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Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Pferd – Lieferung oder sonstige Leistung?
martina heck vom 22.08.2013
- Inhalt
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- sich die allgemeine Umsatzsteuer auf 7 v. H. u. a. bei der Lieferung von Pferden einschließlich
- Gegenständen gleichgestellt und nach Abs. 2 die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, bestimmte Rechte an
- Grundstücken, dingliche Rechte und Anteilrechte und Aktien in Bezug auf Grundstücke und
- . MwStSystRL und des § 3 Abs. 1 UStG sind dagegen Rechte und sonstige Werte einschließlich Dienstleistungen
- Rechte in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Der Bundesfinanzhof hat in zwei Entscheidungen die
OLG Oldenburg - 1 U 132/00
Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.06.2001
- Inhalt
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- Verhandlung vom 31. Mai 2001 durch die Richter xxx, xxx und xxx für Recht erkannt: Auf die Berufung der
- , 13. Aufl., § 34 Rn 7). Ganz allgemein werden an den wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung
- Forderungserwerb ist nach dem Ausscheiden des Klägers vollkommen wertlos. Nicht recht nachvollziehbar ist
- BurlG, sondern wird allgemein auch für den Urlaubsanspruch der Organmitglieder einer juristischen
- dieser Regelung nur dann das Recht vorbehalten, alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch
OLG Stuttgart - 3 U 15/09
Oberlandesgericht Stuttgart vom 19.08.2009
- Inhalt
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- .). 1. 46Zu Recht hat das Landgericht festgestellt, dass von Beklagtenseite in die Rechte des Geh- und
- sich aus diesen Einschränkungen nicht das Recht der Beklagten, den mit der Grunddienstbarkeit
- Verkehrsführung festzulegen, stelle kein Recht dar, die zum Gehen und Fahren freizuhaltende Fläche zu
- nicht nur das Recht, Gehbereich und Fahrbereich gegeneinander abzugrenzen oder eine bestimmte
- Fahrtrichtung vorzugeben, sondern das sehr viel weitergehende Recht, das Geh- und Fahrrecht einzuschränken
SozG Düsseldorf - KR 235/01
Sozialgericht Düsseldorf vom 11.02.2003
- Inhalt
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- vom Kläger geltend gemachten höheren Stand- und Gangsicherheit der begehrten Prothese allgemein und
- . Diese allgmein begründbare medizinische Indikation ergibt sich aus dem beigezogenen Gutachten des I4
- gemachten Anspruch nicht begründen, da dieser nicht das linke, sondern das rechte Bein betreffe und
LSG Bayern - L 6 R 332/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 20.01.2009
- Inhalt
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- nach dem zum Zeitpunkt der Beitragszahlung geltenden Recht, da § 300 Abs. 1 SGB VI nicht auf
- Abs. 1 SGB VI). Ein entsprechendes Recht lässt sich aus nicht aus dem deutsch-marokkanischen
- Sozialversicherungsabkommen ableiten. Ein Recht von marokkanischen Staatsangehörigen zur freiwilligen
- Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht und die allgemeine
- allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Gemäß § 51 Abs. 1, IV SGB VI werden auf die allgemeine Wartezeit
BSG - S 4 KR 17/98
Bundessozialgericht vom 16.02.2005
- Inhalt
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- , sei auf das Recht der Krankenversicherung zu übertragen. Nur so könne der vom
- des Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt worden ist und deshalb Sozialleistungen zu Unrecht
- ; BSGE 52, 102, 105 f = SozR 2200 § 182 Nr 75 S 138 f). Die für das Recht der Arbeitsförderung
- Gesetzesbegründung BT- Drucks 13/4941 S 178 zu § 134 des Entwurfs). Zur Begründung haben die für das Recht der
- Sozialleistungen allgemein (vgl BSGE 76, 162, 167 f = SozR 3-4100 § 112 Nr 22, S 94; BSGE 78, 109, 112 f = SozR
OLG Düsseldorf - I-6 U 121/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.05.2006
- Inhalt
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- hat keinen Erfolg. 15Das Landgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben. 161.1718Die Klage ist
- Beziehungen der Parteien sind nach deutschem materiellen Recht zu beurteilen. Das Landgericht hat deutsches
- Recht angewendet. Im Berufungsrechtszug haben die Parteien hiergegen keine Einwände erhoben. Sie
- Schreiben vom 13. Dezember 2000 übermittelt hat, der Kläger dieses Schreiben zu Recht als Angebot der
- Bergung decken. Darüber hinaus bestehen auch allgemeine Risiken. So ist etwa daran zu denken, dass
VG Saarlouis - 6 K 51/05
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 03.04.2006
- Inhalt
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- klägerischen Ausführungen zum Recht der Wehrdienstverweigerung ergebe. Schließlich sei noch darauf
- Bekämpfung der PKK eingesetzt werden. Zwar hat der Kläger zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Türkei
- kein Recht zur Wehrdienstverweigerung besteht. Dies hat jedoch ebenfalls nicht zur Folge, dass der
