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VG Köln - 14 K 4212/06

Verwaltungsgericht Köln vom 15.04.2008
Inhalt
  • Anschlussund Benutzungszwangs auch für das Niederschlagswasser ist mit höherrangigem Recht vereinbar; dies
  • Nutzungsberechtigten, denn der Beklagte hat die Kläger im Ergebnis zu Recht nicht von ihrer Überlassungspflicht
  • § 51a Abs. 2 Satz 1 LWG NRW a. F. kennt das geltende Recht nicht mehr. Da hier mit der "Freistellung
  • Schmutzwasser beseitigt wird. 44Der Beklagte hat sich indes in diesem Zusammenhang zu Recht auf § 51a Abs. 3
  • Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 21.08.2006 zurück. 8Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf

§ 51 SGB 4

Wählbarkeit
Inhalt
  • ;ger oder im Rahmen eines mit ihm abgeschlossenen Vertrags freiberuflich oderb)in Geschäftsstellen
  • Jahren eine Wohnung innehat, sich sonst gewöhnlich aufhält oder regelmäßig besch
  • äftigt oder tätig ist,4.eine Wohnung in dem Bezirk des Versicherungsträgers oder in
  • Gesetzbuchs innehat oder sich gewöhnlich dort aufhält oder in dem Bezirk des
  • seine Wählbarkeit bis zum Ende der Amtsperiode.(6) Wählbar ist nicht, wer 1.aus den in §

BFH - VIII B 164/07 R

Bundesfinanzhof vom 25.06.2008
Inhalt
  • ist ausdrücklich benannt. Hiervon abgesehen ist in den Ausführungen des Klägers weder eine
  • nach dem BFH-Urteil in BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364 --die Entscheidungserheblichkeit
  • Urteils, Bl. 10, 2. Abs.). Im angefochtenen Urteil ist auch ausgeführt, dass im FG- Verfahren die
  • ist es im konkreten Streitfall nicht gekommen, weil sich das FG aus den im angefochtenen Urteil näher
  • konnte. Eine Divergenz zur BFH-Entscheidung in BFHE 215, 66, BStBl II 2007, 364 besteht deshalb

BFH - II B 10/09

Bundesfinanzhof vom 10.12.2004
Inhalt
  • (Antragsteller) ist der Klägerin im Jahr 1995 als Gesellschafter mit einem Zeichnungsbetrag von 100 000 DM
  • 5II. Die Beschwerde ist begründet. Die Voraussetzungen einer --im Streitfall allein in Betracht
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwarb im Jahre 1995 ein Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück
  • in Betracht kommenden Dritten - eigene Ermessensausübung des BFH im Beschwerdeverfahren
  • , 194, BStBl II 2007, 600, m.w.N.; Loose in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Vor

BFH - IV B 9/08

Bundesfinanzhof vom 08.01.2009
Inhalt
  • . Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269). An einer solchen Darlegung fehlt es in der
  • genannten Wirtschaftsgüter weiterentwickelt worden ist. 10b) Mit dem Vorbringen, eine einschlägige BFH
  • Bedeutung der Rechtssache/Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 1. Alternative FGO) 12Auch die
  • BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 8.1.2009, IV B 9/08 Zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge eines
  • § 15a Abs. 4 EStG Gründe 1Die Beschwerde ist unzulässig. Gründe, die nach § 115 Abs. 2 der

SozG Berlin - S 165 SF 2217/09 E

Sozialgericht Berlin vom 20.01.2010
Inhalt
  • -brandenburg.de/jportal/portal/page/sammlung.psml/bs/10) und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der 164
  • genannten Gründen, an denen sie auch nach nochmaliger Prüfung festhält, die Auffassung, dass in Verfahren im
  • Erinnerungsführers nicht. Mit den hierzu (insbesondere im Rahmen der Frage der Gewährleistung der Teilhabe
  • Methodenlehre im Beschluss der 165. Kammer vom 10. Juni 2009 – S 165 SF 601/09 E – (in juris
  • mittels dieser insoweit unzulässigen Kriterien. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach dem

LG Cottbus - 24 Qs 170/06

Landgericht Cottbus vom 03.05.2005
Inhalt
  • 16.01.2003 wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher
  • notwendige Auslagen im Sinne der §§ 464 II, 464 a II Nr. 2 StPO handelt. 12 Zwar kann auch die Beratung
  • gilt hier um so mehr, als der Nebenkläger nach Aktenlage erst im Zusammenhang mit der Rücknahme der
  • zweckentsprechend und sachgerecht; vgl. OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1999, 351. 14 Zur Wahrung der Rechte
  • Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Nebenklägers für die Beratung über

OVG Nordrhein-Westfalen - 21 D 10/95.AK

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.11.1997
Inhalt
  • unzuverlässig. Das Kraftwerk sei im Jahre 1987 mit seiner genehmigten Feuerungswärme von 1870 MW in Betrieb
  • im Sinne von § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige
  • Genehmigungsentscheidung in dem jeweils durch innerstaatliches Recht vorgegebenen
  • Prüfung, ob den Vorgaben der UVP- Richtlinie im Genehmigungsverfahren genügt, insbesondere ob zu Recht
  • auch ihrem Schutz dienende Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt. 24Die in Betracht kommenden

