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BVerfG - 1 BvR 1625/06
Bundesverfassungsgericht vom 12.12.2007
- Inhalt
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- , scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht. Die Vielzahl der von uns erstrittenen
- und als Wegbereiterin für Anlegerrechte, die gegen Missbrauch vorginge und „den Kampf ums Recht vor
- Beschwerdeführer und die weiteren Beklagten des Ausgangsverfahrens nur eingeschränkt auf das Recht der
- Recht der Beklagten des Ausgangsverfahrens auf unternehmerische Selbstdarstellung die
- präsentiert, die den „Kampf ums Recht vor den Gerichten“ nicht scheue. Der Gegnerliste lässt sich
BPatG - 27 W (pat) 118/05
Bundespatentgericht vom 30.08.2005
- Inhalt
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- Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat
- ://www.denic.de/de/domains/allgemein/index.html) und ist in dieser Bedeutung auch in den deutschen
- allgemein gegenüber der Internet-Recherche erhobene Einwand, das Internet enthalte auch Vieles, das
- CORPORATION). Da die Markenstelle der Anmeldemarke daher zu Recht die Eintragung teilweise versagt hatte, war
AG Lichtenberg - 10 C 69/07
Amtsgericht Lichtenberg vom 29.10.1993
- Inhalt
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- zugehen, wenn die Kündigungsfristen des § 565 BGB a. F. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
- BGB n. F,. abweichende Regelung durch allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart worden. 25 Nach der
- in § 305 Abs. 1 S. 1 BGB enthaltenen Legaldefinition sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle
- worden. Sie stellen daher Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. 28
- , ob allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen oder nicht, häufig schon aus der Vertragsgestaltung
KG Berlin - 2 AR 185/04
Kammergericht vom 25.11.2004
- Inhalt
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- . Aufl., § 134 Rdn. 15; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 134 Rdn. 18 - jeweils zum alten Recht
- ., § 60 RVG Rdn. 18; jeweils zum neuen Recht). 9Demgegenüber kommt nach anderer Meinung dem Zeitpunkt der
- Inkrafttreten der Gesetzesänderung als Wahlverteidiger mit der Sache befasst war (vgl. zum alten Recht
- 1995, 380; zum neuen Recht: LG Berlin, Beschlüsse vom 9. Dezember 2004 - 533 Qs 94/04 -, 5. November
- Pflichtverteidigervergütung nach neuem Recht erfolgen und dies auf der Grundlage des insoweit für § 61 Abs
EuG - T-178/00
Gericht der Europäischen Union vom 22.10.2002
- Inhalt
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- ) Diese Beschäftigungsbedingungen unterliegen keinem spezifischen einzelstaatlichen Recht. Die EZB
- Jahr 1999 an, er behalte sich das „Recht vor, eine unangemessene Beurteilung zurückzuweisen“. 10
- . Er beantragte zum einen, sein Recht zur Beurteilung der Mitglieder des UNIX-Teams wiederherzustellen
- , dass dieses Recht ihm zustehe, der es bis zu seiner Beurteilung für 1999 ausgeübt habe. 42. Der
- Arbeitsvertrags sei. So verhalte es sich z. B. im französischen und im deutschen Recht. 43. Der Kläger weist
OLG Koblenz - 10 U 1272/04
Oberlandesgericht Koblenz vom 28.10.2005
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht Versicherungsvertragsrecht OLG Koblenz 28.10.2005 10 U 1272/04 Ein
- Betrages leistet. G r ü n d e : I. Der Kläger macht gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht Ansprüche
- entnehmen. Der Kläger hat daher zu Recht darauf hingewiesen, dass sich ein sinnvoller
- . Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass es der Sinn eines so genannten Werkstattwagens ist
- . Bei den Vertragsbedingungen handle es sich zudem um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten, so
EuGH - C-164/00
Europäischer Gerichtshof vom 04.06.2002
- Inhalt
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- Recht Transfer of Undertakings (Protection of Employment) Regulations 1981 6. Die Richtlinie wurde
- Recht umgesetzt. Die für das Ausgangsverfahren einschlägigen Vorschriften der TUPE, mit denen Artikel
- Rentenprämie und/oder der jährlichen Rentenzuwendung und der pauschalen Ausgleichszahlung ein Recht auf
- Erwerber allgemein zur Übernahme jener Pflichten heranzuziehen, die aus Versorgungseinrichtungen
- vom 1. März 2000 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: 1.Leistungen einer vorgezogenen Altersrente
OLG Köln - 13 U 38/01
Oberlandesgericht Köln vom 05.12.2001
- Inhalt
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- Beklagte keine Auszahlungen zulassen dürfen, die den Treuhandcharakter nicht berücksichtigten; erst recht
- gemachten Schaden mit Recht verneint. Voraussetzung für eine solche Haftung wäre, 28 dass die
- . Erst recht lässt sich nicht feststellen, dass die Beklagte mit der Kompensationsvereinbarung vom 17
