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LSG Berlin-Brandenburg - L 16 RJ 134/98
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 06.10.2000
- Inhalt
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- Monatsbetrag der dem Kläger aufgrund der bei ihm bestehenden Leistungsminderung zu Recht gewährten
- und damit keine Beitragsleistung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatten. Die
- bestimmte nochmals ausdrücklich, die Beitragspflicht zur Sozialversicherung richte sich nach dem Recht
- Beitragszeit gemäß §§ 248 Abs. 3 SGB VI steht über- oder zwischenstaatliches Recht - hier das Arbeitskräfte-Abk
- Nr. 4); diese Zeiten verlieren „ihren Charakter als nach deutschem Recht anrechnungsfähige
Wenn der Angeklagte zur Berufungshauptverhandlung nicht kommt…
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 25.03.2014
- Inhalt
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- Recht nach § 329 Abs. 1 S. 1 StPO verworfen” habe.Zur Begründung führt das OLG u.a. Folgendes aus: Die
- /06, Pietiläinen gegen Finnland, in HRRS 2009 Nr. 981). Begründet wird das mit dem Recht auf
- Abstellen auf das Recht des Angeklagten zur effektiven Verteidigung das Regelungsgefüge des § 329 StPO
- Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind und die Konvention im Range eines
- Recht auf Verteidigung gemäß Ar1 6 Abs. 3 lit. c MRK uminterpretiert in ein Recht auf Abwesenheit des
LSG Baden-Württemberg - L 12 AS 5297/09 ER
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 11.12.2009
- Inhalt
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- . Dieser Zeitraum sei hier abgelaufen. Artikel 7 der Unionsbürgerrichtlinie gewähre ein Recht auf
- weitergehendes Aufenthaltsrecht, wonach jeder Unions¬bürger grundsätzlich das Recht habe, sich im
- , die das Recht zum Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet wahrnehmen wollten, verlangen, dass sie für sich
- . Mangels ausreichender Existenzmittel bestehe daher ein Recht eines Unionsbürgers, der sich in einer
- versagt werden, da Artikel 1 des EFA jedem Bürger eines Mitgliedsstaates mit recht¬mäßigem Aufenthalt
BVerwG - 2 B 53.11
Bundesverwaltungsgericht vom 03.06.2011
- Inhalt
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- vom 21. Ja- nuar 2003 (BGBl I S. 90) und vom 3. Juni 2008 (BGBl I S. 970) in seinem Recht aus Art. 3
- üblicherweise mit sich bringen. Dies gilt sowohl für die Einschätzung, ob eine Einheit zu Recht nicht in den
- Nr. 18 S. 21 f.; stRspr). Der erforderliche allgemeine Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die von
- Bedeutungsgehalts des Art. 3 Abs. 1 GG im Bereich des Besoldungsrechts erforderlich macht. 6Der allgemeine
- zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Inte- resse der
OVG Rheinland-Pfalz - 12 A 10966/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.10.2005
- Inhalt
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- ehrenamtliche Richterin Hausfrau Nickel für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des
- bedürfen, sähe das geltende Recht eine solche Gebührenbefreiung für den Landesbetrieb bereits vor. Mit
- . Entscheidungsgründe Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht
- - und Bundesbetrieben auch solche Betriebe geben kann, die ausschließlich oder überwiegend allgemein
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach dem Haushaltsplan des Landes für Rechnung des Landes
LG Bonn - 3 O 372/05
Landgericht Bonn vom 26.09.2006
- Inhalt
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- (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Zur Beeinträchtigung der Neuwageneigenschaft
- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3 O 372/05 Normen: § 434 Abs. 1 S 1 BGB Sachgebiet: Recht
- ..., aus abgetretenem Recht der Leasinggeberin. 3Der Ehemann der Klägerin hatte unter Vermittlung der
- Klägerin hat gegen die Beklagte zu 2. aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Rückabwicklung des
- Rechte wegen Sachmängeln, und damit auch zum Rücktritt vom Kaufvertrag, befugt aufgrund der nicht zu
OLG Köln - 2 U 16/08
Oberlandesgericht Köln vom 05.11.2008
- Inhalt
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- . 183 f). Führte die Feststellung einer Forderung zur Tabelle als Insolvenzforderung allgemein zum
- )." 34 Diese von dem Senat uneingeschränkt geteilten Überlegungen gelten erst recht, wenn der
- Aussonderungsrecht, der sich zu Recht darauf beruft, dass der umstrittene Gegenstand zu seinem Vermögen
- wertenden Betrachtungsweise zu einer vom dinglichen Recht abweichenden Vermögenszuordnung führen (BGHZ 155
- Forderung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auf seine Rechte aus der Feststellung verzichten
VG Wiesbaden - 6 K 922/09.WI
Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 23.11.2009
