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ARAG Allgemeine Versicherung AG erkennt Kreuzbandriss nach Einschaltung von L & P Rechtsanwälte als Versicherungsfall an
Rechtsexperte Christian Luber vom 25.07.2017
- Inhalt
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- älte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt Rechtsanwälte Christian Luber
- Die ARAG Allgemeine Versicherung AG hat nun einen Kreuzbandriss nach Einschaltung von L & P
- Vertretung seiner Rechte gegenüber der ARAG Versicherung. Rechtsanwältin Aylin Pratsch
Alles wolkig oder doch eher bedeckt? Die rechtliche Situation des Cloud Computing – Teil 4/4
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 26.09.2012
- Inhalt
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- verarbeitet werden können. (9) Eine ausdrückliche Regelung, welche dem Cloud-Anwender das Recht einräumt
- Anfragen zurückzuweisen. (13) Eine allgemeine Zusicherung des Anbieters, dass seine interne Organisation
- und Datenverarbeitungsvorgänge mit den Anforderungen des jeweils geltenden Rechts und mit
BGH - Xa ZR 73/07
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Bacher und Hoffmann für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des
- Tatbestand: Der Kläger macht gegen den Beklagten aus übergeleitetem Recht 1Ansprüche zur
- - Drucks. 14/6040, S. 105). Sie stellt auch grundsätzlich darauf ab, dass die nach dem bisherigen Recht
- geltende dreißigjährige Verjährungsfrist im Immobilienverkehr allgemein zu keinerlei Missständen
- allgemein darauf gerichtet, Ansprüche nicht der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB zu
BGH - XI ZR 247/12
Bundesgerichtshof vom 01.07.2014
- Inhalt
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- . Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und die Richterin Dr. Derstadt für Recht erkannt: Die Revision des
- Lebensversicherung erlangte Provision gerichtet ist, zu Recht abgewiesen. 181. Ob der Feststellungsantrag des
- dahinstehen, denn das Berufungsgericht hat den Feststellungsantrag jedenfalls zu Recht als
- gemacht. 27c) Entgegen der Ansicht der Revision ist eine beratende Bank auch nicht allgemein
- einer Provision durch die Versicherung an den Vermittler entspricht einem überkommenen, allgemein
OLG Köln - 6 U 10/01
Oberlandesgericht Köln vom 01.06.2001
- Inhalt
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- dieses Ergebnis wie folgt: 1011 1. Unterlassungsantrag gemäß Ziff. 1 a): 12Zu Recht hat das Landgericht
- freien Verfügung zu übergeben, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, gewerbsmäßig, allgemein oder
- Abs. 1 LMBG "...oder in der Werbung für Lebensmittel allgemein..." ergibt - das Verbot der
- bezeichnet, weil die Bezeichnung "Krebs" nur die allgemeine Umschreibung für "bösartige Neubildung
- indessen allgemeine Hinweise auf die Gesundheit oder Gesundheitsförderung ohne jeden Bezug auf eine
BGH - 3 StR 210/13
Bundesgerichtshof vom 12.12.2013
- Inhalt
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- . 2, 4 und 5, 237 Abs. 1a StPO in Verbindung mit dem Recht auf ein faires Verfahren" verletzt, bleibt
- nicht stattgefunden (vgl. allgemein BGH, Urteile vom 1. Februar 1955 - 5 StR 678/54, BGHSt 7, 162 ff
- Vereinigung (vgl. allgemein dazu BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f. mwN
- . erhebt mit seiner Revision die allgemeine Sachrüge und eine Verfahrensrüge. Der Angeklagte J. S
- , inwieweit das Bundesverfassungsgericht überhaupt allgemeine Vorgaben für eine im Tatsächlichen zu
BGH - XII ZR 122/00
Bundesgerichtshof vom 15.10.2003
- Inhalt
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- -Monecke, Prof. Dr. Wagenitz und Dr. Ahlt für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 15
- übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt geltend. Die am 23. November 1913 geborene Mutter der
- gestanden. 2. Diese Beurteilung begegnet keinen rechtlichen Bedenken. a) Zu Recht hat das Berufungsgericht
- ändern. Sie ergibt sich aus § 1601 BGB, der allgemein den Verwandtenunterhalt regelt und bestimmt, daß
- ausführen zu lassen. Da den Ehegatten insofern gleiches Recht und gleiche Verantwortung bei der
VG Arnsberg - 12 K 3289/08
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 24.04.2009
- Inhalt
