Suche nach "recht allgemein"
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BFH - VIII B 164/07 R
Bundesfinanzhof vom 25.06.2008
- Inhalt
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- prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit
- grundsätzliche Bedeutung der Sache dargetan noch, dass die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des
BVerfG - 1 BvR 542/99
Bundesverfassungsgericht vom 28.07.1999
- Inhalt
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- weder gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen Art. 19 Abs. 1 GG. Sie gelten allgemein und
- Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Die
BFH - X S 9/08
Bundesfinanzhof vom 22.04.2008
- Inhalt
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- hinausreichende allgemein bedeutsame Rechtsfrage auf, welche die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1
- nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die
KG Berlin - 2 Ss 43/06
Kammergericht vom 16.12.2005
- Inhalt
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- Strafverfahren ist es allgemein anerkannt, dass eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
- Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung sachlichen Rechts gerügt wird, hat (vorläufigen
Wettbewerbsrecht: Wieder einmal macht sich ein Hobbyjurist auf den Weg und mahnt selber ab, diesmal Furkan Celik für die Bagxnet UG
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 17.06.2015
- Inhalt
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- auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen
- wohlfeil formulieren können und damit auch ohne Hilfe eines Profis die Wahrung seiner Rechte selbst in
BAG - 4 AZR 231/08
Bundesarbeitsgericht vom 20.05.2009
- Inhalt
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- haben die Vorinstanzen die Klage zu Recht abgewiesen. 231. Unabhängig davon, ob die Beklagte zum 1
- allgemein gehaltener Regelungen zur Trennung der Befugnisse von OT- und Vollmitgliedern diese
- § 5 Nr. 2 Satz 3 der Satzung die OT-Mitglieder von diesem Recht ausgeschlossen. 73(bbb) Dies gilt
- Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung unter Anerkennung der Rechte und Pflichten
- OT oder umgekehrt), entscheidet der Vorstand. … ... § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1.Alle
VG Mainz - 6 K 178/06.MZ
Verwaltungsgericht Mainz vom 25.10.2006
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das
- eine objektiv-rechtliche Pflicht des Staates, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu
- allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheit-, Pflege- und Geburtsfällen
- allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 30. Januar 2004 (GMBl. Seite 379). Diese Fassung galt im
- vom 13. November 1990, a. a. O. Seite 100). Die allgemeine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die auch
VerfGH Rheinland-Pfalz - H A 32/07
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 11.02.2008
- Inhalt
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- ihn in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Auch stelle es eine willkürliche
- Landesverfassung – LV – verbürgten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt zu sein. Die
- Erfolgsaussichten bei. Der Eingriff in seine allgemeine Handlungsfreiheit sei gerechtfertigt, da die
- allgemeine Handlungsfreiheit schützt nicht nur einen begrenzten Bereich der
- . Beruht nämlich ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit – wie hier – auf einer Rechtsnorm
BSG - S 8 U 128/02 S
Bundessozialgericht vom 05.02.2008
- Inhalt
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- jedoch nicht auf diese allgemeine Meldepflicht, sondern umfasse alle Meldepflichten des SGB III, aus
- die allgemeine Meldepflicht nach § 309 Abs 1 Satz 1 SGB III, weil sie aufgrund ihres
- betrifft - die nach § 309 Abs 1 Satz 1 SGB III bestehende "allgemeine Meldepflicht" (Legaldefinition, vgl
- keine Einschränkung etwa auf die allgemeine Meldepflicht enthält und so offen lässt, welche
- nicht beachtet, insbesondere gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen hat (vgl
VG Hannover - 4 A 1442/12
Verwaltungsgericht Hannover vom 26.06.2013
- Inhalt
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- herauszugeben, dem das Recht und der Besitz an den Fotos/Bildern zustehe. Diesen einstweiligen
- des Hausrechts stehe somit das Recht zu, zur Gewährleistung des Dienstbetriebs Regelungen über den
- öffentliche Recht oder das Privatrecht gilt, ist mangels eines öffentlich-rechtlichen Sonderrechts
- des Antragsgegners als Inhaberin des Hausrechts das Recht zu, zur Gewährleistung des Dienstbetriebs
- Widmungszweck des Gerichtsgebäudes von vornherein beschränkte allgemeine Handlungsfreiheit eines
OLG Stuttgart - 2 W 27/03
Oberlandesgericht Stuttgart vom 01.09.2003
- Inhalt
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- eine untergeordnete Stellung in einem fremden Unternehmen inne hätte (vgl. dazu allgemein Baumbach
- " zu "verkaufen". Durch dieses Vorgehen habe der Beklagte die Rechte der Klägerin nach § 12 Satz 1
- , Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, Kap. B Rn. 900 f.). 23 Eine andere Handhabung wäre allenfalls
OLG Stuttgart - 1 Ss 532/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 26.11.2007
- Inhalt
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- allgemein bekannt und daher eine Rückrechnung über viele Stunden möglich ist.
- Bußgeldsenats hat die Sache gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung
- Eingriffs in Rechte des Betroffenen einerseits sowie auf das staatliche Ahndungsinteresse und das
VG Gelsenkirchen - 1 L 98/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 23.02.2005
- Inhalt
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- einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder
- gemachte Anordnungsanspruch zusteht. 6Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung der Rechte
- des Antragstellers ist dann gerechtfertigt, wenn die Verletzung seines Rechts auf ermessensfehlerfreie
LG Köln - 28 O 42/09
Landgericht Köln vom 01.07.2009
- Inhalt
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- auf bekannte, technisch vorgegebene oder allgemein übliche Vorbilder zurückgehen, soweit nicht in
- Entwerfer sei und seine Rechte als Entwerfer durch die Vereinbarung gewahrt werden sollten. Er trägt weiter
- , zusammen. Dass das Kugelelement einen Fußball symbolisiert, reicht - auch in Kombination mit einem
Inhaltsübersicht WiPrO
- Inhalt
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- als Beisitzer§ 75Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
- (weggefallen)§ 36 Sechster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften für das
- Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprü