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LG Köln - 25 O 221/07
Landgericht Köln vom 04.03.2009
- Inhalt
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- weiteren Kinder. Die Klägerin suchte deshalb im März 2005 den Beklagten auf, um mit ihm über die
- Beklagte erneut nach dem Stäbchen tastete. In der vom Beklagten vorgelegten Dokumentation ist jeweils
- aus eigenem und abgetretenen Recht ihres Ehemanns die Unterhaltsbelastung für ihr viertes Kind als
- durch Tasten überprüft und bestätigt. Er sei im übrigen in der Applikation des Verhütungsmittels
- in besonderer Weise zur Beantwortung der vorliegenden Fragen berufen ist, hat die Klägerin
VG Arnsberg - 3 L 551/06
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.07.2006
- Inhalt
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- Teil des T2. Innenstadt- bzw. Bahnhofsbereichs einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf
- erforderlichen Erfolgsaussichten (§ 166 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit
- Anhörung im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann und der Antragsteller auch tatsächlich in
- Antragsgegner geschilderten Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit nahe. Nach Aktenlage ist der
- an einer Auseinandersetzung mit einer anderen Personengruppe beteiligt, in deren Verlauf er einer
BGH - Xa ZR 166/07
Bundesgerichtshof vom 18.02.2010
- Inhalt
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- . Meier-Beck, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Berger, Dr. Grabinski und Hoffmann für Recht
- Berufung der Klägerin ist 3erfolglos geblieben. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision
- entgegen. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. Oktober 42008 im Einverständnis
- mit den Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der
- Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt. In diesem Vorlageverfahren hat der Gerichtshof mit Urteil vom 19
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 R 196/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.09.2004
- Inhalt
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- . 2 SGB VI nicht in der alten Fassung anwenden dürfen, weil ausschließlich das neue Recht anzuwenden
- ). Nach Art. 13 Abs. 12 2.AAÜG-ÄndG ist § 310 a SGB VI mit Wirkung vom 1. Dezember 1998 in Kraft getreten
- ). Die Beklagte stellte die Rente mit Bescheid vom 14. Mai 1998 neu fest. Der Kläger bat in der Folgezeit
- ablehnende Bescheid vom 11. November 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 2004 ist
- .) abzustellen. In § 256 a Abs. 2 SGB VI n. F. ist klargestellt, dass entgeltpunktfähiger
EuG - T-17/02
Gericht der Europäischen Union vom 15.06.2005
- Inhalt
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- gelte erst recht im vorliegenden Fall, weil in der E‑Mail vom 27. September 2001 darauf hingewiesen
- , Randnr. 36). In diesen Fällen kann ein betroffener Dritter nämlich zu Recht mit der Bekanntgabe des
- Klägerin völlig zu Recht geltend gemacht hat, ist ein Mitgliedstaat, der in einem Verfahren zur
- Kommission die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bewerten kann.“ II – Spanisches Recht A – Königliches
- Trasmediterránea die in Rede stehenden Verkehrsdienste mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
OLG Hamm - 21 U 24/00
Oberlandesgericht Hamm vom 08.03.2001
- Inhalt
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- unteren Teil des Giebelabstandes zwischen den Häusern I3 und I2 in 46242 C befinden, beruhenden
- erfordert. Das ist dann der Fall, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des
- Bodenbeläge und Fliesen, als Eigenleistungen. Auch die Erwerber des rechts angrenzenden Hauses I2, die
- 29.11.1993 von der Beklagten ein noch zu errichtendes Reiheneigenheim auf dem Grundstück I3 in C für
- Häusern I2 und I-Straße in 46242 C fachgerecht zu beseitigen. 8 Die Beklagte hat beantragt, 9die
VG Minden - 6 K 2506/06
Verwaltungsgericht Minden vom 22.05.2007
- Inhalt
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- Verband F1. Krankenhäuser S1. /X. /M1. gab Anfang Mai 2005 zu bedenken, dass in C1. im Zusammenhang mit
- Beklagte hatte sich in Sondierungsgesprächen mit der Klägerin im Juli und Oktober 2005 hinsichtlich deren
- . mit anderen Kliniken bestanden; abgesehen davon werde ein Krankenhaus, das nur in wenigen - im
- unabdingbar sei und im Übrigen nicht nur ein Kooperationsverbund der Krankenhäuser W. und I1. mit
- Betten für Frührehabilitation am Krankenhaus W. in ihrem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Recht auf
VG Gelsenkirchen - 7 K 1371/05
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 23.09.2009
- Inhalt
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- eine ausreichende Netzwerk- bzw. IT-Betreuung ermöglichen. Im Übrigen ist der Auftrag letztlich an die
