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OLG Frankfurt - 7 U 241/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 20.05.2010
- Inhalt
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- kam es nicht. Über das Vermögen der Zeugin Z1 ist am 18.4.2006 das Insolvenzverfahren eröffnet
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 7. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 20.05.2010 Normen: § 1b Abs 2 S 2
- wurde im August 2005 auch an die Zeugin Z1 ausgezahlt. 4Ausweislich eines auf den 30.8.2005
- 2.9.2005 bestätigte die Beklagte die Bezugsrechtseinräumung zugunsten des Klägers. Am 2.9.2005
- 2.9.2005 sei bereits am gleichen Tag per Fax zugegangen, habe jedenfalls bei Auszahlung der 55.000,- Euro
KG Berlin - 21 U 4/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- zugelassen. Gründe I. 1Die Beklagte hat im Termin zur mündlichen Verhandlung am 27. Januar 2006
- Einzelrichter am Oberlandesgericht richtet, der bisher herrschenden Ansicht an, die trotz der Einführung
- : Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter am OLG; Freundschaft
- Leitsatz 1. Für die Entscheidung über das gegen einen Einzelrichter am OLG gerichtete
- beanspruchen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, 271 f; OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f; OLG Oldenburg - 14
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 995/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2007
- Inhalt
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- 2005 - 3 A 216/04 -, Juris; VG Frankfurt/Main, Urteil vom 25. April 2005 - 9 E 5765/04 -, Juris; VG
- 29. November 2004 als unbegründet zurück. 5Mit seiner am 10. Januar 2005 - rechtzeitig - erhobenen
- verfahrensrechtlicher Hinsicht an einer angemessenen Willensbildung des Vorschriftengebers im Blick auf
- Sonderzahlungen weiter anzuwenden sind. Durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene
- Beamtenbesoldung inzwischen - besonders verschärft in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahre 2003 - allgemein am
VG Freiburg - 2 K 1500/08
Verwaltungsgericht Freiburg vom 09.12.2008
- Inhalt
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- auf 400,- EUR-Basis angestellter Herr H. aus B. fahre regelmäßig zum Flughafen Frankfurt, um
- Hunden mit einer Widerristhöhe bis 50 cm folgende Anzahl an Hunden erlaubt ist: - Hundezimmer 1
- Tierbestandes an Hunden und Katzen angeordnet, die sonstige im tierschutzrechtlichen Sinne gewerbsmäßige
- Kontrollen festgehalten hat. So heißt es im Aktenvermerk vom 19.02.2008: „Frau G. gibt an, dass alle
- zentral in die Wege geleitet.“ In dem Aktenvermerk vom 04.03.2008 über eine Nachkontrolle am 26.02.2008
VG Frankfurt (Main) - 9 E 6816/04
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 22.12.2005
- Inhalt
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- Familienzuschlag hinaus an den Kläger ab dem Jahr 2000 den kindbezogenen Bestandteil im
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer Norm: § 40 BBesG Entscheidungsdatum: 22.12.2005
- Kläger hat am 16. Dezember 2004 Klage erhoben. Unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerwG wie auch
- 2001 bis 2004 zu. Die an den Kläger gezahlte Besoldung lag in dem genannten Zeitraum im Hinblick auf
- , im Alter ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu berechnen, wobei die abgesenkten
VG Düsseldorf - 20 K 5477/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.09.2006
- Inhalt
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- als unzuverlässig und damit persönlich ungeeignet im Sinne von Abschnitt I Nr. 4 AV d. JM erwiesen
- AV d. JM an, in der bestimmt ist, dass ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer geführt wird
- unmittelbar auf Ziff. 4 S. 2 AV d. JM stützen. In dieser Bestimmung heißt es: „Bei diesen (Anm
- gleicher Höhe leistet. Tatbestand: 12Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und wurde am
- 08.10.1979 als Dolmetscher für die Sprache Urdu, am 07.09.82 als Dolmetscher für die Sprachen Hindi und
Anlage I BBesG
(zu § 20 Absatz 2 Satz 1)Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Inhalt
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- Nationalbibliothek in Frankfurt am Main ––als der ständige Vertreter des Generaldirektors der
- .Der am 1. Januar 2006 im Amt befindliche Direktor bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Amtsinhaber sind berechtigt, die Amtsbezeichnung „Direktor“ zu führen.Der am 1. Januar 2000 im Amt
- Besoldungsgruppen A 16, B 3.Der am 1. Januar 2006 im Amt befindliche Präsident der Bundesmonopolverwaltung für
- )ohne Lehrgang Radarleitung/Einsatzführungsoffizier aa)im Einsatzdienst in Luftverteidigungsanlagen,bb
EuG - T-252/97
Gericht der Europäischen Union vom 19.09.2000
- Inhalt
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- Rechtssache T-252/97 Anton Dürbeck GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutschland), Prozessbevollmächtigter
