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§ 8 BetrVG

Wählbarkeit
Inhalt
  • Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die
  • Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.(2) Besteht der
  • in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese
  • sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer
  • Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die

§ 143 BEG

Inhalt
  • oder der Ort der Verwaltung eines Rechts- oder Zwecknachfolgers am 31. Dezember 1952 im Geltungsbereich dieses Gesetzes befunden hat.
  • Personenvereinigung 1.am 31. Dezember 1952 ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gehabt hat
  • . Dezember 1937 oder dem Gebiet der Freien Stadt Danzig in das Ausland verlegt hat. (2) Besteht eine
  • juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung nicht mehr, so ist der Anspruch auf Entsch
  • ädigung nur gegeben, wenn sie ihren Sitz oder den Ort ihrer Verwaltung im Reichsgebiet nach dem

OLG Frankfurt - 5 WF 240/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 26.11.2008
Inhalt
  • ZPO kein Eingriff in diese Vertretungsrechte der Eltern. Der Verfahrenspfleger ist zwar berechtigt, im
  • einschneidender Weise in die Rechte des Betroffenen, das heißt hier des Kindes, eingreift, das die
  • der Person des Verfahrenspflegers ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Eltern - hier der
  • ist. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der BGH im Falle einer Verfahrenspflegerbestellung nach
  • Verfahrenspflegerbestellung ist im Unterschied zur Bestellung eines Verfahrenspflegers im Zivilprozess nach § 53

OLG Köln - 7 U 72/92

Oberlandesgericht Köln vom 16.09.1993
Inhalt
  • , in die von der Beklagten eingegriffen worden ist, kommt zum einen das Recht am eingerichteten und
  • 29.10.1954 (Bundesgesetzblatt 1956 II, 488), in denen vereinbart ist, daß das Eigentum von Angehörigen des
  • derartige Verwirrung in der ethischen Werteskala ist als Gefährdung der Jugendlichen im Sinne des § 1 GjS zu
  • , begehrt aus eigenem sowie abgetretenem Recht ihrer Vertragspartnerin, der R. M. die den
  • Computerspiels im Bundesgebiet sei. Ein von ihr gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BFH - VII R 68/11

Bundesfinanzhof vom 29.10.2013
Inhalt
  • ist rechtmäßig (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). 91. Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, dass
  • entsprechenden Feststellungsbescheid in Lauf gesetzt wird, bleibt offen. Tatbestand 1I. Nach einem im Jahr
  • Höhe gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) festgestellt. In der mit dem
  • geltend, die fünfjährige Frist für die Zahlungsverjährung habe im Streitfall mit der Bekanntgabe der
  • schließt sich der Ansicht des FG an, wonach die Zahlungsverjährungsfrist erst mit der in Befolgung des

BGH - I ZR 4/96

Bundesgerichtshof vom 18.04.2005
Inhalt
  • Recht nicht stattgegeben. 1. Der Anwaltsgerichtshof hat im Ergebnis zutreffend eine Nichtigkeit des
  • "Justizlastigkeit" der Referendarausbildung erhoben worden ist. Zu Recht hat der Anwaltsgerichtshof
  • Arbeitsgemeinschaftsleiter zu zahlen. Den Mitgliedern des Senats ist im übrigen bekannt, daß es auch schon in der
  • Umlage in Höhe von 25 Euro jährlich ist mit Blick auf das mit ihr verfolgte Ziel und in Anbetracht des
  • Antragstellers gegen den Beschluß des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg

BVerfG - 1 BvR 68/95

Bundesverfassungsgericht vom 23.08.2000
Inhalt
  • zurückgewiesen (veröffentlicht in: ZIP 1997, S. 362 - Moto Meter II). Dieser Beschluss ist Gegenstand der
  • Umwandlungsgesetz ist eine Vielzahl von Aktionärsrechten, etwa das Recht, eine Anfechtungsklage gemäß § 243 ff
  • befinden oder jedenfalls mit Gegenstimmen von Minderheitsaktionären nicht zu rechnen ist (vgl. nur im
  • schutzwürdigen Rechte der zum Ausscheiden gezwungenen Minderheitsaktionäre würden in verfassungswidriger
  • , Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11

BGH - Xa ZR 138/07

Bundesgerichtshof vom 21.01.2009
Inhalt
  • . Achilles für Recht erkannt: Die Berufung gegen das am 2. August 2007 verkündete Urteil des 2. Senats
  • ) zumindest in einem nachgiebigen Teilbereich seiner Behälterwandung freiliegend und druckbeaufschlagbar im
  • angefochtene Urteil abzuändern und das Streitpatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland im
  • , die in das Gehäuse des Dosierspenders integriert ist. Als Nachteil derartiger Dosierspender gibt
  • elastischem Material, b) ist mit einer Entnahmevorrichtung mit Auslassventil für die Flüssigkeit