LG Hagen - 8 O 319/02

Landgericht Hagen vom 21.12.2005
Inhalt
  • Gutachtens in konkretem Zusammenhang mit dem späteren Rechtsstreit erfolgt ist und wenn das Gutachten
  • des zuständigen Senats reicht es, dass das Privatgutachten im Zeitpunkt seiner Vorlage die Position
  • übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
  • ; JurBüro 1978, 1079). 5Soweit der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts I2 in früheren
  • Rechtsstreit im Rahmen der Klageerwiderung ist die Rechtsposition der Beklagten gestärkt worden. 11Die

FG Köln - 10 K 2341/01

Finanzgericht Köln vom 10.05.2007
Inhalt
  • nehmen (§ 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG). 19b) Die Regelung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft
  • das bis zum 31. Dezember 1993 geltende Recht anzuwenden sein, d.h., das BKGG in der Fassung des
  • Auftrags mit der Anordnung der Anwendbarkeit des bis zum 31. Dezember 1993 gültigen Rechts sanktioniert
  • Sicherheit in derselben Höhe leistet. Tatbestand 1Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger
  • auch danach noch in Deutschland aufhalten. Der Bevollmächtigte teilte mit, dass er seit Mai 2004

VG Minden - 2 L 62/09

Verwaltungsgericht Minden vom 25.02.2009
Inhalt
  • Antragsgegner weist in seiner Antragserwiderung zu Recht darauf hin, dass der Dienstherr seiner
  • zu Recht darauf hin, dass die Gefahr von Gewalttaten in erster Linie von in Anspruch genommenen
  • hoheitlicher Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung betroffen ist. Nach § 46 Nr. 1 der
  • infolge der freiwillig erfolgten Speicherung der Daten in Telefonbuchdatenbanken im Internet
  • Telefonbuchdatenbank im Internet nicht ersichtlich ist und der Antragsteller überdies offenbar auch dem

BPatG - 26 W (pat) 161/00

Bundespatentgericht vom 05.02.2003
Inhalt
  • Leistungserbringung eingesetzt werden. Maßgeblich ist also auch im Rahmen der Beurteilung von
  • Werbeanzeigen auch der Einsatz der Marke auf unmittelbar mit der Dienstleistung in Verbindung stehenden
  • Anlagen bzw Ablichtungen entnommen werden kann. Die Abbildungen des DEA Restaurants im DEA Autoport in
  • Empfingen lassen eine Benutzung der Widerspruchsmarke zwar im Zusammenhang mit einer (Zapfsäulen
  • Innenansicht eine irgendwie im Zusammenhang mit den Dienstleistungen "Verpflegung von Gästen" stehende

Big-Brother-Gewinner Sascha Sirtl muss auf Preisgeld Steuern zahlen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 06.06.2012
Inhalt
  • Mittwoch, 06.06.2012, veröffentlichten Urteil (AZ: IX R 6/10). Denn der Big-Brother-Kandidat habe mit
  • Aufnahmen wurden im Fernsehen oder im Internet übertragen. Die insgesamt 61 Kandidaten wurden in drei
  • Finanzgericht gab jedoch dem Finanzamt recht. Sirtl habe den „Projektgewinn“ für seine
  • steuerpflichtige „sonstige Leistungen“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am
  • der Teilnahme an der RTL-II-Containershow eine Leistung erbracht und dafür eine Gegenleistung

BPatG - 28 W (pat) 274/03

Bundespatentgericht vom 09.02.2005
Inhalt
  • der Markeninhaber nicht geäußert. II. Die zulässige Beschwerde des Anmelders ist nicht begründet
  • aus Fisch. Im süddeutschen Sprachraum und in Österreich gibt es darüber hinaus eine bestimmte Sorte
  • deutschen Recht, MarkenR 2003, 349). Die Beschwerde des Anmelders war daher zurückzuweisen. Stoppel Paetzold Schwarz-Angele Bb
  • BUNDESPATENTGERICHT 28 W (pat) 274/03 _______________________ (Aktenzeichen) BESCHLUSS In der
  • ) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 9. Februar 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden

BPatG - 28 W (pat) 92/00

Bundespatentgericht vom 04.11.1999
Inhalt
  • aufgehoben. Gründe I. Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist die Bezeichnung SoftStop
  • " im Zusammenhang mit Waren, die sich öffnen und schließen lassen, ergibt. Die Anmelderin hat
  • Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben. II. Die zulässige Beschwerde ist nunmehr begründet
  • üblicherweise mit "softstop" bzw "softstart" bezeichnet wird. Die Markenstelle ist daher zumindest für
  • einen Teil der Waren des ursprünglichen Warenverzeichnisses zu Recht von einer