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KG Berlin - 22 W 54/04

Kammergericht vom 26.10.2005
Inhalt
  • es dem Akteninhalt sind ernsthafte Zweifel daran nicht erkennbar. In dieser Lage ist es allgemeine
  • , noch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine

BGH - III ZR 64/99

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • , Streck, Schlick und Dörr für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 1
  • maßgebenden Punkten nicht stand. 1.Wie die Revision mit Recht rügt, kann die Verletzung einer Amtspflicht
  • Berufungsgericht nicht geprüft, obwohl sich die Klägerin - wie die Revision mit Recht rügt - sowohl auf
  • gelokkerte Kausalitätserfordernis anzuerkennen sei. 2.Wie die Revision mit Recht rügt, kann auch ein
  • eingetretenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beweisen. Die Revision macht insoweit zu Recht geltend

LG Wiesbaden - 13 O 159/07

Landgericht Wiesbaden vom 22.01.2009
Inhalt
  • Einstufung als Kunde im Bereich der Grundversorgung oder als Kunde außerhalb der Grundversorgung allgemein
  • die Frage, ob der Kunde zu als Kunde außerhalb der Grundversorgung allgemein die Frage, ob der
  • vertraglichen Regelung eines Preisanpassungsrechtes, da sich dieses Recht unmittelbar aus § 4 AVBGasV
  • handelte. Die Tatsache, dass bei dem Beklagten letztlich ein anderer allgemein gültiger Tarif der
  • Gasversorgungsvertrages die zum damaligen Zeitpunkt allgemein gültigen Tarife nach der Tariftafel mit Stand 1992, auch

FG Hamburg - 4 K 98/13

Finanzgericht Hamburg vom 27.01.2014
Inhalt
  • dann erst recht für einen Zeitraum - wie hier - von 78 Tagen gelten. Aus den zitierten Entscheidungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne besonderen Hinweis Vertragsinhalt werden, sofern die Verwendung
  • als Allgemeine Geschäftsbedingungen in die mit der B AG geschlossenen Lieferverträge einbezogen
  • Geschäftsbedingungen fände. Problematisch ist auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich bei
  • können Allgemeine Geschäftsbedingungen ohne besonderen Hinweis Vertragsinhalt werden, sofern die

BGH - VII ZR 189/13

Bundesgerichtshof vom 10.07.2014
Inhalt
  • Graßnack für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des
  • Recht zur Auslegung des Begriffs der öffentlichen Entwässerungsanlagen auf die zur Zeit des
  • nicht verjährt sind. 34Mit Recht ist es davon ausgegangen, dass die regelmäßige Verjährungsfrist
  • Revisionsgericht nach § 545 Abs. 1 ZPO uneingeschränkt vorzunehmen. Denn Allgemeine Geschäftsbedingungen sind
  • 2013 ­ VII ZR 82/12, BauR 2013, 1673 Rn. 12 = NZBau 2013, 567, jeweils m.w.N.). Allgemeine

VG Düsseldorf - 5 K 2746/08

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.06.2008
Inhalt
  • bisherige Recht des Klägers auf "unentgeltliche" Abwasserbeseitigung durch den Beklagten für die Zeit ab
  • er den für Dauerschuldverhältnisse allgemein geltenden Rechtsgedanken zum Ausdruck bringt, dass die
  • Entwässerungsgebührenpflichtigkeit von Straßenbaulastträgern nichtkommunaler Straßen allgemein und grundlegend: OVG
  • Beklagten und dem Verbot des Verzichts auf Gebühren ohne äquivalente Gegenleistung - mit dem Recht
  • und dem Verbot des Verzichts auf Gebühren ohne äquivalente Gegenleistung - mit dem Recht

BSG - B 8 SO 21/11 R

Bundessozialgericht vom 25.04.2013
Inhalt
  • aber, weil das SG nicht über die Leistungsklage befunden habe. Zu Recht sei das SG davon ausgegangen
  • allgemein Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160 RdNr 16a mwN). 12Die
  • durfte (vgl dazu allgemein BVerfGE aaO). Denn während das SG bei Anwendung des § 131 Abs 5 SGG aF
  • /97 R - mwN). 19Zu Recht hat das LSG bei der Einkommensgrenze des § 43 Abs 2 SGB XII auf das
  • und Eltern) in § 43 Abs 2 Satz 1 SGB XII zu Recht Einigkeit darüber - und wird auch von dem Beklagten

