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OVG Rheinland-Pfalz - 2 A 10620/10.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.12.2010
- Inhalt
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- den Einspruch des Klägers gegen die Wahl zum Stadtrat der Stadt F zu Recht abgewiesen. Es besteht
- , wenn die Grenzen der Ermächtigung durch Auslegung anhand der allgemein anerkannten
- nicht unmittelbar aus § 76 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 KWG ablesen. Dieser spricht nur ganz allgemein von der
- anstelle von Stimmzetteln und Wahlurnen zulässt, so hat er damit „erst recht“ den Einsatz von Computern
Höchstbetrag für Sonderausgabenabzug für Internat im Ausland rechtmäßig
martina heck vom 21.10.2013
- Inhalt
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- Sonderausgabenabzug für das Schulgeld zu Recht auf 5.000,00 € begrenzt. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG i. d. F. des
- anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt (Satz 2
- Recht nicht geboten. Ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen unbegrenzten Sonderausgabenabzug von
- erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemein bildenden Ergänzungsschule
OVG Nordrhein-Westfalen - 15 A 817/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.05.2006
- Inhalt
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- Fraktion im Rat als auch die freie Willenbildung des einzelnen Ratsmitglieds schützten. Zum Recht der
- Fraktionen, ihre Ansichten öffentlich darzustellen gehöre untrennbar auch das Recht
- Beschlussfassung zu rügen, etwa durch störende Raucheinwirkungen, so müsse ihm erst Recht ein
- werden können. Sowohl eine Fraktion als auch ein einzelnes Ratsmitglied hätten das Recht, in öffentlicher
- Recht von Ratsmitgliedern verneint, die Befangenheit einzelner Ratsmitglieder zu rügen. Im
BVerwG - 5 B 16.12
Bundesverwaltungsgericht vom 18.12.2012
- Inhalt
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- in ihrem Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verletzt. 12 Der
- Fall ist, ist der Beteiligte in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verletzt
- allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht. Die Beschwerde muss daher erläutern, dass
- des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts
- Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die
BGH - III ZR 200/07
Bundesgerichtshof vom 21.02.2008
- Inhalt
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- . Herrmann und Wöstmann für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 1
- vereinbarte Vertragsdauer entfallen. Niederwildreviere würden allgemein nur für die Dauer von neun Jahren
- ) anzuwenden. 82. a) Zu Recht hat das Berufungsgericht einen Anspruch der Beklagten auf Anpassung der
- nicht in Betracht, wenn bereits das dispositive Recht diese Lücke schließt (vgl. BGHZ 137, 153, 157
- Kosten der Rechtsmittelverfahren fallen der Beklagten zur Last. Von Rechts wegen Tatbestand 1Der
VG Minden - 2 K 2695/01
Verwaltungsgericht Minden vom 28.11.2002
- Inhalt
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- Kraft getretene AVV mit europäischem Recht vereinbar sei, weil dieses dem nationalen Gesetzgeber
- Aufgabe der Verwaltung. Die AVV verstoße insoweit gegen höherrangiges Recht. 4Mit Ordnungsverfügung
- Transformationsgesetz zur Umsetzung der Empfehlungen in deutsches Recht. Im Übrigen folge aus dem
- Regelungsbereiche identischer und damit allgemein verbindlicher Bedeutungsinhalt feststellen. So zielt etwa das
- , das europäische Recht setze lediglich Mindeststandards und lasse Raum für nationale strengere Maßstäbe
OLG Karlsruhe - 12 U 24/14
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 03.06.2014
- Inhalt
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- zielt, wovon das Landgericht zu Recht ausgegangen ist, auf eine Berichtigung der von der Beklagten
- Zusammenhang gehaltenen Beweisantritten der Klägerin zu Recht nicht nachgegangen ist. 342. Auch der mit
- unzutreffenden Informationen erteilt hat. Das Landgericht hat im Übrigen zu Recht darauf hingewiesen
- dem für allgemeine Geschäftsbedingungen normierten Grundsatz rechtfertigen (§ 305c Absatz 2 BGB
- in das allgemeine Persönlichkeitsrecht noch Schadensersatz wegen eines ihr verweigerten Kredits
OLG Düsseldorf - d auf 400.000
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.12.2006
