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OLG Frankfurt - 1 Ws 19/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.03.2004
- Inhalt
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- Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10.12.2003, Az.: 916 A – Ls 3930 Js 232447/02 – 3015
- Beschluß und der Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.5.2003 in der Fassung des
- Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung am 16.5.2003 verletzte das Amtsgericht Frankfurt am Main
- wäre zulässig gewesen, hätte er unter Zugrundelegung der Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am
- Main am 3.9.2003 nicht außer Vollzug gesetzt werden dürfen, sondern aufgehoben werden müssen. 6Zwar
VG Frankfurt (Main) - 9 E 1248/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 25.10.2004
- Inhalt
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- Frankfurt am Main beziehe, könne es hierauf im Rahmen des hier streitigen Stellenbesetzungsverfahrens nicht
- Bevorzugung, weil er aufgrund seiner Versetzung nach Frankfurt am Main im Jahr 1992 in den Genuss
- in Frankfurt am Main von etwa 5 bis 7 Jahren auszugehen sei. Zugleich wurde mündlich die Option
- März 1992 wurde der Kläger zum Bundesgrenzschutzamt Flughafen Frankfurt/Main versetzt und dort am
- einer Rückkehr nach Osthessen spätestens nach 5 bis 7 Jahren Dienstdauer in Frankfurt am Main müsse er
BGH - VI ZB 59/12
Bundesgerichtshof vom 26.02.2013
- Inhalt
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- gegen den Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2012
- Frankfurt am Main, JurBüro 1984, 1083, 1084), ist der Senat entgegengetreten. Er hat klargestellt, dass
- , Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12 - OLG Frankfurt/Main LG Frankfurt/Main Der VI
- Stöhr von Pentz Vorinstanzen: LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.04.2012 - 2-8 O 45/10 - OLG
- Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.07.2012 - 18 W 114/12 -
LSG Hessen - L 12 RA 310/00
Hessisches Landessozialgericht vom 04.09.2001
- Inhalt
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- Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 1999 aufgehoben und die Klage abgewiesen
- abgegolten. Hiergegen hat der Kläger am 11. März 1998 bei dem Sozialgericht Frankfurt am Main Klage
- erhoben. Mit Urteil vom 18. November 1999 hat das Sozialgericht Frankfurt am Main der Klage stattgegeben
- in Höhe von 0,1246. Die Beklagte beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18
- sachlich begründet. Das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 1999 kann keinen
BGH - 1 Not 4/08
Bundesgerichtshof vom 17.11.2008
- Inhalt
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- des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2008 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller
- Punkten ermittelt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main teilte dem Antragsteller
- am Main seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in Abschnitt A II AVNot näher geregelten
- ", vermag der Senat nicht zu teilen. Schlick Galke Herrmann Doyé Eule Vorinstanz: OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.08.2008 - 1 Not 4/08 -
- Notar Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat am 17. November 2008 durch den Vorsitzenden

Registrar haftet nicht nach Grundsätzen des Host-Providers
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 26.10.2015
- Inhalt
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- Das Landgericht (LG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Beschluss vom 05.08.15 unter dem Az. 2
- ihn anzuwenden.Mit diesem Beschluss hat das LG Frankfurt am Main den Antrag auf Erlass einer
- Provider. Es sei im vorliegenden Falle nicht glaubhaft gemacht worden, dass Host Provider und Registrar

