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LG Köln - 25 O 221/07

Landgericht Köln vom 04.03.2009
Inhalt
  • weiteren Kinder. Die Klägerin suchte deshalb im März 2005 den Beklagten auf, um mit ihm über die
  • Beklagte erneut nach dem Stäbchen tastete. In der vom Beklagten vorgelegten Dokumentation ist jeweils
  • aus eigenem und abgetretenen Recht ihres Ehemanns die Unterhaltsbelastung für ihr viertes Kind als
  • durch Tasten überprüft und bestätigt. Er sei im übrigen in der Applikation des Verhütungsmittels
  • in besonderer Weise zur Beantwortung der vorliegenden Fragen berufen ist, hat die Klägerin

VG Arnsberg - 3 L 551/06

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.07.2006
Inhalt
  • Teil des T2. Innenstadt- bzw. Bahnhofsbereichs einen nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf
  • erforderlichen Erfolgsaussichten (§ 166 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in Verbindung mit
  • Anhörung im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann und der Antragsteller auch tatsächlich in
  • Antragsgegner geschilderten Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit nahe. Nach Aktenlage ist der
  • an einer Auseinandersetzung mit einer anderen Personengruppe beteiligt, in deren Verlauf er einer

BGH - Xa ZR 166/07

Bundesgerichtshof vom 18.02.2010
Inhalt
  • . Meier-Beck, die Richterin Mühlens und die Richter Dr. Berger, Dr. Grabinski und Hoffmann für Recht
  • Berufung der Klägerin ist 3erfolglos geblieben. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision
  • entgegen. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. Oktober 42008 im Einverständnis
  • mit den Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der
  • Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt. In diesem Vorlageverfahren hat der Gerichtshof mit Urteil vom 19

LSG Berlin-Brandenburg - L 1 R 196/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.09.2004
Inhalt
  • . 2 SGB VI nicht in der alten Fassung anwenden dürfen, weil ausschließlich das neue Recht anzuwenden
  • ). Nach Art. 13 Abs. 12 2.AAÜG-ÄndG ist § 310 a SGB VI mit Wirkung vom 1. Dezember 1998 in Kraft getreten
  • ). Die Beklagte stellte die Rente mit Bescheid vom 14. Mai 1998 neu fest. Der Kläger bat in der Folgezeit
  • ablehnende Bescheid vom 11. November 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 2004 ist
  • .) abzustellen. In § 256 a Abs. 2 SGB VI n. F. ist klargestellt, dass entgeltpunktfähiger

EuG - T-17/02

Gericht der Europäischen Union vom 15.06.2005
Inhalt
  • gelte erst recht im vorliegenden Fall, weil in der E‑Mail vom 27. September 2001 darauf hingewiesen
  • , Randnr. 36). In diesen Fällen kann ein betroffener Dritter nämlich zu Recht mit der Bekanntgabe des
  • Klägerin völlig zu Recht geltend gemacht hat, ist ein Mitgliedstaat, der in einem Verfahren zur
  • Kommission die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bewerten kann.“ II – Spanisches Recht A – Königliches
  • Trasmediterránea die in Rede stehenden Verkehrsdienste mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im

OLG Hamm - 21 U 24/00

Oberlandesgericht Hamm vom 08.03.2001
Inhalt
  • unteren Teil des Giebelabstandes zwischen den Häusern I3 und I2 in 46242 C befinden, beruhenden
  • erfordert. Das ist dann der Fall, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des
  • Bodenbeläge und Fliesen, als Eigenleistungen. Auch die Erwerber des rechts angrenzenden Hauses I2, die
  • 29.11.1993 von der Beklagten ein noch zu errichtendes Reiheneigenheim auf dem Grundstück I3 in C für
  • Häusern I2 und I-Straße in 46242 C fachgerecht zu beseitigen. 8 Die Beklagte hat beantragt, 9die

VG Minden - 6 K 2506/06

Verwaltungsgericht Minden vom 22.05.2007
Inhalt
  • Verband F1. Krankenhäuser S1. /X. /M1. gab Anfang Mai 2005 zu bedenken, dass in C1. im Zusammenhang mit
  • Beklagte hatte sich in Sondierungsgesprächen mit der Klägerin im Juli und Oktober 2005 hinsichtlich deren
  • . mit anderen Kliniken bestanden; abgesehen davon werde ein Krankenhaus, das nur in wenigen - im
  • unabdingbar sei und im Übrigen nicht nur ein Kooperationsverbund der Krankenhäuser W. und I1. mit
  • Betten für Frührehabilitation am Krankenhaus W. in ihrem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Recht auf