- Inhalt
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- Hilfsanträge (Auskunftshilfsantrag und Hilfshauptantrag) unzulässig. I. 2223Das Landgericht hat zu Recht das
- Formulierung der Vertragsklausel ist sehr allgemein gehalten. Was unter den "laufenden zentralen
- allgemein im Zusammenhang mit den e. B. & H. Franchise-Baumärkten ausgeführt, dass die P. Zentrale
- franchisetypische Konstellation. Es ist vielmehr allgemein anerkannt, dass Franchiseverhältnisse in den
- . Selbst wenn es sich bei der Vertragklausel, so wie die Klägerin behauptet, um eine Allgemeine
LG Trier - 1 S 104/03
Landgericht Trier vom 28.10.2003
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht LG Trier 28.10.2003 1 S 104/03 Zum Haftungsausschluss nach § 828 Abs. 2 BGB 1 S
- etwa annehmen, dass § 828 Abs. 2 BGB allgemein für Unfälle mit einem Kraftfahrzeug gilt, so lange es
- . Außerdem hat der Beklagte zu 1) ihm die entstandenen Gutachterkosten mit 245,57 EUR und eine allgemeine
- Haftungsprivilegierung unterfallen. Der Gesetzeswortlaut reicht indes offensichtlich zu weit, weshalb er
- , andererseits aber haftet, wenn es in derselben Situation mit einem direkt rechts neben dem Bürgersteig auf
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 22/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 26.09.2002
- Inhalt
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- , §§ 2, 10, 16 Berufliches Rehabilitierungsgesetz, stets nach dem Recht des Sozialgesetzbuchs VI
- allgemein anzuwendende Rentenrecht. Vor allem aber bezieht sich das BerRehaG ausdrücklich auf das
- : beitragsgeminderte Zeiten, Summe aller Entgeltpunkte). Wenn man gegen die vorstehende Argumentation allgemein
- Leistungsgruppeneinstufungen nach dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht. Der Regelungsgegenstand der
- -, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR) in Kraft gewesenen Recht
OLG Frankfurt - 20 W 516/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.11.2005
- Inhalt
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- stellen wäre. Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte ausgeführt hatte, es handele sich bei dem Recht
- ausgeführt, dass jedenfalls feststehe, dass das Recht nicht auf Grund einer Todesvermutung bzw. bei
- N1 als Notar diesbezügliche Urkunden aufgenommen habe. Da das Recht nicht löschbar bei
- Freiwilligen Gerichtsbarkeit allgemein geltende Grundsatz, dass Erklärungen so auszulegen sind, dass das
OLG Celle - 3 U 65/05
Oberlandesgericht Celle vom 20.06.2005
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 596, ZPO § 533 Leitsatz: Eine Abstandnahme vom Urkundenprozess ist im
- Frankfurt, MDR 1988, 326 m. w. N.). Nach neuem Recht ist von weiter verschärften Voraussetzungen
- allem darauf, dass § 533 ZPO n. F. § 531 ZPO a. F. verdrängt hat. Nach altem Recht galt für die
- ZPO keine Berücksichtigung mehr finden können. Allgemein gilt, dass auf Grund der geänderten
OLG Düsseldorf - on DM 2.150
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.01.2002
- Inhalt
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- auf Grund allgemein nachlässigen Verhaltens oder auf Grund früherer Verstöße. Nach diesen Maßstäben
- obliegenden Pflichten erfüllen. Eine allgemeine gegenseitige Überwachungspflicht gleichberechtigter
- gerichtete Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat (vorläufig
OLG Karlsruhe - 17 U 183/10
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.02.2011
- Inhalt
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- Wertpapiergeschäfte erforderlichen Depots allgemein über Platzierungs- und Bestandsprovisionen informiert
- Recht seien ihr die Oberlandesgerichte in Stuttgart und Düsseldorf entgegengetreten. Der Zweck der
- ein noch ist die frühere allgemeine Bestimmung des § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG zur Präzisierung der
- einen freien Anlageberater stehen, anders als die Klägerin meint, insbesondere auch nicht allgemeine
LG Bonn - 6 T 21/04
Landgericht Bonn vom 26.01.2004
- Inhalt
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- (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 93 b) Abs
- Schlagworte: Räumungsfrist, Zahlungsverzug Normen: §§ 91 a), 93, 93 b), 721 ZPO Sachgebiet: Recht
- Recht hat das Amtsgericht die Kosten des Rechtsstreits auch hinsichtlich des erledigten