OLG Köln - Ss 122/93

Oberlandesgericht Köln vom 07.05.1993
Inhalt
  • Vorinstanz. 28 I. 2930 31Mit Recht ist das Landgericht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf
  • -digkeit ist auch im Rahmen der Abwägung nach § 56 Abs. 3 StGB mit von Bedeutung (Senatsentscheidung
  • Bevölkerung in die Unterbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen
  • zwar einander gegenübergestellt, woraus zu entneh-men ist, daß der Begriff "Verteidigung der Rechts
  • Angeklagten Strafausset-zung zur Bewährung versagt worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer

FG Rheinland-Pfalz - 6 K 2084/07

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 12.11.2009
Inhalt
  • . Dass die vGA in Jahren stattgefunden haben, in denen diese Regelung noch nicht galt, ist im Rahmen der
  • den ehrenamtlichen Richter für Recht erkannt: I. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 vom 21
  • wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen
  • - GmbH. Der Kläger war im Streitjahr ebenso wie sein Mitgesellschafter mit 12.800 € am Stammkapital der
  • 139.598,42 € ausweist; im Verwendungszweck ist die Übernahme diverser Darlehen genannt. Die

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 8/10

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.10.2009
Inhalt
  • Buchhalterin und im September 1997 aus dem I zugezogen. Sie ist in der Bundesrepublik nie
  • soll danach eine möglichst weit gehende Verwirklichung der sozialen Rechte sicherstellen. Im Hinblick
  • im SGB umschriebenen sozialen Rechte verwirklicht werden. Andererseits ergibt sich bereits aus der
  • 14. Februar 2000) bat der Beigeladene im Einverständnis mit der Klägerin um Zuordnung der
  • , mit dem dieser geltend machte, in der von ihm gelesenen Broschüre des Bundesministeriums mit dem

BVerfG - 1 BvR 2486/97

Bundesverfassungsgericht vom 22.02.1999
Inhalt
  • Landgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG. 10 a) Dem Anspruch der
  • Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2486/97 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
  • auf Rückzahlung der 10.000 DM in Anspruch. Der Beschwerdeführer trat der Klage mit der Behauptung
  • mehrfach entschieden hat, ist eine Präklusion insbesondere dann nicht mit dem Anspruch auf Gewährung
  • üblicherweise bei der Anwendung einfachen Rechts geschieht. Die verfassungsgerichtliche Überprüfung

BAG - 5 AZN 1358/11

Bundesarbeitsgericht vom 17.01.2012
Inhalt
  • Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht
  • Beschwerdebegründung mit ihrem Vorbringen, eine andere Kammer des Berufungsgerichts habe in einer
  • ist, die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts generell oder seine Einschätzung zu den im
  • Streitfall anzuwenden Tarifverträgen im Speziellen in der Berufungsverhandlung zu erfragen. 12III. Der
  • Handhabung des Rechts berühren (vgl. BVerfG 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 - Rn. 19, NZA 2009, 53; BAG

VG Düsseldorf - 24 L 923/01

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.06.2001
Inhalt
  • persönlich wirksam geworden ist, da die Zustellung an diesen zu Recht erfolgt ist. Bereits im Zeitpunkt des
  • Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Ziff. IV. sich lediglich auf die Regelungen in Ziff. I. und II
  • .) sofort 1 vollziehbar ist. 7Die Begründung der Vollziehungsanordnung zu Nrn. I. und II. der mit
  • Heimreisedokuments. Vielmehr ist mit den befürchteten Misshandlungen bis hin zur Hinrichtung des Antragstellers in
  • ./19. November 1999 (IV H 5.1) ( Härtefall-/Altfallerlasse"), 45 denn der Antragsteller ist erst im

OLG Brandenburg - 4 U 82/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.05.2007
Inhalt
  • und begründete Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die Klage
  • Betriebsmittelkredit in Höhe von 200.000,- DM (102.258,37 €) eingeräumt hatte. Im Juni 2003 sollte
  • ist ausdrücklich von einem Darlehensvertrag „vom 12.03.2006 in Höhe von 102.500,- EUR„ die Rede, nicht
  • Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens die Verletzung materiellen Rechts. 9Entgegen der
  • tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch