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BPatG - 32 W (pat) 322/03
Bundespatentgericht vom 19.01.2005
- Inhalt
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- Großstädte mit offiziellem Zusatz vielfach nicht in voller Länge (z.B. als Frankfurt am Main
- und Kruppa am 19. Januar 2005 beschlossen: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die
- Rechtsbeschwerde wird zugelassen. BPatG 152 10.99 Gründe I. Die am 27. September 2002 als Wortmarke für die
- Tee, wie sich aus der Fassung des Warenverzeichnisses ergibt. Dies gilt auch für das am Anfang
- GRUR 2002, 261 – AC). Das Allgemeininteresse an der Freihaltung der Marke für die (Haupt-) Ware
HessVGH - 11 G 117/91 T
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.08.1992
- Inhalt
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- ) Gründe I. 1Die antragstellende Partei hat bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Erlaß
- Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Sommersemester 1991
- Universitätsklinikum Frankfurt habe sich in den vergangenen Jahren zu einem Zentrum der Versorgung von
- - KMK-HSchR 1985, 259 ff., 268/269; OVG Münster, Beschluß vom 07. Mai 1981 - 13 B 4121/81 u. a. - KMK
- Höchstzahl handelte, denn nur dann könnte man davon ausgehen, daß bei 96 Stunden verteilt auf 14
OLG Frankfurt - 15 W 39/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.02.2007
- Inhalt
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- Oberlandesgericht Frankfurt am Main sofortige Beschwerde eingelegt, bevor die schriftliche Fassung der Entscheidung
- ging am 21.9.2004 beim Landrat des X-Kreises, Amt für den ländlichen Raum, als Genehmigungsbehörde ein
- des Landwirtschaftsgerichts am 13.3.2006 ausgefertigt und zur Zustellung an die Beteiligten am
- Genehmigungsfrist diese verlängern. Vorliegend kam hinzu, dass sich der Interessent bereits am 29.9.2004
- Regierungspräsidiums im Rahmen der Grundstücksverkehrsbesprechung am 13.10.2004 bereits darin übereingestimmt hatten
BVerfG - 2 BvR 629/06
Bundesverfassungsgericht vom 07.11.2008
- Inhalt
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- indischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main betätigt, und es seien in den einschlägigen
- Mellinghoff, die Richterin Lübbe-Wolff und den Richter Gerhardt am 7. November 2008 einstimmig
- ausländischer Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) im November 2003 ab mit der Begründung, dem
- Klage hiergegen wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Dezember 2003 unanfechtbar ab. 4 3. Im April
- verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitserforschung (vgl
AG Hagen - e am 23.12.200
Amtsgericht Hagen vom 24.10.2007
- Inhalt
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- Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 29.06.2001 –Az. 810 IN 329/01 F- wurde über das Vermögen der
- , und zwar zunächst am 10.10.2000 (Datum der Gutschrift) eine Zahlung in Höhe von 141.225,72 DM und am
- in Anspruch und leitete am 23.12.2004 ein entsprechendes Mahnverfahren ein. Im Zuge des eröffneten
- Abänderung des am 30.01.2007 verkündeten Urteils des Landgerichts Hanau, Az.: 6 O 116/06, die Beklagte
- vorgenommen. Dabei sei man sich darüber einig gewesen, dass die versehentlich an die Beklagte
OLG Frankfurt - 2 U 194/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 27.10.2004
- Inhalt
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- ) Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – 19
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 2. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 27.10.2004 Normen: § 138 BGB
- habe bei ihrer, der Klägerin, vorgenommenen Berechnung der Mietzinsrückstände die von ihr am 20.11.2002
- geleisteten Kaution von 45.000,-- DM, die sie ebenfalls – und zwar um den Betrag von 25.000,-- DM – als
- Kostenermittlung im Gutachten des Sachverständigen A vom 06.03.2000 mit 4.663,-- DM (= 2.384,15 EUR
OLG Frankfurt - 25 W 66/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.12.2003
- Inhalt
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- - am 22. Februar 2002 einen Ordnungsgeldbeschluß gegen die Beklagte wegen Nichterfüllung der im
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 25. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 01.12.2003 Normen: § 91a ZPO
- erteilt und eine entsprechende eidesstattliche Versicherung ebenfalls am 21.12.2001 bereits
- Beschwerdesumme durch die Berufung nahm die Beklagte die Berufung gegen das Teilurteil am 19.05.2002
- ZPO zu tragen, da die Beklagte „unstreitig“ am 21. Dezember 2001 die Auskunft erteilt habe, zu der
OLG Celle - 4 AR 90/04
Oberlandesgericht Celle vom 08.11.2004
- Inhalt
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- aller Zweifel an der Zweckmäßigkeit des § 486 ZPO im Grenzbereich von Streitwerten um die
