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BVerfG - 1 BvR 1625/06

Bundesverfassungsgericht vom 12.12.2007
Inhalt
  • , scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht. Die Vielzahl der von uns erstrittenen
  • und als Wegbereiterin für Anlegerrechte, die gegen Missbrauch vorginge und „den Kampf ums Recht vor
  • Beschwerdeführer und die weiteren Beklagten des Ausgangsverfahrens nur eingeschränkt auf das Recht der
  • Recht der Beklagten des Ausgangsverfahrens auf unternehmerische Selbstdarstellung die
  • präsentiert, die den „Kampf ums Recht vor den Gerichten“ nicht scheue. Der Gegnerliste lässt sich

BPatG - 27 W (pat) 118/05

Bundespatentgericht vom 30.08.2005
Inhalt
  • Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat
  • ://www.denic.de/de/domains/allgemein/index.html) und ist in dieser Bedeutung auch in den deutschen
  • allgemein gegenüber der Internet-Recherche erhobene Einwand, das Internet enthalte auch Vieles, das
  • CORPORATION). Da die Markenstelle der Anmeldemarke daher zu Recht die Eintragung teilweise versagt hatte, war

AG Lichtenberg - 10 C 69/07

Amtsgericht Lichtenberg vom 29.10.1993
Inhalt
  • zugehen, wenn die Kündigungsfristen des § 565 BGB a. F. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • BGB n. F,. abweichende Regelung durch allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart worden. 25 Nach der
  • in § 305 Abs. 1 S. 1 BGB enthaltenen Legaldefinition sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle
  • worden. Sie stellen daher Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. 28
  • , ob allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen oder nicht, häufig schon aus der Vertragsgestaltung

KG Berlin - 2 AR 185/04

Kammergericht vom 25.11.2004
Inhalt
  • . Aufl., § 134 Rdn. 15; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 134 Rdn. 18 - jeweils zum alten Recht
  • ., § 60 RVG Rdn. 18; jeweils zum neuen Recht). 9Demgegenüber kommt nach anderer Meinung dem Zeitpunkt der
  • Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger mit der Sache befasst war (vgl. zum alten Recht
  • 1995, 380; zum neuen Recht: LG Berlin, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 533 Qs 94/04 -, 5. November
  • Pflichtverteidigervergütung nach neuem Recht erfolgen und dies auf der Grundlage des insoweit für § 61 Abs

EuG - T-178/00

Gericht der Europäischen Union vom 22.10.2002
Inhalt
  • ) Diese Beschäftigungsbedingungen unterliegen keinem spezifischen einzelstaatlichen Recht. Die EZB
  • Jahr 1999 an, er behalte sich das „Recht vor, eine unangemessene Beurteilung zurückzuweisen“. 10
  • . Er beantragte zum einen, sein Recht zur Beurteilung der Mitglieder des UNIX-Teams wiederherzustellen
  • , dass dieses Recht ihm zustehe, der es bis zu seiner Beurteilung für 1999 ausgeübt habe. 42. Der
  • Arbeitsvertrags sei. So verhalte es sich z. B. im französischen und im deutschen Recht. 43. Der Kläger weist

OLG Koblenz - 10 U 1272/04

Oberlandesgericht Koblenz vom 28.10.2005
Inhalt
  • Bürgerliches Recht Versicherungsvertragsrecht OLG Koblenz 28.10.2005 10 U 1272/04 Ein
  • Betrages leistet. G r ü n d e : I. Der Kläger macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht Ansprüche
  • entnehmen. Der Kläger hat daher zu Recht darauf hingewiesen, dass sich ein sinnvoller
  • . Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass es der Sinn eines so genannten Werkstattwagens ist
  • . Bei den Vertragsbedingungen handle es sich zudem um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten, so

EuGH - C-164/00

Europäischer Gerichtshof vom 04.06.2002
Inhalt
  • Recht Transfer of Undertakings (Protection of Employment) Regulations 1981 6. Die Richtlinie wurde
  • Recht umgesetzt. Die für das Ausgangsverfahren einschlägigen Vorschriften der TUPE, mit denen Artikel
  • Rentenprämie und/oder der jährlichen Rentenzuwendung und der pauschalen Ausgleichszahlung ein Recht auf
  • Erwerber allgemein zur Übernahme jener Pflichten heranzuziehen, die aus Versorgungseinrichtungen
  • vom 1. März 2000 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: 1.Leistungen einer vorgezogenen Altersrente

OLG Köln - 13 U 38/01

Oberlandesgericht Köln vom 05.12.2001
Inhalt
  • Beklagte keine Auszahlungen zulassen dürfen, die den Treuhandcharakter nicht berücksichtigten; erst recht
  • gemachten Schaden mit Recht verneint. Voraussetzung für eine solche Haftung wäre, 28 dass die
  • . Erst recht lässt sich nicht feststellen, dass die Beklagte mit der Kompensationsvereinbarung vom 17
  • streitgegenständlichen Geldanlagen der Kläger auf dem Konto /01 hatte. Das allgemeine Wissen der Beklagten darum
  • Treuhandkonten keine allgemeine Pflicht des Kreditinstituts zur Überwachung des Treuhänders verbunden ist

