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§ 1 NotV 3
- Inhalt
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- ;ndet und fällig im Sinne der Sätze 1 und 2 in dem gleichen Zeitpunkt wie die durch eine solche Haftung gesicherte Verbindlichkeit.
- (1) Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts
- ;ffentlichen Rechts. Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Girozentrale, Deutschen Kommunalbank, und
- -DekaBank) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Bank oder
- . Die DGZ-DekaBank haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Die
§ 10 KSpG
Benutzung fremder Grundstücke
- Inhalt
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- Vermögensnachteile Ersatz in Geld zu leisten. Den Inhabern dinglicher Rechte an dem Grundstü
- ägt der Untersuchungsberechtigte. Erst wenn der Ersatz oder die Sicherheit geleistet ist, darf die Untersuchung begonnen oder fortgesetzt werden.
- ;ck stehen Rechte an dem Ersatzanspruch entsprechend der Artikel 52 und 53 des Einfü
- einem öffentlichen Zweck gewidmet ist, auch die Zustimmung der für die Wahrung dieses Zwecks
- ;ndigen Behörde für die spätere Kohlendioxidspeicherung erforderlich ist oder die zust
§ 9 GrEStG 1983
Gegenleistung
- Inhalt
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- Meistgebot einschließlich der Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben; 5
- .bei der Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot:die Übernahme der Verpflichtung aus dem
- an Erfüllungs Statt angenommen wird; 4.beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren:das
- ;bernahme der Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft, das den Übereignungsanspruch begrü
- ück enteignet, das zusammen mit anderen Grundstücken eine wirtschaftliche Einheit bildet, so
LG Arnsberg - 3 S 121/06
Landgericht Arnsberg vom 22.11.2006
- Inhalt
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- Kläger ist ein Vertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft B-Allee (im Folgenden: WEG) zustande
- seine Wohnung Fernwärme. Das Rohrnetz der Klägerin reicht bis in den Keller des Hauses "B-Allee
- Eintragung am 18.06.2003 wurde der Beklagte Eigentümer der Wohnung Nr. 2 im Objekt B-Allee in X2
- werden, wenn im Bereich des Hauses noch eine Zwischenstation (z.B. wie beim Stromzähler) eingebaut ist
- verbrauchen oder nicht. 40Auch der BGH beschäftigt sich in einem Urteil nebenbei mit der Frage, ob durch
OVG Berlin-Brandenburg - 5 NC 84.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 31.01.2008
- Inhalt
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- 2007/2008 an zum Bachelorstudium Grundschulpädagogik (Kernfach) im Kombinationsstudiengang mit
- mindestens 2 weitere Studienplätze zu vergeben. 4Zu Recht hat das Verwaltungsgericht zunächst für den Ansatz
- Referenzsemestern, ist es nicht gerechtfertigt, von der geringeren Anzahl von Lehraufträgen auszugehen, die in der
- Aufschluss über den voraussichtlich durch Lehraufträge abzudeckenden Ausbildungsaufwand im hier in Rede
- Grundschulpädagogik als Kernfach im Kombinationsbachelor mit Lehramtsoption einen höheren Lehraufwand im Vergleich
LG Essen - 19 O 295/89
Landgericht Essen vom 20.09.1989
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Zivilrecht Leitsätze: Unfall auf einer Wasserrutsche im Hallenbad, Bruch des
- dem Kläger im Tauchbecken am Ende der Rutsche in den Nacken gefallen ist. Dadurch ist der Kläger in
- eingetaucht war, folgte der Beklagte und fiel mit ausgestreckten Beinen in das Tauchbecken. Dabei traf
- er den Kläger mit den Füßen im Nacken. Der Kläger erlitt einen Bruch des zweiten Nackenwirbels. Mit
- ¬schwunden war. Diese Kurve ist etwa 4 bis 5 m vom Einstieg entfernt. Da der Beklagte in fast liegender
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 E 664/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.07.2002
- Inhalt
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- einher mit der Begründung individueller Rechte derjenigen, die Getränke in Mehrwegverpackungen
- Entscheidung über dieses Rechtsverhältnis greift nicht unmittelbar und zwangsläufig in die Rechte der
- Sachverständigen für Umweltfragen, BT- Drucks. 14/3363 Tz. 870 ff. 5Der Schutz von Mehrwegsystemen ist aber
- jedenfalls in Ausübung von Ermessen von einer Beiladung der Beschwerdeführerinnen abzusehen ist. Die
- unterschiedlichen Stufen der Herstellung und des Handels mit Getränken in Mehrwegverpackungen tätig und
FG Düsseldorf - 13 K 1030/01 G
Finanzgericht Düsseldorf vom 12.05.2004
- Inhalt
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- freiberuflicher oder gewerblicher Natur ist. 2Der Kläger führte in den Streitjahren eine eigene Praxis
- , soweit er im Inland betrieben wird; unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des