- im selbständigen Beweisverfahren lösen lassen. Man kann zweifeln, ob hier sogar subjektive Willkür
- Gericht: OLG Celle, 04. Zivilsenat Typ, AZ: Beschluss, 4 AR 90/04 Datum: 08.11.2004 Sachgebiet
- Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht H. sowie die Richter am
- Oberlandesgericht S. und P. am 8. November 2004 beschlossen: Das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) ist
Keine Künstlersozialversicherung für Schmuckgestalter
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 05.05.2012
- Inhalt
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- und „AA. C.“ am xx. und xx. Mai 20xx in einer BB. in C. Bei der Ausstellung im Z. C. vom xx. März
- Goldschmiedekunst e. V. präsentiert. Die Ausstellung „AA. C.“ am xx. und xx. Mai 20xx fand in einer
- . - recherchiert am 12. März 2012) keine Künstlerin im Sinne von § 2 Satz 1 KSVG. Unter Berücksichtigung
- - und Trendschmuck – Manufakturen & LL.“ (vgl.http://A. - recherchiert am 12. März 2012
- /organisation.html - recherchiert am 12. März 2012), als Kontaktadresse genannt war. Neben den „MM.“ wurden
VG Frankfurt (Main) - 1 E 1698/02
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 24.01.2003
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Norm: § 2 PreisAngG Entscheidungsdatum: 24.01.2003
- Verbindlichkeit mit der Vereinbarung vom 14.04.1998. Er selbst werde am 12.11.2006 64 Jahre alt und habe
- ohne Belang. Die möglicherweise gegenläufigen Interessen der Vertragspartner am Wirksamwerden der
- Notar a.D. H. und die in § 12 enthaltene Versorgungsregelung am 15.10.1974 beschlossen und die in § 12
- Erreichen des 65. Lebensjahres des Klägers eintritt und der Kläger am 12.11.2007 65 wird. 23 Die Kosten
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 261/05.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.02.2006
- Inhalt
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- zuvor in einem Gutachten vom 29. Juli 2003 an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die
- . bestätigt. Auch er empfehle, die Behandlung am Aufenthaltsort fortzusetzen. Ebenfalls der im
- . Juni 2004 (ASYLIS-WEB: SER00056897, a. a. O.) sowie in neuerer Zeit am 7. Oktober 2004 an das
- Blickwinkel vor, indem sie am Maßstab europäischer Standards die Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo für
- nicht um ein an Gegebenheiten im Heimatland anknüpfendes, sondern um ein allein der Person des
LG Frankfurt am Main - 11 O 166/04
Landgericht Frankfurt am Main vom 08.07.2005
- Inhalt
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- vor anderen Mitbewerbern verschafft und den Wettbewerb verfälscht (vgl. OLG Frankfurt am Main GRUR-RR
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 11. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 08.07.2005 Aktenzeichen: 3-11 O
- angegriffenen Produkte vertreibe erstmals am 06.08.2004 Kenntnis erlangt. Zudem sei sie immer wieder gegen
- aufgrund eines am unteren Rand angebrachten silberfarbenen Rings etwas abweichend gestaltet ist. Die
- aufgrund seiner führenden Stellung am Markt für Herrendüfte ein Bezug des angegriffenen Produkts auf
OLG Frankfurt - 6 U 108/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 01.02.2007
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Norm: § 4 Nr 5 UWG Entscheidungsdatum: 01.02.2007
- Ankündigung eines Gewinnspiels im Rahmen eines Fernsehspots noch nicht die Teilnahme an dem
- Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.06.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des
- kündigte hierbei ein Gewinnspiel an mit dem Hinweis, Teilnahmekarten seien separat im Handel erhältlich
SozG Marburg - S 12 KA 35/05
Sozialgericht Marburg vom 09.11.2005
- Inhalt
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- Notdienstordnung. Es fehle an einer ausreichenden Einladung zur Versammlung am 27.11.2003. Es fehle an
- würde es an einer Wirksamkeit des Beschlusses fehlen. Dahinstehen kann die Frage, ob die Einladung am
- sind Klagen beim Sozialgericht Frankfurt a. M. anhängig. Nach Erlass des Honorarbescheides für das
- für die Notdienstzentrale "IX." Widerspruch am 03.10.2004 ein. Er trug vor, ihm liege weder ein
- ) legte der Kläger am 25.11. und 18.12.2004 Widerspruch ein. Ergänzend zu seinem bisherigen
BGH - V ZB 83/12
Bundesgerichtshof vom 07.03.2013
- Inhalt
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- Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr
- im Grundbuch eingetragenes Recht an einem Grundstück ist im Gesetz nicht vorgesehen; seine
- Beeinträchtigung des Buchberechtigten (OLG Frankfurt, FGPrax 2009, 250, 251; OLG Brandenburg, Beschluss vom
- . 63; Roth, NJW-Spezial 2010, 359; Krug, FGPrax 2009, 252; Mai, BWNotZ 2003, 108, 110). 7b) Nach
- Abs. 2 BGB (i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO) nur im Wege der einstweiligen Verfügung erzwungen werden