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LG Duisburg - 3 O 538/84
Landgericht Duisburg vom 03.04.1985
- Inhalt
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- der Klägerin zurückgetreten ist. Der Beklagten stand kein Recht zum Rücktritt von dem mit der
- Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.400,-- DM
- Organisation mit Sitz in N, beabsichtigte in der Zeit vom 6. April bis zum 12. April 1984 in sieben
- zweite Veranstaltung sollte am 7. April 1984, 14.00 Uhr, im Auditorium der in stattfinden. Am 31. Januar
- eine Kopie des Versicherungsscheins. 4In dem Mietbedingungen für die GmbH ist unter der Ziffer IV
LG Bonn - 1 O 425/06
Landgericht Bonn vom 23.05.2007
- Inhalt
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- -regelungspflicht einer Gemeinde Normen: BGB § 839 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
- Bekundungen des im dortigen Prozesses vernommenen Zeugen C ist es samstags in dem (streitgegenständlichen
- vorausgesetzt. In derartigen Fällen ist eine Warnung nicht geboten, weil ein Kraftfahrer mit der
- (d.h. mit Verstopftheit einhergehende Erweiterung des Dickdarms). Die Klägerin ist seitdem wegen
- Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit
KG Berlin - 12 U 104/03
Kammergericht vom 27.02.2003
- Inhalt
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- Düsseldorf WM 1994, 324; OLG Frankfurt WM 1986, 19; vgl. zur bisherigen, nach neuem Recht nicht
- ) oder die Bruttokaltmiete (Mietzins mit allen Nebenkosten ohne Heizkosten) in Betracht; sofern
- welcher Grundlage eine Mietminderung zu berechnen ist, nichts zu entnehmen. In §536 Abs. 1 Satz 2BGB
- . Dies ist eindeutig: In diesem Fall muss der Mieter solange nichts zahlen, wie die
- das Recht des Vermieters zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen
ArbG Solingen - 5 Ca 2051/07
Arbeitsgericht Solingen vom 25.04.2008
- Inhalt
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- Änderungsvereinbarung und zum anderen eine Verfügung über das Recht auf Versorgung in Gestalt eines
- Kläger und teilte mit, dass sie diesem als Inhaber einer Rentenzusage der Beklagten im Rahmen der
- Schuld der Beklagten sei mithin bereits konkretisiert gewesen, sodass dem Kläger nur das Recht
- in Verbindung zu setzen. Im Übrigen könne auch ein Versäumnis der Beklagten im Hinblick auf eine
- Anspruch auf eine Kapitalauszahlung aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit der Versorgungsordnung vom
German Pellets: Geschäftsführer L. im Fokus der Anwälte
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 11.03.2016
- Inhalt
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- im Prospekt nicht mit Angaben in den Konzernberichten überein. Aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte
- genommen München, Berlin 11. März 2016 – Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin
- . Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.
- German Pellets: Geschäftsführer P. Leibold wird von Anwälten aus Prospekthaftung in Anspruch
- Peter Leibold, außergerichtlich in einem ersten Fall aus Prospekthaftung in Anspruch genommen und
OLG Düsseldorf - I-9 U 30/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.11.2009
- Inhalt
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- ). Es reicht deshalb auch nicht aus, dass im Emissionsprospekt Vertriebsprovisionen in einer
- Rechtszüge Bezug genommen. II. 31Die zulässige Berufung des Klägers ist mit Ausnahme eines Teils der
- gehandelt habe, hat die Beklagte im Berufungsverfahren zu Recht nicht mehr konkret aufgegriffen. 342
- im Vordergrund steht. Demgemäß ist der Anlagevermittler im Rahmen eines mit ihm geschlossenen
- Beamten in der Regel zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht
LAG Hessen - 5 Sa 232/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23.10.2009
- Inhalt
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- Abs. 1, 3 und 5 ZPO. II. 22 In der Sache hat die Berufung des Klägers teilweise Erfolg. Die Klage ist
- steht. Im Übrigen ist sie unbegründet. 23 1. Die Klage ist, auch soweit darin für den in der
- Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den
- Fassung des TVöD-BT-F Anwendung fand. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits
- Fassung des TVöD-BT-F ab dem 1. März 2007 auf das Arbeitsverhältnis des Klägers. 2Die Beklagte ist
BGH - 3 StR 57/14
Bundesgerichtshof vom 10.06.2014
- Inhalt
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- materiellen Rechts rügen. Die Rechtsmittel haben mit der von beiden Beschwerdeführern erhobenen
- zu 1.: Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. zu 2.: Handeltreibens mit
