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OLG Düsseldorf - I-24 U 44/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 12.08.2008
- Inhalt
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- : Landgericht Kleve, 1 O 211/07 Tenor: Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 2008 verkündete
- ; OLG Frankfurt ZMR 2003, 674; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und
- auch solche am Körper sowie auf Zahlung von Schmerzensgeld (Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 536 a Rn. 14
- darauf an, wie sich die Klägerin ihre Verletzung im einzelnen zugezogen hat und ob das
- Bodenplatten nicht verschloss. a. 910Geht man mit dem Vorbringen der Klägerin davon aus, dass der Mangel bei
OLG Saarbrücken - 1 U 920/00
Saarländisches Oberlandesgericht vom 20.04.2005
- Inhalt
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- am 8.11.2000 verkündete Urteil des Landgerichts in Saarbrücken - Az.: 16 O 324/00 - teilweise
- Landgerichts erging, am 8.11.2000 stattfand, ist, wie bereits erwähnt, gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO auf das
- zutreffend darauf hin, dass bereits das OLG Frankfurt in seinem zu der genannten Entscheidung des EuGH
- . = Bl. 738/739 d. A.). Überträgt man diese Erwägungen auf den Auskunftsanspruch hinsichtlich
- er durch Anbau von Vermehrungsmaterial im eigenen Betrieb gewonnen hat, als Vermehrungsmaterial
BGH - XII ZB 242/09
Bundesgerichtshof vom 24.04.2013
- Inhalt
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- der Sachverhalt nicht. Am 19. Mai 2004 schlossen die Parteien vor dem Amtsgericht Familiengericht
- 11. Mai 1999 B 13 RJ 219/98 B juris Rn. 11; OLG Frankfurt MDR 1982, 60, 61; Zöller/Greger ZPO 29
- um ein Drittel vorsah. Entsprechend der Vereinbarung erließ das Amtsgericht am selben Tag einen
- Potsdam Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter
- . Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut: "Nach einer Rücksprache mit der Ehefrau des F. D. am
LSG Schleswig-Holstein - L 5 KR 73/04
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 25.01.2006
- Inhalt
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- . Urteil des SG Frankfurt Az.: S 30 KR 4281/02). Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu
- . August 2002 und am 12. Juni 2003 gegen den Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2003 Klage beim
- Möglichkeit der Erzielung. Gegen das ihr am 27. Mai 2004 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 24
- 119/94 und vom 19. Mai 1992 Az.: L 1 Kr 34/91). Diese Grundsätze führen im Falle der Beigeladenen
- mehrere hundert Unterhandelsvertreter im Bundesgebiet tätig. Am 12. Juli 2000 begehrte die
OLG Zweibrücken - 1 U 19/08
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 30.07.2008
- Inhalt
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- einem Verkehrsunfall vom 31. Mai 2007 gegen 16.00 Uhr auf der Bundesstraße B 9 zwischen Ludwigshafen am
- Köln, 9. Zivilsenat, VersR 2004, 77; OLG Frankfurt ZfS 2006, 259 m. Anm. Diehl; Senat, Urteil vom 26
- wieder einzuschränken. Im Ergebnis kam es nicht darauf an, weil nach der dortigen Beweisaufnahme
- Auffahrunfall Aktenzeichen: 1 U 19/08 6 O 269/07 Landgericht Frankenthal (Pfalz) Verkündet am: 30. Juli 2008
- Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Morgenroth, sowie die Richter am Oberlandesgericht Klüber und Dr
OLG Frankfurt - 24 U 121/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.10.2006
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnis im Mai 2000 fristlos gekündigt. Daraufhin wandte sich der an die für ihn zuständige
- abwegig. 40 Nur am Rande sei – im Blick auf den Zurechnungszusammenhang – darauf hingewiesen, dass
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 24. Zivilsenat Norm: § 280 BGB Entscheidungsdatum: 27.10.2006
- Rechtsschutz wurde ihm gewährt, und er erteilte der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 3) am 16.05.2000
- ab dem 31.12.2001 zu zahlen. 103. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von
OLG Saarbrücken - 5 Verg 5/02
Saarländisches Oberlandesgericht vom 08.07.2003
- Inhalt
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- abhängen darf (vgl. OLG Frankfurt/Main, VergabeR 2001, 299, 301). ddd) Schließlich ist die Eignung
- Gesellschaften nicht ausreichten, um von einer Konzernbindung im Sinne der §§ 301 ff. AktG der an der
- Wettbewerb ausgeschlossen werden. Würde man auch im Rahmen der zweiten Wertungsstufe des § 25 Ziff
- aufzubürden, dass sich erkennbare Verdachtsmomente im Nachhinein als zutreffend herausstellen. b) Wendet man
- 11.10.2002, der dem Antragsgegner am 14.10.2002 zugestellt worden ist, hat die Vergabekammer den
LG Bonn - 5 S 11/10
Landgericht Bonn vom 08.12.2010
- Inhalt
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- – ZNER 2010, 285ff.; OLG Frankfurt/Main Urt. v. 13.10.2009 – 11 U 28/09 (Kart) – RdE 2010, 104; LG
