Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
26.11.2018

ICO der Envion AG – Insider berichten der Kanzlei CLLB, dass von Seiten des Kantonsgerichts in Zug nunmehr die Liquidation der Envion angeordnet wurde. Was bedeutet das für die Tokeninhaber?

Berlin, München, 26.11.2018

In der letzten Woche konnte das Team von CLLB Rechtsanwälte mit verschiedenen Insidern in Sachen Envion sprechen. Von dort wurde CLLB u.a. mitgeteilt, dass das zuständige Kantonsgericht in Zug nunmehr die Liquidation der Envion AG angeordnet hat. Die Liquidation wurde nach Angaben der Informanten damit begründet, dass von Seiten der Envion AG innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist keine Revisionsstelle benannt werden konnte und somit von Amts wegen die Liquidation einzuleiten gewesen sei. Wie nunmehr von Seiten der Trado GmbH in einer weiteren Pressemitteilung mitgeteilt wurde, soll die in der Schweiz vorgeschriebene Revisionsstelle auch während des ICO der Envion AG nicht bestanden haben worüber die Anleger nach den hier vorliegenden Informationen ebenfalls nicht informiert wurden.

 

Auch konnte nach Informationen der Tippgeber der operative Geschäftsbetrieb der Envion AG u.a. wegen dieser fehlenden Revisionsstelle nicht aufgenommen werden. Sollten sich diese Behauptungen bewahrheiten, wird weiter zu prüfen zu sein, inwiefern die hierfür handelnden Akteure für die dadurch entstandenen Schäden haftbar sind.

 

Der Beschluss des  Kantonsgerichts Zug soll bereits in der 48. KW 2018 veröffentlicht werden.

 

Für den Fall der Liquidation ist weiter fraglich, ob und in welchen Umfang die Anleger und Investoren des ICO sowie weitere Tokeninhaber an der Aufteilung des nach Berichten der Informanten offenbar noch bestehenden Vermögens auf Seiten der Envion AG in Höhe von mehreren Millionen USD / Euro partizipieren. Nach den Angaben im Prospekt der Envion AG ist eine Teilnahme der EVN-Tokeninhaber am Liquidationserlös ausgeschlossen. (Seite 9 des Prospekts, Ziffer V.)

 

Entscheidend wird nun sein, wie das Kantonsgericht die rechtliche Stellung der EVN-Tokeninhaber bewertet.

 

CLLB wurde weiter mitgeteilt, dass nunmehr auch der Schlussbericht der von Seiten der FINMA mit der Durchführung des Enforcement-Verfahrens beauftragten Rechtsanwälte vorliegt.

 

Es ist daher davon auszugehen, dass entsprechende Veröffentlichungen zum Liquidationsverfahren zeitnah ergehen.

 

Nach  entsprechenden Hinweisen gegenüber CLLB soll es zudem mehrere Klageverfahren von Seiten der Envion AG gegen die Trado GmbH geben, in denen die Herausgabe von ETH und BTC aus dem ICO der Envion AG in Millionenhöhe geltend gemacht werden.

 

Der Geschäftsführer der Trado GmbH hat gegenüber der Presse bereits den Einbehalt diverser Einnahmen aus dem Envion ICO eingeräumt. Ob und wann diese bei der Trado befindlichen Einnahmen aus dem ICO an die Envion AG ausgekehrt und damit ebenfalls in die Liquidationsmasse fließen, bleibt abzuwarten.

 

CLLB steht bereits mit Schweizer Rechtsanwälten in Kontakt, um die Interessen der Investoren auch im Rahmen des etwaigen Liquidationsverfahrens gewährleisten zu können.

 

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Kantonsgericht und der vom Gericht einzusetzende Liquidator zur Frage der Rechte der EVN Tokeninhaber im Rahmen der Liquidation äußern wird, da dies die erste Liquidation einer AG sein dürfte, deren Gläubiger in erster Linie Inhaber tokenisierter Rechte sind.

 

CLLB wird die weitere Entwicklung verfolgen und entsprechend berichten.

 

Pressekontakt:  CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt István Cocron, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de,  Web: www.cllb.de