht voraus, daß das Recht
  • Anerkenntnisurteils fehlt. Denn der allgemeine Verurteilungsantrag reicht hierzu grundsätzlich aus (Senatsurteile
  • Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Dr. Hahne, Sprick, Fuchs und Dr. Ahlt für Recht erkannt
  • Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Folgesachen
  • bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstandes bereits entstanden sind (vgl. nur BGHZ 82, 149

LSG Berlin-Brandenburg - L 8 R 428/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.02.2005
Inhalt
  • bei Erlass des Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen
  • Bescheides vom 2. September 1998 das Recht unrichtig angewandt hatte, was sich nach dem bei Erlass des
  • Verwaltungsakts anwendbaren Recht beurteilt, kann dahinstehen. Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass
  • Recht unklar und verworren war, sodass eine baldige Klärung erwartet werden musste (BVerfGE 30, 367
  • ). Aber auch der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nicht berührt. Die

LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 2073/07 AS ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.12.2007
Inhalt
  • Rechtsschutzverfahren zu gewähren, zu Recht abgewiesen. 9Nach § 86b Abs. 2 SGG sind einstweilige
  • Leistungsanspruch. 14 Ob das Sozialgericht Berlin zu Recht davon ausgegangen ist, dass im Falle der
  • Unionsbürger anknüpfendes Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates nur für
  • Leistungsausschluss im Falle eines Unionsbürgers, der schon gar nicht über ein Aufenthaltsrecht verfügt, erst recht
  • die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU) und/oder eine

OLG Düsseldorf - III-5 Ss 133/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24.04.2006
Inhalt
  • allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen und zwar erst recht dann, wenn dieser allgemeine
  • Straßenverkehr teilnehmen zu können. Danach wird das Recht, von einer EU-Fahrerlaubnis nach einer der in
  • Mitgliedsstaaten (vgl. im nationalen Recht § 28 IV Nr. 2 FeV) insoweit hat der EuGH ausdrücklich eine
  • nationalen Recht § 28 IV FeV) fällt bzw. eine solche Maßnahme neu getroffen wird. Den Mitgliedsstaaten ist

VG Münster - 1 K 1277/08

Verwaltungsgericht Münster vom 07.11.2008
Inhalt
  • Satz 1 GG begründen ein klagefähiges subjektives Recht Studierender auf Teilnahme an den Sitzungen
  • sie in ihrem Recht auf Teilnahme an der Sitzung. Die Sitzungen des Senats seien gem. § 12 Abs. 2
  • machen, durch den Ausschluss der Öffentlichkeit in ihrem subjektiven Recht auf Teilnahme an der
  • Universitätsmitgliedern und -angehörigen, die nicht Mitglied des Senats sind, steht ein (Klage-)Recht auf
  • damit die Zusammengehörigkeit in der Hochschule sowie ferner das allgemeine Interesse an der

BGH - VI ZR 304/08

Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
Inhalt
  • Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
  • Subsidiaritäts-, Ausschluss- und Verjährungsvorschriften, da diese als Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Kosten beider Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Parteien streiten um
  • Gebot entspricht. Hierfür reicht die Nichterfüllung einer allgemeinen Rechtspflicht, aber auch einer

OLG Brandenburg - 1 U 37/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.11.2008
Inhalt
  • beizumessen. Den entsprechenden Beweisangeboten ist das Landgericht daher zu Recht nicht nachgegangen
  • , ob die Berichterstattung des Beklagten rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild löst einen Anspruch auf Ersatz
  • hätten und er massiven Drohungen und Anfeindungen ausgesetzt gewesen sei, reicht auch dies nicht aus

BGH - VI ZR 248/08

Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
Inhalt
  • Pentz für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unwirksam seien. II. Diese Erwägungen
  • die Kosten beider Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Parteien streiten um
  • entspricht. Hierfür reicht die Nichterfüllung einer allgemeinen Rechtspflicht, aber auch einer vertraglichen

VG Gelsenkirchen - 6z L 911/10

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 08.10.2010
Inhalt
  • Teilhaberecht, also ein subjektives Recht auf Aufnahme in eine solche Einrichtung, welches allerdings
  • jedoch ein materiell-rechtlicher Zulassungsanspruch erforderlich. 9Hinzu kommt, dass das allgemeine
  • Interesse an der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Hochschulen und die Rechte der übrigen
  • weitestgehend denen des bisherigen Rechts. Selbst wenn aufgrund der von der Antragstellerin