- habe den Digitalen Workflow in einer Hand lassen wollen und mit der auch hier beauftragten Firma I1
- Markennamen erfolgt ist (bei Los 1, I1. Druckmaschinen, waren dies 60 % und bei Los 3, Firma I2. , war
- worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das
- , ist mit dem Mittelabruf eine Ausfertigung der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes vorzulegen
BSG - B 12 KR 14/99 R
Bundessozialgericht vom 30.03.2000
- Inhalt
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- keinen Antrag gestellt und sich nicht zur Sache geäußert. II Die Revision ist iS einer Aufhebung des
- Arbeitslohn und waren gemäß § 1 ArEV auch nicht dem Arbeitsentgelt iS des § 14 SGB IV zuzurechnen. Mit
- IV erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind. Ob die kurze oder die
- die Sozialversicherung (SGB IV) gelte. Das Sozialgericht (SG) hat die Klage mit Urteil vom 4. Februar
- geldwerten Vorteil zugewandt. Dieser war jedenfalls seit 1990 Arbeitsentgelt iS des § 14 Abs 1 Satz 1 SGB IV
VG Karlsruhe - 5 K 2394/05
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 26.06.2007
- Inhalt
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- sei diskriminierend. Sie sei mit 45 Jahren noch wenigstens 17 Jahre im arbeitsfähigen Alter. In der
- handele sich im vorliegenden Fall allenfalls um eine „Inländerdiskriminierung“, gegen die das EU-Recht
- immerhin über zehn Jahre in ihrem weiteren Beruf als Physiotherapeutin tätig. Es ist im Übrigen auch
- oder in sonstiger Weise beruflich dort tätig. Damit hat sie von dem Recht auf Freizügigkeit
- Deutschland gearbeitet haben. Denn im deutschen Recht gibt es derzeit keine dem Sinn und Zweck des Art
BVerwG - 3 B 62.12
Bundesverwaltungsgericht vom 07.05.2013
- Inhalt
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- . Die tatsachengerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht
- untersagte ihnen mit Bescheid vom 28. Oktober 2008, sich in der Außendarstellung als „Kinderzahnarzt“ zu
- berufswidrig darstellt, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall. 6 2. Die Revision
- vor, wenn sich die Vorinstanz mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in
- in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden ist, und wenn das angefochtene Urteil
AG Köln - 142 C 44/08
Amtsgericht Köln vom 06.04.2009
- Inhalt
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- hohe Lampen im Gras oder Büschen gehabt habe, die in Abstand von etwa 10 Metern mal links mal rechts
- Mitverschulden darstellen dürfte. Diesen Aspekt betont zu Recht das LG Magdeburg in der weiter von der
- in Höhe von 597,06 Euro begründet ist. Hieraus ergibt sich bei im Übrigen gleicher Berechnung eine
- Oberschenkel und Knie rechts sowie Schürfwunden. Sie erhielt in der Klinik eine Unterarmgipsschiene, die 2
- viel Lärm durchgeführt worden sei. Weiter seien die Gehwege auch im Bereich der Unfallstelle mit Lampen
§ 13 LuftVO
Ausweichregeln
- Inhalt
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- Gegenstände erkennbar schleppen. Motorsegler, deren Motor nicht in Betrieb ist, gelten bei
- ) Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs und landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen.(5) Von mehreren
- Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist, auszuweichen.(8
- Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen.(2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier
- seinen Kurs nach rechts zu ändern. Ein Luftfahrzeug überholt ein anderes, wenn es sich
VG Düsseldorf - 13 L 1074/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.04.2004
- Inhalt
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- Anordnung nicht nur zur Sicherung der geltend gemachten Rechte sondern im Ergebnis zu ihrer
- Prüfung überwiegendes dafür, dass der Antragsgegner zu Recht davon ausgeht, dass die Antragsteller nach
- . Bereits im Januar 1999 hatte die Ausländerbehörde die Deutsche Botschaft in Zagreb gebeten zu
- Auskunft des kroatischen Außenministeriums bzw. des Standesamts T in Kroatien weder mit Wohnsitz noch mit
- begehrten Einsicht in den in der Vergangenheit mit verschiedenen Botschaften geführten Schriftverkehr
Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif privat krankenversicherte Beamte
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 22.04.2014
- Inhalt
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- Ehefrau in Anspruch genommen haben. Die ärztlichen Leistungen wurden überwiegend mit dem 2,3fachen des
- und deren berücksichtigungsfähige Angehörige, die in Ermangelung einer Alternative im Basistarif
- sehen unter Bezugnahme auf eine Regelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung vor, dass bei
- Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten
- hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Die Kläger beider