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BFH - I B 191/09
Bundesfinanzhof vom 19.05.2010
- Inhalt
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- Besteuerung absieht. Nimmt man ersteres an, so führt die in § 52 Abs. 59a Satz 6 EStG 2002 n.F
- außerhalb Spaniens weitere Betriebstätten im abkommensrechtlichen Sinne besitzt (Anschluss an
- Grundgesetz vereinbar sind. Mangels Vorrangs des öffentlichen Interesses am Vollzug des Gesetzes ist
- Abkommensrecht sich insoweit an der Behandlung jener Gesellschaften im spanischen Steuerrecht orientiert. Es ist
- hinge dann davon ab, ob und inwieweit die veräußerten Anteile an der X entweder in Spanien belegenes
OLG Hamm - 9 W 7/02
Oberlandesgericht Hamm vom 11.09.2002
- Inhalt
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- am 02.12.1999 noch weitere 275.000 DM. Darüber hinaus zahlt er an die Klägerin seit Dezember 1999
- . Am 3.12.1998 zahlte er 100.000 DM Schmerzensgeld. Am 28.12.1998 leistete er weitere 25.000 DM und
- , als Gesamtschuldner an sie 450.000 DM zu zahlen. 1718Der Vater der Klägerin hat inzwischen das im
- ) haftpflichtversicherten PKW am 06.11.1997 einen Verkehrsunfall, bei dem er frontal mit dem von der Mutter der
- , an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 DM nebst 5 % Zinsen über dem
OLG Frankfurt - 11 W 3/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.06.2010
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Kartellsenat Entscheidungsdatum: 08.06.2010 Normen: § 4 ARegV
- solche Netzbetreiber, die einen Antrag auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren vor der Änderung
- vom 29.10.2007 (ARegV) genehmigte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Teilnahme am
- durchgeführt würden, bestehe insbesondere für kleinere Netzbetreiber. Dass bei Teilnehmern am
- Fassung einem kleinen Netzbetreiber, der sich für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren
BGH - VI ZR 346/09
Bundesgerichtshof vom 22.02.2011
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 346/09 Verkündet am: 22. Februar 2011 Böhringer
- wegen Mordes an Sedlmayr Verurteilter namentlich bezeichnet war. Am 21. Januar 2005 verschob sie
- hat das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und an der Achtung seines Privatlebens
- Bescheidung er sich an die Presse wandte. Sein letzter Wiederaufnahmeantrag wurde im Jahr 2005 verworfen. Im
- zum Abruf bereit zu halten, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name des
OLG Düsseldorf - I-1 U 79/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.01.2008
- Inhalt
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- aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung (OLG Frankfurt/Main, 17 U 18/05, Urteil vom 26.07.2005
- Geschwindigkeit, mindestens 71 km/h, befuhr. Das Licht an dem Krad war eingeschaltet. Im Verlauf des
- Berufung der Kläger wird das am 07.03.2006 verkündete Urteil der Einzel-richterin der 7. Zivilkammer des
- Kläger zu 1. bis 3. als ungeteilte Erbengemeinschaft nach dem Herrn A..., verstorben am 13.12.2003 in
- : 1I. 23Die Kläger sind die Ehefrau und die Kinder des am 13.10.2003 bei einem Verkehrsunfall in
StGH Hessen - P.St. 387
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 1962 an die Abgeordneten ausgegeben. Am 22. Mai 1962 (DrAbtlg. III Nr. 55 S. 2231) fand die erste
- Gesetz vom 19. Oktober 1962, nicht privatrechtliche Nutzungsrechte (so auch OLG Frankfurt (Main
- greifen nicht durch. 44 1. Die Drucksache (DrAbtlg. I Nr. 1576) mit der Regierungsvorlage wurde am 16. Mai
- dar. Das Auslaufenlassen der Nutzungsrechte am Gemeindeeigentum und deren Anfall an die Gemeinde und
- der es ursprünglich kein Privateigentum des Einzelnen am Grund und Boden gab. Im Laufe der
VG Cottbus - 6 K 1420/03
Verwaltungsgericht Cottbus vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Teilnichtigkeit sprechen (in diesem Sinne VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 29. Mai 2002 – 1 K 2597/96 - MittStGB
- . § 8 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GkG Bbg) erst am Tag
- ), wohl auch vom 29. Mai 1997, vom 19. Juni 1997 (veröffentlicht im Dahme-Spreewald Kreis Anzeiger
- -Spreewald Nr. 15, 9. Jahrgang vom 30. Mai 2002 auf S. 33 ff sowie im Amtsblatt für den Landkreis Oder
- Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 15, 9. Jahrgang vom 30. Mai 2002 auf S. 33 ff sowie im Amtsblatt für
OLG Düsseldorf - VII-Verg 74/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.02.2005
- Inhalt
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- Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.4.2001, Az. 11 Verg 1/01, NZBau 2002, 161; BayObLG VergabeR 2003, 675, 677
- Übersendung der Verdingungsunterlagen an aufzuheben. Für den Fall, dass am Beschaffungsvorhaben und am