OLG Düsseldorf - I-24 U 22/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.02.2006
Inhalt
  • 17.261,61 EUR zu (§§ 675, 611, 280 BGB). 1.1718Das Landgericht hat zu Recht festgestellt, dass die
  • /98 bei www.bundesgerichtshof.de ). Nach dem im Anwaltshaftungsrecht allgemein anerkannten Grundsatz
  • /Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 130 Rn. 6 m. w. N.). 2.2122Die Beklagte beanstandet jedoch zu Recht
  • Tatsachen bezogenen Beweiserhebung nicht zugänglich ist. 3.2829Indessen hat der Kläger mit Recht
  • zugebilligt werden. 47Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass der Kläger nur unzureichende Angaben zu

BGH - I ZR 223/05

Bundesgerichtshof vom 05.06.2008
Inhalt
  • . Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Bergmann und Dr. Koch für Recht
  • zustehende Recht am eigenen Namen eingegriffen und dadurch auf Kosten des Klägers einen vermögenswerten
  • Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger, worauf das Berufungsgericht mit Recht
  • Persönlichkeitsrechts des Klägers eingegriffen hat. Das Namensrecht nach § 12 BGB und das allgemeine
  • tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist der bekannte Musikproduzent Dieter Bohlen. Er

LSG Nordrhein-Westfalen - L 1 B 7/05 SO ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2005
Inhalt
  • Gesetzesauslegung (zur ökonomischen Analyse des Rechts allgemein vgl Eidenhofer, Effizienz als Rechtsprinzip
  • Ergebnis zu Recht eine Regelung getroffen, die dafür sorgt, dass die Antragsteller mit sofortiger
  • . 3 AVBEItV (hierzu vgl. Amtsgericht Regensburg Recht der Energie - RdE -1989,171; Landgericht - LG
  • Antragsgegner unter Hinweis auf § 34 SGB XII selbst zu Recht, dass es nicht Sinn und Zweck der
  • , 1995, 397 ff; Schwintowski, Recht und Gerechtigkeit 1996, 170 ff) hält der erkennende Senat nicht an

OLG Brandenburg - 4 U 152/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 11.11.2009
Inhalt
  • gewinnbringend und sicher angelegt, reicht hierfür nicht aus. Zwar mag die allgemeine
  • Die Aushändigung des Prospekts ist für den Anlagevermittler und erst Recht für den Anlageberater
  • Kläger danach zu Recht gemäß § 249 Abs. 1 BGB den Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses, d.h
  • vielmehr erst in einem Folgeprozess zu klären. 7.) 69 Das Landgericht hat zu Recht die Feststellung
  • von 50.000,00 € sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung und dem Treuhandverhältnis mit der

EuGH - T-47/03

Europäischer Gerichtshof vom 01.02.2007
Inhalt
  • Transparenz des Entscheidungsprozesses zu verbessern. (4) Diese Verordnung soll dem Recht auf Zugang
  • Einschränkungen ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe. … (5) Sensible Dokumente im Sinne
  • Zugangs zu den angeforderten Dokumenten gegen das Recht auf ein faires Verfahren, insbesondere gegen die
  • Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe hat. Daraus folgt, dass diese Verordnung den Zugang
  • Dokumenten zu gewähren, da er auf diese Dokumente angewiesen sei, damit sein Recht auf ein faires Verfahren

BGH - VIII ZR 346/12

Bundesgerichtshof vom 06.11.2013
Inhalt
  • sowie den Richter Dr. Bünger für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der
  • Erstellung des Mietspiegels in allgemein zugänglichen Quellen dokumentiert ist (Senatsurteil vom 21
  • - soweit diese nicht offenkundig sind - nach allgemein gültigen Regeln Beweis zu erheben. 18(1
  • hat. Dass der Mietspiegel tatsächlich unter Beachtung allgemein anerkannter wissenschaftlicher
  • über die Grundlagendaten für den Mietspiegel 2009 nicht, so die Rüge der Revision, allgemein

BAG - 4 AZR 456/06

Bundesarbeitsgericht vom 23.02.2006
Inhalt
  • Eingruppierung des Klägers in der VergGr. Vc der Anl. 1a zum BAT zu Recht verneint. 12I. Die Klage ist zulässig
  • allgemein üblich. Gegen seine Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des
  • Recht danach differenziert, ob für diese gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sind
  • Verwaltungsschule zur beruflichen Mobilitätsförderung für allgemeine Verwaltungstätigkeiten teil. 7Der
  • beibehalten hat, ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen

HessVGH - 9 TG 3476/96

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.02.1997
Inhalt
  • Vorgehensweise ist abgabenrechtlich unbedenklich und mit höherrangigem Recht vereinbar, wie der 5. Senat
  • Verwaltungsgerichts die allgemeine Einkommensgrenze des § 79 Abs. 1 BSHG nicht. Zunächst ist das bereinigte
  • allgemeine Einkommensgrenze nach § 79 Abs. 1 BSHG wesentlich höher als von der Vorinstanz errechnet ist. Die