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OLG Stuttgart - 7 U 104/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 08.11.2007
- Inhalt
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- erfasse, verstoße außerdem gegen AGB-Recht, den ordre public und den Grundsatz von Treu und Glauben. 7Die
- , dass bei dem anderen Kunden ein vergleichbarer Mangel vorlag. 33Außerdem ist allgemein bekannt, dass
- hinein“ zugesagt habe. Es wird allgemein angenommen, dass den Verkäufer grundsätzlich keine
- Klage zu Recht wegen Unzuständigkeit abgewiesen hat (KG BB 1983, 213; OLG Köln OLGZ 1989, 83; Stein
OLG Celle - 9 U 5/03
Oberlandesgericht Celle vom 28.05.2003
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: GmbHG § 19 Abs 5 Leitsatz: 1. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass § 19 Abs. 5
- Oberlandesgericht ##### und ##### auf die mündliche Verhandlung vom 14. Mai 2003 für Recht erkannt: Die
- Herzahlung entsprechender Geldbeträge geschehen ist. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass § 19 Abs. 5
OVG Berlin-Brandenburg - 5 B 2.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 19.09.2006
- Inhalt
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- . § 43 Abs. 1 1. Altn. VwGO zulässige Feststellungsklage zu Recht abgewiesen. Der Kläger ist im
- bedeutet allgemein einen scharfen Einschnitt in der Korporation, die in der Literatur vereinzelt
- rechtfertigt nicht die Annahme, er sei im erweiterten Fachbereichsrat stimmberechtigt. Das Recht der
- Rückschlüsse auf Mitwirkungsrechte im erweiterten Fachbereichsrat ziehen, da das Recht zur Lehre sich nicht
- Abs. 1 BerlHG). Dementsprechend bleibt dieses Recht auch den Professoren erhalten, die bei
VerfG Brandenburg - 4 S 50.05
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- unter Rückgriff auf das Recht der Untersuchungsausschüsse die parlamentarische Kontrolle
- die durch das Oberverwaltungsgericht allgemein vorgenommene Gewichtung von Akteneinsichtsrecht und
- umfaßt nach Lage des Falles das Recht der Antragsteller, Einsicht in die die Zahlung von Trennungsgeld
- auf das Recht der Untersuchungsausschüsse: BVerfGE 77, 1, 44 f.). Dies begründet eine besondere
- Sinne einer politischen Kontrolle sicherzustellen (vgl. mit Bezug auf das Recht der
EuGH - C-155/01
Europäischer Gerichtshof vom 11.09.2003
- Inhalt
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- Bedarf ... oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand oder seine
- für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen ... oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn
- Sechsten Richtlinie enthält die Grundsätze, die für das Recht auf Vorsteuerabzug oder -erstattung
- , wie dieser im Lande der Erstattung angewendet wird, bestimmt.“ Nationales Recht - Rechtslage vor
- allgemein, d. h. auf sämtliche Eigenverbrauchstatbestände, auch dann anwendbar, wenn der volle oder
Berliner Zweitwohnungsteuer und leichtfertige Steuerverkürzung
martina heck vom 15.06.2016
- Inhalt
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- entschiedenen Fall zu Recht für die Wohnung Zweitwohnungsteuer festgesetzt hat, ist ernstlich
- abgabenrechtliche Tradition an, deren erkennbares systematisches Konzept darin besteht, dass für das allgemeine
- Bundesfinanzhofs die allgemeine Einordnung der Aufwandsteuern in das Steuersystem und nicht die abgabenrechtliche
- Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten
OLG Oldenburg Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.10.2018
- Inhalt
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- eidesstattlichen Versicherung zuträfen. Eine Erinnerung habe er an die Geschehnisse aber nicht mehr. Zu Recht
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin i.S.v. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
- allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen
- grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer
VG Berlin - 10 A 510.05
Verwaltungsgericht Berlin vom 22.02.2005
- Inhalt
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- der Ansicht, sowohl die EHKostV als auch § 22 TEHG und § 23 ZuG 2007 seien mit höherrangigem Recht
- gedeckt und verstoße nicht gegen höherrangiges (nationales) Recht. 29 Die Emissionshandelsgebühr werde für
- zu Recht erfolgt sei. 36 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die
- recht erfordert, einen Anteil für die im Allgemeininteresse liegende Tätigkeit der Behörde von den