- streitgegenständlichen Geldanlagen der Kläger auf dem Konto /01 hatte. Das allgemeine Wissen der Beklagten darum
- Treuhandkonten keine allgemeine Pflicht des Kreditinstituts zur Überwachung des Treuhänders verbunden ist
BGH - 4 StR 233/01
Bundesgerichtshof vom 15.11.2001
- Inhalt
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- , für Recht erkannt: I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken
- vermocht. Unter diesen Umständen hat das Landgericht die Beweisanträge zu Recht wegen Ungeeignetheit der
- . § 142 Rdn. 19 m.w.N.; krit. gegenüber der Einbeziehung von Vorsatztaten allgemein Roxin NJW 1969
- Oberlandesgericht Hamm zu Recht den Fahrer eines Lkw, aus dem heraus ein Pkw mit Flaschen beworfen und dadurch
- das Landgericht in dem Vorgehen des Angeklagten zu Recht die Vornahme eines "ähnlichen, ebenso
VG Münster - 5 L 779/06
Verwaltungsgericht Münster vom 24.10.2006
- Inhalt
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- ) ergeben vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 18 B 1725/06 -, m. w. N. 2122Das Recht
- Schutzbereich nach u. a. das Recht auf Entwicklung der Person und das Recht darauf, Beziehungen zu
- Vorschrift des Artikel 8 Abs. 1 EMRK darf jedoch nicht so ausgelegt werden, als verbiete sie allgemein die
- haben die Antragsteller nicht dargetan und erst recht nicht glaubhaft gemacht. Alleine der Umstand
- , dass der Antragsteller zu 1. zeitweise einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, reicht für die
LAG Düsseldorf - 7 Sa 361/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 01.08.2007
- Inhalt
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- ersichtlich, warum dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht das Recht zustehen soll, diese Rechte durch
- , wenn der Berechtigte in irgend einer Weise zu erkennen gibt, dass er möglicherweise auf seinem Recht
- Ausübung des Widerspruchsrechtes keine zeitliche Höchstgrenze gebe, sein Recht nicht verwirkt sei und ihm
- Klage ist gemäß §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 256 5859Abs. 1 ZPO zulässig. Das Arbeitsgericht hat zu Recht das für
- widersprochen. Zu Recht hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass die Monatsfrist des § 613 a Abs.6 BGB
OLG Düsseldorf - I-1 U 110/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.10.2006
- Inhalt
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- er zu Recht geltend, dass die durch das Landgericht ausgesprochene Haftungsquotelung im Verhältnis
- Stillstandsposition war. Die Beklagten weisen in ihrer Berufungserwiderung zu Recht darauf hin, dass
- vorbeiführt, von der ...straße aus allgemein zugänglich ist. Die Zufahrt kann von jedem Besucher oder
- Recht hinweist (Bl. 32 d.A.) - bereits bis zu dessen Fahrlinie vorgedrungen. IV. 28Bei der Abwägung
- ) Mit seinem Rechtsmittel rügt der Kläger zu Recht, dass in die Schadensberechnung des Landgerichts
BGH - VIII ZR 14/12
Bundesgerichtshof vom 12.12.2012
- Inhalt
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- Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das
- Berufungsgericht hat die Klausel Nr. 3 rechtsfehlerhaft als wirksam beurteilt. Zu Recht hat es
- Recht ausgeht - nicht der Fall. Die Klausel ist auch nicht gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung
- zwei Jahren ab Vertragsschluss ergebe. Dies trifft - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt
- Vertragsbindung von mehr als zwei Jahren führen könnte, zu Recht als lebensfremd betrachtet. 25Im Hinblick auf die
BFH - V R 4/08
Bundesfinanzhof vom 18.06.2009
- Inhalt
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- Leistungsaustausch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu Recht bejaht. 20aa) Entgeltliche Leistungen sind nach § 1 Abs. 1
- , lediglich dazu dienen, die Tätigkeit des Zahlungsempfängers allgemein zu fördern, nicht aber als Gegenwert
- , beide zu § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG). 293. Im Übrigen ist das FG im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen
- hat das FG gleichwohl zu Recht eine Organschaft verneint, da im Streitfall die erforderliche
- umsatzsteuerrechtlich Unternehmer sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts könnten nur
LG Karlsruhe - 16 O 32/05
Landgericht Karlsruhe vom 05.12.2008
- Inhalt
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- aufliegt. Dessen Recht zu diesem Vortheil heißt die Grundgerechtigkeit. 6638. Die Grundgerechtigkeit
- Wasser zu schöpfen, das Recht über dessen Boden zu gehen, nothwendig zur Folge. 32Im Ortsteil A
- § 57 Abs. 1 StrG a. F. der bei Inkrafttreten des Straßengesetzes nach früherem Recht begründete
- ist davon auszugehen, dass im badischen Landesteil nach dem bis zum 30. Juni 1964 geltenden Recht
- Fehlerrüge wirkt dann allgemein und absolut für jedermann ("inter omnes"), also nicht nur zugunsten