- zurückverwiesen. Gründe: 1Das Landgericht hat den Angeklagten K. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in
- nicht geringer Menge in sieben und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur
- . Im Anschluss daran ist protokolliert, dass die Angeklagten Angaben über ihre persönlichen
LG Köln - 86 O 79/06
Landgericht Köln vom 15.03.2007
- Inhalt
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- nationalen Rechts. 5Abweichend davon ist es Nissan gestattet, diesen Vertrag mit einer Frist von 12
- dieses Recht verzichteten, denkbar gewesen. In den anderen Fällen, in denen Vertragshändler einen oder
- B E S T A N D: 1Die Klägerin betreibt ein Autohaus in T und ist Vertragspartner der Beklagten
- die Beklagte im Zusammenhang mit einer von ihr vorgenommenen Netzkündigung, bei der sowohl die
- Beziehungen, weil Auswahl und Kontrolle im wesentlichen in der alleinigen Verantwortlichkeit der
BFH - II R 31/06
Bundesfinanzhof vom 27.02.1998
- Inhalt
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- ausschlaggebend ist, was das FA-W mit der Mitteilung bewirken wollte (BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 204/84
- am 12. Februar 1999 zunächst mit, dass in dem Ausscheiden der V-GmbH eine nach § 1 Abs. 3 des
- Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (GrEStG) steuerbare und steuerpflichtige
- Gesamthandsgemeinschaft nicht gemeinsam als Rechtsträger fortgesetzt habe. Das Urteil ist in Entscheidungen der
- , 193; vom 26. März 1969 I R 38/67, BFHE 95, 482, BStBl II 1969, 473; Trzaskalik in Hübschmann/Hepp
BSG - RJ 27/99
Bundessozialgericht vom 06.02.2003
- Inhalt
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- das Zusammentreffen mit Unfallrenten aufrechterhalten" (BT-Drucks 11/4124 S 207 f zu § 302). In
- Nachzahlungsbetrag in Höhe von 67.360,24 DM. Daraufhin änderte die Beklagte mit Bescheid vom 24. April
- eine Überzahlung in Höhe von 68.922,54 DM. Auf den Widerspruch der Klägerin änderte sie mit Bescheid
- weit gefasst. Gleichwohl stehe sie nicht in Zusammenhang mit der Ergänzung des § 93 Abs 5 SGB VI durch
- Urteil des LSG für zutreffend. II Die Revision der Beklagten ist nicht begründet. Gegenstand des
OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 4574/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.01.2003
- Inhalt
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- Recht nicht erfülle. Sie habe sich unstreitig in ihrem ersten Inlandspass nicht unfreiwillig mit der
- 2001 geltenden Rechts. Denn § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG, der in Ermangelung einer gesetzlichen
- deutsche Volkszugehörige I. N. eingetragen. Die Mutter des Klägers zu 2) reiste im März 1992 mit
- erläutert: "In der Familie ist die Mutter eine deutsche dadurch wurden auch die Feiertage nach dem
- . Dezember 1981 ist als ihre Nationalität "Russin", im Inlandspass des Klägers zu 2) vom 12. Februar 1976
BFH - VI R 4/09
Bundesfinanzhof vom 26.04.2006
- Inhalt
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- FördWachsG vermitteln . Tatbestand 1I. Streitig ist, ob für die von einem Handwerksbetrieb im Streitjahr
- handwerkliche Fähigkeiten und Kenntnisse erforderten, wurden mit 2.320 EUR in Rechnung gestellt
- Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen. Das FG hat zu Recht entschieden, dass den Klägern für Maler
- " ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1
- II 2007, 760). Verrichtungen, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen
LSG Bayern - L 6 LW 3/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.12.2008
- Inhalt
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- : Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Beklagte und das Sozialgericht haben zu Recht
- landwirtschaftliche Unternehmen gehörte allein der Ehefrau des Klägers, die mit ihm in gesetzlichem
- Unternehmen ist mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot ohne Zustimmung der Mutter belegt, verbunden
- mit einem Rückerwerbsrecht im Falle des Verstoßes, das beim Vorversterben der Mutter auf den Kläger
- in Verbindung mit § 99 Abs.1 Sozialgesetzbuch (SGB) VI der 01.06.2006 wäre, für die Zeit vor dem
AG Nürtingen - 12 C 2070/02
Amtsgericht Nürtingen vom 30.12.2002
- Inhalt
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- gewöhnlichen Aufenthalt hat, also im vorliegenden Fall dem deutschen Recht. 19 Der Beklagte hat in der
- Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen
- Prozessbevollmächtigten das Vertragsverhältnis mit Schreiben vom 25.4.2002 kündigen. In der Folge trat
- der Vertrag des Beklagten vom 20.1.2002 mit der Zedentin, der ..., wirksam zustande gekommen ist. 17
- sie schuldig geblieben ist. Hierauf hat das Gericht im übrigen auch an der Terminsverfügung vom