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BSG - S 6 KR 902/02
Bundessozialgericht vom 12.05.2005
- Inhalt
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- öffentlichen Recht zugeordnet waren, wurde auf die daraus resultierenden öffentlich-rechtlichen
- öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen sind und dementsprechend die Zuständigkeit der Zivilgerichte
- öffentlichen Recht zuzuordnen ist, sowie dem Krankenhausrecht (vgl BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr 1
- Bereich jetzt nur öffentliches Recht gilt. Bestätigt wird diese Auslegung durch die Gesetzesbegründung
- öffentlichem Recht beurteilt werden. Zivilrechtliche Vorschriften sind nicht mehr maßgebend für diese
LG Darmstadt - 5 T 88/08
Landgericht Darmstadt vom 10.04.2008
- Inhalt
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- . mit Art. 1 I GG verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dieses Recht
- in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung trägt die gesetzliche Regelung des § 81g StPO
- allgemein in der Jugendlichkeit eines Täters begründeten Umstände, die sinngemäß auch für den im
- beruhende Entscheidung voraus. Die bloße Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut reicht hierfür nicht
- Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, in das die Feststellung, Speicherung und Verwendung des
BVerfG - 1 BvR 2530/04
Bundesverfassungsgericht vom 23.05.2006
- Inhalt
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- Personen, deren Eignung als Insolvenzverwalter von den zuständigen Richtern allgemein bejaht werde
- werden. Ob der Beschwerdeführer zur Einlegung dieses Rechtsmittels aus eigenem Recht befugt sei, könne
- . 15 3. Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer beruft sich der Beschwerdeführer zu Recht auf Art
- schon nach geltendem Recht der zu Unrecht übergangene Prätendent einen Amtshaftungsanspruch geltend
- Gläubigerversammlung erfolge. In deren Recht zur endgültigen Auswahl des Insolvenzverwalters könne insbesondere auch
OLG Hamm - 4 U 87/01
Oberlandesgericht Hamm vom 04.10.2001
- Inhalt
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- Beklagten stehe dieses Recht nicht zu, weil nicht er, sondern die Zeugin T in Wahrheit Urheber des
- Klagebegehren zu Recht zurückgewiesen, weil nicht die Zeugin T, sondern der Beklagte als Urheber des
- Beklagten zu Recht darauf hin, daß es sich bei diesem Modell erkennbar gerade um einen C2-Hund handelt
- Darstellungen der Verkehr lediglich allgemein von einem Hundewelpen ausgeht, was man dann als
- bloßes Dekorationsstück an die Allgemeinheit wendet, beide Darstellungen allgemein als die eines
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 3042/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2003
- Inhalt
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- Recht vorliegen, ob die Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, gegen allgemeine
- Rechtmäßigkeit prüfungsspezifischer Bewertungen zu Recht (nur) geprüft, ob die Vergabe der (Gesamt-) Punktzahl
- 1993, 377 (378). 24Danach hat das Verwaltungsgericht zu Recht von der Beiziehung anderer
- 53 gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstößt oder sonst willkürlich erscheint. Vor diesem
- allgemeine Bewertungsgrundsätze verstößt oder sonst willkürlich erscheint. Dafür bietet die Stellungnahme von
VG Düsseldorf - 9 K 1447/02
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 22.01.2004
- Inhalt
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- Klage ergänzend vor: Der geplante Bordellbetrieb sei in dem hier vorhandenen Gewerbegebiet allgemein
- , ob es in dem betreffenden Baugebiet allgemein zulässig ist, 25vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom
- . 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig, 30vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BRS 40 Nr
- Kulturverein. Abgesehen davon, dass eine bestandsgeschützte allgemeine Wohnnutzung der vermutlich aus
- . 42Eine allgemeine Wohnnutzung ist in einem Gewerbegebiet gar nicht zulässig, sondern zugelassen
BGH - VI ZR 50/06
Bundesgerichtshof vom 31.01.2006
- Inhalt
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- Vizepräsidentin Dr. Müller und die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr für Recht erkannt: Auf die
- seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, die Beklagte habe nicht rechtswidrig in das Recht
- die Ehefrau des Klägers in der Öffentlichkeit zeige. Dieses Recht zur Veröffentlichung werde erst
- , allgemein zugänglichen Skilift, damit an Plätzen, an denen sich viele Menschen aufhielten. Wer sich - wie
- nur mit deren Einwilligung 5verbreitet werden (§ 22 Satz 1 KUG). Das Recht am eigenen Bild ist eine
OLG Hamm - 6 W 31/99
Oberlandesgericht Hamm vom 23.09.1999
- Inhalt
