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BSG - 9 SB 3/08
Bundessozialgericht vom 23.04.2009
- Inhalt
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- Aufgaben des Schwerbehindertenrechts geworden und nach materiellem Recht auch zur Gewährung oder
- EingliederungsG als gemäß § 162 SGG nicht revisibles Recht für das BSG maßgebend festgestellt (vgl Leitherer in
- höherrangigem Recht, insbesondere den Vorschriften des Grundgesetzes (GG) vereinbar. Gesetzliche
- EingliederungsG erfolgte Übertragung der Zuständigkeit ist ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar
- beklagte Kreis als Rechtsträger zu Recht selbst am Verfahren vor dem BSG beteiligt. Zwar verleiht
VG Stuttgart - 9 S 2143/11
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.09.2012
- Inhalt
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- eingelegt. Sie ist jedoch nicht begründet. Denn das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen
- Hochschulreife zu Recht nicht zuerkannt wurde. Die mündliche Prüfung des Klägers im Fach Katholische
- , dass diese Aussage von OStD E. gefallen sei. Allerdings sei es allgemein klar, dass es nur um die
- Schüler zu ihrem Recht kämen. Der Zeuge OStR B. konnte sich nach vier Jahren nicht mehr daran
- (heute: § 24 Abs. 7 BGVO) nicht herleiten. Dieser allgemeine Hinweis zu den Bewertungsgrundsätzen sei
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2724/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2005
- Inhalt
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- feuerwehrtechnischen Dienstes zu mehr Arbeitszeit heranzuziehen als Beamte allgemein. Daraus folge, dass Dienst
- , dass die Verordnung insoweit nicht mit vorrangigem Recht, nämlich Europäischem Gemeinschaftsrecht, in
- . Im Übrigen bleibt das dem Gemeinschaftsrecht nicht widersprechende nationale Recht weiter anwendbar
- . Der Mitgliedstaat mit abweichendem nationalen Recht ist aber verpflichtet, den unanwendbaren Teil
- AZVOFeu vorgehende deutsche Recht. Einziger rechtlicher Ansatzpunkt dafür könnte ein
HessVGH - 1 UE 691/91
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.12.1993
- Inhalt
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- Verfahren, so daß ihr ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liege und allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht
- Wiederholungsfall zuverlässige Ergebnisse liefern und einen Malus ausschließen. Zu Recht seien die
- Klägers zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst abgelehnt worden ist, zu Recht stattgegeben
- auch in dem Widerspruchsbescheid vom 14. April 1989 nicht geheilt worden. Zu Recht hat das
- muß ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, daß das Recht des Prüflings, Einwände wirksam vorzubringen
§ 22 AMG 1976
Zulassungsunterlagen
- Inhalt
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- allgemein medizinisch oder tiermedizinisch verwendet wurden, deren Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt und
- Generatoren sind, sind ferner eine allgemeine Beschreibung des Systems mit einer detaillierten
- der Richtlinie 2001/20/EG des Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts
BPatG - 30 W (pat) 209/00
Bundespatentgericht vom 12.11.2001
- Inhalt
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- nicht allgemein geläufige Abkürzung für eine die beanspruchten Waren glatt beschreibende Angabe, noch
- möglicherweise das Zeichen nur mit einem Zeichenteil wiedergibt. So setzt beispielsweise auch der allgemeine
- gleichsam allein repräsentiert. Dafür reicht es nicht, wenn sich das Publikum, das bei Zeichenbenennungen
OLG Hamm - 2 Ws 185/09
Oberlandesgericht Hamm vom 13.10.2009
- Inhalt
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- landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung m.E. allgemein uneingeschränkt beizupflichten. Die insoweit
- . Die heutige allgemeine Meinung zur Anwendung der Gewährung des Haftzuschlages im RVG wird m.E. fast
- selten einen zureichenden Grund geben. 24M.E. reicht das Übersehen des Nichterreichens des
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 124/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2005
- Inhalt
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- ist streitig, ob die Beklagte zu Recht ab dem 01.01.2004 Beiträge aus den Versorgungsbezügen der
- der Klägerin ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht mit Gerichtsbescheid vom 16. Juni
- nicht mehr, wie bisher, die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, sondern der volle allgemeine