VG Gelsenkirchen - 7 K 1371/05

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 23.09.2009
Inhalt
  • eine ausreichende Netzwerk- bzw. IT-Betreuung ermöglichen. Im Übrigen ist der Auftrag letztlich an die
  • habe den Digitalen Workflow in einer Hand lassen wollen und mit der auch hier beauftragten Firma I1
  • Markennamen erfolgt ist (bei Los 1, I1. Druckmaschinen, waren dies 60 % und bei Los 3, Firma I2. , war
  • worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das
  • , ist mit dem Mittelabruf eine Ausfertigung der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes vorzulegen

BSG - B 12 KR 14/99 R

Bundessozialgericht vom 30.03.2000
Inhalt
  • keinen Antrag gestellt und sich nicht zur Sache geäußert. II Die Revision ist iS einer Aufhebung des
  • Arbeitslohn und waren gemäß § 1 ArEV auch nicht dem Arbeitsentgelt iS des § 14 SGB IV zuzurechnen. Mit
  • IV erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind. Ob die kurze oder die
  • die Sozialversicherung (SGB IV) gelte. Das Sozialgericht (SG) hat die Klage mit Urteil vom 4. Februar
  • geldwerten Vorteil zugewandt. Dieser war jedenfalls seit 1990 Arbeitsentgelt iS des § 14 Abs 1 Satz 1 SGB IV

VG Karlsruhe - 5 K 2394/05

Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 26.06.2007
Inhalt
  • sei diskriminierend. Sie sei mit 45 Jahren noch wenigstens 17 Jahre im arbeitsfähigen Alter. In der
  • handele sich im vorliegenden Fall allenfalls um eine „Inländerdiskriminierung“, gegen die das EU-Recht
  • immerhin über zehn Jahre in ihrem weiteren Beruf als Physiotherapeutin tätig. Es ist im Übrigen auch
  • oder in sonstiger Weise beruflich dort tätig. Damit hat sie von dem Recht auf Freizügigkeit
  • Deutschland gearbeitet haben. Denn im deutschen Recht gibt es derzeit keine dem Sinn und Zweck des Art

BVerwG - 3 B 62.12

Bundesverwaltungsgericht vom 07.05.2013
Inhalt
  • . Die tatsachengerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht
  • untersagte ihnen mit Bescheid vom 28. Oktober 2008, sich in der Außendarstellung als „Kinderzahnarzt“ zu
  • berufswidrig darstellt, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall. 6 2. Die Revision
  • vor, wenn sich die Vorinstanz mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in
  • in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt worden ist, und wenn das angefochtene Urteil

AG Köln - 142 C 44/08

Amtsgericht Köln vom 06.04.2009
Inhalt
  • hohe Lampen im Gras oder Büschen gehabt habe, die in Abstand von etwa 10 Metern mal links mal rechts
  • Mitverschulden darstellen dürfte. Diesen Aspekt betont zu Recht das LG Magdeburg in der weiter von der
  • in Höhe von 597,06 Euro begründet ist. Hieraus ergibt sich bei im Übrigen gleicher Berechnung eine
  • Oberschenkel und Knie rechts sowie Schürfwunden. Sie erhielt in der Klinik eine Unterarmgipsschiene, die 2
  • viel Lärm durchgeführt worden sei. Weiter seien die Gehwege auch im Bereich der Unfallstelle mit Lampen

§ 13 LuftVO

Ausweichregeln
Inhalt
  • Gegenstände erkennbar schleppen. Motorsegler, deren Motor nicht in Betrieb ist, gelten bei
  • ) Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs und landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen.(5) Von mehreren
  • Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist, auszuweichen.(8
  • Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen.(2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier
  • seinen Kurs nach rechts zu ändern. Ein Luftfahrzeug überholt ein anderes, wenn es sich

VG Düsseldorf - 13 L 1074/04

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 21.04.2004
Inhalt
  • Anordnung nicht nur zur Sicherung der geltend gemachten Rechte sondern im Ergebnis zu ihrer
  • Prüfung überwiegendes dafür, dass der Antragsgegner zu Recht davon ausgeht, dass die Antragsteller nach
  • . Bereits im Januar 1999 hatte die Ausländerbehörde die Deutsche Botschaft in Zagreb gebeten zu
  • Auskunft des kroatischen Außenministeriums bzw. des Standesamts T in Kroatien weder mit Wohnsitz noch mit
  • begehrten Einsicht in den in der Vergangenheit mit verschiedenen Botschaften geführten Schriftverkehr

Keine Begrenzung der Beihilfe für im Basistarif privat krankenversicherte Beamte

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 22.04.2014
Inhalt
  • Ehefrau in Anspruch genommen haben. Die ärztlichen Leistungen wurden überwiegend mit dem 2,3fachen des
  • und deren berücksichtigungsfähige Angehörige, die in Ermangelung einer Alternative im Basistarif
  • sehen unter Bezugnahme auf eine Regelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung vor, dass bei
  • Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten
  • hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Die Kläger beider