- Bananen. 9. Am 29. November 1991 schloss sie mit der ecuadorianischen Gesellschaft Consultban einen
- [Consultban] entsprechende Beweise vorlegt.“ 15. 16. Die Verordnung Nr. 404/93 trat am 26. Februar 1993
- Erfüllung des Vertrages Bananen zu vermarkten. Am 24. Dezember 1996 beantragte die Klägerin angesichts
- zuzuteilen. Es sollten zusätzliche Einfuhrlizenzen erteilt werden, um die [Klägerin] für die Härten im Sinne
OLG Brandenburg - 12 U 60/09
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 01.03.2000
- Inhalt
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- Vertrauen nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2006, Az. 8 U 107
- noch eine Operation am Unterschenkel, bei dem dieser um 20 ° gedreht wurde. In dem Bericht der H
- zu berücksichtigen. Des Weiteren vergleichbar ist das Urteil des OLG Frankfurt vom 21.05.1992, Az
- 60/09 Dokumenttyp: Urteil Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.02.2009 verkündete
- , an die Klägerin als Gesamtschuldner ab dem 01.08.2008 eine monatliche Mehrbedarfsrente in Höhe von
BGH - I ZR 44/00
Bundesgerichtshof vom 11.01.2000
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 44/00 Verkündet am: 26. September 2002 Führinger
- Deutsche Telekom 2,48 DM an die Beklagte aus. Die auf diese Weise von der Telekom eingenommenen Beträge
- ). b) Mit wem der Beratungsvertrag zustande kommt, hängt in erster Linie davon ab, an wen der
- 1,12 DM sind die an die Deutsche Telekom fließenden Telefongebühren – die gesetzlichen Gebühren
- wäre (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1999, 358 = WRP 1999, 110; AnwGH Nordrhein- Westfalen NJW-RR 1999, 1582
FG Düsseldorf - 11 K 3627/99 BG
Finanzgericht Düsseldorf vom 24.06.2002
- Inhalt
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- " vorliegenden Unterlagen seien am 08.09.1999 seitens des Beklagten neun Verkaufsfälle von im
- 19.05.1999 wurde der Einspruch der Kläger als 7unbegründet zurückgewiesen. Die Kläger haben am
- Kläger erzielten bei Verpachtung an einen Landwirt 800,00 DM/ha, umgerechnet 0,08 DM/m². Dies
- vom Bundesministerium der Finanzen im Schreiben vom 26.04.1977 an den Deutschen Städtetag angestrebt
- 6,00 DM/m². Im Übrigen sei der innerlandwirtschaftliche Vergleichswert nicht geeignet, Aussagen über
HessVGH - 11 N 2952/00
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 31.10.2003
- Inhalt
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- wendet sich gegen die Gültigkeit der am 1. Mai 2000 verkündeten Verordnung zum Schutze der Jugend und
- /Messeler-Park-Straße zur Ecke Dompfaffweg/Am Hasenpfad. Dompfaffweg, B 3, gedachte Linie südöstlich
- über äußere Bebauungsgrenzen von Obere Mühlstraße – Kalkofenweg – Am Bruderhaus – Rodgaustraße
- ), Am Waldfriedhof, Eifelring, Waldrand, Darmbach, Mainzer Straße, gedachte Linie nordwestlich von
- Bunsenstraße und Zentralkläranlage, Gräfenhäuser Straße/Anliegerfahrbahn, Am Weselacker, B 3 neu
LG Wiesbaden - 13 O 159/07
Landgericht Wiesbaden vom 22.01.2009
- Inhalt
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- Grundpreis ab dem 01.10.1992 43,80 DM im Jahr und 10,543 Pfennig je kWh. Nach der Gaspreistafel war dieser
- 2008 eine Öffnung des Gasmarktes im Bereich A so weit vorangeschritten sei, dass man nun zwischen
- 2007 seien nicht aussagekräftig, da im Jahre 2007 die Firma B GmbH gegründet worden sei. Man müsse
- sich die Beklagte in dem Schreiben dafür, dass der Kläger sich entschlossen habe, am
- ein weiterer Tarif bei einem Verbrauch ab 77334 kWh im Jahr mit einer sogenannten lineare Komponente
VG Frankfurt (Main) - 9 G 492/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 08.12.2003
- Inhalt
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- Haftung tätigen Unternehmen voraus. Dieser Nachweis lag erst im Mai 2003 vor mit der Folge, dass die
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer Entscheidungsdatum: 08.12.2003 Normen: § 1 Abs 1a Nr 4
- Finanzinstrumenten anlegt, nicht jedoch sich im Wege der privaten Vermögensverwaltung an einer GbR beteiligen will
- Zweifel am Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Verfügungen zu Nr. I. und II. des
- Finanzdienstleistungsinstitut gilt (§ 2 Abs. 10 KWG), handelte er jedenfalls im Zeitraum ab der
OLG Brandenburg - 12 U 103/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 14.05.2008
- Inhalt
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- Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Mai 2008 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des
- Urteils Bezug genommen. 4Gegen das ihm zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten am 21.05.2008
- zugestellte Urteil (Bl. 894 GA) hat der Kläger mit einem am 27.05.2008 beim Brandenburgischen
- Telefax am 21.07.2008 eingegangenen Schriftsatz begründet (Bl. 916 ff GA). 5Mit der Berufung verfolgt
- “ sei er nicht darlegungs- und beweisbelastet. An die Darlegung seien im Übrigen nur geringe