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LAG Baden-Württemberg - 9 Sa 60/08 K
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.01.2009
- Inhalt
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- ; im Übrigen hat sie das Arbeitsgericht zu Recht angenommen. Sie ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Nr. 10
- Beschäftigung Vordergrund des Aufenthalts in der WfbM ist. 50 Auch aus § 138 Abs. 1 SGB IX ergibt sich, dass
- im Sinne des § 138 Abs. 1 SGB IX ist, bedarf die Kündigung keiner vorherigen Zustimmung des
- Arbeitsleistung reicht nicht aus, um die Kosten, die insbesondere durch entsprechendes Betreuungspersonal in
- Aufenthalts in der WfbM ist. 2. Die Einstellung der Förderungsleistungen durch den Kostenträger stellt einen
VG Aachen - 6 K 2664/03
Verwaltungsgericht Aachen vom 10.11.2005
- Inhalt
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- - insbesondere auch auf der Rechtsfolgenseite - mit höherrangigem Recht zu vereinbaren ist. Der Klage ist
- Rechts im allgemeinen Interesse liegt und deshalb von grundsätzlicher Bedeutung ist.
- ihre eigenen außergerichtlichen Kosten. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in
- zeitgleich mit der vorliegenden Klage entschieden worden ist. Soweit die Beklagte dem Antrag des
- entschieden worden ist. 13Mit dem im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen und an den
OLG Frankfurt - 10 W 53/10
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.11.2010
- Inhalt
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- Antragstellerin bei dem Bauvorhaben Kundenzentrum … in Stadt1 mit der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1
- Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2). II. 3Die zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das
- Landgericht hat die Erweiterung der Beweiserhebung zu Recht abgelehnt. 4Der Beweisantrag bezieht sich
- Aktenzeichen: 10 W 53/10 Dokumenttyp: Beschluss Anmerkung Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Tenor
- bis 4 sowie in der Leistungsphase 7 bzgl. der Mitwirkung bei der Prüfung und Bewertung von
HessVGH - 5 UE 245/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.05.1987
- Inhalt
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- in der Sache keinen Erfolg haben. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die
- Klage ist Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klage ist unbegründet, denn die
- mit den Anliegervorteilen vergleichen lassen und wie diese quantifizierbar sind (so zu Recht der
- , Höhe des gemeindlichen Eigenanteils) Tatbestand 1Der Kläger ist Eigentümer des in einem Neubaugebiet
- Wasserversorgungsund Entwässerungsleitungen in diesem Neubaugebiet zog ihn die Beklagte mit Bescheid vom 23
BPatG - 30 W (pat) 157/01
Bundespatentgericht vom 22.04.2002
- Inhalt
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- YOU). Das angemeldete Zeichen "fanTASTic" ist in seiner Gesamtheit und im Zusammenhang mit den
- ist kein selbständiges Wort der deutschen Sprache und erst recht nicht in fantastic ohne weiteres zu
- . Juni 2001 aufgehoben. Gründe I. Zur Eintragung in das Markenregister ist das Zeichen siehe Abb. 1
- vorangegangenem Beanstandungsbescheid in zwei Beschlüssen, davon einer im Erinnerungsverfahren
- – innerhalb des Anmeldezeichens als quasi selbständiges "Wort im Wort" in Bezug auf die beanspruchten Waren
FG Berlin-Brandenburg - 2 K 2478/04
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 07.06.2000
- Inhalt
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- nach § 46 Einkommensteuergesetz -EStG- zu Recht aufgehoben hat. 2Nachdem die Kläger für das
- zurückgenommen haben. 15 Im Übrigen ist die Klage unbegründet. Die Kläger haben keinen Anspruch auf
- Änderungsbescheid vom 7. Juni 2000 zu Recht nach § 164 Abs. 2 AO aufgehoben und eine Veranlagung der
- Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Einkommensteuerbescheid 1997 vom 7. Juni 2000 mit Bescheid vom 28
- Streitjahr zunächst keine Einkommensteuererklärung eingereicht hatten, erließ der Beklagte mit Datum vom 4
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 B 2091/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2006
- Inhalt
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- Besetzung der in Rede stehenden Stelle mit der Beigeladenen zu verhindern. Der Fakultätsrat der Fakultät
- . Derzeit spricht alles dafür, dass ein Ruf nur an die erstplatzierte Beigeladene in Frage kommt. Es ist
- unwahrscheinlich. Der Antragstellerin ist in einem solchen Fall möglich und zumutbar, erneut einen - auf die
- -Westfalen). Der einzelne Bewerber hat insoweit ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über
- verwaltungsgerichtlich nur in engen Grenzen überprüfbar ist. Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung
§ 84 LuftPersV
Schleppberechtigung
- Inhalt
