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AG Düsseldorf - 40 C 3978/08
Amtsgericht Düsseldorf vom 21.10.2008
- Inhalt
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- .). Die allgemeine Bezugnahme auf eine abweichend Studie reicht insoweit nicht aus, zumal die Klägerin
- auf die mündliche Verhandlung vom 16.09.2008 durch den Richter am Amtsgericht X für Recht erkannt
- einen Tag – begründet. 45Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch aus abgetretenem Recht auf
- Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht nicht die Erstattung eines sogenannten Unfallersatztarifs
- ersparte Eigenaufwendungen anrechnen lassen. 39Die Klägerin hat auch zu Recht das Postleitzahlgebiet XXX
KG Berlin - 20 U 121/03
Kammergericht vom 31.03.2003
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- , einer Volumenänderung hingegen einen recht großen Widerstand entgegensetzen, dass sie also
- Flüssigkeiten spezifische Gefahren ausgehen, die allgemein weder im einzelnen vorhersehbar sind, andererseits
- bei einem recht geringen Querschnitt der Rohrleitung stets mit mehr oder dieser Stoffe bei einem
- recht geringen Querschnitt der Rohrleitung stets mit mehr oder weniger Druck erfolgen muß. Dies hat zur
- entgegen den Behauptungen der Beklagten flüssig. Das ergibt zunächst der allgemeine Sprachgebrauch in
BGH - VIII ZR 289/13
Bundesgerichtshof vom 04.06.2014
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- Eine Formularbestimmung, die dem Vermieter von Wohnraum ein Recht zum Betreten der Mietsache ganz
- allgemein "zur Überprüfung des Wohnungszustandes" einräumt, ist wegen unangemessener Benachteiligung
- . Hessel, den Richter Dr. Schneider, die Richterin Dr. Fetzer sowie den Richter Dr. Bünger für Recht
- gebe dem Beklagten auch grundsätzlich das Recht der Notwehr. Die Notwehrhandlung müsse jedoch
- festgestellt und gewürdigt hat und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und
BGH - V ZR 90/01
Bundesgerichtshof vom 23.04.1999
- Inhalt
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- des Verkäufers, aus der ausschließlich der Käufer Rechte herleiten kann. Der allgemeine Rechtsverkehr
- Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 27. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 4
- vorliegen. Im übrigen soll die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung sich in dem allgemein
- Wohnungseigentums dem Verkäufer - wie hier - vertraglich das Recht vorbehalten werden, in der
- , 133, 136) kann einem Wohnungseigentümer das Recht eingeräumt werden, gemeinschaftliches Eigentum
LSG Bayern - L 14 R 276/09
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.04.2010
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- . Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das SG hat zu Recht die auf Gewährung einer
- . Juli 2008 zu Recht entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf Regelaltersrente hat. Dem
- Regelaltersrente nur dann bestehe, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt sei. Dies sei jedoch nicht der Fall
- anerkannt werden könnten, sei damit die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten immer noch nicht erfüllt
- zu, da die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt sei. Mit Schriftsatz vom 20. März
EuGH - C-466/98
Europäischer Gerichtshof vom 05.11.2002
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- , wonach sich „[j]ede Vertragspartei ... das Recht [vorbehält], die Inanspruchnahme der im Anhang dieses
- sei. Das beanstandete Recht, das den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Abkommen Bermuda II
- Recht, die Verkehrsrechte zu widerrufen, auszusetzen oder einzuschränken, wenn die vom Vereinigten
- nach Inkrafttreten des EWG-Vertrags im Vereinigten Königreich, geschlossen worden, doch sei das Recht
- 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge) klargestellt werden, dass die Geltung des EG-Vertrags die
LG Bonn - 7 O 225/06
Landgericht Bonn vom 30.05.2007
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- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 7 O 225/06 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
- keine Rechte abgetreten. Der Kläger und die Ehefrau könnten daher keinen Schaden aus eigenem Recht
- ohne Belang. 138 139d) Dem Kläger ist hierdurch auch – teilweise aus abgetretenem Recht – ein
- , dass sich aus dem Vertragsverhältnis zur F Versicherung, welches sich nach T Recht richten dürfte
- vorgenannten Gründen nicht an. 144 145f) Auf den Anspruch des Klägers ist deutsches Recht anwendbar
OLG Hamm - 13 U 131/04
Oberlandesgericht Hamm vom 22.11.2004
- Inhalt
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- zu Recht auch der Kläger aus – allenfalls eine Haftung nach § 823 BGB in Betracht (das StVG ist gem
- der Bahnbetriebsunternehmer). Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger eine
