Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 1593 von 2512
ICO der Envion AG – Insider berichten der Kanzlei CLLB, dass von Seiten des Kantonsgerichts in Zug nunmehr die Liquidation der Envion angeordnet wurde. Was bedeutet das für die Tokeninhaber?
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 26.11.2018
- Inhalt
-
- einzusetzende Liquidator zur Frage der Rechte der EVN Tokeninhaber im Rahmen der Liquidation äuß
- mit verschiedenen Insidern in Sachen Envion sprechen. Von dort wurde CLLB u.a. mitgeteilt, dass das
- öffentlicht werden. Für den Fall der Liquidation ist weiter fraglich, ob und in welchen
- ;he von mehreren Millionen USD / Euro partizipieren. Nach den Angaben im Prospekt der Envion AG ist
- ßen, bleibt abzuwarten. CLLB steht bereits mit Schweizer Rechtsanwälten in Kontakt
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 261/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2002
- Inhalt
-
- vermögenswirksame Leistung) im Oktober 2000 nicht in Ansatz gebracht. 6 Mit Bescheid vom 28.11.2000
- Recht festgestellt, dass vermögenswirksame Leistungen für November und Dezember 2000 nicht in den
- erkennen, ob die Einmalzahlungen mit 10 % berücksichtigt worden seien. Auch habe die Beklagte im Juli
- % pauschal zu erhöhen. Er habe im November 1999 Weihnachtsgeld in Höhe von 3.575,00 DM, im Mai 2000
- Urlaubsgeld in Höhe von 3.514,35 DM und im Oktober 2000 anteilig für das Jahr 2000, Weihnachtsgeld in Höhe
LSG Bayern - L 8 AL 334/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 25.03.2004
- Inhalt
-
- erfüllt hat. Dies ist beim Kläger der Fall. Somit hat die Beklagte zu Recht das Bemessungsentgelt von
- erweist sich das Rechtsmittel als unbegründet. Zur Recht hat das SG die Klage abgewiesen, da der
- , heranzuziehen war. Zutreffend ist die Beklagte hierbei von dem tariflichen Entgelt eines Facharbeiters in
- 31.12.2000 geltenden Fassung bemessen worden ist. Diese Vorschrift regelte in Satz 3 Nr.1, dass
- Bemessung nach § 200 SGB III außer Betracht. Zu Recht hat das SG darauf hingewiesen, dass sich
OLG Karlsruhe - 12 U 24/14
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 03.06.2014
- Inhalt
-
- Zusammenhang gehaltenen Beweisantritten der Klägerin zu Recht nicht nachgegangen ist. 342. Auch der mit
- des Telekommunikationsunternehmens im Einzelnen hatten, ist zwischen den Parteien streitig. In einer
- zielt, wovon das Landgericht zu Recht ausgegangen ist, auf eine Berichtigung der von der Beklagten
- unzutreffenden Informationen erteilt hat. Das Landgericht hat im Übrigen zu Recht darauf hingewiesen
- , in ihrer Bonitätsauskunft für die Klägerin den bestehenden Eintrag im Abschnitt Telekommunikation
LSG Bayern - L 13 RA 150/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.04.2003
- Inhalt
-
- . Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Anspruch der Klägerin ist zunächst nach §§ 43 ff
- dem bislang festgestellten Leistungsvermögen kann die Klägerin erst recht ihrem Beruf im Umfang von
- festgestellten vollschichtigen Leistungsvermögen von acht Stunden ist die Klägerin erst recht nicht
- Internist und Rheumatologe Dr. T. in seinem im Auftrag der Beklagten am 30.03.1995 gefertigten Gutachten
- bestellt, der im Gutachten vom 05.03.1996 und in seiner Stellungnahme vom 30.05.1996, jeweils nach
OLG Düsseldorf - I-24 U 144/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.03.2007
- Inhalt
-
- 2005) die GmbH als Vertragspartner angesehen. II. 1516Zu Recht ist das Landgericht auch davon
- , denn ein Mietvertrag ist zwischen den Parteien nicht zustande gekommen. Das Landgericht hat zu Recht
- Mietrechts tätig ist, ist nicht bekannt, dass "im Regelfall" bei Abschluss eines Mietvertrages mit einer
- 1Die Berufung des Klägers hat keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die Klage
- am 21. Dezember 2004 geschlossenen Mietvertrages geworden ist. 1.56Ein Handeln im Namen der
LG Duisburg - 7 T 125/03
Landgericht Duisburg vom 19.11.2003
- Inhalt
-
- . 157; LG Göttingen ZIP 1992, S. 272). Im Rahmen der Kostenentscheidung ist jedoch in die Prüfung der
- Kostentragungspflicht ist mit § 5 Abs. 1 S.1 InsO nicht vereinbar (OLG Köln, NZI 2002, S. 157; im Ergebnis auch
- Antrag ursprünglich zulässig und begründet gewesen sei und erst durch die Zahlung das Recht der
- sofortige Beschwerde der Gläubigerin hat in der Sache keinen Erfolg. Im Ergebnis hat das Amtsgericht
- zu Recht der Gläubigerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. 10Entgegen der Ansicht des
VG Frankfurt (Main) - 4 G 4422/01
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 13.02.2003
- Inhalt
-
- Vorschrift ein solches Recht zusteht. Im übrigen sind sie zu Eingriffen in die Gemeindeverwaltung nach