BGH - 4 StR 233/01

Bundesgerichtshof vom 15.11.2001
Inhalt
  • , für Recht erkannt: I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken
  • vermocht. Unter diesen Umständen hat das Landgericht die Beweisanträge zu Recht wegen Ungeeignetheit der
  • . § 142 Rdn. 19 m.w.N.; krit. gegenüber der Einbeziehung von Vorsatztaten allgemein Roxin NJW 1969
  • Oberlandesgericht Hamm zu Recht den Fahrer eines Lkw, aus dem heraus ein Pkw mit Flaschen beworfen und dadurch
  • das Landgericht in dem Vorgehen des Angeklagten zu Recht die Vornahme eines "ähnlichen, ebenso

VG Münster - 5 L 779/06

Verwaltungsgericht Münster vom 24.10.2006
Inhalt
  • ) ergeben vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 18 B 1725/06 -, m. w. N. 2122Das Recht
  • Schutzbereich nach u. a. das Recht auf Entwicklung der Person und das Recht darauf, Beziehungen zu
  • Vorschrift des Artikel 8 Abs. 1 EMRK darf jedoch nicht so ausgelegt werden, als verbiete sie allgemein die
  • haben die Antragsteller nicht dargetan und erst recht nicht glaubhaft gemacht. Alleine der Umstand
  • , dass der Antragsteller zu 1. zeitweise einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, reicht für die

LAG Düsseldorf - 7 Sa 361/07

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 01.08.2007
Inhalt
  • ersichtlich, warum dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht das Recht zustehen soll, diese Rechte durch
  • , wenn der Berechtigte in irgend einer Weise zu erkennen gibt, dass er möglicherweise auf seinem Recht
  • Ausübung des Widerspruchsrechtes keine zeitliche Höchstgrenze gebe, sein Recht nicht verwirkt sei und ihm
  • Klage ist gemäß §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 256 5859Abs. 1 ZPO zulässig. Das Arbeitsgericht hat zu Recht das für
  • widersprochen. Zu Recht hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass die Monatsfrist des § 613 a Abs.6 BGB

OLG Düsseldorf - I-1 U 110/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.10.2006
Inhalt
  • er zu Recht geltend, dass die durch das Landgericht ausgesprochene Haftungsquotelung im Verhältnis
  • Stillstandsposition war. Die Beklagten weisen in ihrer Berufungserwiderung zu Recht darauf hin, dass
  • vorbeiführt, von der ...straße aus allgemein zugänglich ist. Die Zufahrt kann von jedem Besucher oder
  • Recht hinweist (Bl. 32 d.A.) - bereits bis zu dessen Fahrlinie vorgedrungen. IV. 28Bei der Abwägung
  • ) Mit seinem Rechtsmittel rügt der Kläger zu Recht, dass in die Schadensberechnung des Landgerichts

BGH - VIII ZR 14/12

Bundesgerichtshof vom 12.12.2012
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das
  • Berufungsgericht hat die Klausel Nr. 3 rechtsfehlerhaft als wirksam beurteilt. Zu Recht hat es
  • Recht ausgeht - nicht der Fall. Die Klausel ist auch nicht gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung
  • zwei Jahren ab Vertragsschluss ergebe. Dies trifft - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt
  • Vertragsbindung von mehr als zwei Jahren führen könnte, zu Recht als lebensfremd betrachtet. 25Im Hinblick auf die

BFH - V R 4/08

Bundesfinanzhof vom 18.06.2009
Inhalt
  • Leistungsaustausch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu Recht bejaht. 20aa) Entgeltliche Leistungen sind nach § 1 Abs. 1
  • , lediglich dazu dienen, die Tätigkeit des Zahlungsempfängers allgemein zu fördern, nicht aber als Gegenwert
  • , beide zu § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG). 293. Im Übrigen ist das FG im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen
  • hat das FG gleichwohl zu Recht eine Organschaft verneint, da im Streitfall die erforderliche
  • umsatzsteuerrechtlich Unternehmer sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts könnten nur

LG Karlsruhe - 16 O 32/05

Landgericht Karlsruhe vom 05.12.2008
Inhalt
  • aufliegt. Dessen Recht zu diesem Vortheil heißt die Grundgerechtigkeit. 6638. Die Grundgerechtigkeit
  • Wasser zu schöpfen, das Recht über dessen Boden zu gehen, nothwendig zur Folge. 32Im Ortsteil A
  • § 57 Abs. 1 StrG a. F. der bei Inkrafttreten des Straßengesetzes nach früherem Recht begründete
  • ist davon auszugehen, dass im badischen Landesteil nach dem bis zum 30. Juni 1964 geltenden Recht
  • Fehlerrüge wirkt dann allgemein und absolut für jedermann ("inter omnes"), also nicht nur zugunsten