- Unvereinbarkeit der allgemeinen Emissionshandelsgebühr mit nationalem Recht nicht an. 85 4. Die Unvereinbarkeit
Listenhund qua kommunaler Satzung
martina heck vom 05.02.2015
- Inhalt
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- insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht, so das Oberverwaltungsgericht. Nach einhelliger
- . Ebenso verstößt es nicht gegen höherrangiges Recht, für Hunde der Rasse Dogo Argentino und eines
- Satzungsgebers, so dass er für ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht von Anfang an die volle
- durchzusetzen. Diese Anlagen bergen, wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, erhebliche Risiken
- Gefährlichkeit sondern allenfalls irgendeine Rechtfertigung für eine allgemeine Gefährlichkeit, die von
FG Baden-Württemberg - 6 K 408/02
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 05.02.2007
- Inhalt
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- sämtliche Kapital- und Depotübertragungen. Die nur allgemein gehaltene Annahme, dass eine
- vom Bekl zu Recht bei der Festsetzung der VSt ausgewertet worden. Der Kl hat die Augen vor diesen
- , und durch das Recht der Behörde, die Einhaltung dieser Pflicht zu überprüfen, daran gehindert, sein
- /Ukrow (in Grabitz/Hilf, Das Recht der EU, Art. 58 Rz 30), wonach der Transfer von Kapital durch
- Kontrollmitteilungen weiterzugeben. 25 Die Höhe der transferierten Werte und die allgemeine
EuGH - C-55/99
Europäischer Gerichtshof vom 14.12.2000
- Inhalt
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- DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Französische Republik hat
- (Gesetz über die allgemeine Gesundheit) genannten Reagenzien (JORF vom 26. April 1996, S. 6386) ein
- des Code de la santé publique (Gesetz über die allgemeine Gesundheit) genannten Reagenzien (JORF
- ermöglichten, und der Zuverlässigkeit, die sie für die allgemeine Gesundheit gewährleisten müssten, zum
- allgemeine Gesundheit bedeuten könne, und weil es außerdem von den Herstellern, Importeuren oder Händlern
BSG - B 6 KA 1/08 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Recht gebilligt. 9Die Beklagte ist berechtigt, die Abrechnungen der Vertragszahnärzte sachlich und
- rechnerisch zu berichtigen. Dieses Recht ergab sich bislang aus den bundesmantelvertraglichen Regelungen
- Beklagte nach neuem Recht - unabhängig von einem weiterhin möglichen Antrag - zu einem Tätigwerden von
- /Raff/Wissing, BEMA-Z, Komm, Stand Januar 2008, Ziffer 2.2.2.2 zu Allgemeine Bestimmungen). Der
- 25; Liebold/Raff/Wissing, aaO, Ziffer 2.2.2.1 zu Allgemeine Bestimmungen) . Bestimmte Leistungen
BAG - 10 AZR 617/07
Bundesarbeitsgericht vom 22.10.2008
- Inhalt
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- Recht hat sich jedenfalls das Landesarbeitsgericht auf die allgemeine Auslegungsregel gestützt, dass
- worden und auch nicht ersichtlich. 162. Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass das
- Wettbewerbsverbot fortbestehen zu lassen, nicht entnehmen, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht
- Verzicht auf Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung nicht entgegen, wonach allgemeine
- durch eine allgemeine Ausgleichsklausel erfasst werden. Auch in diesen Fällen lassen jedoch
BVerwG - 1 WB 28.12
Bundesverwaltungsgericht vom 27.09.2012
- Inhalt
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- Verweisung an das zuständige allgemeine Verwaltungsgericht beantragt. 11Mit der gerichtlichen Verfügung vom
- allgemeine Verwaltungsgericht angehört worden. 12Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den
- Gegenstand der Beschwerde des Soldaten eine Verletzung seiner Rechte oder von Pflichten eines
VG Arnsberg - 13 K 3055/09
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 28.12.2010
- Inhalt
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- bei zutreffender Auslegung der Gebührenordnung zu Recht berechnet hat. Nur dann handelt es sich
- m.w.N. 23Ob der Arzt seine Forderung zu Recht geltend gemacht hat, ist eine der Beihilfegewährung
- Ansprüche nach materiellem Recht begründet sind. 24Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 2008, a.a.O., S. 714
- allgemein verstehbarer Form wiedergegeben. Ferner enthält die Rechnung auch den - insoweit allgemein
- von Rechts wegen nicht zu und die abgerechnete ärztliche Leistung ist insoweit - bezogen auf die