- Vergabeverfahren ist, sollte die Antragsgegnerin am Beschaffungsvorhaben und an der beschrittenen
- Bekanntmachung im Offenen Verfahren den Kauf von 10.000 Dienstpistolen des Kalibers 9 mm x 19 aus. Der
- einem am 14.4.2004 (nach Übersendung der Verdingungsunterlagen, aber vor Ablauf der Angebotsfrist
OLG Köln - 16 Wx 37/05
Oberlandesgericht Köln vom 30.09.2005
- Inhalt
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- Grundbuch im Verhältnis zur Antragstellerin, die ihr Wohnungseigentum erst am 16.05.2000 erworben hat
- man die hierin enthaltenen Regelungen als Vereinbarungen qualifiziert, mangels Eintragung im
- Unterlassung nach § 1004 BGB i. V. m. § 15 Abs. 3 WEG verlangt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, WuM 1990
- im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentumsanlage mit 6 Wohnungseigentumseinheiten. Im Kellergeschoss
- der Anlage befinden sich zum einen im Aufteilungsplan mit den Ziffern 1 bis 6 bezeichnete Räume, von
BGH - s am 19.04.200
Bundesgerichtshof vom 17.11.2005
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Normen: § 1907 Abs 1 BGB, § 12 FGG Entscheidungsdatum
- Beschluss vom 13.12.2004 kündigte das Amtsgericht im Wege eines Vorbescheids an (Bl. 263 ff Bd. II d.A
- Unterbringungsbeschwerdeverfahrens am 19.04.2004 bestätigt. Dieser Einschätzung stehe auch das von Betroffenen
- beantragten weiteren Sachverständigengutachtens für nicht erforderlich gehalten werde, man gleichwohl mit
- Rückkehrprognose; erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren) Leitsatz Eine Genehmigung der vom
OLG Frankfurt - 16 U 195/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 07.06.2004
- Inhalt
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- . 7, 8 des Gutachtens vom 16. Mai 2002). 15 Das Bild des (geringen) Schadens an der rechten hinteren
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 07.06.2004 Normen: § 823 Abs 1
- Wagen, einem A B, der - unstreitig - einen nur unfachmännisch reparierten Vorschaden am Heck aufwies
- , infolge des Unfalls seien an seinem PKW Schäden in behaupteter Höhe entstanden, im Umfange von 2.007,06
- . Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe I. 1Die Parteien streiten um die
OVG Berlin-Brandenburg - 9 S 26.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 09.05.2007
- Inhalt
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- des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Mai 2007
- für die Prüfung ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beitragsbescheides im
- , enthalten seien. Diese am Buchgrundstücksbegriff angelehnte Auslegung des § 4 Abs. 2 ESABS ist nach dem
- an einer entsprechenden Vorteilslage fehle, geht ins Leere. Grundstücke im Außenbereich werden von
- Rechtsprechung im Land Brandenburg beruft, ist sein Vorbringen zu unsubstanziiert, um die vom
BGH - III ZR 29/10
Bundesgerichtshof vom 18.01.2010
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 29/10 Verkündet am: 16. September 2010 Freitag
- Beteiligung der Gemeinde am Baugenehmigungsverfahren kann nämlich im Falle der Versagung des
- Null in besonders gelagerten Fällen; ähnlich VG Frankfurt NVwZ-RR 2001, 371; Schrödter/Rieger, BauGB
- , 262, 273; vom 21. Mai 1992 - III ZR 14/91, BGHZ 118, 263, 265; vom 13. Oktober 2005 - III ZR 234/04
- BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 Cb Fe; BauGB § 36; BayBO Art. 74 a.F., Art. 67 n.F. Im
VG Frankfurt (Main) - 23 L 2100/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 10.09.2007
- Inhalt
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- und erinnerte an seine am 3. November 2006 vorgetragene Bitte eine Terminvereinbarung zur Beratung
- Vorgesetzten würden im Rahmen der vorgenannten Vorschriften eingebunden. 29 Am 24. Juli 2007 hat der
- Schreiben vom 22. Mai 2007 richtete der Antragsteller daraufhin eine Reihe von Fragen an die
- Quelle: VG Frankfurt Fachkammer für Personalvertretungssachen Entscheidungsdatum: 10.09.2007 Normen
- - und Organisationsamt der Stadt ... am 11. Oktober 2006 ohne Beteiligung des Antragstellers
VG Köln - 25 K 6296/01
Verwaltungsgericht Köln vom 01.09.2006
- Inhalt
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- Grenzschutzpräsidium West mit Widerspruchsbescheid vom 12.07.2001 zurück. Die Klägerin hat am 31.07.2001
- ) Bundesgrenzschutzes Kosten in Höhe von 25.084.991,00 DM, die ausschließlich im Bereich der durch die
- , deren Entgelte bislang irrtümlich mit 16.016.269,56 DM an Stelle von zutreffend 8.527.468,90 DM in die
- DM und bei 7.055.375 von den Luftverkehrsunternehmen an das zuständige Bundesgrenzschutzamt
- Steuermitteln erbringen muss, sondern den Luftfahrtunternehmen als Teilnehmern am Luftverkehr in Höhe der