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OLG Frankfurt - 16 U 70/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.03.2006
- Inhalt
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- unbedenkliche Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. 16 Zu Recht hat das Landgericht
- nur dann gelten, wenn eine solche Beschränkung einzelvertraglich oder durch Allgemeine
- , reicht nicht. Der Beweis des ersten Anscheins kann auch nicht bereits durch die theoretisch
- zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts
HessVGH - 8 UE 401/93
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.11.1994
- Inhalt
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- wesentlichen mit der Begründung zurück, der Bewilligungsbescheid sei zu Recht ergangen. Es liege ein
- . Sei die Referenzmenge zugunsten der Bundesrepublik Deutschland freigesetzt, sei das Recht des
- es, wenn derselbe Kläger zunächst innerhalb der Frist des § 74 VwGO eine allgemeine
- -Referenzmenge, so dar der frühere Rechtszustand wieder eintritt (so der allgemeine Rechtsgedanke des
- seine Rechte durch eine Gestaltungsklage, insbesondere eine Anfechtungsklage, verfolgen kann. Die
BAG - 10 AZR 417/11
Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2012
- Inhalt
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- das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht - die Befugnis, der Klägerin nach Maßgabe des § 106 GewO
- gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. Die Nichtausübung des
- = EzA GewO § 106 Nr. 7). 19a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dabei nach ihrem objektiven Inhalt
- den die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 305 ff. BGB zur Anwendung kommen
- auch bei einem anderen Unternehmen des L-Konzerns einsetzen. 2.Rechte und Pflichten Die gegenseitigen
LG Köln - 28 O 19/07
Landgericht Köln vom 21.03.2007
- Inhalt
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- den Urhebern geschlossenen Berechtigungsverträgen ist ihr das ausschließliche Recht der öffentlichen
- beziehe sich daher allgemein auf den Dienst S. Die Verfügungsbeklagten seien Störer, weil sie den ihnen
- , vorliegend die Art. 27 ff. EGBGB. Nach dem Schutzlandprinzip wird insoweit angeknüpft an das Recht des
- §§ 120 ff. Rn. 26 ff.). Nach diesem Recht bemessen sich die Einräumung von Nutzungsrechten und die
- Berechtigungsvertrages über das Recht, die in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder Speichen
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 1145/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Zusammenhang weist die Beklagte auch zu Recht darauf hin, dass die Durchführung von
- Krankenhaus Bereiche, die ganz offensichtlich „allgemein“ gereinigt werden können. Dies dürfte in aller Regel
- Beigeladenen und wird von ihr auch nicht behauptet. Sie reklamiert aus der Sicht des Senats völlig zu Recht nur
- zwischen den Beteiligten zu recht unstreitig war. 43 Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 197 a SGG. In
- Verpflichtungsklage i. V. m. einer Anfechtungsklage erhoben wurde (allgemeine Meinung, vgl. nur Meyer
OLG Düsseldorf - VI-3 Kart 2/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.03.2007
- Inhalt
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- , nämlich die Aufsicht über die recht- und zweckmäßige Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben zusteht (s
- Rechtsmittelbelehrung mangelhaft sei. Insbesondere hat die Bundesnetzagentur sie in dieser zu Recht
- sie im entscheidenden Punkt allgemein gehalten sind und die nach der Rechtsprechung des
- Empfängernummer verwandt wurde (BGH, a.a.O.) 44Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine
- abgesandt werden. Darüber hinaus besteht nur die allgemeine Anweisung an die zuständige
OVG Nordrhein-Westfalen - 4 A 3964/99
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.06.2004
- Inhalt
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- Recht widerspreche. Auch nach der Widerspruchsentscheidung sei unklar, was unter der Vermeidung
- uneinheitlich. Jeder Inkassounternehmer müsse - wie auch jeder Rechtsanwalt - das Recht haben, in strittigen
- hinreichende Rechtsgrundlage. Die 2. AVO RBerG sei gültiges Recht. Als Inkassounternehmen unterstehe die
- der Fach- und Dienstaufsicht fremd. Im Recht der Wirtschaftsaussicht, etwa im Hypothekenbankgesetz
- sachgerechte und verhältnismäßige Regelung der Berufsausübung verstoße ein solches Recht auch nicht gegen
VG Düsseldorf - 22 K 3124/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.11.2006
- Inhalt
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- so allgemein gehalten, dass sie nicht notwendig als Verharmlosung des NS-Regimes, das zu Recht als
- der Zeitschrift unter anderem geäußert: "Die Deutschen . . . haben das Recht, für den Erhalt der
- Seite 8 unter der Überschrift "Irreführende Statistik" für das Recht der in Deutschland lebenden
- Rechtsgedankens, der gleichermaßen für das öffentliche und das bürgerliche Recht gilt - aus §§ 1004, 906 BGB
- Fachschrifttum allgemein anerkannt und besteht mithin jedenfalls kraft geltenden Gewohnheitsrechts
Wem gehören die digitalen Kundendaten, wenn der Mitarbeiter die Firma verlässt?
Heinrich Hess vom 25.04.2012
- Inhalt
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- , spricht nach deutschem Recht für den Aspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe der im jeweiligen Social
- Guidelines” zu treffen. Es sollten aber keine zu allgemein gehaltenen Formulierungen vereinbart werden
LG Cottbus - ug Qs 40/08
Landgericht Cottbus vom 11.08.2008
- Inhalt
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- Erklärung mehr abgegeben hat, dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt. II. 9Zu Recht hat das
- ansehen, dann müsste konsequenter Weise auch die allgemein geltende Ladungsvorschrift des Zeugen- und
LSG Bayern - L 4 KR 258/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.04.2009
- Inhalt
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- § 50 Abs. 2 SGB X ist. Da nach nunmehr allgemein herrschender Meinung (s. Höfler, KassKomm, Rdz. 27
- Krankengeld erlebt hat. Er wusste deshalb definitiv, dass er nicht gleichzeitig zu Recht
LAG Rheinland-Pfalz - 4 Ta 124/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 07.07.2006
- Inhalt
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- versicherten Weg auszugehen. Auch nach neuem Recht ist ein Weg dann als Teil des innerbetrieblichen
- Privatgelände neben dem Bürohaus befand und nicht der allgemein öffentlichen Zugänglichkeit gewidmet
OLG Frankfurt - 21 AR 133/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.02.2005
- Inhalt
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- durch die vorherige Mahnbescheidszustellung bereits erloschen sein. Es besteht dann - wie allgemein
- .) eingegangen. Das Amtsgericht B hat somit als nach geltendem Recht zuständiges Gericht gleichwohl den
HessVGH - 10 TH 527/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.03.1987
- Inhalt
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- Recht abgelehnt. 3Allerdings hat das Verwaltungsgericht zu Unrecht angenommen, der Antrag auf
- , ist jedoch nicht allgemein allein wegen seiner Verpflichtung zum Wohnen in einer
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 1087/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.12.2003
- Inhalt
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- dem Bereich der Baubranche. Wie allgemein bekannt sei, habe diese Branche in letzter Zeit erhebliche
- hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat sowohl im Ergebnis zu Recht als