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- Regelung bedeutsam sein. Während nach altem Recht lediglich Ersatzansprüche eines Versicherten gegen
- betriebliche Tätigkeit einen Arbeitsunfall verursacht hatte, kommt nach neuem Recht die Haftungsfreistellung
- Arbeitnehmer durch seine Arbeit die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verletzt und dabei einen
- eines irgendwie gearteten 12 Zusammenwirkens reicht es hier auch nicht aus, daß die Tätigkeit beider
- von Hinweisen in der amtlichen Begründung, daß der Gesetzgeber die Rechte des Falles derart
BGH - IV ZR 174/01
Bundesgerichtshof vom 23.01.2002
- Inhalt
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- und die Richterin Dr. Kessal-Wulf auf die mündliche Verhandlung vom 23. Januar 2002 für Recht erkannt
- . bestrahlt werden und danach fristgerecht in U. eintreffen konnte. b) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon
- - onsversicherung und Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (1989), S. 46; Schmidt, aaO S. 632). Unter
- Revisionsverfahrens. Von Rechts wegen Tatbestand: Die Klägerin, ein Speditionsunternehmen, nimmt die Beklagte als
- a.F. die Haftung des Spediteurs, auch soweit er die Rechte und Pflichten eines Frachtführers
HessVGH - 3 TH 1957/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.08.1994
- Inhalt
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- sei, da sie allgemein gehalten sei und nicht näher auf den Einzelfall eingehe. Es sei bereits nach
- Verwaltungsgericht hat mit Recht festgestellt, daß die Antragstellerin durch die angefochtene Baugenehmigung nicht
- allgemein vor Schaden an Leib, Leben, Gesundheit und an Sachen, nicht aber auch dem Schutz des Nachbarn
- Kernbereich des Anliegergebrauchs als subjektives Recht zu werten und kann der Anlieger daraus
- anderen Anlieger von diesem Recht in gleicher Weise Gebrauch machen können. Die sich daraus
BPatG - 33 W (pat) 83/00
Bundespatentgericht vom 21.11.2000
- Inhalt
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- allgemein und für die angesprochenen Kreise im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen aus dem EDV
- Marke enthaltene Wort "Fashion" führt zunächst einmal mit seiner allgemein im bekannten Bedeutung "Mode
- Sachverhalt zu konstruieren, der einen beschreibenden Sinn ergeben könnte. Dies reicht aber nicht aus
§ 39e EStG
Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Inhalt
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- oder die Bereitstellung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allgemein sperren oder allgemein
- freischalten lassen.7Macht der Steuerpflichtige von seinem Recht nach Satz 6 Gebrauch, hat er die
- Positivliste, die Negativliste, die allgemeine Sperrung oder die allgemeine Freischaltung in einem
VG Frankfurt (Main) - 5 E 6407/03.A
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 13.07.2004
- Inhalt
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- Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, werden bei Entscheidungen nach § 54
- bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für eine Dauer von längstens 6 Monaten
- ihrer Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) vielmehr zu respektieren (vgl. BVerwG, U. v. 08
- des Innern (Satz 2). Beruft sich der einzelne Ausländer auf allgemeine Gefahren im Sinne des § 53
- Kreis der durch die allgemeine Gefahrenlage betroffenen Personen herausheben, dass ein Abweichen von
StGH Hessen - P.St. 1208
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 10.07.1996
- Inhalt
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- - bleibt das Recht, eine Verfassungsbeschwerde an das Landesverfassungsgericht nach dem Recht der
- des Einzelfalls und der danach jeweils maßgeblichen Rechtslage ab, ob Allgemeine
- Verletzung ihres Rechts auf rechtliches Gehör und einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das
- Gleichbehandlungsgrundsatzes und des daraus abzuleitenden Willkürverbots noch für eine Verletzung des Rechts der
- Verletzung ihres Rechts auf rechtliches Gehör darzulegen versucht. Auch hierfür bietet der dem
OLG Köln - 6 U 202/91
Oberlandesgericht Köln vom 24.01.1992
- Inhalt
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- Berufung der Antragsgegnerin zu 1) hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender
- Wirtschaftsunternehmen beeinträchtigt. Ob gleichzeitig ihr durch das all-gemeine Persönlichkeitsrecht geschütztes Recht
- generellen Vorrang gegenüber dem Recht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG; nur soweit es unmittelbarer
- Bezug. ##blob##nbsp; 3435Schließlich hat das Landgericht mit Recht ausge-führt, daß die Vorführung des
- um das - eingeschränk-te - allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Handels-gesellschaft geht, ist