- geeignet, ein Abschiebungshindernis zu begründen, da ein völkerrechtlich anerkanntes (Menschen)Recht auf
- Staat mit allgemeiner Wehrpflicht, wie auch der Türkei, obligatorisch sei. Die allgemeine Wehrpflicht
Widerrufsrecht jetzt auch bei Maklerverträgen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 31.07.2014
- Inhalt
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- . Von KATRIN DITTERT und MATHIAS MÜNCH,Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht 1. Was
- ein eigenes Recht auf Provision verschafft, hängt von der Formulierung im Vertrag und den
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
- die Parteien abschlussbereit sind. Anders als im bisherigen Recht muss der Maklervertrag nicht mehr
- . nur eine allgemeine Widerrufsbelehrung anbieten, obwohl die Belehrung die individuellen Kontaktdaten
LSG Baden-Württemberg - L 11 KR 3216/05
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 15.11.2005
- Inhalt
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- ausgeschiedenen Arbeitnehmer müsse dann das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen
- Recht und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten. Die gesetzlichen Voraussetzungen der
- Recht dargelegt hat, ist eine Lebensversicherung nach § 229 SGB V in der Fassung des GMG vom
- Arbeitnehmer muss das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beträgen eingeräumt werden
- ausschließlich bei ihm gelegen. Damit habe ab 01.06.1997 nur noch eine allgemeine Kapitallebensversicherung
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 D 5/99.AK
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.12.1999
- Inhalt
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- nicht allgemein zugelassen. Die Genehmigung gilt so lange und so weit, als von der beantragten
- Recht. 35Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 87.88 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 218; Urteil
- einschlägigen materiellen Recht ist ausschließlich anhand der Verhältnisse bei Erlaß des Aufhebungsbescheides
- Planfeststellungsbeschlusses allgemein anerkannt, 39vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - 4 A 18.98 -, NuR 1999, 510
- können. Auf der Erkenntnis, daß sich das Faktische nicht aus sich selbst heraus gegenüber dem Recht
VG Saarlouis - 3 K 1584/08
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 30.06.2009
- Inhalt
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- „Phenylalanin“ würden im Allgemeinen nur vorbeugend, unterstützend oder wegen ihrer allgemein
- Ministerium die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte
- des Mittels aus therapeutischer Sicht von der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt und
- Beihilfegewährung verletzt auch weder allgemein, noch im vorliegenden Fall den Wesenskern der dem Dienstherrn
- dahinstehen, ob hiervon ausgehend dem Widerspruch der Klägerin insoweit zu Recht stattgegeben wurde
BAG - 5 AZR 253/09
Bundesarbeitsgericht vom 19.05.2010
- Inhalt
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- Tätigkeit iSd. § 13 BGB darstellt, so gilt dies erst recht für den Abschluss des Anstellungsvertrags
- /Deinert § 305 BGB Rn. 25 mwN; Stoffels AGB-Recht 2. Aufl. § 6 Rn. 149). 27(3) Ist die Möglichkeit der
- 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 29, aaO.). Diese Ausführungen treffen erst recht auf eine Klausel
- geltend gemacht“. Die Klausel unterliegt den Auslegungsregeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Ansprüche zu verhindern. 20a) § 13 des Vertrags enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Beklagte
VG Düsseldorf - 17 K 2959/09
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 26.01.2010
- Inhalt
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- Fälle allgemein Geltung beanspruchende einheitliche Feststellung herbeiführen können. Dies wird
- die allgemeine Auffassung der Klägerin, wonach die Gesamtheit der Materialien zu keinem Zeitpunkt den
- Unzulässigkeit eines auf allgemeine Feststellung gerichteten Klageantrags auch VGH München, Urteil vom 10
- des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist
- objektiven Sinngehalt darauf gerichtet sein, unmittelbar und für die Betroffenen verbindlich Rechte und
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 1429/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.05.2008
- Inhalt
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- europäischen Recht vereinbar. Sie verstößt weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG
- Bundesverwaltungsgerichts sowie des OVG NRW im Einklang mit höherrangigem Recht. Ein Verstoß gegen europarechtliche
- höherrangigen nationalen und europäischen Recht. 1.4748Die Bestimmung der Höchstaltersgrenze durch
- Ausnahmevoraussetzungen nur allgemein umschreibt, nicht verzichtbar. Hieraus erklären sich
- Grundsätze sollte im Hinblick auf die gerade beim Alter bestehenden komplexen, keiner allgemein