- Inhalt
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- allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als
- der Schusswaffe mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder „rückgebaut“ und dann in einer
- Originalwaffe verwendet werden könnten. Gleichwohl sei der veränderte Lauf nicht mit allgemein
- der Verschluss mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder verändert werden könne. 16 Die
- ein Originallauf verwendet werde, selbst wenn dieser so verändert worden sei, dass er mit allgemein
BAG - Facebook-Seite eines Unternehmens unterliegt Mitbestimmung des Betriebsrats
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 25.10.2018
- Inhalt
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- durch die Arbeitgeberin allgemein einsehbar eingestellt. Der Konzernbetriebsrat hat zuletzt
- Stellen ein Recht auf Anhörung, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz im einzelnen Fall beteiligt
- Arbeitnehmer eingreifen. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu
- einschließlich der hierzu unmittelbar erforderlichen Software (Webbrowser oder allgemein Browser) zur
- der Administration der Seite nicht stets die allgemeine Zugangskennung verwenden, handelt es sich um
KG Berlin - 8 U 130/02
Kammergericht vom 21.07.1993
- Inhalt
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- . 4Selbst wenn ein Recht zur fristlosen Kündigung bestanden haben sollte, sei dieses jedenfalls
- individualvertraglich vereinbart worden ist oder eine allgemeine Geschäftsbedingung darstellt, da sie auch als
- allgemeine Geschäftsbedingung wirksam ist (vgl. Blank in Schmidt-Futterer, 7.Aufl.1999, § 554b Rn9). Sie
Online-Shop-Recht: Zur Angabe von Lieferzeiten
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 23.12.2012
- Inhalt
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- Versanddauerbestimmung ist als AGB damit am AGB-Recht zu messen, wobei regelmäßig § 308 Nr. 1 BGB zum Problem wird
- bei Lieferzeitangaben um allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB und nicht um einen
- „allgemeine Geschäftsbedingung“ ist ebenso wenig erforderlich wie eine Eingliederung in eine derartige
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 P 119/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2002
- Inhalt
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- 4Krankenversicherung-Ausland, wonach gemäß dem Recht der Europäischen Union (EU) die Risikoabsicherung eines
- Krankheit zählten, die aber allein nach dem Recht des Wohnsitzstaates zu erbringen seien (Art. 27 EWG-VO
- Grund für das Ausscheiden des Klägers aus der SPV war, steht ihm das Recht aus § 26 Abs. 2 SGB XI zu
- , sich freiwillig in der SPV weiter zu versichern. Dieses Recht besteht nach dem eindeutigen Wortlaut
- Vorversicherungszeiten ermöglichen (BT-Drucks. 12/5262 S. 107). Dieses Recht ist gerade in Ansehung
EuGH - C-342/96
Europäischer Gerichtshof vom 29.04.1999
- Inhalt
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- nämlich nach dem einschlägigen nationalen Recht in die Rechte der Arbeitnehmer ein, um die Rückzahlung der
- der Aufhebung der Zahlungseinstellung enthalten waren. Das einschlägige nationale Recht Der Fogasa 5
- ist zurückzuzahlen. Die Rückzahlung einschließlich Zinsen erfolgt nach spanischem Recht. Es wird der
- DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Entscheidung 97/21/EGKS, EG
- Tätigwerden der Tesorería General de La Seguridad Social (Allgemeine Kasse der Sozialen Sicherheit), und
BSG - B 1 KR 19/08 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechts obsolet werden ließe, obwohl das europäische Recht hierzu keine Handhabe bietet: Nach ständiger
- Revision der Klägerin ist nicht begründet. Zu Recht hat das LSG ihre Berufung gegen den
- , sondern auch für den Fall, dass nach dem Recht des SGB V an dessen Stelle eine Geldleistung getreten
- übernähmen ansonsten im Wesentlichen das geltende Recht (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD; CDU/CSU und
- geltende Recht übernehmen (Gesetzesbegründung, aaO, BT-Drucks 15/1525 zu Nr 66 Buchst b; vgl auch
FG Münster - 4 K 1393/08 E
Finanzgericht Münster vom 12.11.2010
- Inhalt
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- zu Recht abgelehnt, die Anschaffungskosten für die Kleinkläranlage und die Betriebskosten als
- Grundstücksnutzungsberechtigte verpflichtet, eine Abwasserbehandlungsanlage zu errichten, die den allgemein
- einhergehende Verpflichtung, die Abwasserentsorgung nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Existenz der neuen Kläranlage etwas kosten ließe. Diese entsprach den allgemein anerkannten Regeln
- gesetzlichen Verpflichtung, die private Abwasserbeseitigung auf Grundlage der allgemein anerkannten