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- betreffenden Luftfahrerschein eingetragen.(5) Die Rechte aus einer im Luftfahrerschein eingetragenen
- Fluglehrers, bei denen der Schleppgegenstand im Fangschlepp ohne Beanstandung aufzunehmen ist
- Luftfahrerscheins; in dieser Flugzeit müssen fünf Flugstunden auf dem Muster, auf dem die
- Berechtigung erworben werden soll, enthalten sein,2.die Durchführung von fünf Flügen mit
- anderen Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen im Schlepp ohne Beanstandung unter Anleitung und
VerfGH Berlin - 3 N 160.05
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Ablehnung von Beweisanträgen ist in der Gehör im Zusammenhang mit der Ablehnung von Beweisanträgen ist
- eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist, muss klar sein, in welchem Rechts- und Verfassungskreis
- im Libanon geborene Beschwerdeführer ist Palästinenser mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Seinen
- deswegen nicht in Betracht, weil der Beschwerdeführer sein Recht, die - vermeintlich - gehörswidrige
- Kammer und begründete diesen mit der Weise, in der die Beweisanträge von der Kammer abgelehnt worden
OLG Köln - 2 Wx 16/03
Oberlandesgericht Köln vom 26.05.2003
- Inhalt
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- Leitsätze: Gegen eine bereits erfolgte Eröffnung eines Testaments ist kein Rechtsmittel statthaft. Im
- fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ebenfalls unzulässig, da der Beschwerdeführer das im Original in seinen
- stattgegeben hat (vgl. allgemein: Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 10 mit weiteren
- Erstbeschwerde des Beteiligten zu 3) zu Recht und aufgrund rechtsfehlerfrei getroffener Feststellungen den
- auch Zwischenverfügungen mit der Beschwerde anfechtbar (Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19
OLG Düsseldorf - II-1 UF 18/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.03.2008
- Inhalt
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- : Brüssel-IIa-VO) in Verbindung mit Art. 12 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte
- Antragstellers mit den Kindern ihren ständigen Aufenthalt in Oberhausen genommen hat. Sie hat hierdurch
- gemäß Art. 5 Buchstabe a) HKÜ insbesondere das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts des Kindes
- diesem gehört insbesondere das Recht zur Entscheidung über den Wohnort und damit des Aufenthaltes
- . 13Der Antragsteller hat das Mitsorgerecht im Zeitpunkt des Verbringens in die Bundesrepublik
§ 25 DWG
Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten
- Inhalt
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- Rundfunkveranstaltern, 3.einer Gesellschaft des privaten Rechts, die unmittelbar oder mittelbar vertragliche
- Rechts obliegt, sein. Satz 2 gilt nicht für von der Deutschen Welle entsandte Mitglieder von
- (1) Die Mitgliedschaften in den Gremien der Deutschen Welle schließen sich gegenseitig aus
- ;ffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunkveranstalter unterhält, oder 4.einer öffentlich
- Aufsichtsorganen oder Gremien eines Unternehmens, an dem die Deutsche Welle beteiligt ist.(3) Die
Streik: Meine Rechte als Passagier
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 28.08.2014
- Inhalt
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- Streiks die Frage: "Welche Rechte habe ich als Passagier." Die Rechte der Passagiere sind in der EU
- -Verordnung Nr. 261/2004 geregelt. Geltung hat die Verordnung für alle Fluggesellschaften mit Sitz in der
- Betreuungsleistungen ist bei Verspätungen abhängig von der Wartezeit und der Strecke des Fluges
- Annnulierung oder Verspätung nicht auf "außergewöhnlichen Umständen" beruht. Die Rechtsprechung ist hier
BFH - X R 9/07
Bundesfinanzhof vom 18.11.2009
- Inhalt
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- beider Steuerpflichtiger ist daher im Ergebnis gleich (Senatsbeschluss in BFHE 212, 242, BStBl II
- der Problematik an seiner im Beschluss in BFHE 212, 242, BStBl II 2006, 420 vertretenen
- Leistungsspektrum ist im Zweiten Unterabschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VI in den §§ 13 bis 32
- . Senat des BFH mit Urteil vom 30. August 2007 IV R 14/06 (BFHE 219, 36, BStBl II 2007, 942) erkannt
- werden, sondern nur im Zusammenhang mit der korrespondierenden --in der Übergangszeit nur
HessVGH - 1 TG 2140/05
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 18.10.2005
- Inhalt
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- Polizeivollzugsbeamte in Südosthessen) Leitsatz Die Bonusregelung für Polizeibeamte mit II. Fachprüfung in
- Polizeikommissare mit II. Fachprüfung haben im Unterschied zu den meisten übergeleiteten Beamten die
- und Beförderungen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in der Fassung vom 26. Januar 2005 ist
- mit dem in Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 HBG normierten Grundsatz der Bestenauslese vereinbar
- grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von