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BSG - 9 SB 3/08

Bundessozialgericht vom 23.04.2009
Inhalt
  • Aufgaben des Schwerbehindertenrechts geworden und nach materiellem Recht auch zur Gewährung oder
  • EingliederungsG als gemäß § 162 SGG nicht revisibles Recht für das BSG maßgebend festgestellt (vgl Leitherer in
  • höherrangigem Recht, insbesondere den Vorschriften des Grundgesetzes (GG) vereinbar. Gesetzliche
  • EingliederungsG erfolgte Übertragung der Zuständigkeit ist ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar
  • beklagte Kreis als Rechtsträger zu Recht selbst am Verfahren vor dem BSG beteiligt. Zwar verleiht

VG Stuttgart - 9 S 2143/11

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.09.2012
Inhalt
  • eingelegt. Sie ist jedoch nicht begründet. Denn das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen
  • Hochschulreife zu Recht nicht zuerkannt wurde. Die mündliche Prüfung des Klägers im Fach Katholische
  • , dass diese Aussage von OStD E. gefallen sei. Allerdings sei es allgemein klar, dass es nur um die
  • Schüler zu ihrem Recht kämen. Der Zeuge OStR B. konnte sich nach vier Jahren nicht mehr daran
  • (heute: § 24 Abs. 7 BGVO) nicht herleiten. Dieser allgemeine Hinweis zu den Bewertungsgrundsätzen sei

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 2724/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.10.2005
Inhalt
  • feuerwehrtechnischen Dienstes zu mehr Arbeitszeit heranzuziehen als Beamte allgemein. Daraus folge, dass Dienst
  • , dass die Verordnung insoweit nicht mit vorrangigem Recht, nämlich Europäischem Gemeinschaftsrecht, in
  • . Im Übrigen bleibt das dem Gemeinschaftsrecht nicht widersprechende nationale Recht weiter anwendbar
  • . Der Mitgliedstaat mit abweichendem nationalen Recht ist aber verpflichtet, den unanwendbaren Teil
  • AZVOFeu vorgehende deutsche Recht. Einziger rechtlicher Ansatzpunkt dafür könnte ein

HessVGH - 1 UE 691/91

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.12.1993
Inhalt
  • Verfahren, so daß ihr ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liege und allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht
  • Wiederholungsfall zuverlässige Ergebnisse liefern und einen Malus ausschließen. Zu Recht seien die
  • Klägers zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst abgelehnt worden ist, zu Recht stattgegeben
  • auch in dem Widerspruchsbescheid vom 14. April 1989 nicht geheilt worden. Zu Recht hat das
  • muß ihrem Inhalt nach so beschaffen sein, daß das Recht des Prüflings, Einwände wirksam vorzubringen

§ 22 AMG 1976

Zulassungsunterlagen
Inhalt
  • allgemein medizinisch oder tiermedizinisch verwendet wurden, deren Wirkungen und Nebenwirkungen bekannt und
  • Generatoren sind, sind ferner eine allgemeine Beschreibung des Systems mit einer detaillierten
  • der Richtlinie 2001/20/EG des Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts

BPatG - 30 W (pat) 209/00

Bundespatentgericht vom 12.11.2001
Inhalt
  • nicht allgemein geläufige Abkürzung für eine die beanspruchten Waren glatt beschreibende Angabe, noch
  • möglicherweise das Zeichen nur mit einem Zeichenteil wiedergibt. So setzt beispielsweise auch der allgemeine
  • gleichsam allein repräsentiert. Dafür reicht es nicht, wenn sich das Publikum, das bei Zeichenbenennungen

OLG Hamm - 2 Ws 185/09

Oberlandesgericht Hamm vom 13.10.2009
Inhalt
  • landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung m.E. allgemein uneingeschränkt beizupflichten. Die insoweit
  • . Die heutige allgemeine Meinung zur Anwendung der Gewährung des Haftzuschlages im RVG wird m.E. fast
  • selten einen zureichenden Grund geben. 24M.E. reicht das Übersehen des Nichterreichens des

LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 KR 124/05

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2005
Inhalt
  • ist streitig, ob die Beklagte zu Recht ab dem 01.01.2004 Beiträge aus den Versorgungsbezügen der
  • der Klägerin ist nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht mit Gerichtsbescheid vom 16. Juni
  • nicht mehr, wie bisher, die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, sondern der volle allgemeine
  • -Westfalen gezahlte Betriebsrente zu rechnen - der jeweils am 01.07. geltende allgemeine Beitragssatz ihrer
  • allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Eine Ungleichbehandlung der

LSG Bayern - L 20 R 202/08

Bayerisches Landessozialgericht vom 11.06.2008
Inhalt
  • Invalidenrente beziehe, könne einen Rentenanspruch nach deutschem Recht nicht begründen. Hiergegen richtet
  • -). Die Berufung erweist sich jedoch nicht als begründet. Zu Recht hat das SG die Klage gegen den
  • Bescheinigung des Gesundheitsministeriums für allgemeine Gesundheitsverwaltung Bereich Mitte und der
  • Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Voll erwerbsgemindert sind
  • allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder

BGH - IX ZR 90/08

Bundesgerichtshof vom 22.10.2009
Inhalt
  • Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp für Recht
  • betroffene Recht beziehe und deshalb "sinnlos" sei, solange dieses Recht nicht existiere (Eckardt aaO S. 960
  • Recht beziehen. Gleichwohl ist anerkannt, dass die Einigkeit über den Rechtsübergang nicht bis zum
  • bereits bestehendes Recht gleichzustellen. § 185 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB setzt voraus, dass der
  • Vorausabtretungen nicht "allgemein" auf den Zeitpunkt des Entstehens der abgetretenen Forderungen

FG Düsseldorf - 15 K 4375/07

Finanzgericht Düsseldorf vom 31.07.2008
Inhalt
  • zunächst vorgetragen, dass sich das anzuwendende Recht gemäß Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 a der VO Nr
  • /71 stützen, kommt es hierauf im Hinblick auf den sich bereits nach inländischem Recht ergebenden
  • Mitgliedsstaat (im Urteilsfall Wohnsitzstaat) nicht hindert, dieser Person nach seinem Recht
  • Ausschlussklausel des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG von speziellem europäischen Recht verdrängt wird (so
  • . 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die allgemeine

VG Arnsberg - 3 K 2253/06

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 22.08.2008
Inhalt
  • der Entstehungsgeschichte einer untergesetzlichen Norm einzutreten, die allgemein als rechtswirksam
  • höherrangiges Recht. Insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG vor. Die Regelungen des HeilBerG
  • . Allgemeine Medizin, die in seinem Falle durch seine erste Weiterbildungsstelle - die
  • die allgemeine Übergangsregelung des § 20 Abs. 8 Satz 1 WBO 2005 bereits deshalb als
  • auf die allgemeine nur soweit entgegenstehen, als sie Regelungen treffen. 31Dies kann ebenso offen

Anlage 8 BinSchStrO 2012

Bezeichnung der Wasserstraße
Inhalt
  • .KardinalzeichenEine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges
  • wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet.II. Bezeichnung der Fahrrinne1.Rechte
  • Blitzfeuer: Blz. (2+1)4.2Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmü
  • Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden
  • WasserstraßeA.Feste Zeichen1.Rechte SeiteFarbe:rotForm:Stange mit ToppzeichenToppzeichen:roter Kegel

VG Köln - 24 K 7898/00

Verwaltungsgericht Köln vom 24.09.2003
Inhalt
  • Zulassung eingereichten Unterlagen entsprechen und dabei einheitliche und allgemein verständliche
  • . Juni 1998 - 14 A 102.97 -; Sander, Arzneimittelrecht, § 28 AMG, Anm. 4; ferner allgemein zur
  • , für die es im geltenden Recht keine Ermächtigungsgrundlage gibt. 43Das vorstehende Ergebnis steht
  • Zulassung eingereichten Unterlagen entsprechen und dabei einheitliche und allgemein verständliche
  • Bundesoberbehörde allgemein aus Gründen der Arzneimittelsicherheit, der Transparenz oder der

EuGH - C-34/03

Europäischer Gerichtshof vom 03.03.2005
Inhalt
  • einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, hinsichtlich a) der in den Anwendungsbereich der
  • einer Schädigung der betreffenden Interessen gewahrt bleiben muss; …“ Nationales Recht 12 Artikel 32
  • Nach Auffassung des Conseil d’État steht diese Bestimmung allgemein und ohne Unterschied der
  • die genannten Richtlinien in Verbindung mit diesem Grundsatz, dieser Freiheit und diesem Recht so
  • Freiheit und diesem Recht so ausgelegt werden, dass sie sich nur auf private Unternehmen oder auf