- Verschlechterung seiner Rechtsstellung führt, ist § 306 Abs.3 BGB eng auszulegen (vgl. nur OLG Frankfurt/Main Urt
- im Grundsatz die Möglichkeit einzuräumen, Kostensteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben. Auch ist
- , BGB, § 306 Rdnr. 11f.). Das Festhalten am Vertrag kann unzumutbar sein, wenn infolge der
- Störung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung, die das Festhalten am Vertrag für
BGH - V ZR 144/08
Bundesgerichtshof vom 05.06.2009
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 144/08 Verkündet am: 5. Juni 2009 Weschenfelder
- von § 858 Abs. 1 BGB (siehe nur OLG Karlsruhe Die Justiz 1978, 71; LG Frankfurt a.M. MDR 2003, 388
- Gelände des Abschleppunternehmens verbracht. Dort löste es der Kläger am späten Abend gegen Zahlung
- man - wie die Revisionserwiderung - diese Formulierung als sprachlich missglückt ansieht, besagt sie
- des § 859 Abs. 1 BGB, wenn man das unbefugte Parken als Besitzstörung ansieht; nimmt man eine
OLG Düsseldorf - III-2 Ss 124/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 01.10.2003
- Inhalt
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- [255]; LR-Rieß a.a.O. § 200 Rn. 57a; ders. Anmerkung zu OLG Frankfurt/Main OLGSt StPO § 200 Nr. 1
- die Gewerbesteuererklärung nicht ab. 14 Die Höhe der verkürzten Steuern berechnet sich im einzelnen
- Steuern hinterzogen zu haben. Im Anklagesatz heißt es dazu: "zu 1. u. 2. 910Am 15.12.1995 gab der
- Angeschuldigte die Umsatzsteuer-, Körperschaftssteuerund Gewerbesteuererklärung für das Jahr 1993 ab
- Gewerbesteuererklärung für das Jahr 1994 ab. 12Für beide Jahre erklärte er erzielte Erlöse nicht. Darüber hinaus führte
VG Potsdam - 8 K 634/06
Verwaltungsgericht Potsdam vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Projektentwicklungsgesellschaft „G. am See“ L. GmbH & Co. KG vom 24./27. Oktober 1997 und die von den Beteiligten im
- West und Ost habe man eine zweigeschossige Bebaubarkeit angenommen. Im räumlichen Geltungsbereich von
- Grundstückseigentümern einzufordern. 19 Am 31. März 2006 hat der Kläger gegen beide Beitragsbescheide die
- Projektentwicklungsgesellschaft „G. am See“ L. GmbH & Co. KG vom 24./ 27. Oktober 1997 von der
- . gegründet worden, um ein ca. 40 Hektar großes Gelände im Ortsteil G., auf dem sich zu DDR-Zeiten eine
OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 31.05
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Frankfurt/Main, Urteil vom 25. April 2005 – 9 E 5765/04 – Juris; VG Saarlouis, Urteil vom 11. Januar
- zugestellt am 18. Oktober 2004, zurück. 3Die hiergegen am 11. November 2004 erhobene Klage hat das
- geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am
- an den Kosten der Beihilfekassen ab. Die Kostendämpfungsmaßnahme in dem einen System kommt dem
- 2004 gewährte ihm das Landesverwaltungsamt Berlin mit Bescheid vom 3. Mai 2004 eine Beihilfe auf eine
OLG Frankfurt - 20 W 164/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 26.02.2004
- Inhalt
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- Landgericht Frankfurt/Main NJW-RR 1992, 524) die Restnutzungsdauer der Gebäude abstrakt nach der
- .) ausgeführt hat, sind vorliegend bereits ab einer Einsparung an Heizkosten von 10 % im Fall des
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 26.02.2004 Aktenzeichen: 20 W 164
- am 24.05.1984 (Bl. 39 R. d. A.), zu TOP 6 am 22.09.1993 (Bl. 44 d. A.) und zu TOP 12 am 29.03.1995
- werden (Bl. 15 d. A.). 4Mit bei Gericht am 22.04.1996 eingegangenem Schriftsatz haben die Antragsteller
OLG Köln - 15 U 138/99
Oberlandesgericht Köln vom 30.05.2000
- Inhalt
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- Abweisung der Teilklage über DM 35.111,52 im übrigen verurteilt wird, an den Kläger DM 29.431,22
- die Beklagte in Höhe von 29.431,22 DM. Dieser Anspruch ist auch nicht verjährt. 6566Der Kläger hat am
- O 5/97 Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.07.1999 verkündete Urteil der 9. Kammer
- Hagen habe im Verfahren Az: 97-2334345-0-1 gegen den Kläger einen Vollstreckungsbescheid erlassen
- gibt - sog. Stornogefahrmitteilung - (OLG Frankfurt VersR 1981, 480 Leitsatz)). 37Nach dem Ausscheiden
HessVGH - 9 UZ 177/98.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.07.1999
- Inhalt
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- Deutschland" zusätzlich ein Gutachten der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte in Frankfurt am
- Beweisantrages wörtlich wiedergegebenen) Artikel aus der Zeitschrift "Volkszeitung am Wochenende", dem
- der von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 1997 gestellte Beweisantrag zu 1. als
- Main einzuholen. Ob die von dem Verwaltungsgericht für die Ablehnung dieses Antrages gegebene
- aus, dass bloße Zweifel an den Feststellungen des Verwaltungsgerichts im Hinblick auf bestimmte