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LG Bochum - 3 O 398/08

Landgericht Bochum vom 29.04.2009
Inhalt
  • beanstanden, dass sie in den Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechend dem nationalen Recht die
  • entsprechenden steuerbaren Umsätze angenommen habe, da zunächst das nationale Recht zu beachten gewesen sei
  • Gerichtshofes stand fest, dass das bis dahin geltende nationale Recht des § 4 Nr. 9 b UStG a.F., nämlich die
  • Bundesfinanzhofes weiter zu recherchieren, wobei allgemein zur Verfügung stehende und auch beim Steuerberater
  • Widerspruch zu dem (noch als geltend angenommenen) nationalen Recht im Umsatzsteuerrecht gesetzt

BGH - II ZB 28/12

Bundesgerichtshof vom 05.11.2013
Inhalt
  • urteilenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur auf Grund allgemein bekannter Tatsachen kennt
  • Nettesheim in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 50. Lfg., Art. 288 AEUV Rn. 112). Sie sorgt
  • nationalen Recht nach den Materialien des § 131 AktG gerade darauf, dass Missbräuche des Auskunftsrechts
  • . Damit ist nicht allgemein die Behandlung wiederholender Fragen, sondern nur die Art und Weise ihrer
  • der Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns erforderliche Information darstellt und auch

LG Paderborn - 2 O 480/07

Landgericht Paderborn vom 27.03.2009
Inhalt
  • n d : 1Der Kläger nimmt die Beklagte aus eigenem und aus abgetretenem Recht als 2Kreditgeberin im
  • zwischen der Beklagten und dem ... ergibt sich, auch wenn dieser sich als allgemein auf die
  • einschlägige materielle Recht nicht ausnahmsweise vorsieht, dass die Änderung des Sachverhalts auch zu
  • Rechte und Ansprüche des Klägers und der Drittwiderbeklagten an und aus dem Fondsbeitritt zu dem
  • Rechte seit dem 21.12.2006 in Verzug ist. Die Beklagte wird verurteilt, die Abtretungserklärungen des

BSG - S 1 KR 401/01

Bundessozialgericht vom 28.09.2006
Inhalt
  • Folge, dass die Klägerin entsprechend dem allgemeinen Beweisgrundsatz, dass derjenige, der ein Recht
  • Fälligkeitsregelung des § 14 KBV begründet, ist daher verfehlt; zu Recht ist das LSG dieser Ansicht nicht gefolgt. 13
  • angeblich statistisch festgestellte allgemeine Überschreitung der durchschnittlichen Verweildauer in
  • , dass das Krankenhaus selbst das allgemeine Beschleunigungsgebot, das gerade die Überprüfung der
  • Senat zugelassenen Revision rügt die Beklagte die Verletzung materiellen Rechts (§ 2 Abs 4, § 12 Abs 1

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 3598/04.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2004
Inhalt
  • keine Verschlimmerung einer Erkrankung und erst recht keine wesentliche 3 Verschlimmerung dar. Auch
  • Gesundheitsversorgung im Kosovo noch nicht allgemein wiederhergestellt und die Behandlungsmöglichkeiten
  • Erkrankung und erst recht den Eintritt einer krankheitsbedingten existentiellen Gefahr für Leib und
  • im materiellen Recht. Das Verwaltungsgericht ging nach Bewertung der vorliegenden Erkenntnisquellen

OLG Hamm - 4 U 189/09

Oberlandesgericht Hamm vom 25.02.2010
Inhalt
  • auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen
  • . Das Landgericht hat dessen Verbotsbegehren zu Recht zurückgewiesen. 23Dem Kläger hat zwar zunächst
  • Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschützt (Palandt BGB § 823 Rz. 132
  • gegeben sein. Wie der Kläger zu Recht darlegt, ist es für den Angerufenen hilfreich, zunächst zum

LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 214/02

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.01.2006
Inhalt
  • Bildhauers nicht. Auch nach einem nachvollziehbaren, allgemein gültigen Abgrenzungsmaßstab sei der Kläger
  • Bescheid vom 13. Juni 2001 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Oktober 2001 zu Recht die
  • Fachkreisen stellt auf Fachkreise der (allgemein-)bildenden Künstler ab. Ansonsten könnten neue Kunstformen
  • "Fachkreise der (allgemein-)bildenden Kunst" handeln muss, auf deren Anerkennung es nach der