- -Westfalen gezahlte Betriebsrente zu rechnen - der jeweils am 01.07. geltende allgemeine Beitragssatz ihrer
- allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Eine Ungleichbehandlung der
LSG Bayern - L 20 R 202/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.06.2008
- Inhalt
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- Invalidenrente beziehe, könne einen Rentenanspruch nach deutschem Recht nicht begründen. Hiergegen richtet
- -). Die Berufung erweist sich jedoch nicht als begründet. Zu Recht hat das SG die Klage gegen den
- Bescheinigung des Gesundheitsministeriums für allgemeine Gesundheitsverwaltung Bereich Mitte und der
- Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Voll erwerbsgemindert sind
- allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder
BGH - IX ZR 90/08
Bundesgerichtshof vom 22.10.2009
- Inhalt
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- Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp für Recht
- betroffene Recht beziehe und deshalb "sinnlos" sei, solange dieses Recht nicht existiere (Eckardt aaO S. 960
- Recht beziehen. Gleichwohl ist anerkannt, dass die Einigkeit über den Rechtsübergang nicht bis zum
- bereits bestehendes Recht gleichzustellen. § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB setzt voraus, dass der
- Vorausabtretungen nicht "allgemein" auf den Zeitpunkt des Entstehens der abgetretenen Forderungen
FG Düsseldorf - 15 K 4375/07
Finanzgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
- Inhalt
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- zunächst vorgetragen, dass sich das anzuwendende Recht gemäß Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 a der VO Nr
- /71 stützen, kommt es hierauf im Hinblick auf den sich bereits nach inländischem Recht ergebenden
- Mitgliedsstaat (im Urteilsfall Wohnsitzstaat) nicht hindert, dieser Person nach seinem Recht
- Ausschlussklausel des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG von speziellem europäischen Recht verdrängt wird (so
- . 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die allgemeine
VG Arnsberg - 3 K 2253/06
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 22.08.2008
- Inhalt
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- der Entstehungsgeschichte einer untergesetzlichen Norm einzutreten, die allgemein als rechtswirksam
- höherrangiges Recht. Insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG vor. Die Regelungen des HeilBerG
- . Allgemeine Medizin, die in seinem Falle durch seine erste Weiterbildungsstelle - die
- die allgemeine Übergangsregelung des § 20 Abs. 8 Satz 1 WBO 2005 bereits deshalb als
- auf die allgemeine nur soweit entgegenstehen, als sie Regelungen treffen. 31Dies kann ebenso offen
Anlage 8 BinSchStrO 2012
Bezeichnung der Wasserstraße
- Inhalt
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- .KardinalzeichenEine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges
- wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet.II. Bezeichnung der Fahrrinne1.Rechte
- Blitzfeuer: Blz. (2+1)4.2Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmü
- Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden
- WasserstraßeA.Feste Zeichen1.Rechte SeiteFarbe:rotForm:Stange mit ToppzeichenToppzeichen:roter Kegel
VG Köln - 24 K 7898/00
Verwaltungsgericht Köln vom 24.09.2003
- Inhalt
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- Zulassung eingereichten Unterlagen entsprechen und dabei einheitliche und allgemein verständliche
- . Juni 1998 - 14 A 102.97 -; Sander, Arzneimittelrecht, § 28 AMG, Anm. 4; ferner allgemein zur
- , für die es im geltenden Recht keine Ermächtigungsgrundlage gibt. 43Das vorstehende Ergebnis steht
- Zulassung eingereichten Unterlagen entsprechen und dabei einheitliche und allgemein verständliche
- Bundesoberbehörde allgemein aus Gründen der Arzneimittelsicherheit, der Transparenz oder der
EuGH - C-34/03
Europäischer Gerichtshof vom 03.03.2005
- Inhalt
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- einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, hinsichtlich a) der in den Anwendungsbereich der
- einer Schädigung der betreffenden Interessen gewahrt bleiben muss; …“ Nationales Recht 12 Artikel 32
- Nach Auffassung des Conseil d’État steht diese Bestimmung allgemein und ohne Unterschied der
- die genannten Richtlinien in Verbindung mit diesem Grundsatz, dieser Freiheit und diesem Recht so
- Freiheit und diesem Recht so ausgelegt werden, dass sie sich nur auf private Unternehmen oder auf