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BGH - 42 RA 330/99

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Feststellungsantrag als unzulässig zu verwerfen. II. 41. Die sofortige Beschwerde ist mit dem
  • recht den Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung ihrer Abgabe zu vermeiden. Diese Annahme ist auch
  • in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zusätzlich gestellte Feststellungsantrag ist dagegen
  • Anwaltsgerichtshof zu Recht festgestellt hat, nicht bereit, sich auf eine Vermittlung einzulassen. Diese
  • gewesen. 82. Die Antragsgegnerin hat auch zu Recht einen Vermögensverfall angenommen. 9a

AG Bonn - 2 C 236/08

Amtsgericht Bonn vom 04.12.2008
Inhalt
  • "Autopreisspiegel" Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Beklagte wird
  • GmbH einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro netto in Rechnung, der sich im Einzelnen wie folgt
  • Betrag in Höhe von 290,42 Euro bislang offen geblieben ist. Die Geschädigte D + N GmbH hat diesen
  • in Deutschland im Sommer 2007" von Dr. I X sowie durch den Automietpreisspiegel des Fraunhofer
  • Schwackeliste zu rechtfertigen. Zum einen ist von der Beklagten nicht vorgetragen, wie im Einzelnen die

OLG Düsseldorf - I-20 U 119/97

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.07.2002
Inhalt
  • Aktiengesellschaft niederländischen Rechts, ist eine von insgesamt zwei Holdinggesellschaften des
  • Klägerin zu 1. und befasst sich mit dem Vertrieb von kosmetischen Produkten des U.-Konzerns in
  • Deutschland. 3Die Klägerin zu 1. ist - soweit im Berufungsverfahren noch von Belang - als Inhaberin
  • Beklagte ist Inhaberin der im Berufungsantrag näher bezeichneten Marken "F." und beabsichtigt, unter
  • Löschung der drei deutschen Marken in Anspruch genommen. 10Das Landgericht hat die Klage mit der

BGH - IX ZB 195/06

Bundesgerichtshof vom 17.01.2008
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 195/06 vom 17. Januar 2008 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Schuldnerin ist erfolglos geblieben. Mit der Rechtsbeschwerde verfolgt die Schuldnerin ihr Begehren
  • Antragstellung selbst kommt nicht in Betracht. Es ist rechtlich geklärt, dass die Beiordnung eines
  • nicht möglich ist (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZA 12/03, NZI 2003, 647, 648; v. 22. März 2007
  • Beschwerdeentscheidungen in Prozesskostenhilfesachen, die in Insolvenzverfahren ergehen, ist die Rechtsbeschwerde nur

SozG Karlsruhe - S 1 U 3406/08

Sozialgericht Karlsruhe vom 18.12.2008
Inhalt
  • Zusammenhang, dass der Unfallversicherungsträger als autonomes Recht einen Gefahrtarif festsetzt. In dem
  • höherrangigem Recht zu prüfen wäre. Denn den Unfallversicherungsträgern ist als sich selbst verwaltenden
  • dem 01.07.1973 selbständig als Maler- und Lackierermeister mit Betriebssitz in XXXX tätig. Durch
  • Unternehmen des Klägers in ihr Unternehmerverzeichnis auf. Der Kläger selbst ist seit dem 31.10.1979
  • Vereinbarung über die Gefahrtarif- und Beitragsgestaltung zu Recht erhoben. Die Beitragsgrundlagen habe

FG Berlin-Brandenburg - 1 K 2357/06

Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 31.03.1999
Inhalt
  • Steuerschuld im Sinne von § 47 AO, denn das Finanzamt II hat die Körperschaftsteuerzahlung zu Recht als
  • war Gewerbesteuer 1998 in Höhe von 124.332 DM fällig. Das Finanzamt II erließ mit Verfügung vom 23
  • Zwischen den Beteiligten ist zu Recht nicht umstritten, dass es sich bei der Begebung eines Schecks zur
  • darüber eine Steuerbescheinigung. Das Finanzamt II setzte mit Bescheid vom 4. Januar 2000
  • ebenfalls am 23. März 2000 einen Scheck in Höhe von 203.397,69 DM bei dem Finanzamt II zur Tilgung der

BGH - VIII ZR 285/09

Bundesgerichtshof vom 07.07.2010
Inhalt
  • /Müllbeseitigung/Schornsteinreinigung" jeweils in einer Summe zusammengefasst. Die Revision rügt zu Recht
  • Richterin Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider für Recht erkannt: Auf die
  • 2009 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4. November 2009 - auch im Kostenpunkt
  • erklärte Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen in Gestalt von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von
  • vom 14. Dezember 2006 in Höhe von 1.450 € mit entsprechender Tilgungsbestimmung in Abzug zu bringen

BGH - V ZB 9/10

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • GG und in die Rechte nach Art. 8 EMRK liegt. Dafür ist es unerheblich, dass die Betroffene mit V. H
  • die Anhörung den Zweck der Haftanordnung gefährden würde (in BT-Drucks. 16/9733 S. 154), ist das
  • Nachholung der Anhörung noch darauf an, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet
  • Betroffenen wie nach dem bisherigen Recht (dazu: Sonnenfeld in Jansen, FGG, 3. Aufl., § 70d, Rdn. 6
  • worden ist. Im Übrigen wird die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung, auch über die

Was ist eine DAO?

