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LG Bochum - 3 O 398/08
Landgericht Bochum vom 29.04.2009
- Inhalt
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- beanstanden, dass sie in den Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechend dem nationalen Recht die
- entsprechenden steuerbaren Umsätze angenommen habe, da zunächst das nationale Recht zu beachten gewesen sei
- Gerichtshofes stand fest, dass das bis dahin geltende nationale Recht des § 4 Nr. 9 b UStG a.F., nämlich die
- Bundesfinanzhofes weiter zu recherchieren, wobei allgemein zur Verfügung stehende und auch beim Steuerberater
- Widerspruch zu dem (noch als geltend angenommenen) nationalen Recht im Umsatzsteuerrecht gesetzt
BGH - II ZB 28/12
Bundesgerichtshof vom 05.11.2013
- Inhalt
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- urteilenden Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur auf Grund allgemein bekannter Tatsachen kennt
- Nettesheim in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 50. Lfg., Art. 288 AEUV Rn. 112). Sie sorgt
- nationalen Recht nach den Materialien des § 131 AktG gerade darauf, dass Missbräuche des Auskunftsrechts
- . Damit ist nicht allgemein die Behandlung wiederholender Fragen, sondern nur die Art und Weise ihrer
- der Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns erforderliche Information darstellt und auch
LG Paderborn - 2 O 480/07
Landgericht Paderborn vom 27.03.2009
- Inhalt
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- n d : 1Der Kläger nimmt die Beklagte aus eigenem und aus abgetretenem Recht als 2Kreditgeberin im
- zwischen der Beklagten und dem ... ergibt sich, auch wenn dieser sich als allgemein auf die
- einschlägige materielle Recht nicht ausnahmsweise vorsieht, dass die Änderung des Sachverhalts auch zu
- Rechte und Ansprüche des Klägers und der Drittwiderbeklagten an und aus dem Fondsbeitritt zu dem
- Rechte seit dem 21.12.2006 in Verzug ist. Die Beklagte wird verurteilt, die Abtretungserklärungen des
BSG - S 1 KR 401/01
Bundessozialgericht vom 28.09.2006
- Inhalt
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- Folge, dass die Klägerin entsprechend dem allgemeinen Beweisgrundsatz, dass derjenige, der ein Recht
- Fälligkeitsregelung des § 14 KBV begründet, ist daher verfehlt; zu Recht ist das LSG dieser Ansicht nicht gefolgt. 13
- angeblich statistisch festgestellte allgemeine Überschreitung der durchschnittlichen Verweildauer in
- , dass das Krankenhaus selbst das allgemeine Beschleunigungsgebot, das gerade die Überprüfung der
- Senat zugelassenen Revision rügt die Beklagte die Verletzung materiellen Rechts (§ 2 Abs 4, § 12 Abs 1
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 3598/04.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2004
- Inhalt
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- keine Verschlimmerung einer Erkrankung und erst recht keine wesentliche 3 Verschlimmerung dar. Auch
- Gesundheitsversorgung im Kosovo noch nicht allgemein wiederhergestellt und die Behandlungsmöglichkeiten
- Erkrankung und erst recht den Eintritt einer krankheitsbedingten existentiellen Gefahr für Leib und
- im materiellen Recht. Das Verwaltungsgericht ging nach Bewertung der vorliegenden Erkenntnisquellen
OLG Hamm - 4 U 189/09
Oberlandesgericht Hamm vom 25.02.2010
- Inhalt
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- auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen
- . Das Landgericht hat dessen Verbotsbegehren zu Recht zurückgewiesen. 23Dem Kläger hat zwar zunächst
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschützt (Palandt BGB § 823 Rz. 132
- gegeben sein. Wie der Kläger zu Recht darlegt, ist es für den Angerufenen hilfreich, zunächst zum
LSG Niedersachsen-Bremen - L 4 KR 214/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.01.2006
- Inhalt
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- Bildhauers nicht. Auch nach einem nachvollziehbaren, allgemein gültigen Abgrenzungsmaßstab sei der Kläger
- Bescheid vom 13. Juni 2001 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Oktober 2001 zu Recht die
- Fachkreisen stellt auf Fachkreise der (allgemein-)bildenden Künstler ab. Ansonsten könnten neue Kunstformen
- "Fachkreise der (allgemein-)bildenden Kunst" handeln muss, auf deren Anerkennung es nach der
OLG Hamm - 13 U 69/04
Oberlandesgericht Hamm vom 08.09.2004
- Inhalt
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- Kausalität des Angriffs für die Ataxie (vgl. dazu allgemein nur Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., Vorb. v
- . § 412 Abs. 1 ZPO (vgl. zu den Voraussetzungen allgemein nur Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 412
- zu wollen, nicht recht verständlich) ausdrücklich widersprochen (Bl. 217 GA). Ausweislich des
- Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht ausschließt (vgl. dazu allgemein nur Palandt/Heinrichs, BGB, 63
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 62/02
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.10.2003
- Inhalt
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- erbracht werden, wenn sie in ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der
- allgemein anerkannten Behandlungsmethoden gegeben sei. Die Atlastherapie nach Arlen werde etwa von
- Nichtberücksichtigung der Methode in den BUB-Richtlinien höherrangigem Recht, nämlich der Garantie eines den
- nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. 29Dies ist auch im
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 U 222/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 11.11.2002
- Inhalt
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- Nr. 51). Dabei sind nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden
- schon keine nähere und erst recht keine überzeugende Begründung für die Annahme entnehmen, dass die
- . herangezogene Prinzip "in dubio pro aegroto" ist dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
- Zwang, mithin unter weiterer Berücksichtigung der unfallunabhängigen degenerativen Vorschäden erst recht
- regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 vH in Betracht kommen, keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 KR 201/07
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.02.2009
- Inhalt
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- beantragte Lichtsignalanlage zu Recht abgelehnt hat. Die Voraussetzungen der § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 11
- Rahmen der GKV ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Verbesserung
- von seinem Recht, einen Rechtsanwalt zu wählen, keinen Gebrauch, wird auf seinen Antrag der
- . Hinter dem als Grundbedürfnis anerkannten Bedürfnis selbstständig zu wohnen, stehe das allgemeine
- , soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder
LAG Köln - 12 Sa 139/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 24.08.2010
- Inhalt
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- pauschal an die allgemein für den öffentlichen Dienst im Angestelltenbereich tariflich vereinbarten
- Nachfolgetarifvertrages anzuwenden sind (BAG, Urteil v. 16.12.2009, 5 AZR 888/08). Dann muss dies erst recht gelten, wenn
- . Dies könne jedoch offen bleiben, da es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung handele, die nach
- Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen § 2 als Allgemeine Geschäftsbedingung
- . Die Vertragsergänzung muss deshalb für den betroffenen Vertragstyp als allgemeine Lösung eines stets
BGH - XII ZR 32/05
Bundesgerichtshof vom 20.06.2007
- Inhalt
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- -Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dose für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das
- . Deshalb besteht, wie das Oberlandesgericht mit Recht betont, ein dem § 1374 Abs. 2 BGB unterfallender
- nicht notwendig über den Nachlass vollziehen. Deshalb ist allgemein anerkannt, dass zum privilegierten
- BGHZ 157, 379 = FamRZ 2004, 781). Dann muss der andere Ehegatte aber "erst recht" an der Rückgabe
- zurückerlangt hat, dem Zugewinnausgleich unterliegt, dann muss das erst recht für ein Grundstück gelten, das
LG Frankenthal (Pfalz) - Kein Urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch bei nicht nachgewiesener Übernahme von Werkfragmenten in Filesharing-Fällen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.09.2016
- Inhalt
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- Anspruchsteller, der sich ergänzend oder ausschließlich auf ein Recht als Ton- oder Bildträgerhersteller
- . Juni 2016für Recht erkannt:Tenor:Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts
- Werkfragmente enthalten, die sich mit Hilfe gängiger oder zumindest allgemein zugänglicher Hard
- erforderlich, um einen Eingriff in das Recht aus§ 85 UrhG annehmen zu können (BGH, NJW 2016, 950, 951 [BGH
- Beklagte möglicherweise das Recht der Klägerin verletzt hat. Sofern es - wie in Filesharingfällen - keine
ArbG Herford - 1 Ca 241/09
Arbeitsgericht Herford vom 26.02.2010
- Inhalt
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- Adressaten überhaupt befolgt werden zu können. Dies gilt erst recht dann, wenn sie keine Rechte
- höherrangigen Recht finde. Dazu zählten auch die §§ 138, 242, 315 BGB sowie die durch diese Normen
- Änderungskündigungen ist jedoch allgemein anerkannt, dass eine solche nur dann wirksam ausgesprochen werden
- Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. 87Wenn man
- beschäftigten Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, später durch