Zertifizierung bei Verkauf von Bio-Lebensmitteln
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 21.04.2015
- Inhalt
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- Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 30.09.2014 unter dem
- Ausnahmeregelung niemals profitieren.Damit hat das OLG Frankfurt am Main der Berufung des Klägers gegen das
- Az. 14 U 201/13 entschieden, dass ein Verkäufer von Bio-Artikeln verpflichtet ist, seine Ware von der
- , wenn die Händler die Ware direkt an den Verbraucher abgeben. Direkt heißt in diesem Sinne: Nicht über
BGH - 2 ARs 406/08
Bundesgerichtshof vom 22.10.2008
- Inhalt
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- Frankfurt am Main Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 22
- . gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16. Juni 2008 werden auf Kosten
- . Der Vortrag des Rechtsanwalts D. , das am 25. Oktober 2007 bei ihm ein- gegangene Schreiben des
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 406/08 2 AR 207/08 vom 22. Oktober 2008 in dem Strafverfahren
- . Az.: 2 Js 6367/07 Staatsanwaltschaft Marburg Az.: 3 Ws 240/08 (Ausschl.) Oberlandesgericht
StGH Hessen - P.St. 1309
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.09.2000
- Inhalt
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- Main geltend. Gleichzeitig hat die Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
- Landgerichts Frankfurt am Main. Der Rechtsweg ist erschöpft, da die Zivilprozessordnung kein
- Rechtsmittel gegen Berufungsentscheidungen der Landgerichte vorsieht; das Landgericht Frankfurt am Main als
- Frankfurt am Main wurde der Antragstellerin am 24. März 1998 schriftlich bekanntgegeben. Hinweis: Die
- Antragstellerin wendet sich mit der Grundrechtsklage gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am
CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadenersatzansprüche für Anleger des AXA Immoselect
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 12.07.2012
- Inhalt
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- München, den 12.07.2012– Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 23.03.2012
- Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw
- (Az.: 2-19 O 334/11) entschieden, dass ein Anleger eines offenen Immobilienfonds über die im
- sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf
- -552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de
BGH - VI ZR 229/07
Bundesgerichtshof vom 08.04.2008
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 17. August 2007 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache
- 07.12.2006 - 3 O 145/06 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.08.2007 - 19 U 268/06 -
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. April 2008 durch die Richter Dr. Greiner und Wellner, die
BGH - XI ZR 219/09
Bundesgerichtshof vom 23.02.2010
- Inhalt
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- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 wird als unzulässig verworfen, weil der Wert der mit der
- Matthias Vorinstanzen: LG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.11.2008 - 9 O 133/08 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.06.2009 - 17 U 318/08 -
- Richterin Mayen und die Richter Maihold und Dr. Matthias am 23. Februar 2010 beschlossen: Die
- Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 17. Zivilsenats des
- Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag Zug um Zug gegen Übertragung des Fondsanteils entspricht dem Betrag des
9. BMPZVersAnO 6
- Inhalt
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- , der Fachhochschule der Deutschen Bundespost Dieburg, der Oberpostdirektionen Frankfurt am Main und
- Bremen, Düsseldorf und München am 1. Mai 1977,für den Bereich der Oberpostdirektion
- Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, soweit in
- Oberpostdirektionen Freiburg im Breisgau, Karlsruhe und Stuttgart am 1. Oktober 1976,für den Bereich
- Verbindung mit Nummer 3 am 1. Januar 1977, b)in Verbindung mit Nummer 4 und 5für den Bereich der

Zu spät erfolgte Heirat kann Witwenrente kosten
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.12.2014
- Inhalt
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- bestand. Im jetzt entschiedenen Fall hatte der 54-jährige, in Frankfurt am Main lebende Kläger im
- Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 09.12.2014, bekanntgegebenen
- 05.05.2009, AZ: B 13 23/08 R). Im damaligen Fall hatte sich das Paar nach 30 Ehejahren scheiden lassen
- . Als bei dem Mann Krebs diagnostiziert wurde, traten beide aber wieder vor das Standesamt. Die Frau
- wollte den Mann pflegen, der konnte sich ein Zusammenleben ohne Trauschein aber nicht vorstellen
BGH - NotZ 22/01
Bundesgerichtshof vom 25.02.1999
- Inhalt
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- Anhörung der Notarkammer Frankfurt am Main (und mit deren Zustimmung) im Zusammenhang mit seiner
- . Juli 2001 - NotZ 11/01). BGH, Beschl. vom 3. Dezember 2001 - NotZ 22/01 - OLG Frankfurt am Main
- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2001 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die
- Notariats durch einen Notariatsverwalter zu Tage treten (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 16
- . Rinne, die Richter Tropf und Dr. Wahl sowie die Notare Dr. Doyé und Dr. Lintz am 3. Dezember 2001