- Krankengymnasten sowie ähnlicher Berufe. Zu Recht gehen die Beteiligten hier allerdings davon aus, dass
- Punkten mit einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe verglichen werden
- ähnlichen Beruf das Gepräge im Sinne des Katalogberufes geben. Ist für die Ausübung des
OLG Köln - 9 U 30/03
Oberlandesgericht Köln vom 09.09.2003
- Inhalt
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- unbegründet. 2122Das Landgericht hat die Klage mit Recht abgewiesen. Die Beklagte ist nach § 22 Abs. 1
- Revisionsgerichts ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen
- ab. Die zuvor bei der E bestehende Versicherung war vom Versicherer in Zusammenhang mit einem
- festgehalten - Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen. II. 20Die Berufung ist zulässig, aber
- wird, auch deswegen gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 VHB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 VVG leistungsfrei
LSG Sachsen-Anhalt - L 2 B 64/05 AS ER
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 23.12.2005
- Inhalt
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- SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer
- von § 7 Abs. 3 Ziffer 3b SGB II mit dem Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe
- , ob und in welcher Höhe der Antragsteller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II ausschließlich in
- Antragsteller ist arbeitslos. Er bezog bis zum 16. Oktober 2003 Arbeitslosengeld in Höhe von täglich
- Antragsgegner einen Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II (Alg II) ab. Im Antrag gab er an
OLG Köln - 16 Wx 113/99
Oberlandesgericht Köln vom 23.08.1999
- Inhalt
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- . Bei der Bemessung der Gebühr ist das Landgericht zu Recht von dem gesamten reinen Vermögen der
- bereits im Jahre 1997 eine vorläufige Bestellung des Beteiligten zu 1) als Betreuer mit den
- Kostenansatz des Amtsgerichts Siegburg in Verbindung mit der dazu ergangenen Kostenrechnung der
- grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat, ist gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 KostO zulässig. In
- in den §§ 39 bis 41, 46 Abs. 4, 49 Abs. 2, aber auch in § 92 KostO. Danach ist gemäß § 92 Abs. 1
§ 5 PFKapAV
Kongruenz
- Inhalt
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- ;cksgleiche Rechte als in der Währung des Landes angelegt, in dem sie belegen sind. Aktien und
- Das gebundene Vermögen ist nach Maßgabe der Anlage Teil C zum
- Versicherungsaufsichtsgesetz in Vermögenswerten anzulegen, die auf dieselbe Währung lauten, in der die
- ). Abweichend von der in Nummer 6 Buchstabe b der Anlage C zum Versicherungsaufsichtsgesetz genannten
- Begrenzung können bis zu 30 vom Hundert des Sicherungsvermögens in auf nichtkongruente Wä
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 165/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2008
- Inhalt
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- SGB III verdeutlicht, dass das Normaljahr mit 365 Tagen (im Schaltjahr mit 366 Tagen) gemeint ist
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) sei in Verbindung mit § 339 SGB III in der Weise
- ist gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung das um pauschalierte
- Einkommensteuergesetzes in dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist, ergibt und der Solidaritätszuschlag
- Berechnung ist die Leistungsentgelt-Verordnung entbehrlich geworden (vgl. BT- Drucksache 15/1515 Seite 85
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 34/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.04.2009
- Inhalt
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- . Februar 2009 - 7 L 1367/08 -; Fehn/Kupfer, in: Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des
- Recht in Einklang steht und, falls nicht, ob er den Kläger in seinen Rechten verletzt. Bei dieser
- Verstoß gegen die objektive Rechtsordnung betreibt. 12Die Schließungsverfügung ist auch zu Recht an den
- ; Fehn/Kupfer, in: Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen
- aus. Die Untersagung des Krankentransports und der Tätigkeiten im Bereich der Notfallrettung ist
BGH - 4 StR 414/01
Bundesgerichtshof vom 20.11.2001
- Inhalt
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- hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt
- unter Freisprechung im übrigen wegen Betruges in zwei Fällen, Urkundenfälschung und Beihilfe zum
- . Das Rechtsmittel hat zum Strafausspruch teilweise Erfolg; im übrigen ist es unbegründet im Sinne
- Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr., BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall
- . 105 m.w.N.). Im übrigen kann ein minder schwerer Fall auch gerade deshalb in Betracht kommen, weil