OLG Hamm - 13 U 69/04

Oberlandesgericht Hamm vom 08.09.2004
Inhalt
  • Kausalität des Angriffs für die Ataxie (vgl. dazu allgemein nur Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., Vorb. v
  • . § 412 Abs. 1 ZPO (vgl. zu den Voraussetzungen allgemein nur Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 412
  • zu wollen, nicht recht verständlich) ausdrücklich widersprochen (Bl. 217 GA). Ausweislich des
  • Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht ausschließt (vgl. dazu allgemein nur Palandt/Heinrichs, BGB, 63

LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 62/02

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.10.2003
Inhalt
  • erbracht werden, wenn sie in ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der
  • allgemein anerkannten Behandlungsmethoden gegeben sei. Die Atlastherapie nach Arlen werde etwa von
  • Nichtberücksichtigung der Methode in den BUB-Richtlinien höherrangigem Recht, nämlich der Garantie eines den
  • nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. 29Dies ist auch im

LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 U 222/02

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 11.11.2002
Inhalt
  • Nr. 51). Dabei sind nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden
  • schon keine nähere und erst recht keine überzeugende Begründung für die Annahme entnehmen, dass die
  • . herangezogene Prinzip "in dubio pro aegroto" ist dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Zwang, mithin unter weiterer Berücksichtigung der unfallunabhängigen degenerativen Vorschäden erst recht
  • regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 vH in Betracht kommen, keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen

LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 KR 201/07

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.02.2009
Inhalt
  • beantragte Lichtsignalanlage zu Recht abgelehnt hat. Die Voraussetzungen der § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 11
  • Rahmen der GKV ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Verbesserung
  • von seinem Recht, einen Rechtsanwalt zu wählen, keinen Gebrauch, wird auf seinen Antrag der
  • . Hinter dem als Grundbedürfnis anerkannten Bedürfnis selbstständig zu wohnen, stehe das allgemeine
  • , soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder

LAG Köln - 12 Sa 139/10

Landesarbeitsgericht Köln vom 24.08.2010
Inhalt
  • pauschal an die allgemein für den öffentlichen Dienst im Angestelltenbereich tariflich vereinbarten
  • Nachfolgetarifvertrages anzuwenden sind (BAG, Urteil v. 16.12.2009, 5 AZR 888/08). Dann muss dies erst recht gelten, wenn
  • . Dies könne jedoch offen bleiben, da es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung handele, die nach
  • Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen § 2 als Allgemeine Geschäftsbedingung
  • . Die Vertragsergänzung muss deshalb für den betroffenen Vertragstyp als allgemeine Lösung eines stets

BGH - XII ZR 32/05

Bundesgerichtshof vom 20.06.2007
Inhalt
  • -Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dose für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das
  • . Deshalb besteht, wie das Oberlandesgericht mit Recht betont, ein dem § 1374 Abs. 2 BGB unterfallender
  • nicht notwendig über den Nachlass vollziehen. Deshalb ist allgemein anerkannt, dass zum privilegierten
  • BGHZ 157, 379 = FamRZ 2004, 781). Dann muss der andere Ehegatte aber "erst recht" an der Rückgabe
  • zurückerlangt hat, dem Zugewinnausgleich unterliegt, dann muss das erst recht für ein Grundstück gelten, das

LG Frankenthal (Pfalz) - Kein Urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch bei nicht nachgewiesener Übernahme von Werkfragmenten in Filesharing-Fällen

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.09.2016
Inhalt
  • Anspruchsteller, der sich ergänzend oder ausschließlich auf ein Recht als Ton- oder Bildträgerhersteller
  • . Juni 2016für Recht erkannt:Tenor:Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts
  • Werkfragmente enthalten, die sich mit Hilfe gängiger oder zumindest allgemein zugänglicher Hard
  • erforderlich, um einen Eingriff in das Recht aus§ 85 UrhG annehmen zu können (BGH, NJW 2016, 950, 951 [BGH
  • Beklagte möglicherweise das Recht der Klägerin verletzt hat. Sofern es - wie in Filesharingfällen - keine

ArbG Herford - 1 Ca 241/09

Arbeitsgericht Herford vom 26.02.2010
Inhalt
  • Adressaten überhaupt befolgt werden zu können. Dies gilt erst recht dann, wenn sie keine Rechte
  • höherrangigen Recht finde. Dazu zählten auch die §§ 138, 242, 315 BGB sowie die durch diese Normen
  • Änderungskündigungen ist jedoch allgemein anerkannt, dass eine solche nur dann wirksam ausgesprochen werden
  • Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. 87Wenn man
  • beschäftigten Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, später durch