- Fahrzeug allgemein OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; Hentschel, a.a.O.; Geigel-Zieres, Der
- 1 bei Überwachungen auch schon einmal zu schnell oder "recht schnell" gefahren ist, lässt keine
- ). Die Beklagten haben aus Sicht des Senats zu Recht darauf verwiesen, dass dieses Versäumnis des
Anlage VAG
- Inhalt
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- Vertrag anwendbaren Rechts;c)Angaben zur Laufzeit;d)allgemeine Angaben über die für diese
- finanzielle Verlustea)Berufsrisikenb)ungenügende Einkommen (allgemein)c)Schlechtwetterd
- , Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt13.Allgemeine HaftpflichtAlle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht
- unter die Nummern 10 bis 12 fallen14.Kredita)allgemeine Zahlungsunfähigkeitb)Ausfuhrkreditc
FG Münster - 10 K 5715/04 F
Finanzgericht Münster vom 07.12.2005
- Inhalt
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- allgemein Geschäfte, die ein Recht auf Zahlung eines Geldbetrages oder auf einen sonstigen Vorteil (z.B
- den Vorgang ab, durch den das Recht eingeräumt wird, nicht aber auf die spätere Ausübung des Rechts
- erlangt, sofern der Zeitraum zwischen Erwerb und Beendigung des Rechts nicht mehr als ein Jahr beträgt
- Tatbestand "Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich" falle grundsätzlich auch der Verfall
- durch den Begriff der "Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich" ersetzt. Hätte er ein
BGH - NotZ 10/06
Bundesgerichtshof vom 24.07.2006
- Inhalt
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- statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Mit Recht hat das
- allgemein dahin verstanden, dass Gegenstand der gesetzlichen ("abdrängenden") Sonderzuweisung nicht nur
- / Lemhöfer/Bayer, BBG § 172 [Stand: September 2005] Rn. 3), geht ihr, worauf die Antragsteller mit Recht
- verletzt behaupteten Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG seien mit ihrem Status als Beamte untrennbar verbunden
- nach der Bundesnotarordnung gehe, also immer dann, wenn in Rechte oder rechtlich geschützte
BGH - 3 StR 120/03
Bundesgerichtshof vom 11.12.2003
- Inhalt
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- verwerflich ist, entzieht sich allerdings genereller Betrachtung. Allgemein reicht hierfür allein das
- Verteidiger, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die
- angenommen werden kann, wenn sie nach allgemein gültigen moralischen Maßstäben, die vernünftigerweise
- Geschädigten nach der allgemein gebrauchten Umschreibung dann sittenwidrig, wenn sie gegen das
- Körperverletzungsdelikts aus (Stree aaO und Hirsch aaO Rdn. 2 jew. m. w. N.). Die allgemein gültigen
OLG München - Unwirksame Löschung eines Beitrags auf einer Social-Media-Plattform
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
- Inhalt
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- stehe. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschränkt sich nicht auf das Recht, zu aktuellen Ereignissen
- der 30 Tage der Sperrung der Antragstellerin verstrichen gewesen seien. Es ist zwar allgemein
- : 1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Betreibers einer Social-Media-Plattform, wonach dieser
- handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Antragsgegnerin im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz
- streitgegenständliche Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG
AG Düsseldorf - 266 F 2282/92
Amtsgericht Düsseldorf vom 04.07.1995
- Inhalt
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- Anwaltes der Klägerin gewählt worden, um Kollisionen mit einer zuvor nach mexikanischem Recht
- geschiedenen ersten Ehe der Klägerin zu umgehen, die diese nach italienischem Recht eingegangen war. 5Die durch
- mexikanischen Recht durchgeführten Scheidung der ersten Ehe der Klägerin für nichtig erklärt (Verbot der
- güterrechtlichen Regelungen der nichtigen Ehe der Parteien nach deutschem Recht zu beurteilen seien
- und infolgedessen bemüht gewesen, jeder Förmlichkeit nach mexikanischem Recht zu genügen. Der Inhalt
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 3268/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2006
- Inhalt
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- Sozialhilfeempfänger in ihrer individuellen Lebensgestaltung gegenüber der übrigen Bevölkerung einer allgemein als
- Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zuzulassen, weil die aufgeworfenen Fragen ausgelaufenes Recht betreffen. Zum 1
- wegen grundsätzlicher Bedeutung auch bei ausgelaufenem Recht in Betracht kommt, wenn noch eine
- erhebliche Zahl von Fällen nach dem ausgelaufenen Recht zu entscheiden wäre, vermag das dem
- des neuen Rechts die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen. 27Unabhängig davon kann eine