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 11.06.2022
Inhalt
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  • Blockchain-Technologie in Erscheinung getreten ist, insbesondere in Verbindung mit dem Hype rund um
  • DAO ist noch unklar und nicht definiert. Es ist eine Art von Unternehmensorganisation, die mit der
  • . Ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften ist das Stimmrecht an einen Geschäftsanteil gekoppelt, der im Falle
  • sagen, dass keine Haftungsbeschränkung damit verbunden ist. Mit der Teilnahme an einer DAO entstehen

OLG Düsseldorf - I-27 W 1/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.07.2008
Inhalt
  • unrichtig wäre. Ihr Begehren steht daher in einem unmittelbaren Sachzusammenhang mit den im vierten
  • her. Es steht mit dem Arzneimittel "MTX HEXAL® Injekt" der Hexal AG in unmittelbaren Wettbewerb. 4Die
  • Antragsgegnerin verantwortlich. 6Die Antragsgegnerin ist dem in der Sache entgegen getreten und hat die
  • . 8Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 910Zu Recht hat das Landgericht entschieden, dass für das
  • . 13Insofern ist die vorliegende Fallgestaltung mit der vom Bundesgerichtshof entschiedenen

Wettbewerbsrecht - Ralph Schneider lässt auch im November die Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 21.11.2016
Inhalt
  • Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT
  • zugänglich ist;·      Informationen darüber, wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen
  • lassen.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten
  • -Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des  Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.Eine
  • , in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen

BAG - 4 AZR 652/05

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Eingruppierung Nr. 3) . Aufgabe und Recht des Betriebsrats ist es, ua. zu überwachen, ob die vom
  • in die Entgelttabelle des TVöD. Dabei ist nach § 5 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-VKA eine im Monat Oktober 2005
  • Wortlaut in § 1 Abs. 2 PÜV, wonach die Arbeitgeberin zusichert, dass sich die Rechte und Pflichten
  • Rechte und Pflichten der Arbeitgeberin aus dem PÜV auf einen Betriebserwerber im Falle eines weiteren
  • , wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in

FG Münster - 3 K 722/08 S

Finanzgericht Münster vom 01.07.2010
Inhalt
  • Klägerin betreibt ein IT-Unternehmen und bietet Hard- und Software-Lösungen im Aufgabenfeld Mechatronik
  • handele oder nicht. Mit Schreiben vom 14.08.2007 erläuterte die Klägerin in diesem Zusammenhang, dass der
  • rechtmäßig gewesen, da § 89 Abs. 3 AO im Einklang mit der Verfassung stehe. Denn die Vorschrift diene dazu
  • bewerte als die Leistungen eines Steuerberaters. Im Übrigen widerspreche es dem in Art. 104a GG
  • Entscheidungen nicht. Das Rechtsstaatsprinzip, hergeleitet aus Artikel 20 GG, in Verbindung mit § 89 Abs. 1 AO

LSG Bayern - L 9 AL 148/97

Bayerisches Landessozialgericht vom 27.07.2000
Inhalt
  • . AFG-Änderungsgesetzes zugrundegelgt und dem Kläger zu Recht ab 07.07.1994 Arbeitslosengeld in Höhe
  • des Klägers ist nicht begründet. Das SG hat die Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Dem
  • Umschulungsberuf als Industriekaufmann. In Gehaltsgruppe IV im 4. Gruppenjahr des Manteltarifvertrages für die
  • zu Recht in vollem Umfang als unbegründet abgewiesen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG
  • AFG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung bringe für den Kläger keine unbillige Härte im Sinne

KG Berlin - 12 U 183/08

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • ist und wenden sich mit der Anschlussberufung in vollem Umfang gegen ihre Verurteilung. 16 Das
  • der Verkehr im rechts daneben liegenden Fahrstreifen gestaut hat. Die "Lückenrechtsprechung" gilt
  • sich aus Sicht des Beklagten zu 1. der Verkehr links und rechts der Kreuzung staute und im
  • , der sich im Einmündungsbereich der Fritz-Reuter-Allee in die Blaschkoallee ereignet hat, wobei die
  • Anschlussberufung erfolglos. 23 I. Die Berufung ist in vollem Umfang begründet. Entgegen der Auffassung des