- montiert ist (Auf die im Klageverfahren mit der Klageschrift vorgelegten beiden Pläne und beiden Fotos
- Verwaltungsbehörde wie hier der antragstellenden Gemeinde eingreifen darf. Mit Recht weist der
- Beigeladene im Schriftsatz vom 03.12.2001 darauf hin, dass der in Rede stehende Parkplatz mit der
- ein öffentlicher Parkplatz, auf dem im hinteren Teil ein Metallständer mit einem Basketballkorb
LSG Bayern - L 17 U 13/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.12.2003
- Inhalt
-
- , soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt
- Verwaltungsaktes am 18.05.1994 das Recht nicht unrichtig angewendet und ist auch von keinem
- Arbeitsverdient ist auch nicht in erheblichem Maße unbillig iS des § 577 RVO (jetzt § 87 SGB VII). Danach ist der
- Begründung ab, der Kläger habe sich zur Zeit des Unfalls nicht in einer Berufsausbildung iS des
- habe sich der Kläger bei der Durchführung des Kfz-Elektrikermeister-Kurses nicht in einer Ausbildung iS
LSG Bayern - L 3 KA 5003/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 08.03.2006
- Inhalt
-
- abgerechnet werden. Damit sei die Umsetzung in die Nr. 126 zu Recht erfolgt. Dass die Be- klagte in
- Recht, da die BEMA-Nr. 73 nicht abrechenbar war. Die Beklagte ist befugt, die vertragszahnärztlichen
- in § 16 Abs. 3 GV-Z geregelt ist. Im Ersatzkassenbereich ergibt sich die Befugnis zur
- bewertet. Zwar ist die Abrechnung der Bema-Nr. 73 - worauf der Kläger zu Recht hinweist - nicht generell
- sachlich-rechnerische Richtigstellung der Bema-Nr. 73 in vier Fällen. Der Kläger ist als Vertragszahnarzt
LSG Bayern - L 6 R 626/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.07.2006
- Inhalt
-
- zurückzunehmen, denn sie hat bei ihrer Entscheidung weder das Recht unrichtig angewandt noch ist sie
- Recht hat der Kläger damit keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Die Berufung ist deshalb
- . für das Sozialgericht im zweiten Klageverfahren mit Gutachten vom 09.07.2003; der Orthopäde Dr.G. für
- Berufsunfähigkeit, mit Urteil vom 09.07.2003 als unbegründet abgewiesen, weil der Kläger weiter noch in
- jedoch nicht begründet. Die Beklagte hat zu Recht entschieden, dass der Kläger keinen Rentenanspruch
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 64/06 KR
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.10.2006
- Inhalt
-
- Sozialgericht hat zu Recht mit Beschluss vom 14.08.2006 den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von PKH
- 27,13 EUR. Mit Bescheid vom 07.03.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.02.2006
- Antrag lehnte die Beklagte ab, und zwar mit Bescheid vom 25.02.2005 in der Gestalt des
- über eine Studie von Dr. T, St. F-Krankenhaus in N, aus März 2001, betreffend 17 Patienten. 8Das
- Sozialgericht habe die Bewilligung von PKH zu Recht abgelehnt, denn ein Erfolg sei zwar nicht schlechthin
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 48/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2007
- Inhalt
-
- Vertriebener desjenigen Elternteils, dem im Zeitpunkt der Geburt oder der Legitimation das Recht der
- ist und daher eine Ermessenseinbürgerung nach § 9 Abs. 1 StAngRegG nicht in Betracht kommt. § 9 Abs
- oder der Legitimation das Recht der Personensorge zustand oder zusteht. Steht beiden Eltern das Recht
- Überleitung ist danach in ihren Rechtswirkungen auf die von der Bezugsperson abgeleitete formale
- Einbürgerungsrichtlinien), ist ein sachgerechter Abwägungsgesichtspunkt, dem die Beklagte im
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 R 583/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.01.2009
- Inhalt
-
- Krankenkasse wegen nicht gezahlter Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu Recht mit einer aus der Gewährung
- Rentennachzahlung mit seinen Beitragsschulden ist der Kläger auch nicht "im Nachhinein" sozialhilfebedürftig
- Bescheid vom 25. Juni 2003 mit, dass sie eine Verrechnung in Höhe dieses Betrages aus der einbehaltenen
- führt aus, er habe im Nachzahlungszeitraum keine Einkünfte gehabt und wäre in dieser Zeit auf
- Kläger ist auf diese Möglichkeit mit der Ladung hingewiesen worden (§ 110 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz
LSG Bayern - L 19 R 167/08
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.12.2009
- Inhalt
-
- SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Beklagte hat zu Recht mit dem Bescheid vom 23.05.2006 in
- Regelaltersrente besteht. Der 1933 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der
- rentenrechtlichen Zeiten" (§ 54 SGB VI) entspricht weitgehend dem bisherigen Recht (vgl. Finke in: Hauck
- kehrte anschließend in die Türkei zurück. Nach den Angaben im Versicherungsverlauf erstattete die
- Erstattung der Beiträge gestellt, noch den Betrag erhalten. Er sei im Jahre 1971 in seine Heimat in Urlaub