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- Schulgesetzes (SchulG) werden u.a. Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen gemäß §§ 11
- Hochbegabte, die eine allgemein bildende Schule besuchen, fahrkostenrechtlich im Grundsatz nicht ungleich
- . Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten ebenso wie Schüler, die eine allgemein
- mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist das Recht auf freie Wahl der Schule eingeschränkt und die
- - anders als etwa Hochbegabte - am Unterricht an den allgemein bildenden Schulen nicht teilnehmen
OLG Düsseldorf - I-6 U 17/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.11.2009
- Inhalt
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- Rechtsprechung der Obergerichte bisher regelmäßig zu Recht akzeptiert worden. 10Die entgegenstehende
- beantragtes Darlehen möglichst vollkommen ohne die Prüfung von Sicherheiten zu erhalten. Erst recht habe
- Satzungen, sondern unter anderem auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze (BGHZ 89
- /Bütter, WM 2005, 673, 678 f.; Wolf/Lindacher/ Pfeiffer/Schmidt, AGB-Recht, 5. Auflage, Teil 5 "ABC
- ) Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs.1 Satz 1 BGB sind alle für eine Vielzahl von
BGH - X ZR 166/04
Bundesgerichtshof vom 26.04.2005
- Inhalt
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- , Asendorf und Dr. Kirchhoff für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das am 14. Oktober 2004
- Rechtsfehlern abgewiesen. I. Das Berufungsgericht hat die Berufung des beklagten Landes zu Recht für
- Vertragsbedingungen. Das Berufungsgericht hat es deshalb zu Recht für unerheblich gehalten, ob die
- befürchteten die Mitarbeiter des beklagten Landes zu Recht, daß die inzwischen reparierte Kältemaschine
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen des Verwenders durch diesen vorformulierte
AG Duisburg - 50 C 4429/03
Amtsgericht Duisburg vom 16.06.2004
- Inhalt
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- allgemeine Betriebsgefahr des von ihm geführten Pkw’s entgegen. Für ein schuldhaftes Fehlverhalten des
- Verursachungsbeiträge nach § 17 StVG tritt die allgemeine Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs im
- seinem Opel Kadett befahrene rechte Linksabbiegespur geriet, als sich beide Fahrzeuge gerade im
- rechte Linksabbiegespur geragt habe, auf welcher das Fahrzeug des Klägers - dort "UB 02" gestanden
KG Berlin - 1 Ss 486/09
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 22). Die diesbezüglichen Urteils-ausführungen tragen vielmehr nur dem allgemein anerkannten
- diesbezüglichen Urteils-ausführungen tragen vielmehr nur dem allgemein anerkannten Grundsatz Rechnung, dass
- er die Verletzung sachlichen Rechts rügt und das Verfahren beanstandet. Das Rechtsmittel hat keinen
- Erfolg. 21. Die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts ist unbegründet. Das angefochtene Urteil hält
OLG Köln - 6 U 67/02
Oberlandesgericht Köln vom 14.02.2003
- Inhalt
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- Rechtsprechung, dem juristischen Schrifttum und auch zwischen den Parteien herrscht zu Recht Einvernehmen
- , folgt der geltend gemachte Unterlassungsanspruch der Klägerin auch nicht aus eigenem Recht
- . GmbH. In der Rechtsprechung und auch dem juristischen Schrifttum herrscht nämlich zu Recht allseits
- Tochtergesellschaften verfolgt, das sei allgemeine Geschäftspolitik im Konzern, eine solchermaßen
- Fernsehproduktion zu verwenden. Sie nimmt für sich Titelschutzrechte und Rechte aus der zugunsten ihrer
Bundesgerichtshof: Keine Störerhaftung für per RSS eingebundene Inhalte?
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 30.05.2012
- Inhalt
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- “zumutbar” ist. Hier hat der Bundesgerichtshof sich zwar sehr allgemein geäußert, aber es ging um ein
- -Recht-Schluss an: Wenn ein grosser Betreiber schon nicht in der Lage ist, eine Kontrolle im Rahmen
Arbeitgeber jagt Betriebsrat mit Peilsender
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 12.02.2011
- Inhalt
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- sie klingt. Das Wort “Persönlichkeitsrecht” kommt in den Entscheidungen zu Recht nicht vor. Die
- Ermittlungsergebnisse unterliegen ganz allgemein allen straf- und datenschutzrechtlichen Schranken. Wer